Estricharbeiten Die DIN 1 Estricharbeiten ist Bestandteil der VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgeeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Da in diese Kapitel Noren nur auszugsweise unter den Gesichtspunkten von Toleranzen bei der Bauausführung dargestellt werden, sollte i Zweifelsfall ier die Originalnor eingesehen werden. Noren: Allgeeines: DIN 1 Estricharbeiten Toleranzen sind in den durch DIN 11 und 12 Toleranzen i Hochbau geregelten Grenzen zulässig (ATV DIN 1, Abschnitt.1.). Spezifische Ergänzungen: Estrichdicke und Toleranzausgleich Schwiende Estriche und Estriche auf Trennlage 11
Kunstharzestriche Ebenheitsabweichungen aus Verforungen Nutzungsspezifische Sonderfälle Der Unterneher kann davon ausgehen, dass die Vorleistungen anderer Unterneher den Anforderungen der DIN 12 Toleranzen i Hochbau entsprechend erbracht sind. Wenn bei Streiflicht Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sichtbar werden, sind diese zulässig, wenn die Toleranzen von DIN 12 eingehalten worden sind. Bei erhöhten Anforderungen an die Ebenheit sollen diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und i Einzelnen angegeben werden. Bauwerksaße Die zulässigen Toleranzen bei Bauwerksaßen sind in der Tabelle 1 der DIN 12 geregelt. Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in 6- ± ±24 Maße i Grundriss z. B. Längen, Breiten, Achs- und Rasteraß Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in 6- ± Maße i Aufriss z. B. Geschosshöhen, Podesthöhen, Abstände v. Aufstandsflächen und Konsolen 114
Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in ± 6- ±24 Lichte Maße i Grundriss z. B. zwischen Stützen und Pfeilern Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in ± ± 6- Lichte Maße i Aufriss z. B. unter Decken und Unterzügen Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in Öffnungen z. B. Fenster, Türen, Einbaueleente Nennaß in, Grenzabaß (Grenzabweichungen) in ± ± Öffnungen it oberflächenfertigen Leibungen z. B. Fenster, Türen, Einbaueleente Winkeltoleranzen Für die Winkeltoleranzen gilt neben der Tabelle 2 der DIN 12 auch die Tabelle. Nennaß in, Grenzwerte in - 1 6 1- -6 6-16 Vertikale, horizontale und geneigte Flächen. - 1
Ebenheitstoleranzen Für die Ebenheitstoleranzen gilt die Tabelle der DIN 12. Messpunktabstände in, Grenzwerte in 1 1) Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden. Messpunktabstände in, Grenzwerte in Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden it erhöhten Anforderungen. Fertige Oberflächen für untergeordnete Zwecke. Messpunktabstände in, Grenzwerte in 2 4 Flächenfertige Böden zur Aufnahe von Bodenbelägen. Messpunktabstände in, Grenzwerte in 1 9 Wie Zeile zuvor, jedoch it erhöhten Anforderungen. Messpunktabstände in, Grenzwerte in 1 1) Nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Rohdecken. Messpunktabstände in, Grenzwerte in 4 1 ) 1 ) Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken. 116
Messpunktabstände in, Grenzwerte in 2 4 1 ) 1 ) Wie Zeile zuvor, jedoch it erhöhten Anforderungen. 1) Zwischenwerte sind den Bildern 1 und 2 der DIN 12 zur Tabelle zu entnehen und auf ganze zu runden. 2) Die Ebenheitstoleranzen der letzten Spalte gelten auch für Messpunktabstände über. Für flächenfertige Böden, z. B. wenn der Estrich als Nutzestrich oder zur Aufnahe von Boden-, Fliesenbelägen oder gespachtelten und geklebten Belägen dient, gilt die DIN 12, Tabelle, Zeile 2. Für fertige Oberflächen untergeordneter Zwecke, z. B. in Lagerräuen und Kellern ist Zeile Tabelle anzuwenden. Absätze und Höhensprünge zwischen Bauteilen sind gesondert zu regeln vgl. DIN 1, Abschnitt. Spezifische Ergänzungen Estrichdicke und Toleranzausgleich Estriche sind, auch wenn sie i Gefälle ausgeführt werden, gleichäßig dick und ebenflächig herzustellen. (vgl. ATV DIN 1 Abschnitt.1.4.) Die zulässigen Toleranzen für Estrichdicken sind in der DIN 160-1 Estriche i Bauwesen; Allgeeine Anforderungen, Prüfung, Abschnitt 4.2.2. geregelt. 117