Veranstaltungsrichtlinien für Anerkennungswettbewerbe Special Olympics Deutschland
Seite 2 Inhalt 1. Allgemeine Kriterien... 3 1.1. Philosophie von Special Olympics... 3 1.2. Internationale Richtlinien... 4 1.2.1. Zielgruppe... 4 1.2.2. Regelwerk... 4 1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen... 4 1.2.4. Unified Sports... 5 1.2.5. Veranstalter und Ausrichter... 6 1.2.6. Versicherung/ Medizin... 6 2. Anerkennungswettbewerbe... 6 2.1. Definition Anerkennungswettbewerb... 7 2.2. Kooperationen und Gültigkeit... 7 3. Mindeststandards... 8 3.1. Allgemeine Kriterien... 8 3.1.1. Veranstaltungsstätte... 8 3.1.2. Medizinische Sicherstellung... 8 3.1.3. Veranstaltungsorganisation... 8 3.2 Siegerehrung... 10 3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier... 11 3.4 Weiteres Rahmenprogramm... 12 3.5 Sportartspezifische Kriterien:... 13 4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe... 13
Seite 3 1. Allgemeine Kriterien 1.1. Philosophie von Special Olympics Special Olympics wurde in den 60er Jahren in den USA von Eunice Kennedy-Shriver, der Schwester von John F. Kennedy, aus der Idee heraus gegründet, Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung an Sportaktivitäten und -veranstaltungen zu beteiligen. Heute ist Special Olympics mit mehr als 4,5 Millionen Athletinnen und Athleten in 170 Ländern vertreten und somit weltweit die größte, vom IOC offiziell anerkannte, Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Special Olympics Deutschland wurde 1991 gegründet. Zu Special Olympics Deutschland gehören heute rund 40.000 Sportlerinnen und Sportler, die in 14 Landesverbänden organisiert sind. Seit dem Jahr 2007 ist Special Olympics Deutschland als Verband mit besonderen Aufgaben Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund. Special Olympics Deutschland verschafft Kindern und Erwachsenen mit geistiger Behinderung durch ganzjähriges, regelmäßiges Sporttraining und Wettbewerben in 26 Sportarten Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies reicht von wettbewerbsfreien Angeboten über die Teilnahme an Sportarten bis zu integrativen Mannschaften. Menschen mit geistiger Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten nach eigenen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen, Sport zu treiben und dabei die Sportart und die Angebotsform genauso wählen zu können wie den Ort, das Umfeld (Einrichtung und/oder Verein) oder den Anlass (im Alltag oder bei Sportveranstaltung). Der Sport hilft ein Klima der Integration und in der Folge auch der Inklusion zu schaffen. Special Olympics ist dabei mehr als Sport und versteht sich als Alltagsbewegung mit einem ganzheitlichen Angebot. Ein Beispiel dafür ist das weltweite Programm Healthy Athletes zur Verbesserung von Gesundheit und Fitness, das durch Klinikärzte verschiedener Fachdisziplinen entwickelt und mit Leben erfüllt wird. Ein Familienprogramm und die im Jahr 2008 gegründete SOD-Akademie ergänzen und erweitern das Angebot von Special Olympics Deutschland. Themen wie Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit sind somit handlungsleitend für die Aktivitäten von Special Olympics und spiegeln sich ebenfalls in der Konzeption der Veranstaltungen von Special Olympics wieder. Jährlich finden in Deutschland über 185 Special Olympics Veranstaltungen statt. Die im jährlichen Wechsel stattfindenden Nationalen Sommer- und Winterspiele sind dabei das Highlight im Veranstaltungskalender von Special Olympics Deutschland.
