Stiefkind Verkehrsüberwachung? Rechtsgrundlagen und Realitäten in der Verkehrsüberwachung von Polizei und Kommunen

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a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49

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Transkript:

Stiefkind Verkehrsüberwachung? Rechtsgrundlagen und Realitäten in der Verkehrsüberwachung von Polizei und Kommunen Prof. Dr. Dieter Müller Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen

Gliederung 1. Grundfragen der Verkehrsüberwachung 2. Rechtsgrundlagen der Verkehrsüberwachung in Deutschland 3. Gegenstände, Ziele, Prämissen und Methoden der Verkehrsüberwachung 4. Instrumente der Verkehrsüberwachung 5. Praxisbeispiel Sachsen 6. Ausblick

Grundfragen 1. Welchen Sinn und Zweck hat Verkehrsüberwachung? 2. Wer oder was wird in der Verkehrsüberwachung überhaupt überwacht? 3. Wer arbeitet in der Verkehrsüberwachung? 4. Wie funktioniert Verkehrsüberwachung im Verkehrsraum? 5. Ist der Erfolg der Verkehrsüberwachung messbar? 6. Lässt sich der Erfolg in der Verkehrsüberwachung steigern? 7. Genügen die Normen für die Verkehrsüberwachung den heutigen Ansprüchen des Straßenverkehrs (Normsetzungsdefizite)? 8. Genügt die praktische Umsetzung der Verkehrsüberwachung den heutigen Ansprüchen des Straßenverkehrs (Anwendungsdefizite)?

Rechtsgrundlagen Schutzpflicht des Staates Wichtigste Rechtsgüter: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 GG Notwendige Sicherheitsarchitektur: Legislative, Exekutive, Judikative, NGO (DVR + DVW), 4. Gewalt (Medien)

Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen der Verkehrsüberwachung Eingriffsrechte: u. a. StPO, OWiG, StVO, Polizeigesetze der Bundesländer Materielle Schutznormen: u. a. StGB, StVG, FPersG, GGBefG, StVO, FeV, FZV, StVZO etc. Ermessensregelungen: Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen der Innen- und Verkehrsministerien in den Bundesländern

Zwischenfazit Verkehrsüberwachung ist eine staatlich verantwortete Aufgabe der gesamten Gesellschaft

Rechtsgrundlagen Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 2 BvR 1447/10 vom 12.08.2010: (Zulässigkeit des Videobeweises gem. 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit 46 Abs. 1 OWiG bei Abstandsverstoß) Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs steht auch in Zusammenhang mit dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet. Begründet eine Datenerfassung keinen Gefährdungstatbestand, fehlt es an der Eingriffsqualität.

Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts Rechtsgrundlagen BVerfG, 2 BvR 759/10 vom 05.07.2010: (Zulässigkeit von Bildaufnahmen gem. 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit 46 Abs. 1 OWiG bei Geschwindigkeitsverstoß) Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, dass bei einer Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen identifizierbar sind, ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Als Rechtsgrundlage hat es 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit 46 Abs. 1 OWiG herangezogen und unter Berufung auf den Wortlaut ausgeführt, dass diese Eingriffsbefugnis Bildaufnahmen zur Erforschung des Sachverhalts sowie zu Ermittlungszwecken ermöglicht, ohne auf Observationszwecke beschränkt zu sein. Die Heranziehung dieser Rechtsgrundlage begegnet vielmehr keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Gegenstände Verkehrsraum Verkehrsteilnehmer Verkehrsmittel

Ziele Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Menschen (= Gefahrenabwehr) Schutz von Sachwerten Erhalt der Leichtigkeit des Verkehrs Durchsetzung von verkehrsrechtlichen Normen

Die staatliche Schutzpflicht zur Verkehrssicherheit erfordert eine leistungsfähige und konsequente staatliche Verkehrsüberwachung Zwischenfazit

Prämissen Eine sicherheitsorientierte staatliche Verkehrsüberwachung sollte sich hauptsächlich auf das Zurückdrängen der Hauptunfallursachen fokussieren Eine konsequente staatliche Durchsetzung sämtlicher Normen des Verkehrsrechts ist faktisch unmöglich Eine notwendige Schwerpunktbildung des Einsatzes von Personal und Überwachungstechnik sollte sich am Schutzauftrag orientieren

Eine strategische Verkehrsüberwachung erhebt statistische Unfalldaten auf allen Ebenen (Bund, Land, Kreis etc.), stellt notwendige Fragen und erkennt frühzeitig neue Tendenzen Methoden

