Betriebsreglement der Kindertagesstätte KiWi: Stand 17. Juni 2011

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Transkript:

Kindertagesstätte KiWi Schulstrasse 22 8542 Wiesendangen Telefon +41 52 337 08 37 www.kindertagesstaette-kiwi.ch info@kindertagesstaette-kiwi.ch Betriebsreglement der Kindertagesstätte KiWi: Stand 17. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck... 2 2. Ziele und Grundsätze... 2 3. Betriebsbewilligung... 2 4. Trägerschaft... 2 5. Mitgliedschaft... 2 6. Personal... 2 7. Angebot und Öffnungszeiten... 3 8. Tarife... 4 9. Aufnahmebedingungen... 4 10. Warteliste... 4 11. Tagesablauf... 5 12. Eingewöhnung... 5 13. Kündigung... 6 14. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren... 6 15. Krankheit... 6 16. Ferien / Abwesenheiten... 7 17. Versicherung... 7 18. Hygiene und Sicherheit... 7

1. Sinn und Zweck Die KiWi ist eine schul- und familienergänzende Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche, unabhängig von sozialer und religiöser Herkunft, betreut werden. 2. Ziele und Grundsätze Die KiWi hat sich zum Ziel gesetzt, den Kindern und Jugendlichen ausserhalb der Schule und Familie einen geführten Rahmen zu bieten, in dem sie sich wohl fühlen und den Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Detaillierte Informationen werden im pädagogischen Konzept erläutert. 3. Betriebsbewilligung Die KiWi verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Zuständig für die Erteilung ist die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Wiesendangen. Die KiWi ist ein von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannter Lehrbetrieb. 4. Trägerschaft Die Trägerschaft der KiWi ist der Verein Kindertagesstätte KiWi Wiesendangen. Der Vorstand des Vereins ist für die betriebliche Leitung verantwortlich. Die Geschäftsführung obliegt der KiWi- Leitung, welche dem KiWi-Vorstand unterstellt ist. 5. Mitgliedschaft Für die Eltern und Erziehungsberechtigte der angemeldeten Kinder und Jugendlichen ist eine Vereinsmitgliedschaft obligatorisch. Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 50.-- pro Jahr und Familie. Dieser Beitrag wird jeweils im August zur Zahlung fällig. Bei einem Austritt unter dem Schuljahr, haben die Eltern keinen Anspruch auf Rückerstattung. 6. Personal Entsprechend den kantonalen Richtlinien, verfügt die KiWi über ausreichend ausgebildetes Personal. Sämtliche MitarbeiterInnen sind der KiWi-Leitung direkt unterstellt. Es wird Wert gelegt, dass die Aufgaben mit möglichst viel Eigenverantwortung, gegenseitigem Respekt und Akzeptanz sowie Offenheit und Ehrlichkeit ausgeübt werden. In der KiWi werden angehende Fachpersonen (PraktikantInnen und Lehrlinge) im Bereich Kinderbetreuung ausgebildet. 2

