Geschäftsführer Anstellungsvertrag 1 Vertragsparteien Zwischen dem/der Geschäftsführer/in (nachfolgend GF genannt), Name: Straße: PLZ/Ort: Personenkennziffer (CPR): und der Gesellschaft (nachfolgend Gesellschaft genannt), Name: Straße: PLZ/Ort: USt.-ID- bzw. dän. Ges.-Reg.-Nummer: wurde am heutigen Tag der vorliegende Vertrag geschlossen. 2 Eintritt ins Unternehmen Der/Die GF tritt seine/ihre Stelle mit Wirkung vom in der Gesellschaft an. Der Eintritt wird dem Dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamt mitgeteilt / nicht mitgeteilt. 3 Verantwortungsbereich Der/Die GF ist gegenüber dem Aufsichtsrat für die Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich. Näheres geht aus der beigefügten Arbeitsplatzbeschreibung (s. Anlage 1) hervor. Der Aufsichtsrat legt die für die Geschäftstätigkeiten geltenden Richtlinien fest, an die sich der/die GF zu halten hat. Es obliegt dem/der GF, die Gesellschaft gemäß Satzung zu führen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Alle Fragen von außergewöhnlicher Art oder wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft sind dem Aufsichtsrat vorzulegen. 4 Stellung während der Vertragszeit Der/Die GF ist verpflichtet, seine/ihre volle Arbeitskraft dem Wohle der Gesellschaft zu widmen. 1
Er/Sie darf während der Anstellungsdauer ohne schriftliches Einverständnis seitens des Aufsichtsrates nicht als Inhaber eines anderen Unternehmens auftreten oder in einem solchen tätig werden, einer anderen bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit nachgehen bzw. ähnliche Aufgaben annehmen. Er/Sie ist jedoch berechtigt, sein/ihr Vermögen im üblichen Rahmen anzulegen. Vergütungen im Zuge anderer Tätigkeiten, die er/sie während der Anstellungsdauer ausführt, stehen ihm/ihr zu. 5 Schweigepflicht Der/Die GF unterliegt der Schweigepflicht bezüglich aller Umstände, von denen er/sie im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit als GF Kenntnis erlangt, es sei denn, es geht um Dinge, die ihrer Natur nach Dritten ohne Weiteres zur Kenntnis gebracht werden dürfen. Die Schweigepflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des/der GF aus der Gesellschaft fort. Der/Die GF ist mit den für ihn/sie geltenden 1 und 19 des dän. Wettbewerbsrechts bekannt gemacht worden. Bei Beendigung der Anstellung hat der/die GF alle der Gesellschaft gehörenden, in seinem/ihrem Besitz befindlichen Sachen beim Verlassen des Hauses zurückzugeben. 6 Vergütungen Der/Die GF erhält ein am Ende des Monats zahlbares Gehalt in Höhe von DKK. Es wird zum 1. April eines jeden Jahres nach Absprache mit dem Aufsichtsrat angepasst. Dies geschieht erstmalig am 1. 20. Die Gesellschaft zahlt für ihn/sie ferner einen anteiligen Beitrag zur Altersversorgung in Höhe von % des Gehalts. Der Anteil des/der GF hieran beträgt % des seines Gehalts. Der Gesamtbetrag wird monatlich an ein Unternehmen für private Altersvorsorge überwiesen. Die Gesellschaft stellt dem/der GF einen PKW (Preisklasse DKK ) zur Verfügung und bestreitet alle mit der Nutzung verbundenen Ausgaben. Das Fahrzeug darf auch privat genutzt werden. Ferner stellt die Gesellschaft ein Handy, einen Festnetzanschluss (Telefon und Internet) in der Wohnung des/der GF sowie einen Computer zur Verfügung und bestreitet alle hiermit verbundenen Ausgaben. Darüber wird ihm/ihr kostenlos eine Zeitung nach Wahl an seine/ihre private Adresse geliefert. Zusätzlich zu den Monatsgehältern steht dem/der GF ein Jahresbonus (s. Anlage 2) zu, der jeweils für das Kalender- bzw. Geschäftsjahr ermittelt wird. Sollte der/die GF während eines laufenden Jahres ausscheiden, findet bezüglich Bonuszahlung der 17a des dän. Angestelltengesetzes Anwendung. 7 Krankheit Während der Dauer der Krankheit erfolgt volle Lohnfortzahlung. 2
8 Urlaub Der/Die GF unterliegt den Bestimmungen des dän. Urlaubsgesetzes, wobei ihm/ihr volle Lohnfortzahlung während der Urlaubsdauer zusteht. Bei der Urlaubsplanung hat der/die GF Rücksicht auf die Belange der Gesellschaft zu nehmen und der Gesellschaft die Pläne bekannt zu geben. Beim Ausscheiden des/der GF wird nicht genommener Urlaub finanziell vergütet. Dem/Der GF stehen ab dem Eintrittsdatum jährlich 5 zusätzliche freie Tage zu, die gemäß dem dän. Urlaubsgesetz als Resturlaub gelten. 9 Schwangerschaftsurlaub Nach dem geltenden dän. Gesetz stehen der GF 4 freie, bezahlte Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 14 Wochen danach zu. In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin hat sie Anspruch auf weitere 6 freie Wochen im Anschluss hieran bei voller Vergütung. Sollte der Geschäftsführer Vater werden, hat er Anspruch auf 2 freie, bezahlte Wochen, die innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes zu nehmen sind. Ferner stehen ihm 6 freie Wochen (bei voller Vergütung) zu, die 14 bis 46 Wochen nach der Geburt zu nehmen sind. 10 Wertpapiere Die Rechte, die dem/der GF diesbezüglich zustehen, sind in der Anlage 3 aufgeführt. 