Quelle: info-mv.de

Bundesland http://www.destatis.de VKU Getötete 2010 VKU Getötete 2011 VKU Getötete 2012 VKU Getötete je 1 Mio. Einwohner 2010/2011/2012 Baden-Württemberg 494 482 (- 2,4 %) 469 (- 2,7 %) 46/45/43 Bayern 697 780 (+ 11,9 %) 662 (- 15,1 %) 56/62/53 Berlin 44 54 (+ 22,7 %) 42 (- 22,2 %) 13/16/12 Brandenburg 192 187 (- 2,6 %) 166 (- 11,2 %) 76/75/67 Bremen 13 15 (+ 1,5 %) 17 (+ 13,3 %) 20/23/26 Hamburg 22 34 (+ 54,5 %) 33 (- 2,9 %) 12/19/18 Hessen 250 263 (+ 5,2 %) 283 (+ 7,6 %) 41/43/46 Mecklenburg-Vorpommern 108 143 (+ 32,4 %) 83 (- 42 %) 65/87/51 Niedersachsen 479 540 (+ 12,7 %) 490 (- 9,3 %) 60/68/62 NRW 550 634 (+ 15,2 %) 524 (- 17,4 %) 31/36/29 Rheinland-Pfalz 205 192 (- 6,3 %) 209 (+ 8,9 %) 51/48/52 Saarland 41 40 (- 2,4 %) 37 (- 7,5 %) 40/39/37 Sachsen 168 194 (+ 15,4 %) 211 (+ 8,8 %) 40/47/51 Sachsen-Anhalt 157 181 (+ 15,2 %) 140 (- 22,7 %) 67/78/61 Schleswig-Holstein 108 120 (+ 11,1 %) 110 (- 8,3 %) 38/42/39 Thüringen 120 150 (+ 25 %) 126 (- 16 %) 53/67/57 Deutschland gesamt 3.648 4.009 (+ 9,9 %) 3.606 (- 10,1 %) 45/49/44

Rahmenbedingungen Methoden Verkehrsunfälle mit Getöteten in Mecklenburg-Vorpommern 160 140 120 100 108 143 + 32,4 % 80 60 83-41,9 % 40 20 0 2013 2010 2011 2012 Quelle: Destatis

Methoden Unfallursachen bei Unfällen mit Personenschaden (Bund) 2008 2009 2010 2011 Nicht angepasste Geschwindigkeit 55.710 (3.) Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren 61.035 (1.) Nichtbeachten der Vorfahrt 58.192 (2.) 56.874 (2.) 59.316 (1.) 55.287 (3.) 55.610 (1.) 53.236 (2.) 50.425 (3.) 49.659 (3.) 60.262 (1.) 55.289 (2.) Ungenügender Abstand 44.635 44.437 42.017 43.706 Falsche Straßenbenutzung 28.160 26.002 24.360 26.536 Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern 16.910 16.301 14.647 16.037 Alkoholeinfluss 18.383 16.513 14.237 15.114 ; Quelle: Destatis

Rahmenbedingungen Methoden VZR-Eintragungen von Verkehrsverstößen 2011 in Mecklenburg-Vorpommern 70000 60000 63000 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt 50000 40000 30000 20000 10000 0 4000 1000 6000 3000 Alkohol km/h Unfallflucht Vorfahrt Fahren ohne FE

Eine strategische Verkehrsüberwachung erhebt in Echtzeit statistische Überwachungsdaten, stellt notwendige Fragen und erkennt frühzeitig neue Tendenzen Methoden

Rahmenbedingungen Methoden Wirkungsfaktoren Objektive Entdeckungswahrscheinlichkeit Subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit Sanktionswahrscheinlichkeit Unmittelbarkeit der Sanktion Sanktionshöhe Soziale Verhaltenskompetenz 2013

Methoden Beispiel: Steuerungsinstrument Verkehrspolizeiliche Statistik (VPS) im Freistaat Sachsen

Instrumente Kompetentes Personal bedarf einer gründlichen Ausbildung (150 + 210) bedarf einer intensiven, systematischen Fortbildung bedarf einer fördernden Motivation ist das höchste Gut einer gelingenden Verkehrsüberwachung!

