Durchblick im Förderdschungel Welche Förderung gibt es für Ihr Unternehmen? 1. Oktober 2014 Dr. Heike Müller, Förderservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Der Förderdschungel ist groß Land AMS EU Bund Gemeinde Wirtschaftskammer 1.10.2014-2
Hilfe im Förderdschungel Der Förderservice unterstützt Sie Anlaufstelle für alle Förderfragen unabhängige und neutrale Beratung Recherche nach geeigneten Fördermitteln für Sie Hilfe bei der Antragstellung nutzen Sie unsere Fördersprechtage Informationen auf der Homepage: www.wko.at/vlbg/foerderservice Online-Förderdatenbank: www.wko.at/foerderungen 1.10.2014-3
Förderstellen (Bsp.) Bundesförderstellen: Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Landesförderstellen Land Vorarlberg, Wirtschaftsabteilung AMS Vorarlberg Wirtschaftskammer Vorarlberg Grundsätzlich gilt: Bund vor Land; keine Doppelförderung! 1.10.2014-4
Was können Unternehmen bekommen Bargeld durch Zuschüsse Zinszuschüsse zu Bankkrediten Zuschüsse ohne Kredite günstige Kredite Haftungen bzw. Garantien geförderte Beratungen Anträge vor Investitionsbeginn einreichen! 1.10.2014-5
KMU-Definition Kleine Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte max. 10. Mio. Umsatz oder Bilanzsumme Mittlere Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte max. 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme 1.10.2014-6
KMU-Definition Unternehmenstypen Eigenständige Unternehmen Partnerunternehmen (Beteiligung 25 % - 50 %) Verbundene Unternehmen (Beteiligung mehr als 50 %) Berechnung der Unternehmensdaten Berücksichtigung der Beschäftigten, des Umsatzes und der Bilanzsumme anteilig bei Partnerunternehmen 100 % bei verbundenen Unternehmen 1.10.2014-7
Welche Förderungen gibt es? Themen Investitionen (Zuschüsse/Haftungen/Kredite) Weiterbildung Beratung Umwelt & Energie Internationalisierung & Export Innovation, Forschung & Entwicklung Spezielle Zielgruppen Jungunternehmer Tourismus- und Freizeitbetriebe Kreativwirtschaft 1.10.2014-8
Investitionsförderungen 1.10.2014-9
Investitionsförderungen (nicht Tourismus) Investitionen 10.000 bis 100.000 ERP-Kleinkredit (aws) Kleingewerbeförderung (Land Vorarlberg) Investitionen ab 100.000 Wirtschaftsstrukturförderung (Land Vorarlberg) ERP-Kredit 1.10.2014-10
ERP-Kleinkredit Wer? ausschließlich kleine, gewerbliche Unternehmen Was? materielle und immaterielle Investitionen, die aktiviert werden Wie? neu und gebraucht Investitionsuntergrenze 10.000 Investitionsobergrenze 100.000 Max. Projektkosten 100.000 Kreditlaufzeit Zinsen Kosten 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei 0,5 % p.a. in der tilgungsfreien Zeit 1,0 % p.a. in der Tilgungszeit Bearbeitungs- und Haftungskosten 1.10.2014-11
Beispiele ERP-Kleinkredit Förderbare Projekte Maschinenschlosser kauft Drehmaschine Schuhhändler modernisiert Verkaufsraum Erdbauunternehmen kauft Bagger Friseur eröffnet neue Filiale Förderbare Kosten Nicht förderbare Kosten JA NEIN Bauliche Maßnahmen Maschinen, Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Umschuldung von Altkrediten Betriebsmittel Erwerb von PKW/Beförderungsmittel laufende Personalkosten Leasing oder Mietkauf 1.10.2014-12
ERP-Kredite für größere Investitionen Produktionsunternehmen oder produktionsnahe DL Kreditbedarf 100.000 bis max. 7,5 Mio. Laufzeit: 6 bis 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei Infrastruktur: bis zu 15 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei Konditionen: während der tilgungsfreien Zeit: Fixzinssatz 0,5 % Laufzeit unter 10 Jahre, während Tilgungszeit: Fixzinssatz 1,0 % Laufzeit unter 10 Jahre, während Tilgungszeit: sprungfix 1,5 % 1.10.2014-13
