Zusätzliche Aktivitäten im Startjahr

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Transkript:

Zusätzliche Aktivitäten im Startjahr S1_1: Stellung des Energiebeauftragten Nominierung 1.) Ein fachlich erfahrener und qualifizierter Mitarbeiter des Energieparks wird als externer Energiebeauftragter für die Gemeinde nominiert. 2.) Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit dem Land NÖ 360 einmalig bei Einführung; einmalig pro Gemeinde 3.) Anlegen der Gemeinde im Energiebuchhaltungstool des Landes S1 - Der Energiebeauftragte [2 Möglichkeiten] S1_2: Unterstützung des gemeindeigenen Mitarbeiters für den Energiebereich Unterstützung Ein fachlich erfahrener und qualifizierter Mitarbeiter des Energieparks unterstützt den von der Gemeinde selbst gestellten Energiebeauftragten im Zuge der Einführung der Energiebuchhaltung (bspw. die Unterstützung bei der Verarbeitung der vorhandenen Energiedaten, uä.). 84 Abrechnung nach Bedarf; Kosten pro Stunde der fachlichen Unterstützung

Zusätzliche Aktivitäten im Startjahr 1.) Erhebung des Bedarfes an Strom, Wärme und Wasser a.) anhand der Abrechnungen der letzten drei Jahre (sofern vorhanden) b.) anhand der Zähler im Gebäude --> d.h. vor Ort-Besichtigung: Zähler auffinden und ablesen S2_1: Energie-Check MINI: Erhebung und Verarbeitung gemäß Gesetz Erhebung MINI Verarbeitung und Darstellung der Daten MINI 2.) Grobanalyse des Gebäudezustandes a.) Erhebung der relevanten Daten und Informationen zum Bestand des Gebäudes b.) Erhebung, ob bauliche Erhaltungsarbeiten notwendig sind und/oder ob sich die funktionellen Anforderungen des Gebäudes ändern c.) Abschätzung der Energiekennzahl Die erhobenen Daten werden in dem vom Land NÖ vorgegebenen Zähler- bzw. Gebäudedatenblatt verarbeitet. 420 einmalig bei Einführung; pro Gebäude Evaluierung und Berichtslegung MINI 1.) Evaluierung des Status Quo 2.) Aufzeigen der Schwachstellen 3.) Darlegung der Verbesserungsmaßnahmen 4.) Verfassen und Zusenden des Berichtes 1.) Erhebung des Bedarfes an Strom, Wärme und Wasser a.) anhand bestehender Pläne bzw. Heizungssystem b.) anhand der Abrechnungen der letzten drei Jahre (sofern vorhanden) c.) anhand der Zähler im Gebäude --> d.h. vor Ort-Besichtigung: Zähler auffinden und ablesen S2 - Datenerhebung für die Energiebuchhaltung [2 Möglichkeiten] Erhebung SINNVOLL 2.) Grobanalyse des Gebäudezustandes a.) Erhebung der Eckdaten des Gebäudes: Grundstücksnummer, Einlagezahl, Baujahr uä. b.) Erhebung der bestehenden Pläne und Überprüfung von Umbauten, Sanierungen und Abmaßungen c.) Erhebung, ob bauliche Erhaltungsarbeiten notwendig sind und/oder ob sich die funktionellen Anforderungen des Gebäudes ändern d.) Bestimmung von Außenbauteilen e.) Erhebung des Heizsystems sowie -verteilsystems Verarbeitung und Darstellung S2_2: Energie-Check der Daten SINNVOLL SINNVOLL: Erhebung der Ist-Situation PLUS Erstellung des verpflichtenden Energieausweises Berechnung und Erstellung des verpflichtenden Energieausweises SINNVOLL Die erhobenen Daten werden in dem vom Land NÖ vorgegebene Zähler- bzw. Gebäudedatenblatt verarbeitet. Es besteht Aushangpflicht des Energieausweises für Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000m², in denen Behörden oder sonstige öffentliche Dienstleistungen untergebracht sind und die regelmäßig von einer großen Anzahl von Personen aufgesucht werden. In den kommenden Jahren wird sich diese Flächenangabe kontiniuerlich reduzieren und somit auch Gebäude kleiner 1.000 m² betreffen. a.) Evaluierung und Verarbeitung der Daten in genormter Datenbank b.) Berechnung der Energiekennzahl c.) Bereitstellung der Information über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz des Bauwerks d.) Beurteilung der thermischen Qualität des Gebäudes (Bedarf an Heizenergie pro m² beheizter Wohnfläche und Jahr) 660 einmalig bei Einführung; pro Gebäude Evaluierung und Berichtslegung SINNVOLL 1.) Evaluierung des Status Quo 2.) Aufzeigen der Schwachstellen 3.) Darlegung der Verbesserungsmaßnahmen 4.) Verfassen des Berichtes 5.) Beratungsgespräch 6.) Energieausweis gerahmt zum Aushang (lt. Energieausweisvorlagegesetz) Bei Gemeinden, die über mehr als 5 gemeindeeigene Gebäude verfügen, kann - für den S2 - eine Reduktion in der Höhe von -5% für das 5. - 9. Gebäude und eine Reduktion in der Höhe von -10% für das 10. und darauffolgende Gebäude herangezogen werden.