Rahmenbedingungen Instrumente Personaleinsatz der Polizei (Bundesländer) Personal Landespolizeien in Deutschland 226000 225500 225697 225000 224500 224578 224000 224050 223500 223000 2013 2009 2010 2011 Quelle: Destatis

Rahmenbedingungen Instrumente Personaleinsatz der Polizei Mecklenburg-Vorpommern Personal Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern laut Haushaltsplan 2012/2013 6040-0,28 % 6020 6022 6000 6005 5980-0,88 % 5960 5940 5952 5920 5900 2013 2011 2012 2013 Quelle: Landesregierung M-V (2012)

Rahmenbedingungen Instrumente Personaleinsatz der Polizei am Beispiel Sachsen Personal Polizeidirektionen Sachsen laut Haushaltsplan 9600 9500 9400 9589-3,59 % 9300-2,33 % 9200 9245 9100 9000 9039 8900 8800 8700 2013 2010 2011 2012 Quelle: SMI (2013)

These Personalabbau beim Kontrollpersonal führt in aller Regel zu einem Rückgang der Kontrolldelikte

Rahmenbedingungen Instrumente Personal der Polizei am Beispiel Sachsen Konsequenzen des Personalabbaus Ein Rückgang der Anhaltekontrollen bedeutet einen Rückgang des Entdeckens und Ermittelns von Kontrolldelikten Kontrolldelikte sind diejenigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die regelmäßig im Rahmen von Anhaltekontrollen entdeckt werden (z. B. 316 StGB, 21 StVG, 1, 6 PflVG, 24a StVG, Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO etc.) 2013

These Personalabbau beim Kontrollpersonal kann in Teilbereichen durch eine Nutzung moderner Überwachungstechnik kompensiert werden

Andere Bundesländer Frage: Ist die Anzahl von Neueintragungen in das VZR als Gradmesser für den Erfolg der Verkehrsüberwachung eines Bundeslandes durch das Zurückdrängen tödlicher Verkehrsunfälle zu bewerten? Prämisse: In allen Bundesländern wird mit der Motivation der Steigerung der Verkehrssicherheit überwacht.

Bundesland VZR 2010 Quelle: http://www.kba.de Eintrag durch Bußgeldbehörde VZR 2011 Eintrag durch Bußgeldbehörde VZR Eintragungen 2011 je 1 Mio. Einwohner Getötete je 1 Mio. Einwohner 2010/2011/2012 Baden-Württemberg 518.000 539.000 50.373 (9.) 46/45/43 Bayern 624.000 646.000 51.680 (8.) 56/62/53 Berlin 124.000 125.000 35.714 (15.) 13/16/12 Brandenburg 225.000 253.000 105.416 (1.) 76/75/67 Bremen 46.000 47.000 78.333 (2.) 20/23/26 Hamburg 76.000 74.000 43.529 (11.) 12/19/18 Hessen 405.000 440.000 73.333 (3.) 41/43/46 Mecklenburg-Vorpommern 99.000 91.000 56.875 (7.) 65/87/51 Niedersachsen 517.000 521.000 65.949 (4.) 60/68/62 NRW 1.010.000 1.018.000 57.191 (6.) 31/36/29 Rheinland-Pfalz 143.000 146.000 36.500 (14.) 51/48/52 Saarland 39.000 39.000 39.000 (13.) 40/39/37 Sachsen 152.000 165.000 40.243 (12.) 40/47/51 Sachsen-Anhalt 80.000 74.000 32.173 (16.) 67/78/61 Schleswig-Holstein 109.000 127.000 45.357 (10.) 38/42/39 Thüringen 159.000 126.000 57.272 (5.) 53/67/57 Deutschland gesamt 4.221.681 4.314.893 52.749 45/49/44

Andere Bundesländer Antwort: Ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Neueintragungen in das VZR und einem Anstieg bzw. Zurückdrängen der Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle in einem Bundesland ist derzeit nicht darstellbar.

Andere Bundesländer Frage: Ist die Anzahl von Neueintragungen im Deliktfeld Drogen im Straßenverkehr in das VZR als Gradmesser für die deliktspezifische Qualität der Verkehrsüberwachung eines Bundeslandes zu bewerten? Prämisse: In allen Bundesländern ist die Anzahl der Fahrer unter BtM-Einfluss in Relation zur jeweiligen Bevölkerung ungefähr gleich groß.