Seite 4 1.2. Internationale Richtlinien Als weltweite Organisation gibt es von Special Olympics Allgemeine Regeln (General Rules), in denen die Standards der Organisation definiert sind. Special Olympics ist sehr darauf bedacht, dass diese Standards eingehalten werden und genehmigt nur Veranstaltungen unter dem Namen Special Olympics sofern die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Kriterien erfüllt werden. 1.2.1. Zielgruppe Die Teilnahme an Special Olympics Trainings- und Wettbewerbsangeboten steht allen Menschen mit geistiger Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, offen. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in sich bereit erklärt, gemäß den Bestimmungen der General Rules an Special Olympics teilzunehmen. Die geistige Behinderung der Athleten/innen muss vor dem Wettbewerb von offizieller Seite bestätigt sein. Durch das Unified Sports -Konzept werden vermehrt auch Sportler ohne geistige Behinderung in die Wettbewerbe einbezogen. 1.2.2. Regelwerk Die Veranstaltungen müssen entsprechend dem weltweit gültigen Regelwerk von Special Olympics durchgeführt werden. Allgemeine Bestimmungen wie z.b. zur Teilnahmeberechtigung, Klassifizierung, etc. befinden sich im Artikel 1. Das Regelwerk und Artikel 1 ist unter www.specialolympics.de zu finden und ist handlungsleitend für die Planung und Durchführung. Bei jeder Veranstaltung ist ein Regelkomitee bestehend aus dem Wettbewerbsleiter, einem Offiziellen (Kampfrichter) und einem gewählten Coach einzurichten. 1.2.3. Klassifizierung/ Homogene Leistungsgruppen Das Klassifizierungssystem von Special Olympics ist der fundamentale Unterschied zu allen anderen Sportorganisationen. Das Special Olympics Konzept ermöglicht Athleten/innen aller Leistungsstufen faire und spannende Wettbewerbe. Es gibt keine Ausscheidungswettbewerbe, sondern Wettbewerbe in verschiedenen Leistungsgruppen. Die Wettbewerbe bei SO sind so strukturiert, dass die Athleten/innen in einer homogenen Leistungsgruppe nur gegen Athleten/innen mit einem vergleichbaren Leistungsniveau antreten. Die Zusammenstellung der Leistungsgruppen (Klassifizierung) erfolgt anhand der gemeldeten Bestleistungen (Skill Tests) und der vor Ort erbrachten Vorleistungen, welche jeweils am ersten Wettbewerbstag der Sportarten überprüft werden. Sieger und Platzierungen werden für jede einzelne Leistungsgruppe ermittelt. Der Leistungsunterschied innerhalb der Gruppe soll nicht mehr als 15% (Richtwert) betragen. Bei
Seite 5 den niedrigeren Leistungslevels kann er auf 20-30% ausgeweitet werden. Die homogenen Leistungsgruppen sollten mindestens drei, maximal acht Athleten/innen umfassen. Einteilungskriterien: 1. Geschlecht 2. Alter Stichtag für das Alter ist der erste Veranstaltungstag. Individualsportarten Mannschaftssportarten 8-11 15 und junger 12-15 16-21 16-21 22 und älter 22-29 30 und älter 3. Leistungsvermögen (entscheidendes Kriterium hat Vorrang vor den beiden anderen Kriterien) 10-20/(30) % Richtlinie Vormeldungen Vorortüberprüfung Wird überprüft durch das Regelkomitee Wir fordern alle Athleten sowie Trainer auf, sowohl bei der Meldung der Bestleistung als auch bei der Klassifizierung das wahre Leistungsvermögen anzugeben und zu zeigen. Nicht das Gewinnen sondern das faire und gemeinschaftliche Miteinander stehen im Vordergrund! Weichen die Leistungen im Finale von den gemeldeten Zeiten und den Klassifizierungsergebnissen stark entsprechend den Vorgaben des Regelwerks ab, werden die Athleten disqualifiziert. 1.2.4. Unified Sports Special Olympics Unified Sports ist ein etabliertes Programm der weltweiten Special Olympics Bewegung und ein wirkungsvolles Praxisbeispiel für Inklusion. In Unified Teams treiben Menschen mit und ohne geistige Behinderung (werden als Partner bezeichnet) gemeinsam Sport, trainieren und nehmen an Wettbewerben teil, lernen voneinander und bauen gleichzeitig Barrieren und Grenzen im alltäglichen Umgang miteinander ab. Athleten mit geistiger Behinderung, die am Unified Sports Programm teilnehmen, müssen nicht unbedingt auch an anderen Special Olympics Wettbewerben teilnehmen.
Seite 6 1.2.5. Veranstalter und Ausrichter Veranstalter ist derjenige in dessen Namen, in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung eine Veranstaltung ausgerichtet wird. Ausrichter ist derjenige, der die Vorortdurchführung organisiert. Veranstalter für bundesweite Veranstaltungen ist Special Olympics Deutschland, bei regionalen Veranstaltung der jeweilige Landesverband; die Ausrichtung übernehmen Städte, Vereine bzw. die Landesverbände. 1.2.6. Versicherung/ Medizin Das Vorliegen eines sportärztlichen Attests muss durch die entsendende Institution bestätigt werden. Für jede(n) Teilnehmer/in ist eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung! Der Veranstalter sorgt für eine medizinische Absicherung der Veranstaltung. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen. Die Versicherung der Helfer ist vorzunehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Special Olympics Deutschland e.v.. 2. Anerkennungswettbewerbe Das Sportkonzept von Special Olympics beinhaltet zwei zentrale Elemente, die im Artikel 1 und den jeweils geltenden Sportregeln festgehalten sind: 1. das Klassifizierungssystem Einteilung in homogene Leistungsgruppen 2. das Prinzip des Aufstiegs Athleten sollen zunächst lokal/regional, dann national, dann international starten Das Prinzip und das System der Nominierung ist also grundsätzlich von Special Olympics vorgegeben und anzuwenden. Durch die Entwicklung der Landesverbände steigen die Athletenzahlen stetig an. Dieses Wachstum wirkt sich ebenfalls auf die Nationalen Spiele aus. Mittlerweile haben die Anmeldezahlen in einigen Sportarten die Maximalkapazität überstiegen. Um transparente Auswahlkriterien für die Teilnehmern zu bieten, wird hier das Prinzip des Aufstiegs durch die vorherige Teilnahme an Anerkennungswettbewerben angewendet. In folgenden Sportarten ist die Teilnahme an einem Anerkennungswettbewerb Pflicht: Sommer: Badminton, Boccia, Bowling, Fußball (kein Unified Fußball), Leichtathletik, Reiten (nicht Voltigieren), Schwimmen, Tennis und Tischtennis. Winter: Ski Alpin, Ski Langlauf (Voraussetzung einer Teilnahme in diesen Sportarten ist die Mitgliedschaft bei Special Olympics). Empfohlen werden Anerkennungswettbewerbe aber auch in allen anderen Sportarten. Sollten die Teilnehmerobergrenzen auch in anderen Sportarten überschritten werden, werden Athleten mit einer Teilnahme an regionalen Veranstaltungen bevorzugt berücksichtigt. Mit den allgemeinen Richtlinien zur Durchführung von Special Olympics Anerkennungswettbewerben sind allgemein verbindliche Standards für die Ausrichtung festgelegt. Sie
Seite 7 dienen der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Leistungen der Athleten im Sinne des Aufstiegsprinzips und der Qualifizierung zur Teilnahme an den Nationalen Spielen. Diese Richtlinien legen die Mindestanforderungen an die oben genannten Wettbewerbe fest; den jeweiligen Landesverbänden von Special Olympics Deutschland e.v. ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bestimmungen zu erlassen. 