Teilnahmeunterlagen. Inhalt. Bayerische Staatskanzlei.

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Transkript:

Bayerische Staatskanzlei Teilnahmeunterlagen Öffentlicher Teilnahmewettbewerb zur beschränkten Ausschreibung über die gastronomische Ausgestaltung des Staatsempfangs des Bayerischen Ministerpräsidenten aus Anlass der Eröffnung der Richard- Wagner-Festspiele im Neuen Schloss Bayreuth am 25. Juli 2015 Inhalt Teilnahmebedingungen Teilnahmeantrag Eigenerklärung zur Eignung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staatskanzlei B II 3 1353-356-178 www.bayern.de

Teilnahmebedingungen Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 1 von 3 Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb zur beschränkten Ausschreibung über die gastronomische Ausgestaltung des Staatsempfangs aus Anlass der Eröffnung der Richard-Wagner- Festspiele 2015 in Bayreuth 1. Auftraggeber: Bayerische Staatskanzlei Anschrift: Kontakt: Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München Vergabestelle, Herr Andreas Pfeiffer Telefon: 089 2165-2282 Telefax: 089 2165-3282 E-Mail: vergabestelle@stk.bayern.de 2. Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach 3 Abs. 3 VL/A 3. Beschreibung des Auftrags: Der Auftrag umfasst das Catering für die ca. 1.400 Gäste des Staatsempfangs des Bayerischen Ministerpräsidenten aus Anlass der Eröffnung der Richard-Wagner-Festspiele 2015. Es handelt sich um einen Stehempfang mit Getränken sowie kalten und warmen Speisen sowie um ein gesetztes Essen für einen Teil der Gäste (60 Personen). 4. rt der Leistung: Neues Schloss Bayreuth, Ludwigstraße 21, Bayreuth (Ehrenhof und Hoheitengärtchen) 5. Ausführungstermin: 25.07.2015, ab 22 Uhr 6. Rahmenbedingungen: Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VL/A). Die VL/A wird nicht Vertragsbestandteil. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert../.

Teilnahmebedingungen Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 2 von 3 7. Fragen: Fragen der Teilnehmer zur Ausschreibung und den Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an vergabestelle@stk.bayern.de zu richten. Die Fragen sind rechtzeitig zu übermitteln, so dass sie der Auftraggeber spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann. Die Antworten werden auf folgender Internetseite veröffentlicht: http://www.bayern.de/staatsregierung/staatskanzlei/ausschreibungen/ 8. Frist für den Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag muss bis 11.05.2015, 12:00 Uhr beim Auftraggeber eingegangen sein. 9. Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag samt seiner Anlagen ist in einem verschlossenen, fensterlosen Umschlag zu senden an: Bayerische Staatskanzlei Vergabestelle B II 3 Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München Der Umschlag ist mit dem Absender und folgender deutlich sichtbarer Aufschrift zu versehen: Nicht öffnen! Ausschreibung Catering Bayreuth 2015 Bei Postversand wird empfohlen, den so verschlossenen und beschrifteten Teilnahmeantrag in einem weiteren Versandumschlag zu verpacken. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Er ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Soweit Erläuterungen Ihres Angebots für erforderlich gehalten werden, sind diese gesondert beizufügen. 10. Bietergemeinschaften Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,./.

Teilnahmebedingungen Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 3 von 3 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 11. Weiterer Ablauf des Verfahrens: Beim Staatsempfang anlässlich der Eröffnung der Richard-Wagner-Festspiele handelt es sich um eine herausragende Veranstaltung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Wegen des prominenten Personenkreises und gleichzeitig hohen Anzahl an Gästen muss das mit der Durchführung beauftragte Unternehmen in Bezug auf die Qualität der zubereiteten Speisen sowie bei der Auswahl und dem Einsatz von Servicekräften hohen Ansprüchen genügen. Für den Auftrag kommen deshalb nur Unternehmen mit außergewöhnlicher Eignung, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in Betracht. Unser Beurteilungsmaßstab umfasst Unternehmensdaten (Umsatz und Personal), gastronomische Kriterien (z.b. Küchenund Servicequalität) und die Erfahrung mit großen Veranstaltungen. Für die Beurteilung der Eignung sind mindestens drei Referenzen nicht älter als drei Jahre anzugeben, daneben werden unsere eigenen Erfahrungen mit Bietern einfließen. Den Bietern wird empfohlen, die Referenzen passend zur ausgeschriebenen Veranstaltung auszuwählen und die Referenzveranstaltungen entsprechend zu beschreiben. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber werden die vier am besten geeigneten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (vsl. am 21.05.2015). Bei gleich geeigneten Bewerbern entscheidet das Los. Die endgültige Angebotsabgabe ist für den 11.06.2015 und die Erteilung des Zuschlags für den 19.06.2015 geplant. Zuschlagskriterien werden vsl. Preis (70%) sowie Kreativität und Qualität der angebotenen Speisen (30%) sein. 12. Zahlungsbedingungen: Entsprechend VL/B und den Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bayerischen Staatskanzlei. 13. Sonstige Hinweise Der Bieter unterliegt mit der Abgabe des Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß 19 VL/A. Für die Erstellung der Teilnahme- und Angebotsunterlagen wird keine Vergütung gewährt.

