AutiSta Anleitungen 10.8
|
|
- Evagret Breiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AutiSta Anleitungen 10.8 für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. unter Mitarbeit von Beate Tripp Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main. Berlin
2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis AutiSta 10.8 Änderungen einschließlich AutiSta Vorbemerkung 5 Teil I Berichtigungen in den Personenstandseinträgen 7 Vorbemerkung 7 1. GB XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Vornamen des Kindes Beispiel 2: Berichtigung der Geburtsdaten und Mitteilung an das Eheregister EB Masken, Maskenfolge und XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Daten der Eheschließung Beispiel 2: Berichtigung von Namen vor der Eheschließung SB Masken, Maskenfolge und XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Sterbedaten Beispiel 2: Berichtigung anderer Angaben 24 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Grundlagen Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Eheschließung nach 17a PStG Interne Auswertungen Folgebeurkundung nach 17a PStG (Anwendungshinweise Nr. 7) Folgebeurkundung im Lebenspartnerschaftseintrag Beispiel 2: Anmeldung von zwei Personen gleichen Geschlechts Anmeldung der Eheschließung und Übermittlung an ein anderes Standesamt Variante Variante Eheschließung nach Variante Beispiel 3: Anmeldung von zwei Personen verschiedenen Geschlechts Anmeldung der Eheschließung Eheschließung 67
3 4 AutiSta 10.8 Teil III Einzeländerungen Einzeländerungen im Geburtenregister GA Anerkennung der Vaterschaft GD Mitteilung nach Volljährigenadoption GN Codetabelle für erweiterte Zuständigkeit Sterberegister SE Familienstand SE Sterbeeintrag und Sterbeurkunde SE Nachweise S Todestag und Todeszeit Tod an einem Tag Tod zwischen zwei oder mehr Tagen Zweites Personenstandsrechtsänderungsgesetz BG, BN und BT Zuständigkeit als Standesamt des letzten Wohnsitzes 83 Teil IV Allgemeine Änderungen Auswertungen ab Auslieferung mit Hotfix Beispiel Geburt Ausschnitt Beispiel Eheschließung AutiSta Hauptmenü Standesamtsdaten XPersonenstand Zieleintrag Anfrage an die Ausländerbehörde 92 Teil V Anhang Erweiterungen im AutiSta Zeichensatz Neue Zeichen Darstellung am Bildschirm und im Druck Geänderte und neue Formulare 95
4 V0rbemerkung 5 AutiSta 10.8 Änderungen einschließlich AutiSta Vorbemerkung Mit dem Update AutiSta 10.8 werden der Standard XPSR 1.9 umgesetzt und in den Berichtigungsbereichen die XPS-Nachrichten an die Standesämter nach XPersonenstand eingeführt. In allen Bereichen werden die internen Auswertungen ergänzt. Berücksichtigt wird auch das 2. PStRÄndG, soweit die Änderungen 2017 in Kraft treten. Gänzlich unvorhergesehen wurde am 7. Juli 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und am 28. Juli veröffentlicht. Die Spezifikation und Umsetzung in den bis zum 1. Oktober 2017 zur Verfügung stehenden knapp drei Monaten wurde nur möglich, weil die Vorschriften stufenweise umgesetzt werden können. Diese Änderungen werden mit dem Hotfix AutiSta ausgeliefert. Die Änderungen werden hier beschrieben. AutiSta 10.8 ist ein stichtagsbezogenes Update, das am 1. November produktiv gesetzt werden muss.
5 1. Grundlagen Beispiel 2: Berichtigung anderer Angaben Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts 1. Grundlagen Das Gesetz zur Einführung der Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zum 1. Oktober 2017, veröffentlicht am 28. Juli 2017, hat weitreichende Änderungen in den Bereichen EA Anmeldung der Eheschließung und EE Eheschließung zur Folge. Das bisher Personen verschiedenen Geschlechts vorbehaltene Verfahren wurde insoweit geändert, dass im Rahmen der Eheschließung für den Bürger nur Dokumente mit neutralisierten Überschriften erstellt werden. Angepasst wurden auch die Maskenüberschriften, die Leittexte auf den Masken konnten jedoch in der kurzen Zeit, die für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung stand, noch nicht geändert werden. Auf den Masken und im Eheregister werden noch die Bezeichnungen Mann und Frau und Ehemann und Ehefrau verwendet. Im Übrigen wird unterschieden zwischen Eheschließungen bei bestehender Lebenspartnerschaft und Eheschließungen von Personen gleichen und verschiedenen Geschlechts.
