Abfallgebührenstruktur ab 2011 Fragen und Antworten
Warum wird eine neue Gebührenstruktur eingeführt? Die neue Gebührenstruktur wurde insbesondere wegen der erkennbaren und bereits vorhandenen Auswirkungen des demografischen Wandels und wegen der notwendigen Rechtssicherheit einer neuen Satzung entwickelt. Hinsichtlich des demografischen Wandels ist seit 1993, als die bisherige Gebührenstruktur entwickelt wurde, deutlich zu erkennen, dass insbesondere kleine Haushalte stark zugenommen haben und auch künftig weiter zunehmen werden. Demgegenüber nimmt die Anzahl der großen Haushalte ab. Aus diesen Gründen hat die Verbandsversammlung den ZVO am 17. Dezember 2008 beauftragt, eine neue Abfallgebührenstruktur zu entwickeln. Das bisherige Gebührensystem stellt einen kleineren Haushalt auf einem Grundstück günstiger als größere Einheiten. So entspricht beispielsweise der Aufwand für das Entleeren einer Restmülltonne eines 1-Personen-Haushaltes in etwa dem des Entleerens eines Behälters für größere Haushalte. Genau dies ist aber in der jetzigen Satzung nicht hinreichend abgebildet. Somit entlastet die neue Gebührenstruktur Grundstücke mit mehreren Personen. Ab wann gilt die neue Gebührenstruktur? Die neue Abfallgebührenstruktur wird auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Wer hat die neue Gebührenstruktur entwickelt? Zur Erarbeitung einer für Ostholstein passgenauen neuen Abfall-Gebührenstruktur wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis (bestehend aus Mitgliedern des Abfallwirtschaftsausschusses und des ZVO-Unternehmens) einberufen, der in Begleitung des renommierten Institutes für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in insgesamt fünf Sitzungen das neue Gebührensystem entwickelte. Was ist das Ziel der neuen Gebührenstruktur? Ziele sind, u. a. mehr Gebührengerechtigkeit, Rechtssicherheit, Demografiesicherheit und Transparenz zu schaffen. Zudem soll eine bessere Orientierung an den tatsächlich verursachten Kosten des Gebührenzahlers erreicht werden (siehe Grafiken). Das neue Abfallgebührensystem soll sich stärker als bisher an der demografischen Entwicklung orientieren. Warum hat die demografische Entwicklung eine solch hohe Bedeutung? Insbesondere die 1- und 2-Personen-Haushalte, aber auch die 3-Personen-Haushalte (auf einem Grundstück) zahlen bereits jetzt weniger, als die Entsorgung kostet. Die kleinen Haushalte werden durch die größeren Haushalte mitfinanziert. Fakt ist es zudem, dass es auch in Ostholstein immer mehr kleinere Haushalte gibt. Vergleicht man die Kosten, die zur Finanzierung der abfallwirtschaftlichen Leistungen für die einzelnen Haushaltsgrößen anfallen, mit den derzeitigen Gebührensätzen, so ist eindeutig, dass diejenigen Gebührenschuldner, die mit ein oder zwei Personen einen Behälter nutzen deutlich geringere Gebührensätze zahlen als für sie Kosten entstehen.
Fachleute gehen davon aus, dass die Anzahl der Ein- und Zwei-Personenhaushalte in den nächsten Jahren steigen wird. So wird für das Jahr 2025 prognostiziert, dass die 1-Personen Haushalte seit 1993 um etwa 51 Prozent zunehmen, (von 25.300 auf 38.200) während sich die 4-Personen Hauhalte um etwa 20 Prozent verringern (von 12.000 auf 9.600). Durch diese Ursachen vergrößert sich die Gebührenunterdeckung - bei Beibehaltung des bisherigen Gebührensystems - kontinuierlich.