Teilnahmeerklärung Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 1 von 1 Absender (Firma, Anschrift): Ansprechpartner (Name, Tel, Fax): E-Mail-Adresse: (Alle Unterlagen und Informationen werden an diese E-Mail-Adresse versandt.) Bayerische Staatskanzlei Vergabestelle - B II 3 Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München Teilnahme am Wettbewerb für die beschränkte Ausschreibung über die gastronomische Ausgestaltung des Staatsempfangs aus Anlass der Eröffnung der Richard-Wagner-Festspiele 2015 in Bayreuth Anlagen Eigenerklärung zur Eignung 1 Erklärung Bietergemeinschaft 1 1 Hiermit bewerben wir uns um die Teilnahme am Wettbewerb über die gastronomische Ausgestaltung des Staatsempfangs des Bayerischen Ministerpräsidenten aus Anlass der Eröffnung der Richard-Wagner-Festspiele am 25.07.2015 im Neuen Schloss Bayreuth. rt, Datum, Unterschrift 1 Bitte ankreuzen bei Bedarf.

Anlage 1 Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 1 von 3 Eigenerklärung zur Eignung (Cateringunternehmen) Bieter: Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Umsatz und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Geschäftsjahr Gesamtumsatz in Euro Anteil am Umsatz im Bereich der angefragten Leistung in % Durchschnittliche Anzahl der eigenen Beschäftigten Erklärung zu Insolvenz oder Liquidation (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und wird auf Verlangen vorgelegt. Berufsregister und Berufsgenossenschaft (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir sind im Handelsregister eingetragen Nummer Amtsgericht Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Wir sind Mitglied in folgender Berufsgenossenschaft Bezeichnung Mitgliedsnummer Wir sind von der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft befreit. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Anlage 1 Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 2 von 3 Angabe von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Wir erklären, dass wir in den letzten drei Jahren Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und geben hierfür folgende Referenzen an: 1. Referenz Beschreibung der Veranstaltung (Art der Veranstaltung 1 /Gästekreis 2 /Art des Caterings 3 ): Zeitpunkt: Gästezahl: Auftragswert: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name/Telefon): 2. Referenz Beschreibung der Veranstaltung (Art der Veranstaltung 1 /Gästekreis 2 /Art des Caterings 3 ): Zeitpunkt: Gästezahl: Auftragswert: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name/Telefon): 3. Referenz Beschreibung der Veranstaltung (Art der Veranstaltung 1 /Gästekreis 2 /Art des Caterings 3 ): Zeitpunkt: Gästezahl: Auftragswert: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name/Telefon): 1 Z.B. Gartenfest, Betriebsfest, Empfang, Abendessen, Tag der offenen Tür etc. 2 Z.B. Mitarbeiter, Kunden, Honoratioren, Bürger, Mäzene etc. 3 Z.B. gesetztes Essen, Flying Buffet warm/kalt, Frontcooking, Büffet etc.

Anlage 1 Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 3 von 3 Erklärung zur Zuverlässigkeit Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STP), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 Gew), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen uns oder Personen mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Wir erklären, dass wir in den letzten 2 Jahren nicht Aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden sind. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Gew beim Bundesamt für Justiz anfordern. rt, Datum, Unterschrift