6 26 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft 2.1. Anmeldung der Eheschließung Abb. 1 Für die Eheschließung der Lebenspartner dieses Beispiels gilt 17a PStG. Zur Steuerung der Vorgangslogik in diesen Fällen wurde das Ankreuzfeld nach 17a PStG eingeführt. Die Codetabelle für das Feld Anmeldung durch wurde durch die neutrale Bezeichnung Eheschließende ergänzt.
7 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 2 Die Überschrift der Maske für die Eheschließenden wurde geändert. Sie lautet jetzt Eheschließender 1, Eheschließender 2, und zwar immer in der männlichen Form, und nicht mehr Mann und Frau. Die Codetabelle für das Feld Familienstand wurde für die Eheschließungen nach 17a PStG ergänzt.
8 28 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 3 Lebenspartner, die bereits einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen führen, wie in diesem Beispiel, führen diesen Namen ohne weitere Erklärung in der Ehe als Ehename fort. Wenn das neue Feld LPartname wird Ehename angekreuzt ist, werden die Felder Namensbestimmung und gemeinsamer Name geöffnet, damit der Hinweis auf die Namensbestimmung eingetragen werden kann. Die Codetabelle für das Feld Namensbestimmung wurde geändert. Die Bezeichnungen Mann und Frau wurden durch Ehegatte 1 und Ehegatte 2 ersetzt.
9 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 4 Die Leittexte auf den Masken können in dem für die Umsetzung des Gesetzes vorgegebenen Zeitrahmen nicht alle angepasst werden. Die Maske Namen nach Eheschließung, auf der keine Änderungen vorgenommen wurden, enthält entsprechend noch die Leittexte Mann und Frau.
10 30 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 5 Die neue Maske Bestehende Lebenspartnerschaft wird aufgerufen, wenn es sich um eine Eheschließung nach 17a PStG handelt. Die Daten werden für die Niederschrift der Eheschließung, den Anlass der Beurkundung und die Eheurkunde benötigt.
11 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 6 Im Bereich EA werden die Eheschließenden gefragt, welche Urkunden sie bei der Eheschließung erhalten möchten. Neu eingeführt wurden die Eheurkunden nach einer Eheschließung nach 17a PStG, sowie die Eheurkunde für gleichgeschlechtliche Ehegatten, die vorher keine Lebenspartnerschaft begründet hatten. Für dieses Beispiel werden nur diese beiden Eheurkunden angeboten. Mehrsprachige Auszüge können wegen fehlender Rechtsgrundlage für diesen Personenkreis nicht ausgestellt werden. Beglaubigte Registerausdrucke sollen nicht ausgestellt werden, solange die Register und ihre Visualisierung nicht angepasst worden sind; das Feld begl Registerausdruck ist jedoch nicht gesperrt. Auf Seite zwei der Anmeldung wird ausgedruckt, welche Urkunden bei der Eheschließung auszustellen sind.
12 32 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 7 Auf der Maske Verfügung und Schlussverfügung wurde ein neues Formular aufgenommen, nämlich die Niederschrift über Anmeldung nach 17a PStG. Auf dieser Maske wurden auch die Leittexte Mann und Frau bereits in Eheschließende geändert. Abb. 8 In der Druckauswahl wird das neue Formular 11/102 aufgerufen.
13 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 9 Das Formular Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft (11/102) enthält alle Angaben, die speziell für die Anmeldung von Eheschließungen bei bestehender Lebenspartnerschaft erforderlich sind. Für die Angaben des Geschlechts der Eheschließenden und über die bestehende Lebenspartnerschaft wurden eigene Formularfelder geschaffen. Dagegen erübrigt sich die Prüfung der Ehefähigkeit. Wegen der Besonderheit der Fortführung des Lebenspartnerschaftsnamens als Ehename wird auch die zukünftige Namensführung auf der Anmeldung angegeben.
