Landratsamt Emmendingen

Ähnliche Dokumente
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

mit Sonderprüfungen Cochem ohne Sonderprüfungen

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS

Antrag auf. Anlagen:

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)

Name: Straße, Haus Nr.: Telefon / Mobil (8.00 Uhr - 16:00 Uhr)

- Veranstaltererklärung nach 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Bielefeld. Antrag. Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister. Amt für Verkehr Straßenverkehrsbehörde. von bis Uhr. Veranstalter

Stadt Miltenberg Tel.: 09371/ , Fax: Engelplatz Miltenberg

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne Sonderprüfungen

VwV zu 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne Sonderprüfungen

Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Hinweis: Die Anmeldung bitte 4 Wochen vor dem geplanten Umzug einreichen!

Bielefeld. Antrag. auf Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen nach 29 Abs. 2 StVO für Radsportveranstaltungen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gem. 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

-Veranstaltererklärung nach 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) -Veranstalterhaftpflichtversicherung

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen anlässlich einer Veranstaltung. Der Antrag ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen bei:

Bielefeld. Antrag. auf Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen nach 29 Abs. 2 StVO für Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen

Aufbau ab: Veranstaltungsbeginn Veranstaltungsende: : Abbau bis:

Antrag für Veranstaltungen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur übermäßigen Straßenbenutzung

Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER VERANSTALTUNG gemäß Art. 19 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Merkblatt für Karnevalsumzüge

Untere Fulder Gasse / Burgmauerweg und Fulder Tor in Turmnähe sowie der Fußweg Klostermauerweg

A n t r a g auf Erlaubnis von

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen

An die Stadt Schlüsselfeld - Ordnungsamt - Marktplatz Schlüsselfeld

SATZUNG. der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom , und

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung

Landratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz MERKBLATT. über die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

2. Antrag auf Erteilung verkehrsrechtlicher Erlaubnisse und Anordnungen

Nachfolgende kreisangehörige Städte sind für die Erteilung einer Erlaubnis in ihrem Bereich selbst zuständig:

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PÖTTMES

Persönliche Daten des/der Veranstalters/-in bzw. des/der Leiters/-in der Vereinigung

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg

Satzung über die Benutzung der Tiefgarage der Stadt Bad Sobernheim vom 03. Juli 2012

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB

Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS)

B e s c h e i d m u s t e r. Anrede Anschrift

Wegen Abrissarbeiten Grünberger Straße Hausnummer 1 Zeitraum

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn

Sozialgericht Hannover

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung - SNS) vom I. Allgemeine Vorschriften

Beispiele: - Kanalspülen mit Reinigungsfahrzeug -kl. Reparaturarbeiten (Baustellen kürzer Dauer) - Aufgrabungen (Baustellen längerer Dauer)

IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1

Nürburgring Testtage Fahrzeug Type: Fahrer Adresse

Du bist mir wichtig - Bindung in der Mensch Hund Beziehung

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G

Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung sowie für Messen, Ausstellungen, Märkte

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom

Öffentliche Ausschreibung über die :

Mein Zeichen, meine Nachricht vom Karl2-1

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G

Antrag auf Beförderung im Schulbus gegen Unkostenbeitrag Antrag bitte ausschließlich über die Schule einreichen!

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:...

Antrag zum Auflassen eines unbemannten Fluggeräten (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme)

Benutzungs- und Entgeltsordnung

Anzeige einer Veranstaltung nach 2 Versammlungsgesetz Anzeige einer Kundgebung nach 86 StVO

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Fährten- und Nasenarbeit mit dem Hund oder wie Sie schneller leckere Pilze finden

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

Antrag auf Sondernutzung Hansestadt Rostock

FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Rechtsbehelfsbelehrung

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung VwGebS)

I. Bedingungen und Auflagen:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen. -Marktordnung-

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Konzept Parkierung. Detailkonzept. Bericht. Telefon / Telefax Gepr. Entw. Gez

SATZUNG. über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen

Richtlinie. 1. Grundsätzliches. 2. Antrag. Teilnahme an Feuerwehrwettbewerben in Österreich und Südtirol

Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde?

Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)

Allgemeinverfügung. 1.1 die in der Anlage 1 Nr. 4 Tabelle 4 GGVSEB genannten entzündbaren flüssigen Stoffe der Klasse 3 sowie

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Transkript:

Landratsamt Emmendingen Landratsamt Emmendingen Postfach 1120 D-79301 Emmendingen Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v. z. Hd. Herrn Joachim Müller-Bremberger Kaiserstuhlstr. 19 79211 Denzlingen Hausanschrift: Bahnhofstr. 2-4 - 79312 Emmendingen Eingang: Cornelia-Passage Zentrale: Tel. 07641/451-0 / Fax 07641/451-1999 E-mail: mail@landkreis-emmendingen.de Internet: http://www.landkreis-emmendingen.de Öffnungszeiten (allgemein Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 und Do, 14.00 bis 18.00 Uhr, Mi keine Straßenverkehrsamt, Schwarzwaldstr. 4: E-mail: b.holz@landkreis-emmendingen.de Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Straßenverkehrsamt Frau Herbert Telefon 07641/451-9516 Telefax 07641/451-9514 E-mail: f.herbert@landkreis-emmendingen.de Schwarzwaldstr. 4 Zimmer 10 20.08.2015 (Bitte bei Antwort angeben) Unser Zeichen: 421.3 Nr: 113-2015 Datum und Zeichen Ihres Schreibens: 23.07.2015 Verkehrsregelung- Erlaubnis nach der StVO hier: Bulldogkorso am 12.09.2015 sowie Teilsperrung der Hauptstraße am 13.09.2015 in Denzlingen Anlagen: Gebührenbescheid Entscheidung: Für die Durchführung des Traktoren-Korso sowie der Teilsperrung der Hauptstraße wird für den öffentlichen Verkehrsraum eine Erlaubnis nach den Vorschriften der StVO erteilt. Die angeschlossenen Nebenbestimmungen sind Bestandteil der Entscheidung und zu beachten. Rechtsgrundlagen: 27, 29, 33 Abs. 1, 44 StVO. Die Gebühren für diese Entscheidung werden auf 75,-- Euro festgesetzt und sind vom Antragsteller /Veranstalter zu tragen (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Ziffer 263). Die Kosten - für die Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch den / die Baulastträger können dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Festplatz am Elzdamm, gebührenfrei Parkplatz "Am alten Schloss" gebührenpflichtig Behindertenparkplatz beim Hauptgebäude Bahn und Bus 1 Minute zum Hauptgebäude Bankverbindungen der Kreiskasse: Sparkasse Freiburg - Nördl. Breisgau (BLZ 680 501 01) 20 014 344

Die folgende Verkehrsrechtliche Anordnung ist entsprechend beigefügten Verkehrszeichenplänen durch das Bürgermeisteramt Denzlingen auszuführen bzw. die Ausführung zu veranlassen: am 13.09.2015, von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr Der Traktorenkorso darf nur am 12.09.2015 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf der beantragten Strecke durchgeführt werden. Nebenbestimmungen (Teilsperrung Hauptstr.) 1. Die Veranstaltung darf nur am 13.09.2015, von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr durchgeführt werden. 2. Auf die Sperrung des Veranstaltungsgeländes hat der Veranstalter unter Angabe der Sperrzeit ortsüblich hinweisen zu lassen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Anlieger/Anwohner im gesperrten Veranstaltungsgelände die von ihnen benötigten Fahrzeuge für die Dauer der Sperrung außerhalb der Sperrstrecke abstellen müssen, da auch die Anlieger in dieser Sperrzeit das gesperrte Veranstaltungsgelände nicht befahren dürfen. 3. Für den möglichen Einsatz von Rettungsfahrzeugen ist im gesperrten Veranstaltungsbereich eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m zu gewährleisten. 4. Der Veranstalter hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob durch die Veranstaltung der öffentliche Personennahverkehr beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls sind nach Absprache mit den betroffenen Busunternehmen Bedarfshaltestellen einzurichten. 5. Der Veranstalter hat für ausreichend Parkmöglichkeiten zu sorgen und hierauf hinzuweisen. 6. Für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schadenersatzansprüche haftet der Veranstalter/Antragsteller. Das Landratsamt Emmendingen sowie die Straßenbaulastträger sind von allen Ansprüchen freizustellen. 7. Der Veranstalter hat hierüber einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen. Dieser ist durch die beigefügte Erklärung entsprechend nachzuweisen. 8. Diese Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit der unterschriebenen Veranstaltererklärung, welche der Erlaubnisbehörde rechtzeitig vorliegen muss. 9. Weitere Nebenbestimmungen bleiben vorbehalten.

Nebenbestimmungen (Korso) 1. Die Veranstaltung wird als geschlossener Verband durchgeführt. Damit der Verband als solcher für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, muss jedes Fahrzeug einheitlich gekennzeichnet sein. Außerdem müssen die teilnehmenden Fahrzeuge zueinander einen so geringen Abstand einhalten, dass sie den erforderlichen Sicherheitsabstand gerade noch erreichen. Im Verband dürfen keine größeren Lücken entstehen, da sonst das Merkmal des geschlossenen Verbandes entfällt. 2. Werden zur Absicherung Fahrzeuge mit gelbem Rundumlicht eingesetzt, so hat der Veranstalter zu prüfen, ob diese Fahrzeuge entsprechend seiner technischen Einrichtung für den Verkehr zugelassen sind. 3. Werden Ordner eingesetzt, so müssen diese geeignet sein. Sie haben keine polizeilichen Befugnisse. Nicht uniformierte Ordner sind durch Armbinden als solche kenntlich zu machen. 4. Die Teilnehmer der Veranstaltung genießen kein Vorrecht im Straßenverkehr. Sie haben sich ausnahmslos an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu halten. 5. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum Verkehr zugelassen und ausreichend versichert sein. 6. Die teilnehmenden Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. 7. Der Veranstalter muss eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, hinsichtlich vorgenannter Wagnisse abschließen. Auch diese ist entsprechend nachzuweisen. 8. Diese Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit der unterschriebenen Veranstaltererklärung, die der Erlaubnisbehörde rechtzeitig vorliegt. 9. Weitere Nebenbestimmungen bleiben vorbehalten. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Zustellung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Emmendingen, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so muß er innerhalb der Monatsfrist bei der Behörde eingehen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg in 79083 Freiburg, eingelegt wird. Herbert

Schlepperkorso 2015 Startaufstellung beim Recyclinghof im Brühl Über Lise-Meitner-Straße bis Kirchstraße Kirchstraße bis Mattenbühl Mattenbühl bis Hauptstraße Links in Hauptstraße bis Kronenstraße Kronenstraße bis Markgrafenstraße Links in Markgrafenstraße bis Eisenbahnstraße Links in Eisenbahnstraße bis Hauptstraße Rechts in Hauptstraße, nach Bahnunterführung links zum Bahnhof Bahnhof, Kreisverkehr Bahnhofstraße, abbiegen in die Bergstraße Durch die Weingartenstraße in die Hindenburgstraße, bei der Raiffeisenstraße in die Mauracherstraße, Ricarda-Huch-Straße bis Berliner Straße; in der Berliner Straße weiter bis Elzstraße, weiter in die Weihermatten, links abbiegen in die Am Lossele, bei der Langnau zurück zur Elzstraße, dann weiter in die Allmendstraße Kastanienallee zum Kreisverkehr, dann in die Stuttgarter Straße, weiter auf der Berliner Straße bis Hindenburgstraße, weiter zur Waldkircher Straße bis zum Hirschen, dann Hauptstraße vorbei am Rathaus, unter der Bahn durch bis zur Parkanordnung zwischen Deutschherren- und Kirchstraße, die dann abgesperrt ist. Stand: 28.08.2013

Veranstaltererklärung LRA Emmendingen -Straßenverkehrsamt- Schwarzwaldstr. 4 79312 Emmendingen Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung... (Bezeichnung, Ort und Datum der Veranstaltung) erkläre ich Folgendes: 1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. 16 StrG darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch Sondernutzung entstehen. 2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. 3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten. 4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten ausreichenden Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann....... (Unterschrift/Vorstand bzw. berecht. Person) (Name in Druckschrift oder Stempel) Wichtiger Hinweis:... (Datum) Diese Erklärung ist durch den Vorstand oder einem von ihm oder in der Vereinssatzung - gemäß 164 BGB - bestimmten Verrichtungsgehilfen zu unterschreiben. Sie muß spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungsdatum der Genehmigungsbehörde vorliegen. Liegt die Erklärung nicht rechtzeitig vor, gilt die erteilte Erlaubnis als unwirksam. Fax: 07641/451-9514

Nachricht hiervon erhalten (per Mail): a) PP Freiburg b) Polizeirevier Waldkirch c) BMA: Denzlingen d) Straßenmeisterei Waldkirch e) Herr Müller-Bremberger (vorab zur Kenntnis) f) Bitte Gebührenbescheid ausstellen