Schweiz Vom kanton zur nation. Briefmarken erzählen die geschichte der Schweiz. Bundeshaus Bern 1856

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Transkript:

Schweiz 1843 1881 Bundeshaus Bern 1856 Vom kanton zur nation Briefmarken erzählen die geschichte der Schweiz

Zürich Zürich um 1840 Ausgabe: 1. März 1843 Am 1. März 1843 erschienen die ersten Briefmarken zu 4 Rappen für einen Lokalbrief und zu 6 Rappen für Zustellungen über die lokalen Stadtgrenzen im ganzen Kantonsgebiet. Die Zürich 4 und Zürich 6 Briefmarken konnten bis zum 30. September 1854 verwendet werden. 1 Zürich 4 2 Zürich 6 Kanton Zürich 1843 Zürich war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein weitgehend selbstständiger Kanton mit Wehr-, Münz-, Zoll- und Posthoheit. Der Kanton Zürich hatte um 1850 etwa 250.000 Einwohner, davon lebten 40.000 Menschen in der Stadt Zürich, etwa 30.000 Einwohner hatte Winterthur. Am 21. Januar 1843 beschloss der Zürcher Regierungsrat die Ausgabe von Freimarken nach englischem Vorbild. Danach konnten Briefe vom Absender im voraus mittels Postwertzeichen bezahlt werden. Die Vereinfachung der Briefkommunikation und die Einführung der Briefmarke als Teil liberaler Reformen begünstigte die Wirtschaftsentwicklung im Kanton. 1847 wurde die erste Eisenbahn, die «Spanisch-Brötli-Bahn» von Zürich nach Baden eröffnet.

Genf Genf um 1840 Ausgabe: 30. September 1843 3 4L 4R Doppelgenf «Doppelgenf» linke Hälfte «Doppelgenf» rechte Hälfte Als ganze «Doppelgenf» wurde die Briefmarke im Nennwert von 10 Centimes zur Beförderung von Ort zu Ort im Kantonsgebiet verwendet. Eine halbe «Doppelgenf» zu 5 Centimes hatte Gültigkeit auf Briefen innerhalb eines Ortes. Die «Doppelgenf» konnte bis zum 30. September 1854 verwendet werden. Kanton Genf 1843 Nach dem Sturz Napoleons wurde Genf am 6. April 1815 als 22. selbstständiger Kanton wieder mit der Schweiz vereinigt. Um 1850 hatte der Kanton insgesamt etwa 64.000 Einwohner, davon lebten etwa 37.000 Menschen in der Stadt Genf. In diesen Jahren wandelte sich Genf zu einer modernen Stadt. Festungswerke wurden geschleift, neue Strassen, Quais und grossartige öffentliche Gebäude errichtet. Die Ausgabe von Freimarken für die Briefbeförderung wurde am 13. September 1843 vom Hohen Rat von Genf genehmigt. Nur etwas mehr als zwei Wochen später erschien die «Doppelgenf». Die Herstellung erfolgte im Steindruck auf grünem Papier durch den Genfer Lithographen Schmid.

Genf Genf um 1850 Ausgabe: 1. April 1845 Für eine ab 1845 eingeführte einheitliche Brieftaxe von 5 Centimes wurde der sogenannte «Kleine Adler» mit der Inschrift Port Cantonal geschaffen. Die Herstellung erfolgte im Steindruck auf grünem Papier durch den Lithographen Schmid aus Genf. 5 Kleiner Adler Ausgabe: 20. Dezember 1846 / 22. August 1848 Ende 1846 erfolgte eine Nachlieferung der 5 Centimes Marken «Grosser Adler» auf unverändert grünem Papier. Der Druck erfolgte von neuen Drucksteinen, deren Zeichnungen gegenüber dem Vorgänger leicht verändert war. Vor allem der Adler im Genfer Wappen war deutlich grösser ausgefallen. Bei einer weiteren Nachlieferung im August 1848 lieferte die Druckerei Schmid die Briefmarken «Grosser Adler» auf dunkelgrünem statt gelbgrünem Markenpapier. 6 7 Grosser Adler auf gelbgrünem Papier Grosser Adler auf dunkelgrünem Papier Die «Genfer Adler» konnten bis zum 30. September 1854 verwendet werden. Neue Brieftaxe im Kanton Genf ab 1845 Am 1. April 1845 wurde im Kanton Genf eine einheitliche Brieftaxe eingeführt. Die Beförderung von Briefen unter 3 Unzen Gewicht kostete nun für das gesamte Kantonsgebiet nur noch 5 Centimes.