14 34 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 10 Auf dem Formular Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung (11/121) wurden die Leittexte in Eheschließende (1 und 2) geändert.
Inhaltsverzeichnis 3. Einführung 5. Teil I Änderungen in der Vorgangsbearbeitung 7
Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 5 Teil I Änderungen in der Vorgangsbearbeitung 7 1. Besondere Beurkundungen 7 1.1. BK Kirchenaustritt 7 1.2. BT Namensänderung des Kindes 10 1.3. BV Anerkennung
MehrInhalt. Einführung. AutiSta Informationen zur Auslieferung
AutiSta 10.21 Informationen zur Auslieferung Oktober 2014 Inhalt Einführung Hotfix AutiSta 10.12 1. Abteilungsübergreifende Änderungen 1.1. Reservierung der Registernummer mit XPSR Version 1.6 1.2. Verlagerung
MehrErster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1
V Vorwort III Verzeichnis der Abkürzungen XIII Gaaz/Meireis, 8. Auflage, 1. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2009 ISBN 978-3-8019-2620-5 Teil 1 Das Geburtenregister Erster
MehrDie Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Mit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 wurden
MehrPersonenstandsrechtsreformgesetz. Die Zukunft des Standesamts
Personenstandsrechtsreformgesetz Die Zukunft des Standesamts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG Gesetz vom 09. Dezember 2006 Veröffentlicht am 23. Februar 2007 Im BGBl. I Nr. 5 Seite 122 2 Personenstandsrechtsreformgesetz
MehrGebühren für den Bereich Eheschließungen
Gebühren für den Bereich Eheschließungen bei der Anmeldung zur Eheschließung für die Prüfung der Ehefähigkeit 40,00 Bei Erforderlichkeit einer erneuten Prüfung wenn ausländisches Recht zu beachten ist
MehrFAV Sitzung am Zusammenfassung der Ergebnisse 1 / 6
Zusammenfassung der Ergebnisse 1 / 6 Vorbemerkung Der Bundesverband richtet einen Link auf die Informationen der FAV auf der Webseite des Verlags ein. 1. Rückblick auf die Auslieferung AutiSta 8.02 Mit
MehrNiedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG)
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG) Vom 21. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 377 - VORIS 21051 01 00 00 000 -) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)
MehrEheschließung und Lebenspartnerschaft
Handakten für die standesamtliche Arbeit Herausgegeben von Rolf Meireis Leitender Ministerialrat im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Heft 1 Eheschließung und Lebenspartnerschaft von Saskia
Mehrdie Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.
Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,
MehrPersonenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsgesetz (PStG) PStG Ausfertigungsdatum: 19.02.2007 Vollzitat: "Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl.
MehrAutiSta 8 und 9 SL 07.12.2009 FAV-Redaktionssitzung am 21. November 2009 KM 1 / 4. Zusammenfassung und Ergebnisse. 1. AutiSta 8.
AutiSta 8 und 9 SL 07.12.2009 FAV-Redaktionssitzung am 21. November 2009 KM 1 / 4 Zusammenfassung und Ergebnisse 1. AutiSta 8.102 Mit dem Hotfix 2 zu AutiSta 8.1 wurden Anpassungen an die neuen Vorschriften,
MehrStandesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten:
Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach 02294 699340 e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag: 08.00 12.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr
MehrRatgeber für die standesamtliche Trauung
Herausgeber: Bürgermeisteramt Rosengarten Hauptstraße 39 74538 Rosengarten Telefon: 0791/ 95017-0 Standesamt: 0791/ 95017-10 / 11 / 15 Fax: 0791/ 95017-27 E-Mail: gemeinde@rosengarten.de Internet: www.rosengarten.de
MehrEheschließung mit Auslandsbeteiligung
Eheschließung mit Auslandsbeteiligung Verfahrensablauf bei der Anmeldung zur Eheschließung Rückblick Frühjahr 2015 Prüfung der Zuständigkeit Gesetzliche Anknüpfung: Art 13 Abs. 1 EGBGB: Inhaltlich (materielle
MehrGesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG)
1122 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013 Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz PStRÄndG) Vom 7.
MehrBevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Religionszugehörigkeit Mit der Eintragung in die Eheurkunde einverstanden? Staatsangehörigkeit
MehrZur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt
Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Ledige Mütter Verheiratete Mutter Geschiedene Mutter Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
MehrAnmeldung der Eheschließung!
Anmeldung der Eheschließung! Was sollten Sie wissen, wenn Sie heiraten wollen? Stand: 04.06.2013 Erstellt vom Standesamt Stockstadt a. Main Bevor Sie heiraten und Sie sich trauen lassen können,, müssen
MehrZuständigkeit. Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme
Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG Nadine Hegner Fachberaterin Fachtagung Gotha 2009 Zuständigkeit Standesbeamter ( ( 17 17 PStG PStG i.v.m. 11 11 PStG) Länderöffnungsklausel
MehrGeburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland
Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
MehrStandesamt. Das Standesamt
Standesamt Das Standesamt Eingang Standesamt vom Fischmarkt Die Räumlichkeiten des Standesamtes sind im Rathaus mit Blick auf den Fischmarkt untergebracht. Das Gebäude gehört zu den ältesten der Stadt.
Mehr1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
Namenserklärungen Es gibt flgende Möglichkeiten, den Familiennamen zu ändern: 1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens 2. Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen 3. Widerruf der Hinzufügung
MehrDie Zukunft beim Standesamt beginnt am 01.01.2009
Die Zukunft beim Standesamt beginnt am 01.01.2009 Informationen über die Voraussetzungen zur künftigen standesamtlichen Arbeit Kurz-Informationen über Pilot Frankfurt am Main 1 1. Was muss am 01.01.2009
MehrDeutsche heiraten in Argentinien
Deutsche heiraten in Argentinien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Argentinien Stand: April 2014 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrGeburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden
Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Standesamt Geburtsurkunden Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden Durch die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes,
MehrWelche Unterlagen dem Standesamt vorgelegt werden müssen, hängt von Ihrem Familienstand ab:
Geburten Anmeldung von Geburten Sehr geehrte Eltern, die Geburt Ihres Kindes in Mannheim muss beim Standesamt Mannheim in K 7 unverzüglich zur Beurkundung angezeigt werden. Die Mannheimer Kliniken (Diakonissenkrankenhaus,
MehrDeutsche heiraten in den Niederlanden
Deutsche heiraten in den Niederlanden Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998
MehrAnerkennung der Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V. 1592 BGB Vater eines Kindes ist: Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Der Mann, dessen Vaterschaft (VA) anerkannt (das muss
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller
MehrDeutsche heiraten in den Niederlanden
Deutsche heiraten in den Niederlanden Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Niederlande Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll
MehrPersonenstandsregister - Die Einstiegsquelle in die genealogische Forschung Entwicklung & Recherche. Freitag, 17. Juni 2016
Personenstandsregister - Die Einstiegsquelle in die genealogische Forschung Entwicklung & Recherche Freitag, 17. Juni 2016 Inhalt 1. Die staatlichen Personenstandsregister seit 1874/76 2. Die Benutzung
MehrVorzulegende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei Deutschen
Vorzulegende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei Deutschen Bindungswirkung der Entscheidung des Anmeldestandesamtes für das Eheschließungsstandesamt Vorbemerkung Obwohl die einschlägigen
MehrDie Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen
Die Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen Gaaz/Meireis, Musterbeispiele 6. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2014 ISBN 978-3-8019-2625-0 Handbuch für
MehrTätigkeitsbericht 2012
Tätigkeitsbericht 2012 Erläuterungen zum Tätigkeitsbericht 2012 1 Personal Standesamt Wetzlar 2 Produktblatt Geburtenregister Übersicht Geburtenregister 3 Wohnorte der Kindesmütter 4 Altersangaben der
MehrZentrales Personenstandsregister (ZPR)
Zentrales Personenstandsregister (ZPR) Fragen und Antworten Stand 10. Oktober 2014 1 Allgemeines zum ZPR... 2 2 Geburt... 3 2.1 Vaterschaftsanerkenntnis... 4 3 Eheschließung... 5 4 Eingetragene Partnerschaft...
MehrDeutsche heiraten in Ungarn
Deutsche heiraten in Ungarn Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ungarn Stand: Dezember 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrEheschließungsverfahren nach PStG neu. Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen
Eheschließungsverfahren nach PStG neu Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen MM & EE Michael Mutig und Edith Eilig, beide Deutsche, sprechen bei Ihnen vor und wollen in Eisenach
MehrDeutsche heiraten in Sri Lanka
Deutsche heiraten in Sri Lanka Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Sri Lanka Stand: November 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrHinweis: Die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Zuständigkeiten des Standesamtes sind nur auszugsweise und im Wesentlichen beschrieben.
Personenstandsangelegenheiten - Standesamt Erkner 1. Anschrift des Standesamtes Erkner 2. Die Eheschließung 3. Trauorte 4. Familienbuch 5. Geburten 6. Anerkennung einer Vaterschaft 7. Sterbefälle 8. Kirchenaustritt
MehrWährend der elektronischen Nacherfassung von Altregistern treten vor allem in Bezug auf die Legitimationen immer wieder Fragen auf.
1 04.02.2014 Fachanfrage Nr. 02/ 2014 Sachverhalt: Während der elektronischen Nacherfassung von Altregistern treten vor allem in Bezug auf die Legitimationen immer wieder Fragen auf. Bis zum Inkrafttreten
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrDeutsche heiraten in Kenia
Deutsche heiraten in Kenia Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kenia Stand: Juni 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrNachbeurkundung Geburt Lösungen
Nachbeurkundung Geburt Lösungen 1. Antragsberechtigung bis 31.12.2008 ja deutsch am Tag der Geburt oder des Antrages ab 01.01.2009 nur Tochter, da deutsch am Tag der Antragstellung nein kein Erwerb der
MehrDeutsche heiraten in Estland
Deutsche heiraten in Estland Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Estland Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrAutiSta 9.6 AE 10.08.2012 Technische Informationen zur Auslieferung oh 1 / 8. AutiSta 9.6 Technische Informationen zur Auslieferung (T-IzA)
Technische Informationen zur Auslieferung oh 1 / 8 AutiSta 9.6 Technische Informationen zur Auslieferung (T-IzA) Vorbemerkung Dieses Dokument beschreibt die mit AutiSta 9.6 vorgenommenen technischen Änderungen
MehrDeutsche heiraten in Belgien
Deutsche heiraten in Belgien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Belgien Stand: März 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDVV.Standesamt in Baden- Württemberg. Referent: Wolfgang Gall KDRS/RZRS Wolfgang Gall, 22. November 2010, Seite 1
DVV.Standesamt in Baden- Württemberg Referent: Wolfgang Gall KDRS/RZRS Wolfgang Gall, 22. November 2010, Seite 1 Die Personenstandsreform in Baden-Württemberg: Vom epr über XPersonenstand zur esammelakte
MehrTätigkeitsbericht 2010
Tätigkeitsbericht 2010 Erläuterungen zum Tätigkeitsbericht 2010 1 Personal Standesamt Wetzlar 2 Produktblatt Geburtenregister Übersicht Geburtenregister 3 Wohnorte der Kindesmütter 4 Altersangaben der
Mehr34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei
34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung
MehrFragen aus der Praxis
Fragen aus der Praxis Nach der Beurkundung einer Geburt ist eine Mitteilung an die Geburtseinträge der Eltern zu übersenden. Wie ist es bei verheirateten Eltern, die nicht in Deutschland geboren sind?