11 Spesen Die Spesen, die dem/der GF durch Geschäftsreisen und Repräsentationspflichten im Interesse der Gesellschaft entstehen, werden nach Vorlage der Belege durch die Gesellschaft vergütet. 12 Weiterbildung Der/Die GF ist berechtigt, eine seiner/ihrer Stellung angemessene Weiterbildung zu absolvieren, die von der Gesellschaft bezahlt wird. Diese muss jedoch mindestens eine Woche pro Jahr dauern. 13 Versicherungen Die Gesellschaft schließt für den/die GF eine Unfallversicherung ab. Auch eine Feuer- und Diebstahlversicherung für die ihm/ihr überlassenen Warenproben und Kollektionen wird abgeschlossen. Darüber hinaus wird er/sie von der Gesellschaft gegen zivilrechtliche Entschädigungsansprüche versichert, die im Zuge seiner/ihrer Tätigkeiten geltend gemacht werden könnten. 3
14 Beendigung des Anstellungsverhältnisses Der vorliegende Vertrag kann von der Gesellschaft unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung durch den/die GF hat unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Ende eines Monats zu erfolgen. Wird dem/der GF gekündigt, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt, bzw. erfolgt die Kündigung durch den/die GF wegen mangelnder Vertragserfüllung seitens der Gesellschaft, kann er/sie sofortige Freistellung verlangen. Unabhängig vom Kündigungsgrund hat der/die GF jedoch auf Verlangen der Gesellschaft seinen/ihren Posten umgehend zu verlassen. Er/Sie kann in diesem Fall die übliche Vergütung verlangen, ohne dass der Gesellschaft ein Recht auf Aufrechnung zustünde. Ähnliches gilt für den Fall seiner/ihrer Freistellung oder Suspendierung. Sollte der/die GF während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt sein, kann er/sie bis zum Ablauf der Frist auch weiterhin den PKW sowie Handy, Festnetzanschluss und Computer frei nutzen und die Zeitung kostenlos beziehen. 15 Abfindung Wird dem/der GF durch die Gesellschaft unverschuldet gekündigt, hat er/sie ein Anrecht auf Abfindung in Höhe von 6 Monatsgehältern. Sind die Bedingungen gemäß 2a des dän. Angestelltengesetzes erfüllt, besteht zudem das Recht auf Abfindung nach den einschlägigen Bestimmungen. Die diesbezügliche Festsetzung erfolgt nach den dort genannten gesetzlichen Vorschriften. 16 Kündigung bei Änderung der Besitzverhältnisse Sollte die Aktienmehrheit an einen anderen Besitzer übergehen bzw. die Gesellschaft durch Fusion in einer anderen aufgehen oder einem neuen Besitzer übertragen werden, kann der/die GF eine Kündigung durch die Gesellschaft unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Ende eines Monats verlangen. In diesem Fall wird automatisch eine Abfindung gemäß 15 dieses Vertrages fällig. Der/Die GF hat in diesem Zusammenhang ferner Anspruch auf Freistellung (spätestens 1 Monat nach Erhalt der Kündigung). Die Bezüge während der Kündigungsfrist richten sich nach den Bestimmungen von 14 dieses Vertrages. 17 Überbrückungsgeld Für den Fall des Todes des/der GF während der Beschäftigungsdauer wird das Gehalt für den laufenden Monat sowie weitere 3 Monate gezahlt. Das Geld wird dem überlebenden Ehepartner, ersatzweise den minderjährigen Kindern (< 18 J.) gezahlt oder der Erbmasse des/der GF zugeführt. Der Betrag wird ausgehend von den Gesamtbezügen der letzten 12 Monate ermittelt. 4
18 - Vertragsverletzung Sollten der/die GF oder die Gesellschaft erheblich gegen den vorliegenden Vertrag verstoßen haben, kann dieser von der jeweils anderen Partei fristlos zu einem selbst festgelegten Zeitpunkt gekündigt werden. Der/Die GF hat für den Fall, dass die Aufhebung bzw. Kündigung durch sein/ihr Verschulden zustande kommt, lediglich bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens Anspruch auf Vergütungen. Bei Verschulden durch die Gesellschaft hat der/die GF das Recht auf ungekürzte Gehaltszahlung während der Kündigungsfrist, ohne dass der Gesellschaft ein Recht auf Aufrechnung zustünde. Derjenige, der sich der Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, hat ggf. für Verluste aufzukommen, die der anderen Partei aus diesem Anlass entstanden sind. 19 Vertragsänderungen Änderungswünsche zum Wortlauf dieses Vertrages sind schriftlich bekannt zu geben. Bei einseitigen Änderungen ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. 20 Streitigkeiten Alle Streitigkeiten, die sich zwischen Gesellschaft und GF aus diesem Vertrag ergeben, sind von Amtgerichten zu entscheiden. 21 Sondervereinbarungen Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des dän. Angestelltengesetzes. Ort: Datum: Unterschrift des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin Für die Gesellschaft 5