Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Ähnliche Dokumente
AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung. 1 Zusammensetzung

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

die Personalratsvorsitzende oder den Personalratsvorsitzenden 1 und ein weiteres Personalratsmitglied in Kraft.

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE

Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

dem Tag des In-Kraft-Tretens und dem Ende der Amtszeit am 30. Juni 2016.

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Lehrerstellen. 2 Mitglieder der Schulkonferenz

1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg. I. Vorsitz und Stellvertretung

Kunst akademie Düsseldorf

Geschäftsordnung des Elternbeirates

1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis

Taekwondo Union Thüringen e.v.

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Geschäftsordnung. der Zahnärztekammer Niedersachsen

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.

Ordnung der Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015

Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06.

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO -

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

G E S C H Ä F T S O R D N U N G

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Geschäftsordnung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

Geschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

SATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

Förderkreis Sebastian-Kneipp- Museum e. V. Bad Wörishofen. Satzung

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom )

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg

GESCHÄFTSORDNUNG für den Braunkohlenausschuss

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission vom 25. Mai 2009

Satzung. Förderkreis der Oper Leipzig e. V Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck und Aufgaben

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel!

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Geschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung. des Fördervereins Sauer-Orgel St. Marien e.v.

Satzung und Geschäftsordnung des F. C. Bayern Fan-Club Konnersreuth

Geschäftsordnung. des Berufsbildungsausschusses bei der Handwerkskammer

Geschäftsordnung. für den Jugendhilfeausschuss Harburg. Geschäftsordnung Jugendhilfeausschuss Harburg Stand

Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen

SATZUNG der Pfalzwein e.v.

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Geschäftsordnung Elternbeiratt. (gemäß Art.66 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) )

VEREINSSATZUNG des Elmshorner Spendenparlaments e. V.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung des BürgerEnergie Thüringen e. V (BETh e.v.)

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. des Polizeibeirates beim Polizeipräsidenten Mönchengladbach

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.

S a t z u n g. der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

GESCHÄFTSORDNUNG DES KINDER- UND JUGENDBEIRATES der Stadt Steinau an der Straße

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Satzung der. Stiftung Kulturgut hansischer Städte

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Transkript:

Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 die Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden wie folgt beschlossen: Geschäftsordnung für das "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden" Vom 10.03.2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Aufgaben 2 Mitglieder 3 Dauer des Ehrenamtes 4 Vorsitz 5 Sitzungen 6 Tagesordnung 7 Ablauf der Sitzung 8 Beschlussfähigkeit 9 Öffentlichkeit 10 Beratungs- und Beschlussvorlagen 11 Protokoll 12 Inkrafttreten In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Bezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. Die vorliegende Ordnung wurde vom Rektoratskollegium der TU Dresden in der Sitzung am 10.02.2004 beschlossen. 3

1 Allgemeine Aufgaben Das "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden" nachfolgend Kuratorium genannt - ist ein ständiges Beratungsgremium der Botanischen Gärten der TU Dresden. Es nimmt Stellung zur infrastrukturellen und konzeptionellen Entwicklung, der Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit, zu gartenspezifischen Aufgaben sowie solchen, die sich aus der Zusammenarbeit mit den Städten Dresden, Pirna und Tharandt ergeben. 2 Mitglieder Dem Kuratorium sollen Vertreter öffentlicher Institutionen, externen Sachverstandes und der Wirtschaft angehören. Das Rektoratskollegium bestellt die Mitglieder des Kuratoriums; die unten genannten Ministerien und Städte schlagen ihre Vertreter zur Bestellung vor, die Botanischen Gärten haben ein Vorschlagsrecht für die übrigen zu bestellenden Vertreter. Dem Kuratorium gehören an: - 1 Vertreter der Stadt Dresden - 1 Vertreter der Stadt Tharandt - 1 Vertreter der Stadt Pirna - 1 Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst - 1 Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und - bis zu 7 weitere Persönlichkeiten, von denen 3 aus der Wirtschaft kommen sollen. 3 Dauer des Ehrenamtes Die Dauer des Ehrenamtes beträgt jeweils 3 Studienjahre. Ist die Mitgliedschaft mit einem Amt verbunden, so endet die Mitgliedschaft mit der Beendigung des Amtes. Eine vorherige Abbestellung der Mitglieder ist durch Beschluss des Rektoratskollegiums zulässig. Die bisherigen Mitglieder führen die Geschäfte solange fort, bis die jeweiligen Nachfolger den Dienst angetreten haben. 4 Vorsitz Das Kuratorium soll jeweils innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung seiner Mitglieder zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. Es wählt mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer der Amtsperiode aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Kustoden der Botanischen Gärten führen von Amtszeit zu Amtszeit alternierend die Geschäfte des Kuratoriums einschließlich des Protokolls. 4