Aktivitäten in den Folgejahren S3_1: Eingabe MINI 1x jährliche Eingabe des Verbrauches an Strom, Wärme und Wasser (Basis ist die von der Gemeinde an den Energiepark gesandte Jahresabrechnung) 60 jährlich, pro Gebäude [*] S3 - Führen der Energiebuchhaltung [2 Möglichkeiten] Führung der Energiebuchhaltung S3_2: Eingabe SINNVOLL Monatliche Eingabe der Verbrauchsdaten von Strom, Wärme und Wasser (Basis ist, dass ein Gemeindebediensteter bzw. eine Person vor Ort die Daten abliest und zeitgerecht an den Energiepark weiterleitet) 228 pro Gebäude [*]; monatliche Eingabe sofern die Daten der Gemeinde zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden Bei Gemeinden, die über mehr als 5 gemeindeeigene Gebäude verfügen kann - für den e S3 - eine Reduktion in der Höhe von -5% für das 5. - 9. Gebäude und eine Reduktion in der Höhe von -10% für das 10. und darauffolgende Gebäude herangezogen werden.

Aktivitäten in den Folgejahren Erläuterung der Kennzahlen Verarbeitung und Erklärung der Kennzahlen über das Jahr Schwachstellen-Analyse Evaluierung der Schwachstellen und Probleme Bewertung der Kennzahlen Bewertung der Zahlen 1.) Benchmark innerhalb der Gemeinde (mit dem/den Vorjahren) 2.) Benchmark zwischen den Gemeinden in der Region 3.) Benchmark mit österreichischen Gemeinden außerhalb der Region S4 - Evaluierung und Maßnahmenkatalog Jährlicher Bericht 228 jährlich, pro Gebäude Aufzeigen der Einsparungsmöglichkeiten 1.) Evaluierung der Einsparungsmöglichkeiten 2.) Erstellung der Empfehlungen (Maßnahmenkatalog) Präsentation Präsentation der Ergebnisse in der Gemeinde Bei Gemeinden, die über mehr als 5 gemeindeeigene Gebäude verfügen kann - für den Themenblöcke S4 - eine Reduktion in der Höhe von -5% für das 5. - 9. Gebäude und eine Reduktion in der Höhe von -10% für das 10. und darauffolgende Gebäude herangezogen werden.

Aktivitäten in den Folgejahren Unter diesem Punkt ist eine Vielzahl von Tätigkeiten und Inhalten möglich - je nach Interesse und fachlichem Wissen des gemeindeeigenen Mitarbeiters. S5 - Expertengespräch Umsetzungsbegleitung Unterstützung des gemeindeigenen Mitarbeiters für den Energiebereich Beispiele für Dienstleistungen können unter anderem sein: 1.) Führen eines Fachgespräches mit dem Fachverantwortlichen in der Gemeinde bzgl. des Maßnahmenkataloges 2.) Ausarbeitung der Roadmap für die Umsetzung 3.) telefonische/schriftliche/persönliche Rückfragen über die Erhebung und Berichtspräsentation hinaus 4.) fachliche Unterstützung und Know How-Transfer bei Bedarf 84 Abrechnung nach Bedarf; Kosten pro Stunde der fachlichen Unterstützung