Genf Genf um 1850 Ausgabe: 27. Februar 1846 7I Format 140 55 mm Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen Ab Februar 1846 wurden nach dem Vorbild Englands auch Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen zu 5 Centimes hergestellt und an das Publikum verkauft. Insgesamt wurden 10.000 Briefumschläge in drei verschiedenen Formaten produziert: 140 mm 55 mm, 140 mm 75 mm und 140 mm 110 mm. Die Genfer Briefumschläge mit eingedruckter Marke wurden von der Bevölkerung nur bedingt akzeptiert. Deshalb konnten die Wertzeichen ab 1. Juni 1849 vom Umschlag ausgeschnitten und wie normale Briefmarken auf Briefen verwendet werden.

Genf Genf um 1850 Ausgabe: 27. Februar 1846 7II Format 140 75 mm Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen Ab Februar 1846 wurden nach dem Vorbild Englands auch Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen zu 5 Centimes hergestellt und an das Publikum verkauft. Insgesamt wurden 10.000 Briefumschläge in drei verschiedenen Formaten produziert: 140 mm 55 mm, 140 mm 75 mm und 140 mm 110 mm. Die Genfer Briefumschläge mit eingedruckter Marke wurden von der Bevölkerung nur bedingt akzeptiert. Deshalb konnten die Wertzeichen ab 1. Juni 1849 vom Umschlag ausgeschnitten und wie normale Briefmarken auf Briefen verwendet werden.

Genf Genf um 1850 Ausgabe: 27. Februar 1846 7III Format 140 110 mm Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen Ab Februar 1846 wurden nach dem Vorbild Englands auch Briefumschläge mit eingedrucktem Postwertzeichen zu 5 Centimes hergestellt und an das Publikum verkauft. Insgesamt wurden 10.000 Briefumschläge in drei verschiedenen Formaten produziert: 140 mm 55 mm, 140 mm 75 mm und 140 mm 110 mm. Die Genfer Briefumschläge mit eingedruckter Marke wurden von der Bevölkerung nur bedingt akzeptiert. Deshalb konnten die Wertzeichen ab 1. Juni 1849 vom Umschlag ausgeschnitten und wie normale Briefmarken auf Briefen verwendet werden.

BASEL Basel um 1845 Ausgabe: 1. Juli 1845 Am 1. Juli 1845 wurde das «Basler Dybli» in Umlauf gebracht. Zum Preis von 2 ½ Rappen deckte ein «Dybli» das Briefporto innerhalb der Stadt, zwei «Dybli» waren für Briefe in die drei rechtsrheinischen Landgemeinden notwendig. 8I 8 Grüner Hintergrund (unverausgabt) Blauer Hintergrund Das «Basler Dybli» konnte bis 30. September 1854 zur Frankatur verwendet werden. Kanton Basel-Stadt 1845 Der Kanton Basel-Stadt entstand 1833, als sich vom damaligen Kanton Basel verschiedene Landgemeinden abspalteten. Nur die rechtsrheinischen Gemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen verblieben bei Basel-Stadt. Um 1850 hatte der Kanton Basel-Stadt etwa 28.000 Einwohner, davon lebten nur etwa 2000 Einwohner in den rechtsrheinischen Gemeinden. Am gleichen Tag, an dem der Zürcher Regierungsrat die Einführung von Freimarken genehmigte (21. Januar 1843) beauftragte die Basler Regierung den kantonalen Postdirektor Johannes Bernoulli, die von ihm «projectierten franco Etiquettes» (Originaltext Ratsprotokoll) einzuführen. Daraufhin entwarf der Architekt Melchior Berri das «Basler Dybli», das von der Buchdruckerei Krebs in Frankfurt am Main im dreifarbigen Prägedruck hergestellt wurde. Zwischen der Genehmigung zur Ausgabe des «Basler Dybli» im Januar 1843 und dem Erstverkauf im Juli 1845 verging relativ lange Zeit. Ein Grund war die zunächst vom Rat der Stadt nicht akzeptierte Erstauflage des «Dybli» mit grüner statt blauer Farbe in den Ecken des Markenbildes. Vermutlich sollte die Taube im blauen Himmel fliegen!