Bundesland VZR 2011 Quelle: http://www.kba.de Berechnung: D.M. Neueinträge 316 StGB (BtM) VZR 2011 Neueinträge 24a II StVG VZR Eintragungen je 1 Mio. Einwohner 316 StGB (BtM) VZR Eintragungen je 1 Mio. Einwohner 24a II StVG Baden-Württemberg 114 3.059 10,6 285 Bayern 376 3.957 30,0 (3.) 316 (10.) Berlin 47 1.552 13,4 443 Brandenburg 6 576 2,4 (16.) 230 (14.) Bremen 21 285 35 475 (3.) Hamburg 41 373 22,7 207 (15.) Hessen 156 2.508 26 418 Mecklenburg-Vorpommern 14 506 8,7 (12.) 316 (10.) Niedersachsen 92 3.197 11,6 404 NRW 381 5.649 21,4 317 Rheinland-Pfalz 223 2.167 55,7 (2.) 541 (2.) Saarland 256 279 256 (1.) 279 Sachsen 22 987 5,3 (14.) 240 Sachsen-Anhalt 11 395 4,7 (15.) 171 (16.) Schleswig-Holstein 33 889 11,7 317 Thüringen 18 1.287 8,1 (13.) 585 (1.) Deutschland gesamt 1.811 27.666 22.1 338

Bundesland Quelle: http://www.bka.de Berechnung: D.M. Rauschgiftdelikte 2011 absolut Rauschgiftdelikte 2011 je 1 Mio. Einwohner VZR Eintragungen je 1 Mio. Einwohner 316 StGB (BtM) VZR Eintragungen je 1 Mio. Einwohner 24a II StVG Baden-Württemberg 26.203 2.448 10,6 285 Bayern 30.802 2.440 30,0 316 Berlin 11.238 3.210 13,4 443 Brandenburg 6.097 2.438 2,4 (16.) 230 (14.) Bremen 4.405 7.341 (1.) 35 (3.) 475 (3.) Hamburg 7.745 4.302 (2.) 22,7 207 (15.) Hessen 19.406 3.234 26 418 Mecklenburg-Vorpommern 3.550 2.218 (14.) 8,7 (12.) 316 (10.) Niedersachsen 25.949 3.284 11,6 404 NRW 54.465 3.059 21,4 317 Rheinland-Pfalz 16.595 4.148 (3.) 55,7 (2.) 541 (2.) Saarland 2.312 2.312 256 (1.) 279 Sachsen 8.096 1.974 (16.) 5,3 (14.) 240 Sachsen-Anhalt 5.662 2.461 4,7 (15.) 171 (16.) Schleswig-Holstein 6.075 2.169 (15.) 11,7 317 Thüringen 7.878 3.580 8,1 585 (1.) Deutschland gesamt 236.478 2.890 22.1 338

Andere Bundesländer Antwort: Die Anzahl von Neueintragungen im Deliktfeld Drogen im Straßenverkehr in das VZR als Gradmesser für die deliktspezifische Qualität der Verkehrsüberwachung eines Bundeslandes zu bewerten ist derzeit nicht möglich. Das Thema ist zu komplex und bislang wissenschaftlich nicht untersucht.

Ausblick Wissenschaftliche Untersuchungen von Verfahrensabläufen (Prozessevaluationen) aus Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung sind bislang gänzlich unerforscht Insbesondere fehlen: Untersuchungen der Relationen zwischen Personaleinsatz und Überwachungsergebnissen Untersuchungen der Qualität polizeiinterner und kommunaler Ausund Fortbildung im Bereich Verkehrsüberwachung Qualitative Vergleichsuntersuchungen hinsichtlich des praktischen Einsatzes der unterschiedlichen Überwachungstechnik (Taktik, Technik, Personal) Qualitative Vergleichsuntersuchungen der Sanktionierung von Verkehrsverstößen Polizei/Kommunale Verkehrsüberwachung Untersuchungen der Arbeitsmotivation des Überwachungspersonals etc.

Ausblick Insbesondere die zahlreichen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zu den folgenden mitwirkenden Institutionen sind bislang nicht wissenschaftlich untersucht worden: Kommunale Verkehrsüberwachung Bußgeldbehörde Staatsanwaltschaften Abteilungen für Ordnungswidrigkeiten an den Amtsgerichten

Wer nicht wissenschaftlich untersucht wie Verkehrsüberwachung in ihren Wechselbeziehungen funktioniert und wo die Verbesserungspotenziale verborgen sind, überlässt deren Erfolge oder Misserfolge dem Prinzip Zufall. Ausblick

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch