Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juli 2005
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 28. Juli 2005, 10:30 Uhr der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt (mit Sitz in Mannheim) im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim Wertpapier-Kenn-Nr. 729 700 ISIN DE 0007297004 3
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 28. Juli 2005, 10:30 Uhr im Congress Center Rosengarten, 68161 Mannheim, Rosengartenplatz 2, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Berichte über die Lage der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2004/05 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 2. Verwendung des Bilanzgewinns 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/05 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/05 5. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 6. Satzungsänderungen (UMAG) 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/06 4
Vorschläge zur Beschlussfassung Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 96.185.083,52 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,55 je Aktie auf 174.787.946 Stückaktien 96.133.370,30 Vortrag auf neue Rechnung 51.713,22 Bilanzgewinn 96.185.083,52 Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Kapitalerhöhungsbetrag ist jeweils so zu bemessen, dass Spitzenbeträge nicht entstehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend zu ändern. b) In 4 der Satzung wird folgender Abs. 5 angefügt: Die Dividende wird am 29. Juli 2005 ausgezahlt. Zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2004/05 Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital zu schaffen, um so die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, auftretenden Eigenkapitalbedarf schnell und flexibel decken zu können. Ausgegeben werden sollen bis zu 17,5 Mio. neuer Aktien gegen Bareinlage von insgesamt bis zu 205 Mio.. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten; ein Ausschluss des Bezugsrechts ist nicht vorgesehen. Demzufolge schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 17.500.000,- (in Worten: siebzehn Millionen fünfhunderttausend) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen von insgesamt bis zu 205.000.000,- (in Worten: zweihundertundfünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). (5) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 17.500.000,- (in Worten: siebzehn Millionen fünfhunderttausend) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen von insgesamt bis zu 205.000.000,- (in Worten: zweihundertundfünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Kapitalerhöhungsbetrag ist jeweils so zu bemessen, dass Spitzenbeträge nicht entstehen. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Der Regierungsentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sieht unter anderem eine Änderung der Vorschriften zur Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Danach kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Darüber hinaus kann die Satzung bei Inhaberaktien bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Zudem enthält das UMAG eine Bestimmung zur Fristberechnung für die Einberufung der Hauptversammlung. 5
Das UMAG soll nach der Regierungsbegründung zum 1. November 2005 in Kraft treten. Im Vorgriff auf die künftigen Regelungen des UMAG und insbesondere auch, um Rechtsklarheit hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen für die nächstjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juli 2006 zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: 1. 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 3. Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, wenn die maßgeblichen Bestimmungen des UMAG über die Anmeldung und die Teilnahme an der Hauptversammlung in Kraft getreten sind. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Der Aufsichtsrat schlägt vor, Pricewaterhouse- Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005/06 zu bestellen. Die Hauptversammlung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben (vgl. 15 Abs. 2) vom Vorstand oder in den im Gesetz vorgeschriebenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. 2. 15 Abs. 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst: 2. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform bei der in der Hauptversammlungseinladung angegebenen Stelle angemeldet haben. Teilnahme an der Hauptversammlung/ Stimmrechtsvertretung Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 21. Juli 2005 bei der Gesellschaft, einer Wertpapiersammelbank, einem deutschen Notar oder einer Niederlassung der nachstehenden Banken hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen: Deutsche Bank AG DZ BANK AG Dresdner Bank AG 3. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den in 123 Abs. 3 Satz 3 AktG bestimmten Tag zu beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; er ist gegenüber der in der Hauptversammlungseinladung näher bestimmten Stelle abzugeben. Falls die Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden, muss die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 22. Juli 2005 bei der Gesellschaft eingehen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. 6
Aktionäre, die ihre Aktien hinterlegen, können auch ohne an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen ihr Stimmrecht ausüben, indem sie einen Bevollmächtigten ihrer Wahl (z.b. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen, das Stimmrecht auszuüben. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Vollmacht muss schriftlich übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. veröffentlicht; eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Auch die Einladung zur Hauptversammlung und der Geschäftsbericht stehen hier zur Verfügung. Die Einladung wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 27. Mai 2005 veröffentlicht. Mannheim, im Mai 2005 Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt Der Vorstand Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind bis zum Ablauf des 13. Juli 2005 ausschließlich an folgende Adresse zu senden: Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt Investor Relations Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Telefax: +49 (0) 621/421-463 E-Mail: investor.relations@suedzucker.de Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.suedzucker.de/investorrelations/de/ hauptversammlung/ 7
Anfahrtsskizze Congress Center Rosengarten, Mannheim Anreise mit dem Auto A 656 Richtung Mannheim Beschilderung Richtung Zentrum folgen Kostenlose Parkmöglichkeiten Parkhaus des Congress Centers Rosengarten Parkhaus unter dem Wasserturm auf dem für die Aktionäre reservierten Parkdeck (ausgeschildert) Parkhaus des Dorint-Hotel Sie erhalten bei der Einfahrt in das Parkhaus auf Vorzeigen Ihrer Eintrittskarte ein Ticket für die Ein- und Ausfahrt. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Congress Center Rosengarten nur über den Haupteingang (Vorplatz Rosengarten) und nicht über die Tiefgarageneingänge möglich ist. Anreise mit der Bahn Hauptbahnhof Mannheim Straßenbahnlinien 3 und 7 bis Haltestelle Wasserturm Alternativ zu Fuß vom Hauptbahnhof bis zum Congress Center Rosengarten (ca. 10-15 Min). Park and Ride P+R Parkplatz Friedensplatz an der A 656 Ständiger Bus-Shuttle zum Congress Center Rosengarten.