AutiSta Anleitungen 10.8

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1 AutiSta Anleitungen 10.8 für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. unter Mitarbeit von Beate Tripp Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main. Berlin

2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis AutiSta 10.8 Änderungen einschließlich AutiSta Vorbemerkung 5 Teil I Berichtigungen in den Personenstandseinträgen 7 Vorbemerkung 7 1. GB XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Vornamen des Kindes Beispiel 2: Berichtigung der Geburtsdaten und Mitteilung an das Eheregister EB Masken, Maskenfolge und XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Daten der Eheschließung Beispiel 2: Berichtigung von Namen vor der Eheschließung SB Masken, Maskenfolge und XPS-Nachrichten Beispiel 1: Berichtigung der Sterbedaten Beispiel 2: Berichtigung anderer Angaben 24 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Grundlagen Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Eheschließung nach 17a PStG Interne Auswertungen Folgebeurkundung nach 17a PStG (Anwendungshinweise Nr. 7) Folgebeurkundung im Lebenspartnerschaftseintrag Beispiel 2: Anmeldung von zwei Personen gleichen Geschlechts Anmeldung der Eheschließung und Übermittlung an ein anderes Standesamt Variante Variante Eheschließung nach Variante Beispiel 3: Anmeldung von zwei Personen verschiedenen Geschlechts Anmeldung der Eheschließung Eheschließung 67

3 4 AutiSta 10.8 Teil III Einzeländerungen Einzeländerungen im Geburtenregister GA Anerkennung der Vaterschaft GD Mitteilung nach Volljährigenadoption GN Codetabelle für erweiterte Zuständigkeit Sterberegister SE Familienstand SE Sterbeeintrag und Sterbeurkunde SE Nachweise S Todestag und Todeszeit Tod an einem Tag Tod zwischen zwei oder mehr Tagen Zweites Personenstandsrechtsänderungsgesetz BG, BN und BT Zuständigkeit als Standesamt des letzten Wohnsitzes 83 Teil IV Allgemeine Änderungen Auswertungen ab Auslieferung mit Hotfix Beispiel Geburt Ausschnitt Beispiel Eheschließung AutiSta Hauptmenü Standesamtsdaten XPersonenstand Zieleintrag Anfrage an die Ausländerbehörde 92 Teil V Anhang Erweiterungen im AutiSta Zeichensatz Neue Zeichen Darstellung am Bildschirm und im Druck Geänderte und neue Formulare 95

4 V0rbemerkung 5 AutiSta 10.8 Änderungen einschließlich AutiSta Vorbemerkung Mit dem Update AutiSta 10.8 werden der Standard XPSR 1.9 umgesetzt und in den Berichtigungsbereichen die XPS-Nachrichten an die Standesämter nach XPersonenstand eingeführt. In allen Bereichen werden die internen Auswertungen ergänzt. Berücksichtigt wird auch das 2. PStRÄndG, soweit die Änderungen 2017 in Kraft treten. Gänzlich unvorhergesehen wurde am 7. Juli 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts beschlossen und am 28. Juli veröffentlicht. Die Spezifikation und Umsetzung in den bis zum 1. Oktober 2017 zur Verfügung stehenden knapp drei Monaten wurde nur möglich, weil die Vorschriften stufenweise umgesetzt werden können. Diese Änderungen werden mit dem Hotfix AutiSta ausgeliefert. Die Änderungen werden hier beschrieben. AutiSta 10.8 ist ein stichtagsbezogenes Update, das am 1. November produktiv gesetzt werden muss.

5 1. Grundlagen Beispiel 2: Berichtigung anderer Angaben Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts 1. Grundlagen Das Gesetz zur Einführung der Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zum 1. Oktober 2017, veröffentlicht am 28. Juli 2017, hat weitreichende Änderungen in den Bereichen EA Anmeldung der Eheschließung und EE Eheschließung zur Folge. Das bisher Personen verschiedenen Geschlechts vorbehaltene Verfahren wurde insoweit geändert, dass im Rahmen der Eheschließung für den Bürger nur Dokumente mit neutralisierten Überschriften erstellt werden. Angepasst wurden auch die Maskenüberschriften, die Leittexte auf den Masken konnten jedoch in der kurzen Zeit, die für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung stand, noch nicht geändert werden. Auf den Masken und im Eheregister werden noch die Bezeichnungen Mann und Frau und Ehemann und Ehefrau verwendet. Im Übrigen wird unterschieden zwischen Eheschließungen bei bestehender Lebenspartnerschaft und Eheschließungen von Personen gleichen und verschiedenen Geschlechts.