Genf übergangszeit Genf um 1850 Ausgabe: 22. Oktober 1849 Der Kanton Genf hatte sich schon vor den «Berner Anordnungen» entschlossen, lokale Briefe zu herabgesetzten Taxen zu befördern. Zu diesem Zweck verausgabte Genf bereits am 22. Oktober 1849 ein Postwertzeichen zu 4 Centimes, die sogenannte «Waadt 4» für das lokale Briefporto. Ausgabe: 22. Januar 1850 Nachdem die eidgenössischen Verordnungen in Januar 1850 einen einheitlichen Lokaltarif zu 5 Centimes vorsahen, ersetzte die Genfer Postverwaltung am 22. Januar 1850 die «Waadt 4» durch eine neue «Waadt 5» Centimes. Die «Waadt 4» blieb allerdings weiterhin gültig und konnte als 5 Centimes Frankatur verwendet werden. 9 Waadt 4 10 Waadt 5 Die Übergangsmarken des Kanton Genf konnten bis zum 30. September 1854 verwendet werden. Briefmarken der Übergangszeit Genf Mit der am 12. September 1848 in Kraft getretenen Schweizerischen Bundesverfassung übernahm die neu geschaffene Bundesverwaltung am 1. Januar 1849 das alte kantonale Postwesen. Da in der Kürze der Zeit keine organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden konnten, verblieb der Postbetrieb zunächst bei den einzelnen Kantonen. Ein Postgesetz mit einheitlichen Brieftaxen für die gesamte Schweiz wurde bereits im Juni 1849 verabschiedet, jedoch fehlten hierfür die einheitlichen Bundesmarken. Nachdem eine bundesrätliche Verfügung am 18. Januar 1850 eine Portoermässigung innerhalb dicht bevölkerter Orte offiziell ermöglichte, verausgabten einzelne Kantone in einer Übergangszeit bis zur Ausgabe der ersten Bundesmarken eigene Lokalmarken.

Genf übergangszeit Genf um 1850 Ausgabe: 9. August 1851 Der 9. August 1850 markierte das Ende der vom Kanton Genf herausgegebenen Briefmarken. An diesem Tag erschien eine neue 5 Centimes Briefmarke, die «Neuenburg». Sie war wie ihre Vorgängerinnen für die lokale Briefzustellung bestimmt. Die Genfer Bevölkerung bevorzugte die 5 Centimes «Neuenburg» gegenüber der kurz zuvor erschienenen Bundesmarke «PO S T E LO C A L E», deren alte Schweizer Währungsangabe 2 ½ Rappen ( = 3,57 Centimes) keinen Gefallen fand. 11 Neuenburg Die Übergangsmarken des Kanton Genf konnten bis zum 30. September 1854 verwendet werden. Briefmarken der Übergangszeit Genf Mit der am 12. September 1848 in Kraft getretenen Schweizerischen Bundesverfassung übernahm die neu geschaffene Bundesverwaltung am 1. Januar 1849 das alte kantonale Postwesen. Da in der Kürze der Zeit keine organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden konnten, verblieb der Postbetrieb zunächst bei den einzelnen Kantonen. Ein Postgesetz mit einheitlichen Brieftaxen für die gesamte Schweiz wurde bereits im Juni 1849 verabschiedet, jedoch fehlten hierfür die einheitlichen Bundesmarken. Nachdem eine bundesrätliche Verfügung am 18. Januar 1850 eine Portoermässigung innerhalb dicht bevölkerter Orte offiziell ermöglichte, verausgabten einzelne Kantone in einer Übergangszeit bis zur Ausgabe der ersten Bundesmarken eigene Lokalmarken.

Zürich übergangszeit Zürich um 1850 Ausgabe: 25. Februar 1850 Im Februar 1850 gab die Zürcher Postverwaltung den eidgenössischen Vorschriften folgend eine 2 ½ Rappen Briefmarke heraus, die sogenannte «Winterthur». Sie wurde für die ermässigten Briefporti in grösseren Ortschaften der Kantone Zürich, Zug, Schaffhausen und Thurgau benutzt. Die Winterthur wurde im Buchdruck hergestellt. Meist erfolgte ihre Verwendung nicht in der lokalen Ortspost, sondern in Paaren als 5 Rappen Porto im Nahbereich «Rayon I» über den Ortsbereich hinaus. 12 Winterthur Die «Winterthur» konnte bis zum 30. September 1854 zur Frankatur verwendet werden. Briefmarken der Übergangszeit Zürich Mit der am 12. September 1848 in Kraft getretenen Schweizerischen Bundesverfassung übernahm die neu geschaffene Bundesverwaltung am 1. Januar 1849 das alte kantonale Postwesen. Da in der Kürze der Zeit keine organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden konnten, verblieb der Postbetrieb zunächst bei den einzelnen Kantonen. Ein Postgesetz mit einheitlichen Brieftaxen für die gesamte Schweiz wurde bereits im Juni 1849 verabschiedet, jedoch fehlten hierfür die einheitlichen Bundesmarken. Nachdem eine bundesrätliche Verfügung am 18. Januar 1850 eine Portoermässigung innerhalb dicht bevölkerter Orte offiziell ermöglichte, verausgabten einzelne Kantone in einer Übergangszeit bis zur Ausgabe der ersten Bundesmarken eigene Lokalmarken.