2.1. Definition Anerkennungswettbewerb Ein Anerkennungswettbewerb ist ein Qualifikationswettbewerb im Sinne des Prinzips des Aufstiegs. Anerkennungswettbewerbe finden auf regionaler Ebene statt. Weiterhin soll der Anerkennungswettbewerb die Teilnehmer hinsichtlich der Abläufe auf eine Teilnahem an Nationalen Spielen vorbereiten (Vertrautheit mit den Wettbewerbsabläufen, Regeln, Rahmenbedingungen). Die Teilnahme und errichte Platzierung bei einem Anerkennungswettbewerb sind Voraussetzung für die Teilnahme an Nationalen Spielen (nächste Ebene nach einer regionalen Veranstaltung nach dem Prinzip des Aufstiegs) sofern die Teilnehmerobergrenze für Nationale Spiele in der betreffenden Sportart überschritten wurde. Ein regionaler Wettbewerb kann erst dann als Anerkennungswettbewerb deklariert werden sobald er beim Bundesverband angemeldet wurde und die Ausschreibung von den entsprechenden Instanzen geprüft (BGS, Nationaler Koordinator der Sportart) und freigegeben wurde. Anerkennungswettbewerbe müssen bestimmte Standards einhalten, die im Folgenden sowie in den Sportartspezifischen Veranstaltungsrichtlinien festgelegt sind. Anerkennungswettbewerbe können nur in den Sportarten und Disziplinen durchgeführt werden, die auch zu Nationalen Spielen angeboten werden. 2.2. Kooperationen und Gültigkeit Grundsätzlich gilt nur der Anerkennungswettbewerb, der vom eigenen Landesverband veranstaltet und ausgerichtet wird. Bei der Anmeldung des Anerkennungswettbewerbs muss gekennzeichnet sein ob der Landesverband den Anerkennungswettbewerb allein oder in Kooperation mit einem anderen Landesverband organisiert. Im Falle einer Kooperation muss es in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis eine getrennte Wertung (d.h. getrennte Endrunden) pro Landesverband geben, der an der Kooperation teilnimmt. Kommt es bei Anerkennungswettbewerben auf Grund von der getrennten Wertung der Landesverbände zu einer Nichteinhaltung der sportartspezifischen Veranstaltungsrichtlinien (zu geringe Teilnehmerzahl in einem Landesverband), so kann in Ab- und Zustimmung mit den beteiligten Landesverbänden und SOD (Referat Sport und Nationale Koordinatoren) auch eine gemeinsame Endrunde gespielt werden. An einem AW ohne Kooperation können auch Athleten aus anderen Landesverbänden teilnehmen. In diesem Fall werden diese Athleten gesondert gewertet und der Wettbewerb zählt für Sie nicht als AW sondern lediglich für die Athleten des ausrichtenden LV. Jeder Athlet darf pro
Seite 8 Sportart nur einen AW festlegen, der zur Nominierung bei Nationalen Spielen herangezogen wird. Die Abfrage erfolgt in den Meldeunterlagen zum Wettbewerb. Bei krankheitsbedingten Ausfall kann die Angabe korrigiert werden. 3. Mindeststandards 3.1. Allgemeine Kriterien 3.1.1. Veranstaltungsstätte die Wettbewerbsanlagen entsprechend den Mindestanforderungen des jeweiligen Fachverbandes der Sportart (siehe sportartspez. VA-Richtlinen) es stehen ausreichend Umkleide- und Sanitäranlagen zur Verfügung ausreichend Sitzmöglichkeiten für die Teilnehmer und Zuschauer Verpflegungsmöglichkeiten Parkmöglichkeiten der Aspekt der Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen Beschallungsanlage ist vorhanden Wettbewerbsequipment ist vorhanden Siegerpodium Informationsflächen Meldeergebnis und Protokoll Bestuhlung (Stühle, Tische) Möglichst abgeschlossene Personalgarderobe für Helfer und Kampfgericht Wettbewerbsbüro: o abgeschlossener Raum o bestuhlte Arbeitsplätze o ausreichend Stromquellen für EDV- und Kopiergeräte o EDV Geräte (kann vom Veranstalter gestellt werden), Kopiergerät 3.1.2. Medizinische Sicherstellung Medizinischer Notfallplan (Meldekette, etc.) Rettungssanitäter 3.1.3. Veranstaltungsorganisation Die Vor- und Nachbereitung der Wettbewerbsstätte erfolgt durch den Ausrichter. Der Aufbau der Wettbewerbsstätte sollte am Vorabend oder rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein.