Was bedeutet dies konkret für den Gebührenhaushalt? Die Gesamteinnahmen der Gebühren für den hoheitlichen Bereich der Abfallwirtschaft sind seit Jahren nicht kostendeckend. Nur durch die freiwillige Quersubventionierung aus der gewerblichen Abfallwirtschaft (Gewinnausschüttung der ZVO Entsorgung GmbH) kann überhaupt ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Nimmt der ZVO durch die Gebührenumstrukturierung mehr ein? Nein! Durch die neue Gebührenstruktur wird der Gesamt-Gebührenbedarf nahezu unverändert bleiben. Grundsätzlich geht es um eine gerechtere und zukunftsweisendere Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührenzahler. Auswirkung ist, dass einige Gebührenzahler zukünftig mehr Gebühren als in der Vergangenheit zu zahlen haben, andere entsprechend weniger. Die Gebühreneinnahmen des ZVO bleiben mit durchschnittlich 14 Millionen Euro bis einschließlich des Jahres 2013 nahezu unverändert in diesem Zeitraum sollen die Gebühren auch stabil bleiben. Mindest- und Leistungsgebühr Das neue Gebührenmodell sieht eine Zweiteilung in eine Mindestgebühr und entsprechende Leistungsgebühren vor. Rund 30 Prozent des gesamten Gebührenbedarfs wird über die Mindestgebühr veranlagt. Diese Mindestgebühr orientiert sich an der Größe und Anzahl der auf den Grundstücken vorhandenen grauen Restabfallbehälter. Die Leistungsgebühr, über die rund 70 Prozent der Gesamtgebühren eingenommen werden müssen, orientiert sich an der Behältergröße und dem Leerungsintervall (beispielsweise ist ein 240 l Behälter bei gleichem Leerungsintervall doppelt so teuer wie ein 120 l Behälter oder ein 4-wöchentlicher Leerungsrhythmus bei gleicher Behältergröße halb so teuer wie ein 2- wöchentlicher Leerungsrhythmus; in Bezug auf die Leistungsgebühr). Wie wird das Abfall-Behältervolumen für ein Grundstück berechnet? Konkrete Vor-Ort-Recherchen zum Thema Mindestbehältervolumen und notwendiges Restmüllbehältervolumen in Ostholstein ergaben ostholsteinbezogene ganz konkrete Daten, die entsprechend in die neuen Satzungen einfließen. Das Mindestbehältervolumen für Restmüll beträgt je Person und Woche 10 Liter. Ebenso 10 Liter pro Person und Woche werden für Biomüll angesetzt. Zweck der Mindestgefäßausstattung ist es unter anderem, die Hygiene und Sauberkeit sicher zu stellen. Wer muss zukünftig mehr zahlen? Kleinere Haushalte von ein bis drei Personen auf einem Grundstück werden stärker an den Kosten der Abfallentsorgung beteiligt. Es bestehen aber auch Einsparmöglichkeiten, beispielsweise durch einen vier- statt zweiwöchentlichen rhythmus oder durch Nutzung der Nachbarschaftstonne (siehe Tabelle).
Wer zahlt zukünftig weniger? Größere Haushalte auf einem Grundstück und Haushalte, die sich beispielsweise in Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen (insbesondere Familien im sozialen Wohnungsbau), werden entlastet (siehe Tabelle). Welche Möglichkeiten gibt es für einen kleineren Haushalt auf einem Grundstück, Einfluss auf die Gebühren zu nehmen? Es gibt konkret zwei Möglichkeiten (siehe Tabelle): Die Verlängerung des rhythmusses und/oder das Nutzen der Nachbarschaftstonne. In diesem Fall ist zu beachten, dass sich 2 benachbarte Grundstücke ein Abfallgefäß teilen. Hierfür erhält nur einer der Grundstückseigentümer den Gesamtbescheid für das gemeinschaftlich genutzte Gefäß. Eine Aufteilung der Gebühren erfolgt zwischen den Nachbarn