ARAG Multioption. Technische Produktbeschreibung

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Transkript:

Das Produkt ARAG Multioption. Technische Produktbeschreibung ARAG AUF INS LEBEN ist das Produkt sowohl für Singles, als auch für Familien, das die wichtigsten Rechtsschutzanforderungen in bestimmten Bereichen des Privatlebens abdeckt. Der Versicherungsschutz umfasst eine Reihe unterschiedlicher Leistungen, je nach den gewählten Optionen: Option Gesundheit Option Persönliche Sicherheit Option Immobilienvermögen Option Reisen und Urlaub Option Sport Option Privathaftpflicht Option Web@ctive Die Optionen sind beliebig kombinierbar. Es können von mindestens einer bis zu maximal sieben Optionen erworben werden. Wen versichern wir Versichert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer und die Personen, die in seiner Familienstandsbescheinigung aufgeführt sind. Für welche Kosten Honorare von Rechtsanwälten und Gutachtern, die Kosten der obligatorischen Mediation sowie die Gerichts- und Prozesskosten, die von der Gegenseite nicht zu ersetzen sind und die für den Versicherten zur Verteidigung seiner Interessen anfallen. Höchstbetrag Höchstbetrag 20.000,00 (zwanzigtausend) pro Schadensfall für jede Option und 80.000,00 (achtzigtausend) pro Versicherungsjahr für die gesamte Police. Pag.1 di 8

Option Gesundheit Die Leistungen werden für die Versicherten im Falle körperlicher, geistiger und/oder immaterieller Schäden erbracht, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten sind. Die Leistungen gelten für folgende Fälle: 1. Beantragung von Schadenersatz für vertragliche und außervertragliche Personenschäden infolge von Körperverletzung, die der Versicherte als Folge medizinischen Fehlverhaltens erlitten hat. 2. Vertragsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Policen zur Unfallversicherung, Krankenversicherung, Erstattung von Arztkosten, CPI (Credit Protection Insurance) und LTC (Long Term Care), sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. Für die Leistungen aus Punkt 1 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus Punkt 2 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für Schadensfälle, die in anderen Ländern oder Gebieten als den oben genannten eintreten und behandelt werden müssen, gilt der Versicherungsschutz auf der ganzen Welt mit einer Obergrenze bei der Erstattung in Höhe von 5.000 (fünftausend). Pag.2 di 8

Option Persönliche Sicherheit Die Leistungen werden für die Versicherten im Bereich Privatleben und im Zusammenhang mit den ihnen gehörenden oder von ihnen gemieteten Immobilien, sofern sie diese selbst und nur zu hnzwecken nutzen, in folgenden Fällen erbracht: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden als Folge von Straftaten gegen die Person oder das Vermögen, unter der Voraussetzung, dass ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet wurde. 2. Vertragsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Policen vom Typ CPI (Credit Protection Insurance) und LTC (Long Term Care), sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der CPIund LTC-Policen geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist und sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 3. Einsprüche gegen die öffentliche Verwaltung infolge von Ablehnung oder ausbleibender Bearbeitung von Anträgen zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Invalidität der Versicherten, sofern die Anträge nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingereicht wurden. Für die Leistungen aus Punkt 1 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus Punkt 2 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus Punkt 3 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt oder in der Republik San Marino. Pag.3 di 8

Option Immobilienvermögen Die Leistungen werden für die Versicherten im Zusammenhang mit den ihnen gehörenden Immobilien, sofern sie diese selbst und nur zu hnzwecken nutzen, in folgenden Fällen erbracht: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden, die an den Immobilien durch unerlaubte Handlungen Dritter entstanden sind, beschränkt auf die außergerichtliche Phase. 2. Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen. 3. Vertragsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Multirisiko- Gebäudeversicherungen, sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Multirisiko-Police geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist und sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 4. Beiziehung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft zum Rechtsstreit mit einer Obergrenze in Höhe von 1.000,00 (eintausend) sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Haftpflichtversicherungspolice geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist. 5. Vertragsstreitigkeiten mit dem Notar im Zusammenhang mit den Kaufverträgen für Immobilien, Eintragungen von Hypotheken und Darlehen nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police, sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 6. Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten und Arbeitern im Zusammenhang mit der Instandhaltung und/oder Instandsetzung der Immobilie nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police, sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 7. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten. 8. Einspruch oder Rechtsmitteleinlegung gegen verwaltungsrechtliche Verfügungen zur Feststellung von Verstößen gegen das Gesetzesdekret Nr. 81/2008 zum Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten oder der Instandsetzung bzw. Instandhaltung der Immobilien. Die Leistung wird für die Versicherten in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber der Arbeiten erbracht, falls verwaltungsrechtliche Geldstrafen oder sonstige Sanktionen verhängt werden, sofern deren Betrag über 250,00 (zweihundertfünfzig) liegt. Für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus den Punkten 3, 4, 5, 6 und 7 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für die Leistungen aus Punkt 8 in der italienischen Republik, in der Vatikanstadt oder in der Republik San Marino. Pag.4 di 8