MehrInformationsblatt zu Personenstandsunterlagen der Hamburgischen Standesämter
Informationsblatt zu Personenstandsunterlagen der Hamburgischen Standesämter 1. Einführung Seit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1.1.2009 werden dem Staatsarchiv Hamburg einmal im Jahr
MehrTeil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21
6 Inhaltsverzeichnis* Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 18 Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21 A. Die Grundlagen des Personenstandsrechts
MehrDeutsche heiraten auf Mauritius
Deutsche heiraten auf Mauritius Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Mauritius Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Frankreich
Deutsche heiraten in Frankreich Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998
MehrVorbereitungsverfahren Heirat / Vorverfahren EgP Heirat / Eingetragene Partnerschaft. Allgemein. Nötige Dokumente (Grundsatz)
Vorbereitungsverfahren Heirat / Vorverfahren EgP Heirat / Eingetragene Partnerschaft 1 Allgemein Keine Trauung ohne Ehevorbereitung! Zuständigkeit für Durchführung Ehevorbereitung - Zivilstandsamt Wohnsitz
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 I. Anwendbares Recht Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem sie angehört. Das Personalstatut und damit
MehrBGB 1594, 1598, 1617, 1626a; PStG 49, 51, 73; PStV 5
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 11wx35_13 letzte Aktualisierung: 17.9.2013 OLG Karlsruhe, 25.7.2013-11 Wx 35/13 BGB 1594, 1598, 1617, 1626a; PStG 49, 51, 73; PStV 5 Eintragung eines Vaters
MehrStandard XPersonenstand - Version 1.4.3 - Verbindliche Handlungsanweisungen
Standard XPersonenstand - Version 1.4.3 - Verbindliche Handlungsanweisungen Stand: 19. September 2013 1 Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung des Standards
MehrFachhochschule Potsdam
Fachhochschule Potsdam University of applied sciences Fachbereich Informationswissenschaften Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.), Studiengang Archiv Die Schutzwürdigkeit
MehrDeutsche heiraten in Ägypten
Deutsche heiraten in Ägypten Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ägypten Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrNAMENSERKLÄRUNG. Hier finden Sie Informationen zu
NAMENSERKLÄRUNG Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Bot- insbesondere schaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, wegen
MehrDeutsche heiraten in der Türkei
Deutsche heiraten in der Türkei Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Türkei Stand: November 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrVerordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen wird wie folgt
MehrNamensführung von Kindern - Einbenennung nach 1618 BGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.
Namensführung von Kindern - Einbenennung Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig- 1 Namensführung von Kindern Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen - 1616 BGB Geburtsname bei Eltern
MehrDeutsche heiraten in Indien
Deutsche heiraten in Indien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Indien Stand: Oktober 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrAntrag auf Änderung des Vor und/ oder Familiennamens
Landkreis Havelland Ordnungs- und Verkehrsamt / Namensänderungsbehörde Antrag auf Änderung des Vor und/ oder Familiennamens Hinweise: Soll der Name eines Minderjährigen oder sonst nicht voll Geschäftsfähigen
MehrDeutsche heiraten in Polen
Deutsche heiraten in Polen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Polen Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDie Fortführung des Geburtenregisters
Die Fortführung des Geburtenregisters 27 Personenstandesgesetz, 36 Personenstandsverordnung Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung Das Geburtenregister ist fortzuschreiben,
MehrSpezifikation XPersonenstand
Spezifikation XPersonenstand Elektronische Datenübermittlung im Personenstandswesen Fassung vom 28. September 2009 Version 1.20 PROJEKTGRUPPE XPERSONENSTAND Druckdatum:...28. September 2009 Inhaltsverzeichnis
MehrDeutsche heiraten in der Russischen Föderation
Deutsche heiraten in der Russischen Föderation Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Russische Föderation Stand: Oktober 2014 Diese Informationsschrift
MehrStandesamtliche Trauungen
Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Standesamt Standesamt Trauung Standesamtliche Trauungen Die standesamtliche Trauung - früher oft nur bürokratisches Anhängsel der großen kirchlichen
MehrDatenblatt TRENNUNG / SCHEIDUNG Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt
A. Ehefrau als Mandant / als Gegner Name:... Vorname:... Geburtsname:... früherer Ehename:... Geburts-Datum:... Geburts-Ort:... aktuelle Adresse:......... Telefon:... Handy:... e-mail:... Staatsangehörigkeit:...
MehrErmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung
Zur Anmeldung der Eheschließung mit Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung Vorname, Familienname ggf. Geburtsname d. Verlobten mache ich folgende Angaben: 1. Angaben über meine Person Familienname,
MehrInformationen zur standesamtlichen Eheschließung für das Brautpaar
MARKTGEMEINDEAMT 4272 WEITERSFELDEN 11 POL. BEZ. FREISTADT OÖ Tel.-Nr.: (07952) 6255; FAX: 6255-9 E-mail: gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at DVR: 0381616 Homepage: www.weitersfelden.at Weitersfelden, November
MehrDeutsche heiraten in Irland
Deutsche heiraten in Irland Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Irland Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDer Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
MehrBegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft
MehrDeutsche heiraten in Brasilien
Deutsche heiraten in Brasilien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Brasilien Stand: November 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDas Kindesnamensrecht nach 1616 ff BGB Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
Mehr- 2 - In welcher Form müssen diese Dokumente und Nachweise vorgelegt werden? 1. Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens
Übersetzung des französischen Merkblatts sowie Information zur Anerkennung des PACS in Deutschland mit den französischen Behörden abgesprochen ist die französische Version des Merkblatts 02/2010 Merkblatt
MehrEheschließung nach neuem Personenstandsrecht
1 Tagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten e.v. 11.-13. Mai 2009 in Bad Tölz Eheschließung nach neuem Personenstandsrecht Vortrag von Karl Krömer, Leiter Standesamt Augsburg liebe Kolleginnen
MehrNeues elektronisches Personenstandswesen
Neues elektronisches Personenstandswesen Gemeinsamer Betrieb der Personenstandsfachverfahren Zentrale elektronische Register im Saarland Gemeinsamer Betrieb der Personenstandsfachverfahren Historie 18.04.2008
MehrStärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum
Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I Rechtsraum Dr. Georg Haibach Europäische Kommission, GD JUSTIZ Referat A1 Ziviljustiz 25. April 2014 Grenzüberschreitende persönliche und wirtschaftliche
MehrDeutsche heiraten in der Volksrepublik China
Deutsche heiraten in der Volksrepublik China Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Volksrepublik China Stand: Januar 2015 Diese Informationsschrift
MehrDer Name im In- und Ausland
Jack Sturmhofel Der Name im In- und Ausland Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Namenssachrechts und seiner neueren Entwicklungen Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 VII Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung IPR - 1 Einführung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine
MehrFachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Westfalen-Lippe e.v. Die Quellen und ihre Inhalte
Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Westfalen-Lippe e.v. Die Quellen und ihre Inhalte Am 1.1.2009 ist das eingetreten, was sich vor einigen Jahren noch keine Standesbeamtin und kein Standesbeamter
MehrDeutsche heiraten in Liechtenstein
Deutsche heiraten in Liechtenstein Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Liechtenstein Stand: März 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrRundschreiben Nr. 12/2016 Schnittstelle zur ZBFS Informationen für Classic-Anwender fidelis.personal.classic
fidelis.personal.classic-anwender: Rundschreiben Nr. 12/2016 [Stand: 10.03.2016, KW 10] Rundschreiben Nr. 12/2016 Schnittstelle zur ZBFS Informationen für Classic-Anwender fidelis.personal.classic fidelis.personal.classic:
MehrGrundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrMerkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)
Stand: Juli 2012 Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Das deutsche Zivilrecht erlaubt in der Regel eine Namensänderung nur im Falle einer Veränderung des Personenstandes,
MehrGleichgeschlechtliche Partnerschaften. Fragen und Antworten zur Rechtslage in den Niederlanden
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften Fragen und Antworten zur Rechtslage in den Niederlanden 2011 1. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften 2. Andere Formen des Zusammenlebens 3. Umwandlung 4. Anerkennung
MehrDeutsche heiraten in Spanien
Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrBedienungsanleitung. Game Control Mount GCM10
Bedienungsanleitung Game Control Mount GCM10 Inhaltsverzeichnis Einführung...3 Informationen zum Game Control Mount...3 Verwenden des Game Control Mount...4 Anbringen des Gaming-Controllers und eines Telefons
Mehrledig verheiratet geschieden verwitwet ohne Ehevertrag Gütertrennung Nein Ja (bitte in Kopie beifügen) hat stattgefunden am... ist geplant für den
EHEVERTRAG Der nachfolgende Fragenkatalog soll Ihnen und uns helfen, die bevorstehende Beurkundung sorgfältig und effizient vorzubereiten. Daher bitten wir Sie, das Formular so weit als möglich auszufüllen
Mehr