Seite 9 Allgemeiner Ablauf der Veranstaltung Akkreditierung Kampfrichter- und Coachmeeting Eröffnungsfeier Klassifizierung Endläufe (Finals) mit Siegerehrung Veranstaltungsabschluss Ausschreibungen und Meldungen In der Ausschreibung muss klar erkennbar sein, dass es sich um einen Anerkennungswettbewerb handelt. Es ist zu beschreiben für welche Landesverbände der Anerkennungswettbewerb gilt und wie die Wertung durchgeführt wird. Um eine Ausschreibung prüfen zu können müssen genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf (Klassifizierung/Finale), zu den Gegebenheiten der Sportanlage (z.b. Bahnen beim Schwimmen, LA, Bowling und Boccia, Tischtennisplatten, Felder beim Tennis, Fußball, Badminton, Basketball), den Teilnehmern sowie den angebotenen Disziplinen gemacht werden. Auch der Wettbewerbsablauf muss konkret beschrieben sein (wie wird klassifiziert, Runden im Schweizer System etc.). Diese Angaben sind wichtig um eine angemessene Prüfung durch die AG s der Sportarten durchführen zu können. Sollten diese Detailangaben nicht direkt in der Ausschreibung stehen, können Sie als Anlage zu Ausschreibung an SOD gesendet werden. Für jeden Wettbewerb ist eine Ausschreibung mit Anmeldeformularen zu erstellen. Die Ausschreibung muss weiterhin enthalten: Bezeichnung, Ort und Zeit der Veranstaltung Anreisebeschreibung Veranstalter und Ausrichter Zielgruppe/Teilnahmeberechtigung Registrierung/Anmeldung Teilnehmerpauschale Beschreibung der Wettbewerbsanlage Wettbewerbsprogramm (Klassifizierung, Kategorien) - Disziplinen und Levels, die bei den nationalen Spielen angeboten werden, sind zu berücksichtigen Wettbewerbsabschnitte und Zeitplan Die Meldeunterlagen müssen enthalten:
Seite 10 Gesamtanzahl Athleten und Coaches Formblatt Athleten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, verantwortlicher Coach, Wettbewerb, Meldezeiten, Möglichkeit zur Angabe ob der AW zur Nominierung für die Nationalen Spiele herangezogen werden soll) Formblatt Staffelmeldung (Staffelzusammensetzung, Meldezeit) Medizinisches Formblatt/Einverständniserklärung Vorlagen können bei den Landesverbänden bzw. dem Bundesverband angefordert werden. Personalplanung Der Ausrichter ist für die Umsetzung der Personalplanung verantwortlich. Das Wettbewerbsbüro kann vom Veranstalter gestellt werden. Der Ausrichter muss sicherstellen, dass das Personal ausreichend qualifiziert ist. Die Zahl des Personals ist abhängig von der Größe der Veranstaltung und der Länge der Wege. Für die Gewinnung des Fachpersonals und der Volunteers wird eine Kooperation mit den Fachverbänden, Vereinen und Schulen empfohlen. Veranstaltungsprotokoll Über jede Wettbewerbsveranstaltung ist ein schriftliches Protokoll mit Ergebnislisten zu führen. Der Ausrichter übersendet das Protokoll im Anschluss an einen Vertreter des Landes- bzw. Bundesverbandes. Das Protokoll enthält: Veranstaltungsname, Ort und Datum Veranstalter und Ausrichter Ergebnisliste (Name, Disziplin, Zeit/Weite und Platz) Kampf-/ Schiedsgericht Gesamtteilnehmerliste Protokollführer und Schiedsrichter unterschreiben das Protokoll. 3.2 Siegerehrung Bei allen Siegerehrungen müssen der/die Athlet/in und seine/ihre Leistungen im Mittelpunkt stehen. Die Athleten/innen auf den ersten drei Plätzen eines Wettbewerbes erhalten Gold-, Silber- und Bronzemedaillen. Die Athleten/innen auf den Plätzen vier bis acht erhalten Schleifen. Disqualifizierte Athleten/innen erhalten eine Teilnehmerschleife. Im Falle eines Gleichstands oder Unentschieden erhalten die Athleten bzw. die Mannschaften mit gleichem Endergebnis die Auszeichnung für den jeweils höheren Rang (z.b.: zwei Sportler, die gleichauf auf dem
