Vorbereitungslehrgänge Berufsreifeprüfung Gesundheit & Soziales Was kann ich mit der BRP tun? Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsreifeprüfung eröffnen sich neue Wege für Sie, sowohl in beruflicher als auch privater Hinsicht. Durch den höheren Bildungsabschluss verbessert sich die berufliche Qualifikation und schafft so die Basis für eine chancenreiche Karriere. Sie erwerben zusätzliches Wissen im Bereich der allgemeinen Bildung. Die erfolgreich absolvierte Berufsreifeprüfung bietet außerdem uneingeschränkten Zugang zu österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs. Wie komme ich zur BRP? Für das Ablegen der Prüfung ist die Zulassung an einer höheren Schule notwendig. Dafür sind eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung und ein Mindestalter von 17 bzw. 19 Jahren Voraussetzung. Unsere Partnerschule ist die WiMo Klagenfurt. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Zulassung und übernehmen Ihre Prüfungsanmeldung. Nach der Zulassung zur BRP ist ein Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig! Voraussetzungen für die BRP? Die Zulassung ist nur mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung möglich. Während der Ausbildungszeit können bis zu drei Gegenstände abgeschlossen werden. Sollte die Ausbildung nicht abgeschlossen werden, ist auch die BRP ungültig. Voraussetzung, um zur BRP zugelassen zu werden, ist eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung gemäß des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes oder mindestens dreijährige mittlere Schule oder mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfsdienst oder Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder Dienstprüfung gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes oder des Vertragsbedienstetengesetzes (mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr) oder
erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit) oder erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium oder erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur HeilmasseurIn. Die letzte Teilprüfung darf nicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden. Wie lange dauert die BRP? Es wird empfohlen berufsbegleitend pro Jahr zwei Gegenstände zu absolvieren, sodass in zwei Jahren der Vollabschluss erzielt werden kann. In Einzelfällen ist es auch möglich, alle vier Fächer in einem Jahr zu absolvieren. Was wird geprüft? Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Drei Teilprüfungen können schon während der unter "Voraussetzungen" genannten Ausbildungsgänge absolviert werden: Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung die aus der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Prüfung besteht Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule Lebende Fremdsprache: nach Wahl eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung Anforderungen: Reifeprüfung einer höheren Schule Fachbereich: 1. fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (erlernter oder tatsächlich ausgeübter Beruf) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau) oder 2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit kann eine projektorientierte Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) auf höherem Niveau treten.
Wiederholung von Prüfungen: Nicht bestandene Prüfungen (oder nicht beurteilte) dürfen frühestens nach Ablauf von drei Monaten und höchstens zweimal wiederholt werden. Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie die Prüfung an der Schule wiederholen, an der Sie das erste Mal angetreten sind. Was wird mir angerechnet? Bei einschlägigen Berufen wie z.b. Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, wird der Fachbereich angerechnet, sodass dieses Fach nicht absolviert werden muss. Weiteres besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Berufsausbildung verfasste Facharbeiten anrechnen zu lassen. Die Anrechnung obliegt jedoch der Schule und bedarf einer genauen Prüfung. Für die Lebende Fremdsprache können folgende Zertifikate eingereicht werden: TELC, Cambridge, Europäisches Sprachenzertifikat. Was kostet die BRP? Pro Fach werden 650 (exklusive Prüfungsgebühren) verrechnet. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Förderungen sind möglich (siehe Förderungen). Wann und wo finden die Kurse statt? Die Kurse finden sowohl in Klagenfurt als auch in Villach immer von Montag bis Donnerstag ab 18.00 Uhr statt.
FÖRDERUNGEN AK-Bildungsgutschein Einmaliger Betrag von 100 für alle ArbeitnehmerInnen bzw. 150.- für Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre. Einzulösen bei Abschluss der BRP. Einzahlungsbestätigung Teilnahmebestätigungen Aufrechtes Dienstverhältnis AK Kärnten Bahnhofplatz 3 Tel.: 050 477-4000 ArbeitnehmerInnenförderung Land Kärnten Bildungsförderung Hauptwohnsitz in Kärnten Berufsspezifischer Kurs Das jährliche steuerpflichtige Einkommen darf max. 28.000 betragen Einzahlungsbestätigung Teilnahmebestätigung Kurskosten sowie Prüfungsgebühren ab 50,- werden grundsätzlich bis zur maximalen Förderhöhe mit 50% gefördert. Lehrlinge erhalten eine 75%ige Förderung. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, bis 3 Jahre nach dem Elternkarenzende, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben, werden auch mit 75% gefördert. Anträge zur Förderung können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit oder bis längstens 6 Monate nach Ende der Maßnahme, gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger. www.arbeitnehmerfoerderung.at/
Einreichung Lohnsteuerausgleich Aufbewahrung diverser Rechnungen (z.b. Sachbücher) Aus- und Weiterbildungen Führen eines Fahrtkostenbuches (Kilometerstand, km-anzahl, Datum Uhrzeit, Strecke, ev. Grund) AK Kärnten Bahnhofplatz 3 Tel.: 050 477-3000 Frauenbildungsfond Land Kärnten Referat für Frauen und Gleichbehandlung Es werden Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen gefördert, die in keinem Beschäftigungsverhältnis sind und keine tertiäre Ausbildung aufweisen. Frauen, die eine Berufsausbildung benötigen, um ein gesichertes Einkommen zu erzielen, die wieder ins Berufsleben einsteigen oder zurückkehren wollen oder sich beruflich umorientieren müssen. Hauptwohnsitz in Kärnten Keine anderen Förderungen Durch die Qualifizierungsmaßnahme die Aussicht auf eine nachhaltige eigenständige Existenzsicherung und die Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist. Ein Beratungsgespräch bei der Kompetenzberatung Kärnten durch die Antragstellerin (mind. 4 Wochen vor Antragstellung) nachgewiesen wird, außer es ist nach dem Erstgespräch nicht erforderlich. Die Antragstellung für die Förderung von Qualifikationsmaßnahmen hat grundsätzlich vor Beginn dieser Maßnahme zu erfolgen. Die Förderwerberin hat eine Anmeldung (z. B. per Mail) vorzulegen. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt insgesamt maximal 2.500,--, innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren. Amt der Kärntner Landesregierung Referat für Frauen und Gleichbehandlung Mießtalerstraße 1 http://www.frauenreferat.at/