Option Sport Die Leistungen werden für die Versicherten im Rahmen der Ausübung von Amateursport, verstanden als sportliche Tätigkeiten, bei denen die dafür erhaltenen Vergütungen im Vergleich zu den Vergütungen für andere Tätigkeiten nicht vorrangig sind, in folgenden Fällen erbracht: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter entstanden sind. 2. Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen. 3. Vertragsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungspolicen, sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungspolice geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist und sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 4. Beiziehung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft zum Rechtsstreit mit einer Obergrenze in Höhe von 1.000,00 (eintausend), sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Haftpflichtversicherungspolice geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist. 5. Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf von Ausrüstung oder Dienstleistungen für den Sport nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police, sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. Für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus den Punkten 3, 4 und 5 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Pag.5 di 8

Option Reisen und Urlaub Die Leistungen werden für die Versicherten im Zusammenhang mit Reisen und Urlaub nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police erbracht, in folgenden Fällen: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden wegen Körperverletzungen, die der Versicherte als Passagier eines jeglichen Transportmittels durch unerlaubte Handlungen Dritter erlitten hat, sofern ein entgeltlicher Beförderungsvertrag vorliegt. 2. Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen als Folge eines Verkehrsunfalls am Steuer eines Autos, Motorrollers, Motorrads, Fahrrads, sofern ein kurzzeitiger Mietvertrag vorliegt. 3. Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Miete von Autos, Motorrollern, Motorrädern, Wasserfahrzeugen und Fahrrädern, sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. 4. Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeförderung, nur sofern ein entgeltlicher Beförderungsvertrag vorliegt und sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. 5. Vertragsstreitigkeiten mit Reisebüros, Reiseveranstaltern und/oder Beherbergungsbetrieben im Zusammenhang mit vom Versicherten erworbenen Leistungen, sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 6. Vertragsstreitigkeiten mit dem Veranstalter von Ausflügen, die während einer Reise bzw. eines Urlaubs gemacht werden, sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. Für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus den Punkten 3, 4, 5 und 6 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Für Schadensfälle, die in anderen Ländern oder Gebieten als den oben genannten eintreten und behandelt werden müssen, gilt der Versicherungsschutz auf der ganzen Welt mit einer Obergrenze bei der Erstattung in Höhe von 5.000 (fünftausend). Pag.6 di 8

Option Privathaftpflicht Die Leistungen werden für die Versicherten im Bereich Privatleben und im Zusammenhang mit den ihnen gehörenden oder von ihnen gemieteten Immobilien, sofern sie diese selbst und nur zu hnzwecken nutzen, in folgenden Fällen erbracht: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter entstanden sind, beschränkt auf die außergerichtliche Phase. 2. Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen. 3. Vertragsstreitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Haftpflicht- und/oder Multirisiko-Gebäudeversicherungen, sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Haftpflicht- und/oder Multirisikoversicherungspolice geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist, beschränkt auf die außergerichtliche Phase und sofern der Streitwert über 500,00 (fünfhundert) liegt. 4. Beiziehung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft zum Rechtsstreit mit einer Obergrenze in Höhe von 1.000,00 (eintausend), sofern das Ereignis, das zur Aktivierung der Haftpflichtversicherungspolice geführt hat, nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police eingetreten ist. 5. Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Nichterfüllung durch den Versicherten oder die Gegenpartei, beschränkt auf die außergerichtliche Phase, sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. Für die Leistungen 3 und 5 wird der Versicherungsschutz für die gerichtliche Phase insgesamt nur für einen pro Versicherungsjahr eingetretenen Schaden mit einer Obergrenze von 5.000,00 (fünftausend) erbracht. Für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Für die Leistungen aus den Punkten 3, 4 und 5 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Pag.7 di 8

Option Web@ctive Die Leistungen werden für die Versicherten nur in ihrer Eigenschaft als Benutzer von Internet sowie von Social und Media Networks erbracht, in folgenden Fällen: 1. Beantragung von Schadenersatz für außervertragliche Schäden aus Straftaten, die Dritte unter Verwendung des Internets begehen, einschließlich des Antrags auf Änderung oder Löschung des Eintrags auf Internetseiten oder in Social und Media Networks, der die Persönlichkeitsrechte des Versicherten verletzt, unter der Voraussetzung, dass ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet wurde. 2. Strafverteidigung wegen Straftaten, die unter Verwendung des Internets begangen werden. Bei Vorsatzdelikten wirkt der Versicherungsschutz sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Beschluss freigesprochen werden oder sofern die Anklage von Vorsatz auf Fahrlässigkeit umformuliert wird oder bei Einstellung des Verfahrens wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung oder mangels strafbarem Tatbestand. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderen Grund. 3. Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen im Internet nach Wirksamkeitsbeginn der vorliegenden Police, über Portale für den Online-Handel (E- Commerce), sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. 4. Vertragsstreitigkeiten mit dem Lieferanten der Internetverbindung, auch wenn die Verträge nicht Online abgeschlossen werden, sofern der Streitwert über 200,00 (zweihundert) liegt. Für alle Leistungen, für Schadensfälle, die auf der ganzen Welt eingetreten sind, sofern der zuständige Gerichtsstand in einem der folgenden Länder oder Gebiete liegt: - für die Leistungen aus den Punkten 1 und 2 in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten; - für die Leistungen aus Punkt 3 und 4 in den Ländern der Europäischen Union, in der Vatikanstadt, in der Republik San Marino, im Fürstentum Monaco, in der Schweiz und in Liechtenstein. Die vorliegende technische Produktbeschreibung hat reinen Hinweischarakter und gilt nicht als Vertragsdokument. MOP v.1 Ed. 05/2014 Agg. 05/2014 Pag.8 di 8