Seite 11 dritten Platz liegen, erhalten je eine Bronzemedaille). Die Sportler oder Mannschaften auf den folgenden Plätzen erhalten die Auszeichnung für den nächsten Rang (z.b. der Athlet, der als Vierter die Ziellinie überquert hat, erhält die Schleife für den vierten Platz ungeachtet, ob die vor ihm liegenden Sportler gleichauf liegen oder nicht). Bei Unified Wettbewerben wird der Partner mit der gleichen Medaille/Schleife geehrt wie der Athlet. Einzelsportarten Ein Athlet, der als einziger an einem Wettbewerb teilnimmt, darf für seine Leistung eine Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen Ein Athlet oder eine Athletin, der bzw. die als einziger Mann bzw. Frau in einem Wettbewerb gegen Gegner des anderen Geschlechts antritt, darf für seine bzw. ihre Leistung eine Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt. Ein Athlet, der nicht zum Wettbewerb antritt, den Wettbewerb nicht beendet oder wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert wird, erhält eine Teilnahmeschleife. Ein Athlet, der nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben und/oder den Finals teilgenommen hat (Betrug und/oder unsportliches Verhalten), erhält keine Auszeichnung. Ein Sportler, der in einem Wettbewerb wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert wird, erhält keine Auszeichnung. Mannschaftssportarten Frauen- oder Männermannschaften, die als einzige Frauen - bzw. Männermannschaft in einem Wettbewerb gegen Gegner des anderen Geschlechts antreten, dürfen für ihre Leistung eine Auszeichnung für den ersten Platz verliehen bekommen, sofern der für diese Sportart zuständige Landessportverband diese Praxis zulässt. Mannschaften oder Sportler einzelner Mannschaften, die nicht zum Wettbewerb antreten, den Wettbewerb nicht beenden oder wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert werden, erhalten eine Teilnahmemedaille. Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die nach Ansicht des zuständigen Regelkomitees nicht ehrlich und nach besten Kräften an den Klassifizierungswettbewerben und/oder den Finals teilgenommen haben, erhalten keine Auszeichnung. Mannschaften oder einzelne Sportler dieser Mannschaften, die vom gesamten Wettbewerb wegen unsportlichen Verhaltens ausgeschlossen werden, erhalten keine Auszeichnung 3.3 Eröffnungs- und Abschlussfeier Die Eröffnungszeremonie ist ein fester Bestandteil von Anerkennungswettbewerben. Sie bildet einen offiziellen Start der Veranstaltung. Mindestbestandteile sind:
Seite 12 Einmarsch der Athleten (oder Vertreter davon) Hereintragen der Fahne Sprechen des Special Olympics Eid durch einen Athleten: Ich will gewinnen, doch wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben Entzünden eines kleinen Feuer, ggf. auch künstliches Die Abschlusszeremonie bildet ein offizielles Ende der Veranstaltung. Sie ist traditionell kürzer als die Eröffnungsfeier. Wichtige Bestandteile sind: Einholen der Fahne Erlischen des Feuers 3.4 Weiteres Rahmenprogramm Weitere Bestandteile des Rahmenprogrammes können sein: Athletendisko Die Athletendisko stellt vor allem für die Sportler/innen immer wieder ein besonderes Highlight dar. Hier können sie zusammen mit anderen Athleten/innen, Helfern, Offiziellen und den Orgateams entspannt feiern und sich austauschen. Healthy Athletes Zur Unterstützung der Gesundheit der Athletinnen und Athleten bietet SO zahlreiche Gesundheitschecks bei Sportevents im Bereich Hören, Sehen, Zähne, Füße, Haltungsapparat, Ernährung, Rauchen, etc. an. Das Healthy Athletes Programm wurde zur Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität der Athletinnen und Athleten eingerichtet und ist bei internationalen Special Olympics Veranstaltungen Standard. Hierbei werden sowohl Athletinnen und Athleten, als auch Betreuer mit Hilfe vieler Veranschaulichungen durch fachärztliches Personal mit wichtigen Informationen versorgt und der vorhandene gesundheitliche Gesundheitszustand der Athletinnen und Athleten geprüft. Familienprogramm Das Programm ermöglicht Familien, an den Fähigkeiten ihrer Kinder teilzuhaben, die Freude und den Spaß von SO Veranstaltungen mit anderen Familien zu teilen und an ganzjährigem Sporttraining und Wettbewerb teilzunehmen. Wettbewerbsfreies Angebot Das wettbewerbsfreie Angebot (WBFA) richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an den regulären Wettbewerben teilnehmen können. Spaß an der Bewegung, das Erarbeiten bzw. Verbessern sowie die Demonstration der eigenen
Seite 13 Fähigkeiten und die Partizipationsmöglichkeit stehen gegenüber dem Wettbewerbsgedanken eindeutig im Vordergrund. Darüber hinaus soll das wettbewerbsfreie Angebot auch als sportartspezifische Vorbereitung dienen. So werden in den einzelnen Stationen Bewegungsabläufe abgerufen, die sonst in den regulären Sportarten erforderlich sind. Somit werden auch die Athleten, die nicht an den Wettbewerben der einzelnen Sportarten teilnehmen können im gleichen Sinne herausgefordert. Diese Angebote sind keine Pflichtbestandteile. Sofern diese Elemente eingebunden werden sollen, nehmen Sie bitte mit ihrem Landes- bzw. den Bundesverband Kontakt auf. 3.5 Sportartspezifische Kriterien: Für die Sportarten Badminton, Handball, Reiten, Leichtathletik, Schwimmen und Tischtennis gibt es bereits sportartenspezifische Wettbewerbskriterien. Diese müssen bei der Durchführung von SO-Veranstaltung auch zwingend eingehalten werden. 4 Anmeldeprozedere für Anerkennungswettbewerbe Ziel ist es, zukünftig einen einheitlichen Standard in allen Anerkennungswettbewerben zu schaffen. Daher ist es wichtig, dass folgende Anmeldeprozedere zu beachten. 1. Die Durchführung von Anerkennungswettbewerben von Special Olympics muss beim Bundesverband durch den Landesverband angemeldet werden. Die Anmeldung von Veranstaltungen erfolgt bis 6 Monate im Vorfeld des Events. Sollte eine finanzielle Förderung beantragt werden, gelten die Fristen laut Förderrichtlinien. Kooperationen müssen ebenfalls zur Anmeldung bekannt gegeben werden. 2. Die Ausschreibung für den Anerkennungswettbewerb muss spätesten 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn zur Kontrolle an SOD verschickt werden. 3. Der Erhalt der Unterlagen wird durch den Bundesverband bestätigt und ggf. werden Änderungen in der Ausschreibung oder zur Anmeldung geklärt. Erst nach der Bestätigung kann die Ausschreibung veröffentlicht werden. 4. Fördermittel können entsprechend den Förderrichtlinien von SOD beantragt werden. 5. Der Anerkennungswettbewerb wird im Veranstaltungskalender auf der Homepage veröffentlicht und als solcher gekennzeichnet. 6. Zur Vergleichbarkeit der Veranstaltungen müssen spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung ein Protokoll sowie die Ergebnisse eingereicht werden
Seite 14 Sowohl für sportspezifische Fragen als auch zur Unterstützung und Beratung (Ausstattung, EDV, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etc.) steht Ihnen der Landes- bzw. Bundesverband zur Verfügung.