Bundesmarken Posthaus in den Alpen um 1850 Ausgabe: 18. Mai / 1. Oktober 1850 Die ersten Marken der Bundespost zu 2 ½ Rappen waren für Briefe im Ortsbereich bestimmt. Je nach geographische Lage waren Freimarken mit Inschrift «OR T S-PO S T» in deutscher oder französischer Inschrift «PO S T E LO C A L E» vorgesehen. Tatsächlich tauchten in beiden Sprachgebieten Marken mit beiden Inschrift-Varianten auf. 13 14 Orts-Post Poste Locale Die ersten Bundesmarken: Orts-Post und Poste Locale Die 11 Kreispostdirektionen wurden am 5. April 1850 vom Bundesrat ermächtigt, in 36 grösseren Ortschaften lokale Postdienste zu betreiben. Zur Frankatur wurden die ersten einheitlichen Bundesmarken zu 2 ½ Rappen geschaffen. Im Kanton Genf fanden die neuen Lokalmarken der Bundespost jedoch kein Gefallen, da aufgrund des hier gebräuchlichen französischen Franc aufwendig in Rappen umgerechnet werden musste.

Bundesmarken Bundeshaus in Bern um 1850 Ausgabe: 1. Oktober 1850 Am 1. Oktober 1850 war es soweit: Ab sofort sollten alle für das Schweizer Gebiet bestimmten Briefe mit Briefmarken durch den Absender freigemacht werden. 15 16 Rayon I dunkelblau Rayon II Farbänderung: 30. März 1851 Am 2. März 1851 wurde die dunkelblaue «Rayon I» durch eine neue hellblaue 5 Rappen «Rayon I» ersetzt. 17 Rayon I hellblau Bundesmarken für den Rayon I und II Im Oktober 1850 wurden neben den 2 ½ Rappen ORTS-POST / POSTE LOCALE Briefmarken zusätzliche Postwertzeichen ausgegeben: 5 Rappen für Briefauslieferungen im Rayon I bis 10 Meilen Entfernung (= 48 Kilometer) und 10 Rappen für Briefauslieferungen im Rayon II bis 25 Meilen (= 120 Kilometer). Im Kanton Genf, dessen Währung der französische Franc war, wurde die 5 Rappen Marke für 8 Centimes am Postamt abgegeben. Erst die Währungsreform am 1. Januar 1852 bereitete dem umständlichen Umrechnen ein Ende.

Bundesmarken Währungs- Umrechnungstabelle bis 31. Dezember 1851 Ausgabe: 1. Januar 1852 Gleichzeitig mit der Währungs- und Postgebührenreform am 1. Januar 1852 wurden erstmals 15 Rappen Rayon III Briefmarken verausgabt. kleine Ziffer 15 18 19 15 Rappen 15 Centimes Ausgabe: April 1852 Eine Nachauflage der 15 Rappen «Rayon III» im April 1852 zeigt «Grosse Wertziffern 15» 20 grosse Ziffer 15 15 Rappen Bundesmarken Rayon III Allen bisherigen Bundesausgaben lag der alte Schweizer Rappen und Franken als Währung zugrunde. Der Kanton Genf, dessen Währung der französische Franc war, musste deshalb die Taxen von Rappen in Centimes umrechnen. Ab 1. Januar 1852 hatte alles Umrechnen ein Ende. Der Bundesrat bestimmt die französische Währung als alleingültig in der Schweiz. 7 «alte» Rappen / Franken wurden zu 10 «neuen» Rappen / Franken, auch wenn in Genf zunächst noch die Centime / Franc Bezeichnung gebräuchlich blieb. Gleichzeitig wurden neue Postgebühren festgelegt: Im Rayon I für eine Beförderungsdistanz bis 9,6 Kilometer: 5 Rappen Im Rayon II bis 48 Kilometer: 10 Rappen Im Rayon III über 48 Kilometer: 15 Rappen.