Rechenbeispiel 1 Die Annahmen: 1.) Die Gemeinde hat eine geeignete und interessierte Person und nominiert den Energiebeauftragten aus der Gemeinde heraus. 2.) Dieser "gemeindeeigene" Energiebeauftragte ist jedoch noch nicht sehr versiert im Energiethema und hat immer wieder Rückfragen bzgl. des Energiebuchhaltungs-EDV-Systems oder bezüglich der Ablesemodalitäten. 3.) Die Gemeinde hat in den letzten Jahren bereits aktiv den energetischen Zustand der Gebäude erheben lassen und verfügt somit über die geforderten Daten gemäß Energieeffizienzgesetz. 4.) Es gibt einen Mitarbeiter in der Gemeinde, der zwar die zeitlichen Ressourcen hat, die monatlichen Ablesungen durchzuführen, jedoch hat dieser nicht die zeitliche Ressourcen, diese ins EDV-System einzutragen und auch nicht das fachliche Know How um die Zahlen zu deuten oder gar mögliche Empfehlungen abzugeben. Die Lösung: Wahl der Pakete S1_2, S3_2, S4 Die Kosten bei mehreren Gebäuden: S1_2 Im Startjahr Unterstützung des gemeindeigenen Mitarbeiters für den Energiebereich durch den Energiepark im Ausmaß von 3 Stunden 252 252 S3_2 Führung der Energiebuchhaltung SINNVOLL 228 1.300 708 2.851 Im Folgejahr S3_2 Führung der Energiebuchhaltung SINNVOLL 228 1.300 456 2.599 Bei 6 Gebäuden Berücksichtigung des Rabattes in der Höhe von -5 % pro Gebäude

Rechenbeispiel 2 Die Annahmen: 1.) Gemeinde hat keine geeignete (interessierte) Person oder aber keine zeitliche Ressourcen bei den bestehenden Mitarbeitern und möchte die Tätigkeit des Energiebeauftragten extern vergeben. 2.) Die Gemeinde verfügt noch nicht über die vorgeschriebenen Energieausweise für gemeindeeigene Gebäude und möchte somit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und auch gleich die Energieausweise erstellen lassen. 3.) Es gibt einen Mitarbeiter in der Gemeinde, der zwar die zeitlichen Ressourcen hat, die monatlichen Ablesungen durchzuführen, jedoch hat dieser nicht die zeitliche Ressourcen, diese ins EDV-System einzutragen und auch nicht das fachliche Know How um die Zahlen zu deuten oder gar mögliche Empfehlungen abzugeben. Die Lösung: Wahl der Pakete S1_1, S2_2, S3_2, S4 und S5 Die Kosten bei mehreren Gebäuden: Im Startjahr S1_1 Stellung des Energiebeauftragten durch den Energiepark 360 360 S2_2 Energie-Check SINNVOLL: Erhebung der Ist-Situation PLUS Erstellung des verpflichtenden Energieausweises 660 3.762 S3_2 Führung der Energiebuchhaltung SINNVOLL 228 1.300 S5 Umsetzungsbegleitung im Ausmaß 1 Std./Jahr gesamt 84 84 1.560 6.805 Im Folgejahr S3_2 Führung der Energiebuchhaltung SINNVOLL 228 1.300 S5 Umsetzungsbegleitung im Ausmaß von 1 Std./Jahr und Gebäude 84 504 540 3.103 Bei 6 Gebäuden Berücksichtigung des Rabattes in der Höhe von -5 % pro Gebäude

Rechenbeispiel 3 Die Annahmen: 1.) Die Gemeinde hat eine geeignete und interessierte Person und nominiert den Energiebeauftragten aus der Gemeinde heraus. 2.) Die Gemeinde verfügt zwar bereits über einige wenige der vorgeschriebenen Energieausweise, jedoch wurden diese bereits vor sechs Jahren berechnet, weshalb eine Gebäudeerhebung notwendig ist. 3.) Es gibt keinen Mitarbeiter in der Gemeinde, der die zeitlichen Ressourcen hat, die monatlichen Ablesungen durchzuführen bzw. diese ins EDV- System einzutragen. Darüber hinaus besteht auch niemand in der Gemeinde, der über das fachliche Know How verfügt um die Kennzahlen zu deuten oder gar mögliche Empfehlungen abzugeben. 4.) Der beauftragte Gemeindemitarbeiter hat immer wieder Rückfragen bzgl. der weiteren Vorgehensweise bzw. gibt es Rückfragen aus der Bevölkerung welche er nicht lösen kann --> die Summe des zeitlichen Aufwandes ergibt nach einem Jahr 1,5 Stunden pro Gebäude. Die Lösung: Wahl der Pakete S2_1, S3_1, S4, S5 Die Kosten bei mehreren Gebäuden: Im Startjahr S2_1 Energie-Check MINI: Erhebung und Verarbeitung gemäß Gesetz 420 2.394 S3_1 Führung der Energiebuchhaltung MINI 60 342 S5 Umsetzungsbegleitung im Ausmaß von 1,5 Std./Jahr/Gebäude 126 756 834 4.792 Im Folgejahr S3_1 Führung der Energiebuchhaltung MINI 60 342 S5 Umsetzungsbegleitung im Ausmaß von 1,5 Std./Jahr/Gebäude 126 756 414 2.398 Bei 6 Gebäuden Berücksichtigung des Rabattes in der Höhe von -5 % pro Gebäude