Haftungen der aws und ÖHT Übernahme einer Haftung für Investitionskredite und u.u. für Betriebsmittelkredite Haftungsquote max. 80 % des Kreditbetrages Haftungs- und Bearbeitungsentgelt Abwicklung über die Bank 1.10.2014-14
Jungunternehmerförderungen Prämienförderung Start-up Scheck (aws) Start-up- Prämie (aws) Start-up Prämie (aws) JU-Förderung (Land) Förderhöhe 1.000 10 % 12 % Achtung: bei Unternehmenserfolg rückzahlbar! 10 % Investitionen 5.000 bis 20.000 20.100 bis 300.000 300.100 bis 800.000 10.000 bis 50.000 Förderbare Kosten neue Invest., Aktivierung & GWG neue Invest., Aktivierung neue Invest., Aktivierung 1.10.2014-15
Jungunternehmer Generell: JU darf während der letzten 5 Jahre vor Gründung/ Übernahme nicht selbständig gewesen sein Eine bislang unselbständige Tätigkeit muss aufgegeben werden Selbständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden Wie lange bin ich Jungunternehmer? Austria Wirtschaftsservice GmbH: 5 Jahre ab Gründung Land Vorarlberg: 1 Jahr ab Gründung 1.10.2014-16
Förderungen für Tourismusbetriebe ÖHT- Top- Tourismus Qualitätsverbes serungs-rl (Land) ÖHT-KMU- Impulskredit Förderhöhe 5 % 10 % Zinsgünstiger Kredit ÖHT oder ERP- Kredit Zinsgünstiger Kredit Investitionen 20.000 bis 700.000 kreditfinanziert 25.000 bis 250.000 700.00 bis 1 Mio. über 1 Mio. Förderbare Kosten Neue, aktivierbare Investitionen; keine Modernisierung mehr Investitionen gemäß Richtlinie Neue, aktivierbare Investitionen Neue, aktivierbare Investitionen 1.10.2014-17
Weitere Förderungen 1.10.2014-18
Einstellung des ersten Mitarbeiters Land Vorarlberg Mitglieder der WKV Mind.-Dauer des Dienstverh.: 12 Mo. Mindest-Beschäftigungsausmaß des Mitarbeiters: 50 % Keine Ehepartner, Lebensgefährten Verwandte bis zum 2. Grad -> Antrag: innerh. von 4 Wo nach Beginn des Arbeitsverhältnisses an das Land Förderung Vollzeitbeschäftigte 18. 24. Lj.!ü45/"ü50 ab 25. Lj. einmalig im nachhinein 4.800 2.400 AMS AG seit mind. 3 Monaten voll GSVGversichert Mind.-Dauer des Dienstverh.: 2 Mo. Mindest-Beschäftigungsausmaß des Mitarbeiters: 50 % Keine Ehepartner, Lebensgefährten Verwandte bis zum 2. Grad MA unmittelbar zuvor: AMS- Arbeitslosmeldung für 2 Wochen -> Antrag: innerh. von 6 Wo nach Beginn des Arbeitsverhältnisses an das AMS Förderung Dauer der Förderung 25 % des Bruttogehalts Max. 12 Monate Teilzeitbeschäftigte 18. 24. Lj.!ü45/"ü50 ab 25. Lj. 2.400 1.200 1.10.2014-19
Weiterbildungsförderungen Arbeitnehmer Unternehmer AG bezahlt AN bezahlt Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS) für 2014 ausgeschöpft ab Jänner 2015 neue Richtlinien Bildungsprämie für AN (Bildungszuschuss) Voraussetzung: kein Hochschulstudium Einkommen unter 2.150 idr mind. 80 UE Förderung: 1/3 bzw. 1/4 der Kursgeb., max. 2.200 Bildungsprämie für Untern. (Bildungszuschuss) Voraussetzung: kein Hochschulstudium Gewinn unter 30.100 idr mind. 80 UE Förderung: 1/3 bzw. 1/4 der Kursgeb., max. 2.200 www.bildungszuschuss.at 1.10.2014-20
Kreativwirtschaftsscheck Wer? Was? bestehende KMU mit Sitz oder Projektstandort in Österreich Kreativwirtschaftliche Leistungen, die im Zuge eines Innovationsvorhabens vom einreichenden KMU in Anspruch genommen werden Wie? Zuschuss von max. 5.000 Antragstellung online unter www.awsg.at spezielles Auswahlverfahren 1.10.2014-21