Bundesmarken Silbermünze von 1850 Ausgabe: 15. September 1854 21 22 23 24 25 26 27 Bundesmarken «Strubel» Die Währungsreform vom 1. Januar 1852 sollte auch mit neuen Briefmarken zum Ausdruck kommen. «Alle Staaten haben dasjenige Bild angenommen, das ihre Silbermünzen ziert» forderte Bundesrat und Bundespost-Direktor Wilhelm Naeff hinsichtlich Gestaltung der neuen Briefmarken. So wählte man in Anlehnung an die Schweizer Silbermünzen als neues Motiv ebenfalls die Landesmutter Helvetia, geschmückt mit einem Siegeskranz aus Lorbeerzweigen, umgeben von drei Wertschildern in den drei Landessprachen «RAPPEN», «CENTIMES» und «CENTESIMI». Als Helvetias Siegeskranz bei den späteren schlechten Drucken kaum mehr erkennbar ist und den Anschein einer «Struwwelpeter-Frisur» erweckt, erhält die Markenausgabe die liebevolle Bezeichnung «Strubel» oder «Strubeli». Die «Strubel» Briefmarken konnten bis 31. Juli 1863 verwendet werden. Nur der Wert zu 15 Rappen wurde bereits zum 31. August 1862 für ungültig erklärt.

Bundesmarken Neue Zeichnung der «Sitzenden Helvetia» ab 1862 Ausgabe: 1. Oktober 1862 Neue Zeichnung der Sitzenden Helvetia auf weissem Sicherheitspapier mit eingepresstem Kontrollzeichen, gezähnt. 28 29 30 31 32 grau schwarz braun blau orange 33 34 35 36 zinnober grün kupferbronze golden Bundesmarken «Sitzende Helvetia», gezähnt Mit der Ausdehnung des Handels und dem Bau der Eisenbahnen in Europa nahm der Briefverkehr ständig zu. Am 1. Juli 1862 erfolgten umfangreiche Gebührenänderungen, sowohl im Inland wie auch im Postverkehr mit dem Ausland. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit zusätzlicher Wertstufen. Gleichzeitig war in der Bevölkerung zunehmend Kritik an der immer mangelhafteren Ausführung der Helvetia zu hören. Deshalb entschied man sich zur Ausgabe einer neuen Serie, hochwertiger in der Druckausführung und mit einem eingepressten Kontrollzeichen im Papier. Erstmals waren die neuen Marken gezähnt, was zu einer erheblichen Erleichterung des Markenverkaufs am Schalter führte.

Bundesmarken Neue Zeichnung der «Sitzenden Helvetia» ab 1862 Ausgabe: 1867 1878 Farbänderungen der Sitzenden Helvetia auf weissem Sicherheitspapier mit eingepresstem Kontrollzeichen, gezähnt. 37 38 39 40 oliv 1874 rot 1867 gelb 1875 grün 1868 41 42 43 ultramarin 1867 grau 1878 lila 1867 Bundesmarken «Sitzende Helvetia», gezähnt Neue Gebührenanpassungen im Inland sowie im Briefverkehr mit dem Ausland führten im Laufe der Zeit zur Ausgabe weiterer Wertstufen sowie zur Änderung einzelner Farben bei bestehenden Wertstufen.

Bundesmarken Neue Zeichnung der «Sitzenden Helvetia» ab 1862 Ausgabe: 1881 Sitzende Helvetia auf Faserpapier mit eingepresstem Kontrollzeichen, gezähnt. 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Bundesmarken «Sitzende Helvetia», gezähnt Zum Schutz gegen Fälschungen und aus verschiedenen technischen Gründen wurde ab 1881 ein neues Papier mit blauen und roten Fasern verwendet. Der erstmalige Einsatz des neuen Papiers zur Herstellung der gezähnten Sitzenden Helvetia erfolgte zwischen Juni und Oktober 1881. Bereits zum 1. Oktober 1883 wurden alle Marken der Sitzenden Helvetia für ungültig erklärt. Aufgrund der kurzen Verwendungszeit sind einzelne Werte auf Faserpapier, insbesondere die höheren Wertstufen, nur in geringer Anzahl verwendet worden.