7. Angebot und Öffnungszeiten Es werden Kinder im Alter von zwei Monaten bis und mit Jugendliche der 3. Sekundarklasse betreut. Die KiWi ist in drei Gruppen eingeteilt: Hort In der werden Kinder ab zwei Monaten bis zum Kindergarteneintritt in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die Gruppe wird jeweils nach Alter, Themen und Interessen in kleinere Gruppen aufgeteilt. Im Hort werden Kinder, welche den Kindergarten und die 1. Primarklasse besuchen, während der ausserschulischen Zeit altersgerecht betreut. Die Kinder haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben selbständig im Hort zu erledigen. Es werden Spiel- und Werkmaterial für Freizeitbeschäftigungen sowie auch für abwechslungsreiche Aktivitäten im Freien angeboten. Während den Schulferien (ausser Weihnachten/Neujahr) besteht die Möglichkeit der Ferienbetreuung. Schülerclub Im Schülerclub werden Kinder und Jugendliche ab der 2. Primarklasse bis und mit 3. Sekundarstufe während der ausserschulischen Zeit altersgerecht betreut. Es besteht die Möglichkeit, dass die Hausaufgaben selbständig im Schülerclub erledigt werden können. Die Gruppe wird jeweils nach Alter, Themen und Interessen in kleinere Gruppen aufgeteilt. Es werden Spiel- und Werkmaterial für Freizeitbeschäftigungen sowie auch für abwechslungsreiche Aktivitäten im Freien angeboten. Während den Schulferien (ausser Weihnachten/Neujahr) besteht die Möglichkeit der Ferienbetreuung. Gruppe Hort Schülerclub Angebot Familienergänzende Betreuung für Kinder ab Schulergänzende Betreuung für Kinder Schulergänzende Betreuung für Kinder und dem zweiten Monat bis ab Eintritt Kindergarten Jugendliche ab der Eintritt Kindergarten bis und mit 2. Primarklasse bis und 1. Primarklasse mit 3. Sekundarstufe Öffnungszeiten Betrieb und Montag bis Freitag 07.00 bis 18.00h Zur schulergänzenden Betreuung, stehen fünf Module zur Auswahl (Montag bis Freitag): Mahlzeiten und Betreuung Modul 1: 07.00 bis 08.20 / 08.50h (Kiga) Frühstück und Betreuung Modul 2: 11.50 bis 13.40h Mittagessen und Betreuung Modul 3: 13.40 bis 18.00h z Vieri und Betreuung Modul 4: 08.20 bis 11.50h / 13.40 bis 18.00h Mahlzeiten und Betreuung an schulfreien Halbtagen Betriebsferien Modul 5: 07.00 bis 18.00h (nur während Schulferien) Mahlzeiten und Betreuung Die KiWi ist während den zweiwöchigen Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an offiziellen Feiertagen geschlossen. Vor Feiertagen schliesst die KiWi um 16.30h (siehe dazu auch Ziff. 16). 3

8. Tarife Die Tarife werden anhand einer Monatspauschale wie folgt berechnet: Säuglinge bis 18 Monate Kleinkinder bis Kindergarteneintritt CHF 480.-- pro Monat (1 Tag/Woche) CHF 440.-- pro Monat (1 Tag/Woche) Betriebsferien und Feiertage sind in den Tarifen berücksichtigt. Es besteht somit kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung. Hort und Schülerclub Modul 1: 07.00 bis 08.20 / 08.50h (Kiga) CHF 10.-- (1 Mal/Woche) Modul 2: 11.50 bis 13.40h CHF 15.-- (1 Mal/Woche) Modul 3: 13.40 bis 18.00h CHF 40.-- (1 Mal/Woche) Modul 4: 08.20 bis 11.50h* CHF 40.-- (1 Mal/Woche) 13.40 bis 18.00h* CHF 40.-- (1 Mal/Woche) * nur an schulfreien Halbtagen Modul 5: 07.00 bis 18.00h** CHF 100.-- (1 Mal/Woche) **nur während Schulferien 9. Aufnahmebedingungen Über die definitive Aufnahme eines Kindes entscheidet die KiWi-Leitung. Entscheidungsgrundlage ist die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufes. 10. Warteliste Die KiWi führt eine Warteliste. Eltern, welche bereits ein Kind in der KiWi betreuen lassen, haben auf der Warteliste für ein nachfolgendes Geschwister Vorrang, wenn sie den Betreuungsvertrag mindestens drei Monate im Voraus unterzeichnen. Falls der Platz während dieser Zeit anderweitig vergeben werden könnte, fällt für die drei Monate eine Reservationsgebühr von 50 % des errechneten Elternbeitrages an. Für Neueintritte, welche einen frei werdenden Betreuungsplatz nicht zum gegebenen Zeitpunkt antreten können, besteht die Möglichkeit einer Reservation für maximal zwei Monate. Kann der Platz in dieser Zeit anderweitig besetzt werden, fällt eine Reservationsgebühr von 75 % des errechneten Elternbeitrages an. Die Reservation ist nur mit vollständig ausgefülltem und retourniertem Betreuungsvertrag gültig. Bei Krankheit oder einem Spitalaufenthalt von einem angemeldeten Kind, der länger als einen Monat dauert, kann nach Absprache mit der KiWi-Leitung ein Platz für weitere zwei Monate frei gehalten werden, sofern die Eltern 50 % des errechneten Elternbeitrages im Rahmen von Ausfallkosten übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Vergabe der freien Betreuungsplätze obliegt der KiWi-Leitung und wird im besten Wissen und Gewissen sowie in Anbetracht der optimalen Altersstruktur der Kinder erteilt. 4

11. Tagesablauf Hort und Schülerclub Die Kinder werden zwischen 07.00 und 09.00h in die KiWi gebracht. Um 07.30h gibt es für die dann Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 09.00h werden die Kinder bis zum Mittagessen, welches um 12.00h stattfindet, teilweise in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Den Nachmittag verbringen die Kinder je nach Situation wieder in Gruppen. Ab 17.00h können sie abgeholt werden. Um einen geregelten KiWi-Alltag gewährleisten zu können, bitten wir die Eltern, folgende Bringund Abholzeiten einzuhalten: 07.00 bis 09.00h; 17.00 18.00h Die Gruppen Hort und Schülerclub werden in getrennten Räumlichkeiten betreut. Die Kinder und Jugendliche werden bereits ab 07.00h bis 08.20/08.50h (Kiga) betreut. Um 07.30h gibt es für die Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 11.50h treffen die SchülerInnen ein und nehmen ein gemeinsames Mittagessen ein. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die SchülerInnen einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Die SchülerInnen welche Nachmittagsunterricht haben, gehen ab 13.15h in die Schule. Den SchülerInnen, welche keinen Nachmittagsunterricht haben, werden altersgerechte Freizeitaktivitäten angeboten. Auch die Hausaufgaben können selbständig erledigt werden. Um 15.45h gibt es einen z Vieri. Ab 17.00h können die SchülerInnen abgeholt werden. Die Gruppen schliessen um 18.00h. Ältere SchülerInnen, die alleine nach Hause gehen dürfen, können nach vorgängiger Absprache zwischen dem Betreuungsteam und den Eltern/Erziehungsberechtigen spätestens um 18.00h nach Hause gehen. Für allfällige Vorfälle auf dem Schul- und Nachhauseweg übernimmt die KiWi keine Haftung. Wenn Schulstunden ausfallen, zum Beispiel bei Krankheit der Lehrpersonen, ist es Aufgabe der Schule, die Betreuung der Kinder sicherzustellen. Allgemein gilt: Wird ein Kind oder SchülerIn in Ausnahmefällen ausserhalb der Abholzeiten abgeholt, so muss dies dem Betreuungs-Team frühzeitig gemeldet werden. Holt ein/e Bekannte/r oder anderes Familienmitglied das Kind ab, muss dies ebenfalls vorgängig der KiWi mitgeteilt werden. Die Betreuerinnen geben die Kinder keiner ihr unbekannten Person mit. 12. Eingewöhnung Vorwiegend in der Gruppe ist eine Eingewöhnung für das Kind, die Eltern und das Personal sehr wichtig und erfolgt je nach Situation der Kinder und Eltern in enger Absprache mit der zugeteilten Betreuungsperson. Detaillierte Informationen werden im Eingewöhnungs-Konzept erläutert. Die Eltern müssen in dieser Eingewöhnungszeit telefonisch erreichbar sein. Die Eingewöhnungsbesuche sind kostenlos, sofern sie vor Vertragsbeginn stattfinden. 5