und wird nicht vom ZVO vorgegeben. Die Haftung erfolgt gesamtschuldnerisch. Beispiel: 2 benachbarte Grundstücke mit jeweils einer dort wohnenden Person. Höhe der Regel-Gebühr für die 4-wöchentliche Entleerung eines 80-l-Abfallgefäßes: 99,96. Trägt jeder der Grundstückseigentümer einen Anteil von 50 Prozent, ergibt sich je Grundstückseigentümer eine zu zahlende Gebühr von 49,98. Ggf. sind auch noch andere Konstellationen möglich (beispielsweise für einen 3-Personen- Haushalt ein 120-Liter-Abfallgefäß in der 4-wöchentlichen anstatt ein 80-Liter- Abfallgefäß in der n ). Maßgebend ist aber in jedem Fall die Richtwertausstattung für Restmüll von 10 Liter je Person und Woche. Ihre Jahres-Restmüllgebühren im Überblick Personen auf dem Grundstück (Beispiele) Gefäßgröße Mindestgebühr Leistungsgebühr Gesamtgebühr Leistungsgebühr 4-wöchentliche Gesamtgebühr 4-wöchentliche Anteilige Gebühr für Nachbarschaftsgefäß 4-wöchentliche Bisherige Gebühr 1 80 l 50,04 99,84 149,88 39,94 89,98 49,98 75,20 2 80 l 50,04 99,84 149,88 49,92 99,96 ---- 90,40 3 80 l 50,04 99,84 149,88 --- --- ---- 136,00 4 80 l 50,04 99,84 149,88 --- --- ---- 150,40 5 / 6 120 l 62,52 149,76 212,28 --- --- ---- 225,60 Kleinere Mehrfamilienhäuser (rund 7 bis 12 Personen) Mittlere Mehrfamilienhäuser (rund 13 bis 38 Personen) Große Mehrfamilienhäuser (ab ca. 39 Personen) 240 l 75,00 299,52 374,52 --- --- ---- 451,20 770 l 219,00 960,96 1.179,96 --- --- ---- 1.447,60 1.100 l 312,84 1.372,80 1.685,64 --- --- ---- 2.068,00 Maßgebend ist die Richtwertausstattung von 10 Liter (Restmüll) je Person und Woche
Wer ist gebührenpflichtig? Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstückes nicht der oder die Mieter! Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner für das gemeinschaftliche Grundstück. Warum gibt es keine kleineren Abfallgefäße, wie beispielsweise ein 40-l-Abfallgefäß, das jetzt in Lübeck eingeführt wird? Der ZVO bietet sowohl aus logistischen als auch wegen des zusätzlichen Beschaffungsaufwandes wegen der damit verbundenen Kosten kein kleineres Müllgefäß als 80 Liter an. In der Praxis hat sich ein 40-l-Gefäß in den allermeisten Entsorgungsgebieten nicht durchgesetzt. Der Hauptgrund liegt an dem hohen Schwerpunkt des Gefäßes, der negative Auswirkungen auf die Standfestigkeit hat. Dies geht zu Lasten der Kunden und der Müllwerker. Bedacht werden sollte zudem, dass Gegenstände, die von ihrer Größe her zwar in ein 80-l-Abfallgefäß, nicht aber in ein 40-l-Abfallgefäß passen (beispielsweise ein Regenschirm), zu Sperrmüll werden. In Lübeck wird das 40-l-Gefäß eingeführt, weil es dort keine Gebührenberücksichtigung bzw. -abstufung für kleinere Haushalte auf einem Grundstück gibt. Dies war und bleibt in Ostholstein anders (siehe Tabelle). Bio-Abfallgebühr sinkt deutlich Bioabfallgefäße werden in Ostholstein in 2 Gefäßgrößen (80 Liter und 120 Liter) sowie einem 2 wöchentlichen rhythmus angeboten. Die Gebühr für ein 80-l-Gefäß beträgt 63,96 (bisher von 51,20 bis 102,40 ); für ein 120-l-Gefäß 96,00 (bisher 153,60 ) Nach wie vor ist aber auch eine eigene vollständige Verwertung von Bioabfällen auf dem Grundstück (Eigenkompostierung) zulässig. In diesem Fall wird der Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreit. Es entstehen keine Kosten. Ihre Jahres-Biomüllgebühren im Überblick Personen Auf dem Grundstück Gefäßvolumen Gesamtgebühr Anteilige Gebühr für Nachbarschaftsgefäß Bisherige Gebühr 1 80 l 63,96 31,98 51,20 2 80 l 63,96 31,98 61,60 3 80 l 63,96 --- 92,00 4 80 l 63,96 --- 102,40 Mehr als 4 P. 120 l 96,00 --- 153,60
