Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße Hamburg Telefon Telefax Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon ### Telefax ### ### GZ.: A/WBZ/05986/2014 Hamburg, den 15. Oktober 2014 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit ### Baublock Flurstück 1450 Errichtung einer Werbeanlage GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße

2 Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Erlaubnis nach 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) vom in der geltenden Fassung für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch folgende Werbeanlagen in der Altonaer Poststraße 15 / Neue Große Bergstraße Altonaer Poststraße 15 a) ein beleuchtetes Transparent (Einzelbuchstabenanlage incl. Logo " versichert? neuhaus 24.de " Größe: ca.7,50 m x 0,65 m / 0,45 m x 1,20 m, Logo:DN 0,65 m, Buchstaben:VH 0,45m 7,50 m x 0,45 m = 3,375 qm 0,45 m x 1,20 m = 0,54 qm b) ein Ausstecker/Ausleger " Neuhaus Versicherungen " 0,50 m x 1,45 m = 0,725 qm 0,725 qm x 2 Seiten = 1,45 qm Neue Große Bergstraße ein Ausstecker/Ausleger " Neuhaus Versicherungen " 0,50 m x 1,45 m = 0,725 qm 0,725 qm x 2 Seiten = 1,45 qm Gesamtansichtsfläche: ca. 6,815 qm Nebenbestimmungen 1.2 Diese Erlaubnis wird befristet bis zum erteilt. 1.3 Gem. 23 HWG muss die lichte Höhe zwischen Werbeanlagen und Oberkante Gehweg mindestens 2,50 m betragen. 1.4 Jegliche Veränderung der Werbeanlage ist im Vorwege dem Bezirksamt Altona, Jessenstraße 1-3, Abt. Servicezentrum Sondernutzung, schriftlich mitzuteilen. 1.5 Für die Werbeanlage sind Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen zu entrichten. Die Fertigstellung der Werbeanlage ist dem Bezirksamt Altona, Jessenstraße 1-3, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Abt. Sondernutzung, schriftlich mitzuteilen. A/WBZ/05986/2014 Seite 2 von 9

3 2. Die Genehmigung gemäß 144/145 BauGB im Sanierungsgebiet Begründung Das Vorhaben widerspricht nicht den Zielen des Erneuerungskonzepts für das Sanierungsgebiet Altona-Altstadt S 5. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Altona-Altstadt 40 mit den Festsetzungen: Text - Ausschluß von Spielhallen, Sexshops u.ä. Baunutzungsverordnung vom Durchführungsplan 329 mit den Festsetzungen: MK (G) 5g+1g, L1g Baugesetzbuch Sanierungsverordnung Altona-Altstadt S5, Große Bergstraße/Nobistor Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 13 / 1 Flurkartenauszug 13 / 2 Foto Ansicht ist-zustand 13 / 3 Foto Ansicht Vision 13 / 4 Baubeschreibung Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - wegerechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - planungsrechtliche Auflagen Unterschrift A/WBZ/05986/2014 Seite 3 von 9

4 Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/05986/2014 Seite 4 von 9

5 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Jessenstraße Hamburg HINWEISE 3. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 4. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: " A/WBZ/05986/2014 Seite 5 von 9

6 Anlage zum Bescheid WEGERECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raums Abteilung Koordinierende Außendienst/Wegeaufsicht Jessenstraße Hamburg Tel.-Nr.: Fax.-Nr.: AUFLAGEN 5. Anordnungen von Personen der Wegeaufsichtsbehörde, der Polizei oder anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind unverzüglich zu befolgen. 6. Diese Erlaubnis ist vor Ort auf Verlangen den Beauftragten der Wegeaufsichtsbehörde, der Polizei oder anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorzuzeigen. 7. Änderungen sowie die Beendigung der Nutzung sind unverzüglich schriftlich bei der im Briefkopf genannten Dienststelle anzuzeigen. 8. Verkehrsteilnehmer und Anlieger dürfen durch die Nutzung nicht gefährdet, der Verkehr nicht behindert werden. Die Belange Behinderter sind zu berücksichtigen. 9. Zum Schutz der öffentlichen Wege und des Straßenverkehrs sind alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere sind Baustellen gemäß den Auflagen der Straßenverkehrsbehörde abzusperren und zu kennzeichnen. 10. Durch die Nutzung dürfen Einrichtungen und Sachen Dritter nicht beschädigt, verändert oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die erforderlichen Eingriffe in Einrichtungen und Sachen Dritter sind vom Erlaubnisinhaber in eigener Verantwortung direkt mit den Dritten zu regeln. Die zuständige Wegeaufsichtsbehörde ist zu beteiligen. Gegebenenfalls entstehende Kosten sind vom Erlaubnisinhaber zu tragen und direkt an die Dritten zu zahlen. 11. Der Erlaubnisinhaber hat der Freien und Hansestadt Hamburg alle Kosten zu erstatten, die ihr im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen. Hierzu gehören auch Entschädigungs- und Schadenersatzleistungen, welche die Freie und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Nutzung aufgrund einer Rechtspflicht erbringen muss. A/WBZ/05986/2014 Seite 6 von 9

7 12. Der Erlaubnisinhaber trägt die Haftung für den Zustand der genutzten Wegefläche, bis sie von der Trägerin der Wegebaulast wieder hergestellt wird. Ist die Beendigung der Sondernutzung schriftlich angezeigt worden, geht die Haftung drei Monate nach Beendigung der Sondernutzung auch dann auf die Wegeaufsichtsbehörde über, wenn diese mit der Wiederherstellung noch nicht begonnen hat. 13. Da die gesamte Ansichtsfläche der Werbeanlage(n) mehr als 4,0 qm überschreitet(n), sind Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen zu berechnen. 14. Über die Benutzungsgebühren ergeht nach Fertigstellungsmitteilung ein gesonderter Bescheid. Hinweise 15. Diese Erlaubnis wird vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Schadenersatzansprüche können hierbei gegen die Freie und Hansestadt Hamburg nicht geltend gemacht werden. 16. Die Erlaubnis ist unvererblich und kann nicht auf Dritte übertragen werden. 17. Die Kosten für Wiederherstellung und Schadenersatz werden durch einen gesonderten Bescheid aufgrund 62 HWG in Verbindung mit der Verordnung über die Höhe der Gemeinkostenzuschläge nach dem HWG festgesetzt. Hinweise auf weitere Verfahren 18. Dieser Bescheid ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Anzeigen, auch dann nicht, wenn für deren Erteilung Dienststellen derselben Behörde zuständig sind. A/WBZ/05986/2014 Seite 7 von 9

8 Anlage zum Bescheid PLANUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Platz der Republik Hamburg BeteiligungsverfahrenWBZ@altona.hamburg.de A/WBZ/05986/2014 Seite 8 von 9

9 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 6 Vollgeschosse A/WBZ/05986/2014 Seite 9 von 9

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