Sicher arbeiten in Kurier-, Express- u. Postdiensten Anforderungen an das Transportmittel Kastenwagen/Transporter Eberhard Brunck - Regionalabteilung Prävention Berlin 15.10.2015 Berlin Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.
Übersicht Transporter - Einsatzbereiche UVV "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70, bisher BGV D29) Geltungsbereich Anforderungen an Unternehmer und Fahrzeugführer Benutzung und Eignung von Fahrzeugen Mein Wunschtransporter - Ausstattungen Aktive Sicherheitselemente Passive Sicherheit Ladungssicherung Arbeitssicherheit, Ergonomie Prüfungen FQT-Fahrer-Qualifizierungsprogramm Transporter E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 2
Statistik 2013-2014 Immer mehr Transporter bis 3,5 Tonnen ca. 80 % und damit der größte Teil der in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen sind Transporter bis 3,5 Tonnen. Die Anzahl steigt von Jahr zu Jahr, so auch von 2013 auf 2014 um +2,7 % Ca. 2,1 Millionen Fahrzeuge waren es am 1. Januar 2014 E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 3
Statistik 2013-2014 Die gleichen Modelle können auch zur Personenbeförderung genutzt werden. Sie erhalten dann eine Pkw-Zulassung und werden in den amtlichen Fahrzeugstatistiken unter der Segment Utilities ausgewiesen. Auch dort ist Bestand in den vergangenen Jahren angewachsen, und zwar auf ca. 1,5 Millionen Fahrzeuge. Insgesamt ca. 3,6 Millionen Transporter E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 4
Einsatzbereiche Handwerkerfahrzeug: Personenbeförderung Materialtransport Zugfahrzeug für Anhänger mobile Werkstatt Güterbeförderung: Kurier-, Express-, Postdienste Private Nutzung: Personentransport Ladung in geringen Mengen E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 5
UVV "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70, bisher BGV D29) Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen (DA) vom Januar 1993 Aktualisierte Fassung August 2007 E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 6
1 Geltungsbereich (1) Diese BG-Vorschrift gilt für Fahrzeuge. (2) Gilt nicht für maschinell angetriebene Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und deren Anhängefahrzeuge, Erdbaumaschinen, Flurförderzeuge und deren Anhänger, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge, E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 7
1 Geltungsbereich E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 8
3 Allgemeines Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge [während der gesamten Benutzungsdauer]! entsprechend den Bestimmungen der 4 bis 30 [Bau und Ausrüstung] des Abschnittes III beschaffen und ausgerüstet sind. E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 9
35 Fahrzeugführer (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 10
Ladungssicherung?, Befähigung?, Eignung? E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 11
Ausstattung des Kastenwagens/Transporters Wie sieht mein Wunschtransporter aus? E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 12
Aktive Sicherheit Rangier- Warneinrichtung oder Video Außentemperaturanzeige Weitwinkelspiegel, elektrisch verstellbar und beheizt 3. Bremsleuchte Adaptives Bremslicht Freisprecheinrichtung Absicherungsmaterial, Warnweste Konturmarkierung Unfalldatenspeicher Adaptives Frontbeleuchtungssystem (AFS) Seitenmarkierungsleuchten Spurassistent Seitenwindassistent E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin Digitales EG-Kontrollgerät Abstands- RegelTempomat Hecktür konventionell zu öffnen im Winter: Winter-Reifen Geschwindigkeitsbegrenzer (120km/h) Reifendruckwächter ABS, Bremsassistent (BAS) Fahrdynamikregelungen (ASR, ESP) 15.10.2015 Seite 13
Geschwindigkeitsbegrenzer E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 14
Anhalteweg E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 15
Passive Sicherheit Stabile Fahrgastzelle (crash-sicher) Kopfstützen: Verstellbarkeit auch für große Personen Gurtstraffer Gurtwarner bei Nichtanlegen Sicherheits-Lenksäule Airbag Fahrer Airbag Beifahrer Feuerlöscher E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 16
Passive Sicherheit E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 17
Ladungssicherung Lastverteilungsplan Verzicht auf Dachträger Stabile Trennwand Sicherungssystem/-netz Seitenwandschutz Zurrgurte in nötiger Anzahl (KEP-)Regal Staufach für Zurrmittel Spannstangen und Sperrbalken Geprüfte Fahrzeugeinrichtung Rutschhemmender Laderaumboden Zurrschienen (Boden, Dach, Wände) E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin Ausreichende Zurrpunkte mit Angabe zulässiger Zurrkraft 15.10.2015 Seite 18
22... Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung (1) Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen. gesichert ist oder werden kann. [Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein.] E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 19
Rückhalteeinrichtungen: Trennwand/-gitter Basisschutz! Abgrenzung von Insassenraum und Laderaum in gesamter Breite und Höhe E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 20
Zurrpunkte E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 21
Regalsysteme Einbauten müssen bestimmten Anforderungen entsprechen! E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 22
Paketverteilerfahrzeuge Ladungssicherung geeignete Abschlüsse rutschemmendes Material E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 23
Zurrnetz - Automatisch und kraftbetrieben E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 24
Variables Trennwandsystem E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 25
Arbeitssicherheit und Ergonomie Sichere Ein- und Aufstiege mit Haltegriffen Stehhöhe im Laderaum Beleuchtung im Laderaum KomfortFahrersitz Breiter Trittrost am Heck E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin Elektrische Fensterheber Standklimaanlage, Standheizung Verstellbares Lenkrad Navigationssystem (mit Sprachausgabe) Schreibunterlage Staufächer und Ablagen 15.10.2015 Zentralverriegelung (Funk) Sicherer Frontaufstieg Seite 26
Arbeitssicherheit und Ergonomie E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 27
25 Ein- und Ausstiege, Aufstiege (1) Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen gefahrlos erreicht und verlassen werden können. Insbesondere müssen Aufstiege mit ausreichend breiten und tiefen Trittflächen mit rutschhemmender Oberfläche sowie griffgünstig angebrachte Haltegriffe oder andere gleichwertige Halteeinrichtungen vorhanden sein. E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 28
25 Ein- und Ausstiege, Aufstiege E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 29
Heckaufstieg E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 30
Frontaufstieg E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 31
31 Warnkleidung Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 32
57 Prüfung Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 33
57 Prüfung Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfung als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist. Achtung: Wartungsintervall (evt. 2 Jahre)! E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 34
Letztlich entscheidend für die Sicherheit...... ist immer der, der hinter dem Lenkrad sitzt! E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 35
Fahrer- Qualifizierungsprogramm Transporter
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 37
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DGUV Information 214-083 DGUV Information 214-083 Der sicherheits-optimierte Transporter bisher BGI 5140 E. Brunck RAP Berlin, FASI Berlin 15.10.2015 Seite 39