DTHO PRÜFUNGSRICHTLINIEN

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Transkript:

DTHO PRÜFUNGSRICHTLINIEN für die Ausbildung zum DTHO-HipHop-Tanzlehrer in der European Professional DAnce ACademy (DAAC) (gültig ab 08/2014 / 2008-2014 by Thomas Latus)

-2-1. Allgemeines 1.1 Die Prüfungen unterliegen der Aufsicht der Deutschen Tanzlehrer & HipHop-Tanzlehrer Organisation (DTHO) in Zusammenarbeit mit der European Professional Dance ACademy (im Folgenden kurz DAAC genannt). Die Termine und Orte sollen mindestens 4 Monate vorher bekannt gegeben werden. Alle, der DAAC gemeldeten Auszubildende, sind automatisch zur Abschlussprüfung angemeldet. 1.2 Die Prüfungsgebühren sind spätestens 4 Wochen vor der Prüfung zu bezahlen. Sind die Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig beglichen, wird der Prüfling nicht zur Prüfung zugelassen. Bei Nichtantritt zur Prüfung verfallen die Prüfungsgebühren. Abmeldungen müssen 4 Wochen vor der Prüfung schriftlich an die DAAC erfolgen. Bei Erkrankungen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall sind keine Fristen zu berücksichtigen. 1.3 Als Prüfer werden nur fachlich-theoretische Ausbildungslehrer eingesetzt. Ausnahmen müssen von der DAAC genehmigt werden. Die DAAC stellt die Prüfungskommission zusammen und lädt diese ein. In besonderen Fällen können kurzfristig Ersatzprüfer eingesetzt bzw. abberufen werden. 1.4 Eine Prüfungskommission besteht in allen fachtheoretischen Prüfungen aus 2 Prüfern. Für alle tänzerischen Prüfungen müssen mindestens 2 Prüfer anwesend sein. Tests werden von dem entsprechenden Fachkollegen durchgeführt. 1.5 Als Zuhörer zu Prüfungen sind zugelassen: - Der Ressortleiter Lehre & Ausbildung der DTHO der DTIO e.v. - Beisitzer (fachtheoretische Ausbildungslehrer ohne Prüfungserfahrung) - Die Leiter der European Professional DAnce ACademy (DAAC). Die Prüfer haben jederzeit die Möglichkeit, Zuhörer aus der Prüfung zu entfernen. 2. Zulassung 2.1 Allgemeines Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: - Die Prüfungsgebühr muss fristgerecht bei der DAAC eingegangen sein. - Das Beitragskonto darf keinen Rückstand haben. 2.2 Erste Zwischenprüfung Die 1. Zwischenprüfung entfällt, dafür werden schriftliche und mündliche Prüfungen / Tests über den gesamten Ausbildungszeitraum durchgeführt, die Bestandteil der Abschlussprüfung und des Zeugnisses sind. 2.3 DTHO-HipHop-Tanzlehrerprüfung Zur DTHO-HipHop-Tanzlehrerprüfung werden nur Kandidaten zugelassen, die keine Defizite bei den Tests haben und eine bestandene Lehrprobe nachweisen können. -3-

-3-3. Prüfungsgebühren 3.1 Alle Prüfungsgebühren sind 4 Wochen vor der Prüfung zu bezahlen. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Alle Preise verstehen sich pro Person und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise siehe Gebührenordnung der DTHO! 4. Notengebung 4.1. Notengebung für die Tests und der DTHO-HipHop-Tanzlehrerprüfungen Die Prüfer geben Noten von 1 bis 6 in Schritten von 0,1. Aus diesen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Es gilt: sehr gut bestanden = 1,00-1,49 gut bestanden = 1,50-2,49 bestanden = 2,50-4,49 nicht bestanden = 4,50-6,00 Auf den Zeugnissen sind die Schnittnoten aufgeführt. 4.2. Notengebung auf der Urkunde 4.2.1 Auf der Urkunde zum DTHO-HipHop-Tanzlehrer wird nur bei bestanderer Prüfung bestanden vermerkt. 4.2.2 Auf dem Zeugnis zum DTHO-HipHop-Tanzlehrer sind alle Fächer mit Noten aufgeführt. 4.3 Defizite bei Tests 4.3.1 Vor Antritt der Abschlussprüfung darf keine Note in den Tests schlechter als 4,49 sein. Entsprechende Wiederholungstests sind zu absolvieren. 4.4 Abschlussprüfung: Nachprüfungen / Wiederholungsprüfungen 4.4.1 Sind bis zu zwei Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so gilt das jeweilige Fach als nicht bestanden und muss in einer Nachprüfung nachgeholt werden. Werden ein Fach oder beide Fächer in der Nachprüfung bestanden, so gilt die gesamte Prüfung als bestanden. 4.4.2 Sind drei oder mehr Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. 4.4.3 Bei Nichtantritt einer Prüfung gilt diese ebenfalls als nicht bestanden. Die Prüfungsgebühr ist trotzdem in voller Höhe fällig. 4.4.4 Sind drei oder mehr Durchschnittsnoten im Bereich von 4,50 oder schlechter, so kann die Prüfung von den Prüfern vorzeitig abgebrochen werden. -4-

-4-4.4 Ausnahmen: 4.4.1 Bei Krankheit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, kann die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Prüfungsgebühren sind in jedem Falle fällig und zu zahlen. Jede Prüfung darf nur einmal wiederholt werden. 4.4.2 Nach- und Sonderprüfungen können von der DTHO bzw. DAAC angesetzt werden. Es besteht kein Anrecht auf die Durchführung von Nach- und Sonderprüfungen. Beantragt ein Prüfling einen Sonderprüfungstermin, so sind die gesamten Kosten der Prüfung zu tragen. 5. Prüfungsfächer Für jedes Prüfungsfach wird eine Note (pro Prüfer) vergeben. Die daraus resultierende Schnittnote bei zwei Prüfern) ergibt die Note für das entsprechende Fach. 5.1 Tests vor der DTHO-HipHop-Tanzlehrer (können sowohl schriftlich als auch mündlich sein) a) Musiktheorie allgemein ein Fach (1) b) Elementare Bewegungslehre HipHop ein Fach (1) c) Rhetorik / Methodik / Didaktik ein Fach (1) d) Unterrichtsaufbau ein Fach (1) e) Aufwärmtraining, Cool Down, Prävention ein Fach (1) f) Gehirngerechtes Lernen / Effektiver Lernen ein Fach (1) g) Entspannung / Atem ein Fach (1) h) Geschichte des HipHop ein Fach (1) i) HipHop-Kultur ein Fach (1) j) Ballett ein Fach (1) k) Breakdance ein Fach (1) l) Dienstleistung / Umgangsformen ein Fach (1) 5.2 DTHO-HipHop-Tanzlehrerprüfung 5.2.1 Lehrprobe (1 Fach) Die Lehrprobe ist in den letzten 6 Monaten der Ausbildung vor der Abschlussprüfung zum DTHO-HipHop- Tanzlehrer durchzuführen. Die Lehrprobe muss mindestens 55 Minuten dauern. Vor der Lehrprobe ist ein Lehrplan/Ausarbeitung für die Lehrprobe zu erstellen. Für den Lehrplan ist ein Vordruck mit den Inhalten der DAAC zu verwenden. Der Termin der Lehrprobe ist mit der DAAC abzustimmen. Die 2 Prüfer werden von der DTHO bzw. DAAC eingesetzt. Die Lehrprobe ist direkt mit den Prüfern selbst abzurechnen, ebenso die km-pauschale. Es muss mindestens 1 Prüfer der DAAC bei der Prüfung anwesend sein. Der zweite Prüfer kann ein neutraler und unabhängiger Fachtrainer sein. Über die Zulassung entscheidet die DTHO-Leitung. -5-

-5-5.2.2 Tänzerische Prüfung Die tänzerische Prüfung besteht aus 3 Fächern: - Tanzen der Choreographie des Lehrjahres / Selbst erstellte Choreographie (1 Fach) Die Choreographie wird vom Lehrjahr in Gruppenarbeit erstellt nach der Musikvorgabe der Ausbilder - Erstellen einer Choreographie (1 Fach) Erstellen einer Choreographie noch Vorgabe von Elementen durch die Prüfer, über ca. 2 Takte (8ter Kombi) mit Elementen aus der Elementaren Bewegungslehre HipHop im Einsteigerbereich erst ohne dann mit Musik. Demonstrieren der tänzerischen Fähigkeiten/Fertigkeiten zur Leistungskontrolle nach vorgegebenen Inhalten. Erläuterung der Choreographie - Anpassen einer Choreographie (1 Fach) Anpassen der unter 2. erstellten Choreographie z.b. von Kindern für Jugendliche oder von schwer zu leicht und umgekehrt Dazu kommen 2 mündliche Prüfungen: - Musiktheorie HipHop (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse wird in den tänzerischen Prüfungen mit abgefragt. - Choreographie-Lehre (1 Fach) Überprüfen der theoretischen Kenntnisse wird in den tänzerischen Prüfungen mit abgefragt. -6-

-6-6. Berechnung der Endnoten Die in Klammern angefügte Zahl am Ende einer Zeile, gibt jeweils die Zahl der geprüften Fächer, also der Einzelnoten an. Daraus ergeben sich ggf. Gesamtnoten aus Theorie und Praxis für: 6.1 DTHO-HipHop-Tanzlehrerprüfung a) Musiktheorie allgemein ein Fach (1) b) Elementare Bewegungslehre HipHop ein Fach (1) c) Rhetorik / Methodik / Didaktik ein Fach (1) d) Unterrichtsaufbau ein Fach (1) e) Aufwärmtraining, Cool Down, Prävention ein Fach (1) f) Gehirngerechtes Lernen / Effektiver Lernen ein Fach (1) g) Entspannung / Atem ein Fach (1) h) Geschichte des HipHop ein Fach (1) i) HipHop-Kultur ein Fach (1) j) Ballett ein Fach (1) k) Breakdance ein Fach (1) l) Dienstleistung / Umgangsformen ein Fach (1) m) Lehrprobe ein Fach aber 3-facher Wert (3) n) Tänzerische Prüfung drei Fächer (3) o) Musiktheorie HipHop ein Fach (1) p) Choreographie-Lehre ein Fach (1) Sollte es in einem Fach mehrere Tests geben, so werden diese zu einer Note für das Zeugnis zusammen gerechnet, so dass sich eine Note ergibt. Die Endnote besteht aus der zu errechnenden Schnittnote aller Fächer entsprechend Ihrer Wertigkeit. Legende: DTHO Deutsche Tanzlehrer & HipHop-Tanzlehrer Organisation DAAC European Professional DAnce ACademy, Inh.: Thomas Latus Herausgeber: Thomas Latus, Herrigerstr. 25, D-50374 Erftstadt, Germany, Phone: +49 22 35-95 25 22 www.tanzlehrerausbildung.eu oder www.hiphop-tanzlehrer.de info@tanzlehrerausbildung.eu oder info@tanzschule-latus.de Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, verboten. Kein Teil dieser Unterlagen darf ohne schriftliche Einwilligung von Thomas Latus in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. 11/2008 & ergänzt 08/2014 by Thomas Latus, Erftstadt, Germany.