Fachredaktion AutiSta

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Transkript:

Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 1/5 Fachredaktion AutiSta Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage 1. Versicherung an Eides statt Um das Fachverfahren trotz der umfangreichen Erweiterungen wartbar zu halten, wurde mit AutiSta 10 die Aufnahme einer Versicherung an Eides statt auf die Bereiche beschränkt, die aus Sicht des Verlags davon in der Regel betroffen sind. Auch für die Nachbeurkundungen ist deshalb nur der Formularserver vorgesehen. Gerade bei Nachbeurkundungen fehlen oft urkundliche Nachweise. Deshalb ist die Versicherung an Eides statt für den Antragsteller erforderlich. Die Versicherung an Eides statt wird in den Bereichen EN, GN, LN und SN mit dem nächsten möglichen Update wieder eingeführt. Version: AutiSta 10.n 2. EB Berichtigung in Familienbüchern Mit AutiSta 10.1 werden alle Fortführungen im Heiratseintrag in den Bereichen ES, EM und EH als Vermerk für die entsprechende Spalte 8 oder 10 im Familienbuch als Druckaufruf angeboten. Nicht vorgesehen sind die Vermerke im Bereich EK und EB. Im Bereich EK sind keine weiteren Aufgaben erforderlich, die Vorbereitung zum Druck des Vermerks in Spalte 10 dagegen ist mit Aufwand verbunden. Im Bereich EB kann der Vermerk nicht mit den Mitteln für die Visualisierung der Register erzeugt werden. Mitteilungen an das Zweitbuch gibt es nicht. Die Bitte des Verlags, von weiteren Anforderungen an den Ausdruck von Vermerken abzusehen, wird unterstützt. 3. EE und LE Namenserklärung In EE oder LE wird, bei Auslandsbeteiligung, das Recht der Namensführung gewählt, aber kein gemeinsamer Name bestimmt. Muss in diesen Fällen eine Erklärung über die Rechtswahl aufgenommen werden oder genügt der Hinweis auf das gewählte Recht im Register? Diese Frage ist wegen allgemeiner Erörterungen nicht abschließend beantwortet worden.

Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 2/5 4. EE und LE Nachweise und vorgelegte Unterlagen Die vorgelegten Unterlagen und Nachweise werden in den Bereichen EA und LA aufgenommen und auf der Niederschrift über die Anmeldung ausgedruckt. Sie werden derzeit auch in EE und LE aufgerufen. In den Bereichen EE und LE ist die Maske nicht erforderlich. Allerdings wird der Identitätsnachweis benötigt, den die Eheschließenden bei der Eheschließung (und alles entsprechend bei der Begründung der Lebens-partnerschaft) vorlegen. Die Felder werden auf die Verfügung gelegt. 5. Registerausdruck Der Druckdialog, der heute für beglaubigte Registerausdrucke angeboten wird, sieht nur Einzeldruck vor. Es gibt einige Konstellationen, für die mehrere Exemplare des beglaubigten Registerausdrucks ausgestellt werden müssen. Eine entsprechende Erweiterung des Dialoges wird vorgesehen. Version: AutiSta 10.n 6. Erneuerungsbeurkundung nach Verlust In der Praxis stellt sich die Frage nach Erneuerungsbeurkundungen, wenn eine For t- führung in einen in Verlust geratenen Eintrag einzutragen oder eine Urkunde aus einem solchen Eintrag auszustellen ist. Dabei handelt es sich in der Regel um Alteinträge.

Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 3/5 Ist die Eintragsnummer des in Frage stehenden Eintrags bekannt, wird der Eintrag nacherfasst ( 69 PStV). Ist die Nummer nicht bekannt, wird die Neubeurkundung wie eine Nachbeurkundung vorgenommen; der Eintrag erhält eine neue Nummer im laufenden Jahrgang. Als Anlass der Beurkundung wird vorgeschlagen, den Text >Neubeurkundung nach Verlust< zu verwenden. Der Vorschlag wurde dem BMI zur Abstimmung vorgelegt und wird als FAQ veröffentlicht. 7. Berichtigung von Mitteilungen Werden nach der Beurkundung eines Personenstandsfalls und nach Abschluss der weiteren Aufgaben eines Vorgangs Vorgangsdaten (nicht Registerdaten) berichtigt (zum Beispiel die Anschrift der Mutter), wenn dem Standesamt bekannt wird, dass Angaben falsch waren? Wenn ja, werden die Berichtigungen anderen Behörden, zum Beispiel den Statistischen Landesämtern, mitgeteilt? Die anwesenden Standesbeamten verneinten die Frage. Das bedeutet, dass die entsprechenden von XPersonenstand modellierten Mitteilungen überprüft werden sollten. 8. Jahresabschluss Bei anlassbezogener Nacherfassung stellt sich die Frage, wann der Jahresabschluss des betroffenen elektronischen Jahrgangs durchgeführt werden muss ( 69 Abs. 4 PStV i.v. mit 21 PStV): 1. Pro nacherfasstem Eintrag? 2. Am Ende des Jahres für alle elektronisch vorhandenen Jahrgänge? 3. Nach Abschluss der Nacherfassung des gesamten Jahrgangs? Die Frage ist entscheidend für die Akzeptanz der anlassbezogenen Nacherfassung von Einträgen, weil jeder Abschluss eines Jahrgangs und jede Aufhebung eines Abschlusses zur Nacherfassung eines neuen Eintrags elektronisch signiert werden muss. Diesen Aufwand können größere Standesämter nicht leisten. Die Fragen werden in den Bundesländern unterschiedlich beantwortet. Die Teilnehmer sprechen sich einstimmig für den Abschluss nach Nacherfassung des gesamten Jahrgangs aus. Der Vorschlag wird dem BMI zur Abstimmung vorgelegt. 9. Stilllegung Soll die Bearbeitung stillgelegter Einträge technisch verhindert werden? Oder liegt es in der Verantwortung des Standesbeamten, einen stillgelegten Eintrag, den er sofort als solchen erkennt, nicht fortzuführen und keine Urkunde daraus auszustellen. Die Teilnehmer waren geteilter Meinung. Die Amtsleiter einzelner Standesämter mit fluktuierendem Personal waren für eine technische Unterstützung zur Verhinderung der fehlerhaften Verwendung solcher Einträge. Die Mehrzahl sprach sich jedoch für die Eigenverantwortung des Standesbeamten aus.

Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 4/5 Der Verlag denkt auch über eine Art Warnsystem nach. Die Frage wird dem BMI vorgelegt. Beim Aufruf eines Eintrags wird immer zuerst die letzte Folgebeurkundung angezeigt. Nach einer Stilllegung sieht der Anwender sofort, dass der Eintrag stillgelegt wurde, und zwar zweimal, einmal im Anlass der Beurkundung und einmal in der Historie. 10. Anfrage an die Ausländerbehörde XPersonenstand sieht eine Anfrage an die Ausländerbehörde bei der Eintragung einer Auslandsadoption vor. Die Annahme als Kind wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Geburt zurück. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach 4 Abs. 3 StAG ist jedoch der Zeitpunkt der G e- burt maßgeblich. Eine Anfrage an die Ausländerbehörde ist in diesen Fällen nicht vorzusehen. 11. Erläuterungen zu Anfragen im Fachsupport GD Hinweis auf die Begründung der Lebenspartnerschaft der Eltern Nach der Folgebeurkundung der Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner des leiblichen Elter n- teils kann ein Hinweis auf die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht eingetragen werden, weil es dazu keine Datenfelder in der XPSR-Schnittstelle gibt. SE und GE Kontrollausdrucke Korrekt aussehende Kontrollausdrucke würden suggerieren, dass die Daten korrekt in das Register eingetragen werden. Da die Kontrollausdrucke jedoch mit anderen Programmen erzeugt werden als die Registereinträge, können sie nicht als Kontrollinstrument verwendet werden. Dazu ist die Visualisierung der XML-Daten und nur diese vorgesehen.

Einzelfragen und Beschlüsse 12. April 2014 - Anlage Seite 5/5 12. Pflege der lokalen Suchverzeichnisse Die lokalen Suchverzeichnisse für Altregister sind in den Standesämtern auf höchst unterschiedliche Arten verwendet und gepflegt worden. Wenn wir die Möglichkeit, diese Verzeichnisse zu bearbeiten, einschränken würden, würde das zu erheblichen, wenn auch wohl zu unterschiedlichen Problemen in den Standesämtern führen. Die Teilnehmer stimmten zu, dass die Verzeichnisse für die Sterberegister und die Besonderen Beurkundungen nicht gepflegt werden müssen. Welche konkreten Aufgaben das Familienbuchabgabeverzeichnis heute erfüllt, sollte aber noch analysiert werden.