5 Sitzungen (1) Die Sitzungen des Kuratoriums finden nach Bedarf statt, in jedem Fall jedoch einmal pro Jahr. Das Kuratorium ist einzuberufen, wenn es mindestens ein Mitglied unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. (2) Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter berufen das Kuratorium unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 14 Tagen und Beifügung des Tagesordnungsvorschlages ein. (3) Eine Verhinderung der Teilnahme an der Kuratoriumssitzung ist unverzüglich mitzuteilen. (4) An den Sitzungen des Kuratoriums sollen der Kanzler der TUD oder ein anderes Mitglied des Rektoratskollegiums sowie mindestens je ein Vertreter des Botanischen Gartens, der Botanischen Sammlungen Zuschendorf und des Sächsischen Landesarboretum/ Forstbotanischer Garten Tharandt beratend teilnehmen. Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. 6 Tagesordnung (1) Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter stellt die Tagesordnung auf. Jedes Mitglied und jeder Garten kann schriftlich den Antrag zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten stellen. Die Anträge müssen dem Vorsitzenden mindestens 20 Tage vor der Sitzung vorliegen. (2) Die Tagesordnung hat die Nennung der Verhandlungsgegenstände sowie den Punkt Verschiedenes/Informationen/Anfragen zur Behandlung aktueller Themen, unter dem während der Sitzung keine Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden können, zu enthalten. (3) In der Tagesordnung ausgewiesene Beratungsgegenstände können aus sachlichen bzw. zeitlichen Gründen auf Antrag der einfachen Stimmenmehrheit bis zur nächsten Sitzung vertagt werden. 7 Ablauf der Sitzung (1) Die Sitzung wird vom Vorsitzenden und im Fall seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. (2) Am Beginn der Sitzung ist die Tagesordnung festzustellen sowie über Anträge zur Ergänzung und Streichung von Beratungsgegenständen abzustimmen. Beratungsgegenstände können mit Zustimmung derjenigen gestrichen werden, die sie eingebracht haben. (3) Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldung. Von einer Änderung der Reihenfolge kann nur im Einverständnis der Betroffenen abgewichen werden. (4) Sind Beratungsgegenstände mit einer Abstimmung zu beenden, leitet der Vorsitzende die Abstimmung und beendet danach den Tagesordnungspunkt. Nach Abstimmung ist die Wortmeldung in gleicher Sache nicht mehr zulässig. 5

8 Beschlussfähigkeit (1) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. (2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kuratoriums verfasst. Bei Verhinderung an der Sitzungsteilnahme kann ein Mitglied seine Stellungnahme und Stimme zur Beschlussvorlage schriftlich einreichen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (3) In unaufschiebbaren Angelegenheiten, in denen nicht rechtzeitig ein Beschluss innerhalb einer Sitzung herbeigeführt werden kann, kann durch den Vorsitzenden ein Beschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. (4) Nach jeder Abstimmung hat der Vorsitzende das Ergebnis festzustellen. 9 Öffentlichkeit (1) Die Sitzungen des Kuratoriums sind in der Regel nicht öffentlich. Ausgenommen davon sind solche Personen, die zur Teilnahme an der gesamten Sitzung bzw. an der Beratung einzelner Beratungsgegenstände der Tagesordnung infolge ihrer Sachkompetenz vom Vorsitzenden eingeladen wurden. (2) Die Beratungen des Kuratoriums sind vertraulich. 10 Beratungs- und Beschlussvorlagen Beratungs- und Beschlussvorlagen sind der Tagesordnung beizufügen. 11 Protokoll (1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das zu enthalten hat: - die Anwesenheit der Mitglieder und anderer Teilnehmer - das Datum der Sitzung - die Tagesordnungspunkte - den Beratungsverlauf in seinen Grundzügen - die gefassten Beschlüsse und getroffenen Festlegungen oder Empfehlungen - Sachanträge oder Anfragen sowie deren Beantwortung. (2) Das Protokoll ist vom Vorsitzenden des Kuratoriums und vom Schriftführer zu unterzeichnen. 6

12 Inkrafttreten (1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Bestätigung durch das Rektoratskollegium am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden in Kraft. (2) Änderungsanträge zu dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder des Kuratoriums zu beschließen und dem Rektoratskollegium zur Entscheidung vorzulegen. (3) Die bisherige Geschäftsordnung in der Fassung vom 08.09.1994 tritt hiermit außer Kraft. Dresden, den 10.03.2004 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 7