Kreativwirtschaft - Impulse-Förderungen Einreicher: KMU aller Branchen Projektinhalt: unternehmerische Projekte im Kontext der Kreativwirtschaft, die auf die Schaffung / Entwicklung einer Innovation ausgerichtet sind aws impulse XS aws impulse XL Projektphasen: Aktivitäten/Maßnahmen zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit Fördersumme: einmaliger Zuschuss von bis zu 70 % der Projektkosten, max. 45.000 Laufzeit: max. 1 Jahr Projektphasen: Aktivitäten/Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung und/oder ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung Fördersumme: einmaliger Zuschuss von bis zu 50 % der Projektkosten, max. 200.000 Laufzeit: max. 3 Jahre 1.10.2014-22
Kreativwirtschaft Beispiele aws- impulse XS aws- impulse XL n Conatain Me: Modulhaus aus Frachtcontainern n n Solar-Power für unterwegs (auch XL) n Minitrampolin in Fußform Haustiere per Smartphone orten Abwicklung: n mittels Ausschreibungen; üblicherweise jeweils zwei Stichtage jährlich n Newsletteranmeldung: kreativwirtschaft@awsg.at n Einreichung online über www.awsg.at/kreativwirtschaft n 2-stufiges Auswahlverfahren mit internationaler Jury 1.10.2014-23
Umwelt- und Energieförderungen 1.10.2014-24
www.umweltfoerderung.at Energiesparen (Thermische Gebäudesanierung) voraus. 2015 wieder Energiesparen in Betrieben v.a. Wärmerückgewinnung Klimatisieren und Kühlen LED-Systeme Energieversorgung Verkehr & Mobilität Holzheizungen Wärmepumpen Photovoltaik bis 5 kw-peak Solaranlagen Biomasse Nahwärme Fernwärmeanschluss Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität Sanierung Fahrradparken 1.10.2014-25
Energiesparen in Betrieben Energiesparmaßnahmen wie zb Heizungsanlagen Raumluftanlagen Pumpen Wärmerückgewinnung Förderhöhe Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten Max. jedoch 450 pro eingesparte Tonne CO² pro Jahr Fördervoraussetzung Mindestinvestition: 10.000, bei Wärmerückgewinnung 5.000 Energieeinsparung mind. 10 % und CO²-Reduktion mind. 4 t/a 1.10.2014-26
Beispiel Wärmerückgewinnung KÄSEREI IM BREGENZERWALD Bestand (175 kw) Ölheizung Neuanschaffung (6 kw) Wärmetauscher Investitionskosten 12.500 Fördersatz 30 % Förderung 3.750 ABER Co2-Einsparung 7,8 t/a Max. Förderung 3.510 (=7,8 t/a ~ 450) Voraussetzung: Mindestinvestitionskosten 5.000 mind. 4 Tonnen pro Jahr CO²-Reduktion 1.10.2014-27
Austausch von LED-Lampen Tausch konventioneller Leuchten gegen LED-Systeme wird gefördert Höhe: EUR 600 pro kw (max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten) Voraussetzung: Anschlussleistung der installierten LED-Mittel: 500 Watt CE-Kennzeichnung Nicht mehr: Tausch konventioneller Leuchtmittel gegen LED-Leuchtmittel 1.10.2014-28
Verkehr und Mobilität Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität Elektroautos: EUR 2.000 bzw. EUR 4.000 (Ökostrom) pro Fahrzeug Elektrofahrräder: EUR 200 bzw. EUR 400 (Ökostrom) pro Fahrrad max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten Sanierung Fahrradparken Anschaffung von Radabstellanlagen 200 pro Abstellplatz bzw. 400 pro Abstellplatz mit E- Ladestation 1.10.2014-29
Noch einmal das Wichtigste in Kürze Zuschussförderungen für bestehende Unternehmen erst ab Investitionen über 15.000 (EPU) bzw. 25.000 Zuschussförderungen für Jungunternehmen erst ab Investitionen über 5.000 Bei Jungunternehmern: erstmalige und hauptberufliche Selbständigkeit möglichst früh an Fördermittel denken und sich beraten lassen Anträge müssen meist vor Investitionsbeginn dh vor Bestellung bzw. Kauf bei der Förderstelle einlangen kein Rechtsanspruch auf Fördermittel 1.10.2014-30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Heike Müller Förderservice Wirtschaftskammer Vorarlberg Wichnergasse 9, A-6800 Feldkirch T +43 (05522) 305-1133 E mueller.heike@wkv.at www.wko.at/vlbg/foerderservice Online-Förderdatenbank: www.wko.at/foerderungen 1.10.2014-31