Ist mit Gebührenerhöhungen zu rechnen? Das neue Gebührensystem mit einer Mindestgebühr und einer Leistungsgebühr soll mindestens in den kommenden drei Jahren stabil bleiben. Gibt es weitere Änderungen in der Abfallgebührensatzung? Ja, nachfolgend einige Änderungen in Stichpunkten. Künftig wird es keinen Ferienhaus-Abfalltarif mehr geben. Die deutschlandweiten Ferienzeiten decken heut zu Tage bereits einen Großteil des Jahres ab. Durch die stärkere Mobilität in der Gesellschaft ist die Reisezeit individuell. Vielfach werden Ferienhäuser für Kurzurlaube für ein Wochenende genutzt losgelöst von Saisonzeiten. Die Ferienhäuser werden zu einem Teil auch vermietet, womit es zu einer stärkeren Nutzung kommt. Die Abfallgefäße sollen absichern, dass zu jeder Zeit alle Abfälle entsorgt werden und nicht in andere Kanäle wie öffentliche Behälter oder in der Landschaft landen. Aufgrund der Neustrukturierung der Gebühren kann es zu geänderten Behältergrößen auf Kundenwunsch kommen. Hierfür wird die erstmalige Änderung bei der Behälterausstattung und turnus gebührenfrei umgesetzt. Jeder weitere Gefäßumtausch ist gebührenpflichtig. Für die sachgerechte Berücksichtigung der Restabfallmenge bei Gewerbeabfallkunden wurde eine Modifizierung der Mindestbehälterausstattung vorgenommen. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass Behälter in angemessenem Umfang, mindestens aber ein Behälter zu nutzen ist. Erst durch eine in 2009 durchgeführte Untersuchung im Kreis Ostholstein ist der ZVO in der Lage zu definieren, was der angemessene Umfang für den einzelnen Gewerbebetrieb bedeutet. Insofern folgt der ZVO der gesetzlichen Anforderung. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Gewerbekunden diesen Anforderungen auch heute schon entsprechen. Welche Leistungen sind in der Abfallgebühr enthalten? Alles, was bisher entsorgt wurde, wird auch weiterhin kundenfreundlich und ohne zusätzliche Kosten abgeholt: Entleeren des Restabfallgefäßes, transportieren und beseitigen der Restabfälle Altpapierentsorgung mit der blauen Tonne Jährlich individuelle Sperrmüllabfuhr auf Anforderung Schadstoffsammlung jeweils im Frühjahr und Herbst ortsnah in über 80 Ortschaften des Kreises Ostholstein Weihnachtsbaumabfuhr vom Grundstück Abholen der Elektrogroßgeräte vom Grundstück Annahme des Elektroschrotts auf dem Recyclinghof Nord
in Neuratjensdorf und auf dem Recyclinghof Neustadt. Zudem können Bürger aus der Stadt Bad Schwartau sowie aus den Gemeinden Stockelsdorf und Ratekau Elektroschrott auf dem Bauhof Bad Schwartau abgeben. Bürger der Stadt Fehmarn können Elektroschrott auf dem dortigen Bauhof abgeben. Standcontainer für die Entsorgung von Altglas in den Kommunen Jährliche Knickmüllentsorgung in den Kommunen Individuelle Abfallberatung Und auch dabei bleibt es: Restabfall, Bioabfall, Wertstoff und Papier wird an einem Tag abgeholt! Kunden müssen sich lediglich einen Termin merken. Weitere Informationen gibt es in der Kundenzeitschrift Regenbogen Ostholstein, auf der ZVO-Internetseite und durch eine Broschüre. Die Informationen werden für die Kunden im zweiten Halbjahr 2010 (nach Beschluss der Verbandsversammlung) bereitgestellt. Stand: 11.8.2010