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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen Vom 11. März 2014 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, 57068 Siegen, Tel. 0271/740-4813

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen Vom 11. März 2014 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 60 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723), hat die Universität Siegen folgende Fachspezifische Bestimmung erlassen:

1 Geltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtl. Mitteilung 31/2012) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt für alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. Entfällt 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte Die allgemeinen Ziele des Studiums entsprechen dem 2 LABG. Die inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken entsprechen den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Physik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.09.2010). 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen. 5 Studienumfang Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs im Lehramt HRGe sind im Fach Physik 38 SWS und 56 Leistungspunkte zu erbringen. 6 Modularisierung und Leistungspunkte Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester B-1 Grundlagen der Physik 1 B-1 1 1 1. 6 9 B-1.1 Experimentalphysik 1-1. 2 3 B-1.2 Begleitkurs 1 1-1. 2 2 B-1.3 Mathematik für Physiker 1-1. 2 2 B-1.4 1 1. 2 B-2 - Grundlagen der Physik 2 B-2 1 1 2. 6 9 B-2.1 Experimentalphysik 2-2. 2 3 B-2.2 Begleitkurs 2 1-2. 2 2 B-2.3 Mathematik für Physiker 2-2. 2 2 SWS LP Voraussetzungen

Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester SWS LP Voraussetzungen B-2.4 1 2. 2 B-3 Grundlagen der Physikdidaktik B-3 1 3. 4 6 B-3.1 Grundlagen der Physikdidaktik 3. 2 2 B-3.2 Genesis physikalischer Begriffe 3. 2 2 B-1 oder B-2 B-3.3 1 3. 2 B-4 Moderne Physik B-4 1 1 4.-5. 7 11 B-4.1 Astronomie 4. 2 2 B-4.2 Übungen zur Astronomie 1 4. 2 3 B-4.3 Atom- und Quantenphysik 5. 2 2 B-4.4 Übungen zur Atom- und 5. 1 2 B-1 oder B-2 Quantenphysik B-4.5 1 5. 2 B-5 Experimentelle Übungen zur Physik 3 3.-5. 9 12 B-5.1 Experimentelle Übungen zur Physik 1 3. 3 2 B-5.2 Prüfungsleistung 1 3. 2 B-5.3 Experimentelle Übungen 4. 3 2 zur Physik 2 B-1 oder B-2 B-5.4 Prüfungsleistung 1 4. 2 B-5.5 Experimentelle Übungen für Fortgeschrittene 5. 3 2 B-5.6 Prüfungsleistung 1 5. 2 B-6 Physik in Alltag und Umwelt 2 1 6. 6 9 B-6.1 Physik in Alltag und Technik 6. 2 2 B-6.2 Experimentalphysikalischdidaktischer 1 6. 2 2 B-1, B-2 Begleitkurs B-6.3 Fachdidaktisches Seminar 1 6. 2 3 B-6.5 1 6. 2 BA Bachelorarbeit BA Bachelorarbeit - 1 6. - 8 B-1, B-2, B-3, B- 4 7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Studienleistungen Studienleistungen können in folgenden Formen absolviert werden: - erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, - erfolgreiche Durchführung und Protokollierung von Versuchen, - Klausuren, - mündliche Prüfungen, - Seminarvorträge.

Den Umfang der zu erbringenden Studienleistungen regelt 8 Abs. 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen. Studienleistungen werden nicht benotet sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Weitere Prüfungsformen können im Einzelfall auf Antrag der Prüferin / des Prüfers vom fachlichen Prüfungsausschuss zugelassen werden. Formen, Zeiten und Bedingungen für Studienleistungen werden von der Prüferin / dem Prüfer zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. Nicht bestandene Studienleistungen können im gleichen Semester einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann dabei eine andere Form annehmen als die ursprüngliche. Studienleistungen, die in experimentellen Übungen oder Experimentalpraktika erbracht werden, können in dieser Form erst dann wiederholt werden, wenn die Veranstaltung erneut angeboten wird. (2) Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen können in folgenden Formen absolviert werden: - Klausuren, - mündliche Prüfungen, - Seminarvorträge, - schriftliche Hausarbeiten, - Portfolioprüfungen. Den Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt 8 Abs. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Bei einer Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder Portfolioprüfung darf die Wiederholungsprüfung auch die Form einer mündlichen Prüfung annehmen. Fristen, Umfang und Form (sofern nicht eindeutig im Modulhandbuch geregelt) werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Modulprüfung. Leistungspunkte werden bei bestandener Modulprüfung und erbrachten Studienleistungen vergeben. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind neben den Bedingungen nach 11 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen bestandene Prüfungen in den Modulen Grundlagen der Physik 1, Grundlagen der Physik 2, Grundlagen der Fachdidaktik und Moderne Physik. 9 Bachelorarbeit Wird die BA-Arbeit im Fach Physik geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP.

10 Studienverlaufspläne Sem. Grundlagen der Physik 1 Grundlagen der Physik 2 Grundlagen der Physikdidaktik Moderne Physik Experimentelle Übungen zur Physik Angewandte Physik SWS/LP Experimentalphysik 1 1 Begleitkurs 1 Mathematik für Physiker 1 Modul B-1 6 / 9 Experimentalphysik 2 2 Begleitkurs 2 mit fachdid. Orientierung Mathematik für Physiker 2 Modul B-2 6 / 9 3 Grundlagen der Physikdidaktik Genesis physikalischer Begriffe Modul B-3 Experimentelle Übungen zur Physik 1 7/ 10 4 5 Astronomie Übungen zur Astronomie Atom- und Quantenphysik Übungen zur Atom- und Quantenphysik Modul B-4 Experimentelle Übungen zur Physik 2 Experimentelle Übungen für Fortgeschrittene Modul B-5 7 / 9 6 / 10 6 Alltagsphysik / Umweltphysik Fachdidaktisches Seminar Experimentalphys.- didaktisches Seminar Modul B-6 6 / 9 Bachelorarbeit 0 / 8

11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird in dem Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses der Lehrerbildungsrates vom 29. Oktober 2012. Siegen, den 11. März 2014 Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart)