Wer den Schaden hat hat auch Anspruch auf eine Schadensregulierung ohne Abstriche. Wichtige Hinweise für den Unfallschaden Damit Sie Ihr Recht durchsetzen können
Was Sie auf keinen Fall tun sollten: Anruf bei der Versicherung des Unfallgegners Die Versicherung des Unfallverursachers wird alles daran setzen, die eigenen Kosten niedrig zu halten. Ihre Interessen sind nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie die Schadensregulierung in die Hände der Versicherung legen, müssen Sie damit rechnen, dass bei der Reparatur auf Ihre Kosten gespart wird. Bei einem etwaigen Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners sollten Sie sich weder locken noch verunsichern lassen durch Aussagen wie:»unser eigener Sachverständiger wird den Schaden aufnehmen. Wir erledigen alles für Sie und stellen Ihr Auto fertig vor Ihre Tür.«Von der Versicherung gewünschte Termine für Nach besichtigungen oder Gegenüberstellungen sollten nur im Beisein Ihres eigenen Sachver ständigen stattfinden.
Was Sie unternehmen sollten: Ihre eigenen Interessen durchsetzen Die Versicherung ersetzt nur die Schäden, die gemeldet werden. Aber kennen Sie alle Schäden, auch die unsichtbaren? Berechtigte Ansprüche, von denen Sie nichts wissen, bleiben auf der Strecke. Deswegen sollten Sie den Schaden auf keinen Fall durch die gegnerische Versicherung begutachten lassen. Beauftragen Sie Ihre eigenen Experten für die Geltendmachung ihrer Ansprüche. Die Kosten für einen Fachanwalt und für ein Sachverstän digen-gutachten tragen nicht Sie, sondern die gegnerische Versicherung!
Es ist Ihr gutes Recht, einen Anwalt für Verkehrsrecht einen versicherungsunabhängigen Sachverständigen und eine Kfz Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen. Wenn es sich um keinen Bagatellschaden handelt, werden die Kosten für Anwalt und Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Experte Nr. 1: Anwalt Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen sich im Paragraphendschungel aus und sorgen dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht. Außer der Reparatur haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Nutzungsausfall und Wertminderung. Wenn Sie keinen Fachanwalt kennen, wenden Sie sich an die ARGE Verkerhrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV): Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon: 030/72 6152-0 Telefax: 030/72 6152-190 E-Mail: dav@anwaltverein.de Internet: www.verkehrsanwaelte.de
Experte Nr. 2: Kfz Sachverständiger Ein vollständiges und umfangreiches Schadensgutachten ist die unverzichtbare Grundlage für eine sachgemäße Reparatur, bei der nichts unter den Teppich gekehrt wird. Lassen Sie weder die Werkstatt noch die Versicherung an Ihrem Schaden sparen. Wenn Sie keinen Kfz-Sachverständigen kennen, wenden Sie sich an den Verband der Unabhängigen Kraftfahrzeug Sachverständigen e.v. (VKS) Am Kalk 8 56477 Rennerod Telefon: 0 26 64/99 09 50 Telefax: 0 26 64/99 09 96 E-Mail: info@vks.org Internet: www.vks.org
Experte Nr. 3: Die Werkstatt Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur Ihres Wagens. Die Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung ist nicht unabhängig und arbeitet nach Vorgaben der Versicherung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v. Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 02 28/ 91 27-0 Telefax: 02 28/91 27-150 E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de Internet: www.kfzgewerbe.de
Was tun nach einem Unfall? 1. Unfallstelle absichern (Sicherheitsweste anziehen, Warndreieck aufstellen) 2. Erste Hilfe leisten 3. Polizei und falls nötig Notarzt und Krankenwagen rufen 4. Unfallstelle fotografieren 5. Die Daten der am Unfall beteiligten Personen und Fahrzeuge notieren (siehe gegenüberliegende Seite) 6. Anwalt informieren 7. Kfz-Sachverständigen beauftragen 8. Werkstatt beauftragen Weitere Informationen und nützliche Tipps für Unfallgeschädigte bietet die Unfallzeitung im Internet: www.unfallzeitung.de
Unfalldaten & Unfallbericht Datum & Uhrzeit: Ort: Straße: Kennzeichen des Gegners: Fabrikat und Typ: Versicherung: Versicherungsnummer: Fahrzeughalter: Fahrzeugfahrer: Zeugen: Der standardisierte EU-Unfallbericht erleichtert die Erledigung der Formatlitäten auch im Ausland. Sie finden das Formular zum Herunterladen und Ausdrucken im Internet auf: www.unfallzeitung.de
Wichtige Telefonnummern für den Schadensfall Notruf: 110 Feuerwehr: 112 Auskunft bundesweit: 118 33 ADAC-Pannendienst Festnetz 0180 / 2 22 22* ADAC-Pannendienst Mobilnetz 0180 / 22 22 22* Mein Anwalt Mein Sachverständiger Meine Werkstatt * Gebührenpflichtige Vorwahl, aus dem Festnetz der Deutschen Telekom kostet ein Anruf 0,06 Cent
Und was können wir für Sie tun? Die Unfall-Data bietet im Schadensfall sowie bei Fahrzeugkauf und -verkauf folgende Dienstleistungen: Schadensgutachten und Bewertungen bei Haftpflicht- und Kaskoschäden Kurzgutachten und Beratung bei Neuund Gebrauchtwagenkauf und -verkauf Kontaktieren Sie uns unverbindlich: Unfall-Data GmbH Die neutralen Autoexperten Huttenstraße 27 10553 Berlin Telefon: 030/344 30 66 Telefax: 030/345 28 13 Mittelstraße 15 15537 Erkner Telefon: 03 362 / 888 01 44 E-Mail: info@unfall-data.de Internet: www.unfall-data.de
Unverschuldeter Unfall? 2 Bleiben Sie unabhängig 3 Werden Sie aktiv 4-5 Beauftragen Sie Experten 6 Verkehrsanwälte 7 Kfz-Sachverständige 8 Kfz-Werkstätten 9 Unfalldaten und -bericht 10 Wichtige Telefonnummern 11 Wer wir sind Bleiben Sie auf dem Laufenden mit der UnfallZeitung: www.unfallzeitung.de