6 26 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft 2.1. Anmeldung der Eheschließung Abb. 1 Für die Eheschließung der Lebenspartner dieses Beispiels gilt 17a PStG. Zur Steuerung der Vorgangslogik in diesen Fällen wurde das Ankreuzfeld nach 17a PStG eingeführt. Die Codetabelle für das Feld Anmeldung durch wurde durch die neutrale Bezeichnung Eheschließende ergänzt.

7 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 2 Die Überschrift der Maske für die Eheschließenden wurde geändert. Sie lautet jetzt Eheschließender 1, Eheschließender 2, und zwar immer in der männlichen Form, und nicht mehr Mann und Frau. Die Codetabelle für das Feld Familienstand wurde für die Eheschließungen nach 17a PStG ergänzt.

8 28 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 3 Lebenspartner, die bereits einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen führen, wie in diesem Beispiel, führen diesen Namen ohne weitere Erklärung in der Ehe als Ehename fort. Wenn das neue Feld LPartname wird Ehename angekreuzt ist, werden die Felder Namensbestimmung und gemeinsamer Name geöffnet, damit der Hinweis auf die Namensbestimmung eingetragen werden kann. Die Codetabelle für das Feld Namensbestimmung wurde geändert. Die Bezeichnungen Mann und Frau wurden durch Ehegatte 1 und Ehegatte 2 ersetzt.

9 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 4 Die Leittexte auf den Masken können in dem für die Umsetzung des Gesetzes vorgegebenen Zeitrahmen nicht alle angepasst werden. Die Maske Namen nach Eheschließung, auf der keine Änderungen vorgenommen wurden, enthält entsprechend noch die Leittexte Mann und Frau.

10 30 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 5 Die neue Maske Bestehende Lebenspartnerschaft wird aufgerufen, wenn es sich um eine Eheschließung nach 17a PStG handelt. Die Daten werden für die Niederschrift der Eheschließung, den Anlass der Beurkundung und die Eheurkunde benötigt.

11 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 6 Im Bereich EA werden die Eheschließenden gefragt, welche Urkunden sie bei der Eheschließung erhalten möchten. Neu eingeführt wurden die Eheurkunden nach einer Eheschließung nach 17a PStG, sowie die Eheurkunde für gleichgeschlechtliche Ehegatten, die vorher keine Lebenspartnerschaft begründet hatten. Für dieses Beispiel werden nur diese beiden Eheurkunden angeboten. Mehrsprachige Auszüge können wegen fehlender Rechtsgrundlage für diesen Personenkreis nicht ausgestellt werden. Beglaubigte Registerausdrucke sollen nicht ausgestellt werden, solange die Register und ihre Visualisierung nicht angepasst worden sind; das Feld begl Registerausdruck ist jedoch nicht gesperrt. Auf Seite zwei der Anmeldung wird ausgedruckt, welche Urkunden bei der Eheschließung auszustellen sind.

12 32 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 7 Auf der Maske Verfügung und Schlussverfügung wurde ein neues Formular aufgenommen, nämlich die Niederschrift über Anmeldung nach 17a PStG. Auf dieser Maske wurden auch die Leittexte Mann und Frau bereits in Eheschließende geändert. Abb. 8 In der Druckauswahl wird das neue Formular 11/102 aufgerufen.

13 2. Beispiel 1: Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft Anmeldung der Eheschließung Abb. 9 Das Formular Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft (11/102) enthält alle Angaben, die speziell für die Anmeldung von Eheschließungen bei bestehender Lebenspartnerschaft erforderlich sind. Für die Angaben des Geschlechts der Eheschließenden und über die bestehende Lebenspartnerschaft wurden eigene Formularfelder geschaffen. Dagegen erübrigt sich die Prüfung der Ehefähigkeit. Wegen der Besonderheit der Fortführung des Lebenspartnerschaftsnamens als Ehename wird auch die zukünftige Namensführung auf der Anmeldung angegeben.

14 34 AutiSta 10.8 Teil II Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Abb. 10 Auf dem Formular Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung (11/121) wurden die Leittexte in Eheschließende (1 und 2) geändert.

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