13. Kündigung Im Betreuungsvertrag werden die angemeldeten Tage definitiv reserviert. Jeder einzelne Betreuungstag resp. Modul kann durch die Eltern oder durch die KiWi mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Für eine frühzeitige, mündliche Avisierung der Kündigung ist die KiWi aus planerischen Gründen sehr dankbar. Diese hat keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird durch die schriftliche Bestätigung der KiWi rechtsgültig. Reduktionen bzw. Änderungen der Betreuungstage sind keine Vertragsänderung, sondern eine Kündigung und bedürfen der schriftlichen Form. Bei einem früheren Austritt des Kindes aus der KiWi, fallen die Elternbeiträge gemäss Betreuungsvertrag bis zum regulären Kündigungstermin an. Die Module in den Gruppen Hort und Schülerclub sind per Ende Schuljahr nicht zu kündigen. Die obige Bestimmung trifft lediglich bei unterjähriger Kündigung zu. 14. Kleider, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder und Jugendliche sollten der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider und Hausschuhe sollten stets in der KiWi zur Verfügung stehen. Für persönliche Gegenstände, die in die KiWi mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Die KiWi kümmert sich um die Verpflegung und kocht für die Kinder und das Personal. Täglich werden frische Mahlzeiten zubereitet. Die Hauptmahlzeit bei der Gruppe Schülerclub wird von extern angeliefert. Bei allen Gruppen wird grossen Wert auf eine gesunde, ausgewogene und saisonale Ernährung gelegt. Nach Möglichkeit werden Produkte aus der Region verarbeitet. Die Kinder sollten selbst keine Esswaren mitbringen. Schoppenpulver und Spezial-Nahrung (z.b. bei Nahrungsmittelallergie) müssen von den Eltern mitgebracht werden. 15. Krankheit Erkrankte Kinder werden nicht in der KiWi betreut und müssen bis spätestens 8.30h abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen der KiWi unverzüglich mitgeteilt werden. Bei leichter Erkältung können die Kinder die KiWi besuchen. Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages stärker, werden die Eltern/Erziehungsberechtigte telefonisch informiert. Das kranke Kind muss dann sobald als möglich abgeholt werden. In Notfällen wird der Vertrauensarzt, der eigene Kinderarzt oder direkt das Kantonsspital Winterthur kontaktiert. Im Falle eine akuten Erkrankung oder eines Unfalles gehen alle Spesen, wie z.b. Taxi, zu Lasten der Eltern. Kinder können nach einem Unfall (z.b. Bein- oder Armbruch) in der KiWi betreut werden, solange sie sich an den Alltagsaktivitäten beteiligen können und keine spezielle Zusatzbetreuung benötigen. Die KiWi-Leitung entscheidet, ob die Betreuung des Kindes gewährleistet werden kann und lehnt jede Haftung für eine Verzögerung des Heilungsprozesses oder für Folgeschäden ab. 6

16. Ferien und Abwesenheiten Die KiWi ist an folgenden Tagen geschlossen: Karfreitag Ostermontag Auffahrt Pfingstmontag 1. Mai 1. August 24. Dezember 2 Wochen während Weihnachten / Neujahr* *Das genaue Datum der Betriebsferien über Weihnachten / Neujahr wird frühzeitig bekannt gegeben. Hort und Schülerclub Generell Ferien, die die Eltern ausserhalb der Betriebsferien der KiWi nehmen, werden mit dem vollen Ansatz verrechnet. Es besteht kein Anrecht auf Kompensation. Für die Betreuung während der Schulferienzeit gilt eine separate Anmeldung (siehe Ziff. 7, Modul 4) Die reservierten Betreuungstage sind verbindlich und nicht veränderbar. Zusätzliche Betreuungstage sind, sofern es die Gruppengrösse zulässt, möglich und werden zum offiziellen Kostensatz verrechnet. 17. Versicherung Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die KiWi verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. 18. Hygiene und Sicherheit Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat geprüft. Für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sind die notwendigen Massnahmen getroffen. 7