AGB StK Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 1 von 2 Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bayer. Staatskanzlei 1. Geltung der Liefer- und Geschäftsbedingungen 1.1. Allgemeine Vertragsbedingungen Dem Auftrag liegen gemäß 9 I 1 VL/A die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VL/B) in der Fassung vom 5. August 2003 zugrunde. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf der Individualvereinbarung. Für die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich die deutsche Sprache. 1.2. Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Soweit im Einzelnen nicht anders ausgehandelt und nicht im Auftragsschreiben individuell vereinbart, werden die nachstehend aufgeführten Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bayerischen Staatskanzlei Protokoll mit dem Vertragsschluss gemäß 305 II BGB Bestandteil des Vertrags. 1.3. Vertragsbedingungen des Auftragnehmers Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. 2. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist München. 3. Preisbildung Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. 4. Auftragsbestätigung und Ausführungsunterlagen Der jeweilige Auftrag ist der Bayerischen Staatskanzlei umgehend schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber, den anderen fachlich Beteiligten und dem ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Ausführungsunterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. 5. Ausführung der Leistung 5.1. Leistungsbeschreibung Die vertraglich bestimmte Art und der vertraglich festgelegte Umfang der Leistung, ggf. mit den dazugehörigen Anlagen, sind verbindlich. 5.2. Erfolgsort und Leistungsadresse Erfolgsort ist der jeweilig vereinbarte Lieferort. Lieferungen sind frei Verwendungsstelle und die im Auftragsschreiben festgelegte Liefer-/Leistungsadresse auszuführen. 5.3. Lieferschein Jeder Lieferung auch Teillieferung, falls besonders vereinbart ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel) beizufügen, aus dem auch die Fabrik- bzw. Artikelnummer der gelieferten Gegenstände ersichtlich sein müssen. Auf dem Lieferschein sind in jedem Fall das im Auftragsschreiben angegebene Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung, der Liefertag sowie ggf. die Auftragsnummer anzugeben, die aus dem Auftragsschreiben entnommen werden kann. Sofern der Lieferant das Geschäftszeichen und ggf. die Auftragsnummer im Lieferschein nicht angibt, behält sich die Bayerische Staatskanzlei die Abweisung der Lieferung vor. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 5.4. Unterrichtungsrecht Falls ein Unterrichtungsrecht im Einzelnen vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß 4 Nr. 2 VL/B. 5.5. Zulieferung Die Bayerische Staatskanzlei haftet für die Qualität ihrer Zulieferungen sowie für die von ihr vereinbarten Leistungen anderer. Unterlässt der Auftragnehmer der Bayerischen Staatskanzlei die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen und der Leistung anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, übernimmt der Auftragnehmer damit die Haftung. 5.6. Leistungsbehinderung/-unterbrechung 5.6.1. Unterrichtungspflicht Kann die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, so ist die Bayerische Staatskanzlei sofort wenn möglich vorab fernmündlich schriftlich zu unterrichten. 5.6.2. Rücktritt Die Bayerische Staatskanzlei ist in dem Fall, dass der Auftragnehmer den Umstand der Behinderung oder Unterbrechung der Leistung zu vertreten hat, berechtigt, von dem Auftrag unbeschadet weiterer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer diesen Umstand nicht zu vertreten und dauert die Behinderung länger als drei Monate seit Unterrichtung nach Punkt 5.6.1. dieser Bedingungen an, ist die Bayerische Staatskanzlei berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten. 5.7. Verpackung Die Lieferungen müssen handelsüblich und für den vertraglich vereinbarten Transport geeignet verpackt sein. Die kostenlose Entsorgung der Verpackung ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Die Rücknahme von Versandverpackungen erfolgt gemäß der Verpackungsverordnung (Verpack V). 5.8. Gefahrgut Stoffe, von denen aufgrund physikalischer oder chemischer Eigenschaften beim Transport Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen können, sind gemäß der geltenden Vorschriften zu kennzeichnen. 6. Haftung Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den 7 und 14 VL/B. 7. Vertragsstrafen Individuell vereinbarte Vertragsstrafen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach 11 VL/B. 8. Abnahme 8.1. Güteprüfung Ist eine Güteprüfung, also eine Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch die Bayerische Staatskanzlei, unabhängig von einer Abnahme, individuell abgesprochen, dann richtet sich diese nach den gesetzlichen Bestimmungen des 12 VL/B.

AGB StK Bayer. Staatskanzlei Az. B II 3 1353-356-178 Seite 2 von 2 8.2. Gefahrenübergang Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrenübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigung oder Verlust zu schützen ( 10 VL/B). Für den Gefahrenübergang gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für die Bestimmungen des Zeitpunkts des Gefahrenübergangs kommt es auf den Typ des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags an, und zwar konkret, ob es sich um einen Kauf-, einen Werk-, oder einen Werklieferungsvertrag handelt. Bei Werkverträgen regeln die 644 und 645 BGB den Gefahrenübergang. Nach 644 I 1 BGB geht mit der Abnahme die Gefahr auf den Besteller, die Bayerische Staatskanzlei, über. Bei sog. unkörperlichen Werkleistungen ist für den Gefahrübergang die Vollendung der Leistung gemäß 646 BGB relevant. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung der von der Bayerischen Staatskanzlei bereitgestellten Sachen und der Leistung des Auftragnehmers ist dieser nach 644 I 3 BGB nicht verantwortlich. Wird das Werk nicht abgenommen, sondern versandt, findet nach 644 II BGB der Gefahrübergang schon statt, wenn der Auftragnehmer das Werk dem Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person gemäß 447 I BGB ausgeliefert hat. Bei Kaufverträgen geht die Gefahr gemäß 446 I BGB mit der Übergabe auf den Käufer über. Wenn der Verkäufer auf Wunsch der Bayerischen Staatskanzlei die Sache an einen anderen rt als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr gemäß 447 I BGB bereits in dem Zeitpunkt über, in dem der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person übergibt. Die Regelungen für den Gefahrübergang, die bei einem Kaufvertrag gelten, sind nach 651 I 2 BGB auf einen Werklieferungsvertrag übertragbar, wenn es sich um die Herstellung vertretbarer Sachen i.s.v. 91 BGB handelt. Wenn es sich dagegen um unvertretbare Sachen handelt, sind gemäß 651 I 2 BGB die Regelungen über den Werkvertrag anwendbar. 8.3. Benutzung der Ware Hat die Bayerische Staatskanzlei die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt. 9. Mängelansprüche 9.1. Gesetzliche Mängelansprüche Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den 634 ff BGB und 14 VL/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen. 9.2. Verjährung Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In der Regel beträgt die Mängelhaftungsfrist zwei Jahre. Werden selbstständige Teile einer mangelhaften Leistung in Anerkennung des Mangels vom Auftragnehmer durch mangelfreie ersetzt oder nachgebessert, beginnt die Verjährungsfrist für die ersetzten oder nachgebesserten Teile mit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands von neuem. 10. Rechnung 10.1. Anforderungen an die Rechnungsstellung Für jeden Auftrag ist eine gesonderte Rechnung auszustellen. Diese ist unter Angabe des im Auftragsschreiben bezeichneten Geschäftszeichens, der Auftragsnummer, der Geschäftsanschrift des Auftragnehmers, des Geschäftssitzes, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail Adresse (soweit vorhanden) und der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) des Lieferanten einzureichen. Falls eine Teillieferung vereinbart wurde, ist keine Teilrechnung, sondern eine alle Teillieferungen zusammenfassende Rechnung nach Erbringung der letzten Teillieferung einzureichen. Bei Reparaturen, Wartungen und Dienstleistungen sind die Lohn- und Materialkosten getrennt aufzuführen. 10.2. Zeitpunkt der Rechnungsstellung Die Rechnung ist sofort nach der Lieferung bei der in dem Auftrag angegebenen Rechnungsanschrift einzureichen. 10.3. Rechnungsunterlagen Der Frachtbrief sowie alle sonstigen die Ansätze erläuternden Unterlagen sind beizufügen. Bei Reparaturen, Wartungen und Dienstleistungen sind Durchschriften der unterschriftlich anerkannten Stundenlohnzettel und dergleichen beizufügen. 10.4. Rechnungsanschrift Die Rechnungsanschrift für den jeweiligen Auftrag ist dem Zuschlagsschreiben zu entnehmen. Dabei ist die Rechnung regelmäßig an das darin festgelegte zuständige Referat oder die zuständige Abteilung,zu Händen des den Auftrag bearbeitenden Mitarbeiters, zu senden. 11. Vereinbarung von Stundenverrechnungssätzen Besteht eine individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen, so sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß 16 VL/B anzuwenden. 12. Zahlung 12.1. Zahlungsfrist Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnung. Für den Eingang ist der Eingangsstempel der Empfangsstelle am Leistungsort maßgebend. Die regelmäßige Zahlungsfrist beträgt gemäß 17 VL/B 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. 12.2. Verpackungs- und Nebenkosten Verpackungskosten werden mit der Rechnung zu den Selbstkosten des Auftragnehmers vergütet, sofern sie vertraglich vereinbart und nicht bereits in den Bestellpreis einbezogen sind. Falls Nebenkosten jedweder Art gesondert vertraglich vereinbart werden, können diese nicht direkt bei der Anlieferung erhoben und vergütet werden, sondern werden mit der Rechnung beglichen. 13. Sicherheitsleistungen, Versicherungen Sind Sicherheitsleistungen vereinbart, richten sich diese nach den Regelungen des 18 VL/B. Versicherungen jeder Art im Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen zu Lasten der Bayerischen Staatskanzlei nicht abgeschlossen werden. 14. Verbotene Handlungen Die Bayerische Staatskanzlei ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Mitarbeitern der Bayerischen Staatskanzlei Geschenke oder andere Vorteile im Sinne der 33 1 ff. StGB verspricht, anbietet oder gewährt. 15. Schlussbestimmungen Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Bayerischen Staatskanzlei und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen vertraglichen Bestimmungen oder Vereinbarungen gemäß 306 I BGB nicht berührt.