Informationen zu: Abschlussprüfung 2016

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Transkript:

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016 www.realschule-schesslitz.de Staatliche Realschule Scheßlitz Montag, 19. Oktober 2015

I. Termine 2016 Mo 14.03. Do 17.03. Speaking-Test Englisch (kurz vor/nach Pfingsten) Prakt. Werken/ Spr.fert. Französisch (vor AP schr.) Mündliche Prüfung in NPF Mi 22.06. Französisch Do 23.06. Deutsch Fr 24.06. Englisch Mo 27.06. Mathe I + II Di 28.06. BwR Mi 29.06. Physik Fr 01.07. Werken (etwa 13.07.) Mündliche AP-Prüfung (etwa ab 15.07.) Beurlaubung 22.07. Entlassfeier (etwa 26.07.) Einsichtnahme

II. Rechtliche Bestimmungen RSO 66-78

66 Prüfungsausschuss Mitglieder: alle Lehrer der 10. Jahrgangsstufe Vorsitz: Schulleiter Entscheidung durch einfache Mehrheit!

67 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten durch Klassenkonferenz vor Beginn der schriftlichen Prüfung schriftliche Mitteilung an Schüler Versagen der Abschlussprüfung aufgrund der Noten in Nichtprüfungsfächern

68 Schriftliche Prüfung/Prüfungsfächer Gruppe I: D, E, M I, Phy Gruppe II: D, E, M II, BwR Gruppe III: D, E, M II, Fra/Wer (schriftlicher und praktischer Teil) Inhalt: Lernziele unter besonderer Berücksichtigung des Lehrstoffes der Jahrgangsstufe 10

Deutsch: Einheitliche Aufgaben Eine Erörterung (mit Gliederung) oder ein Textgebundener Aufsatz (mit Gliederung) - insgesamt 4 Möglichkeiten zur Wahl (2 Erörterungen und 2x Textgebundener Aufsatz) Wörterbuch erlaubt!

Englisch: Speaking-Test (März) Hörverständnistest (2x Hören + schriftliche Aufgaben) Textaufgabe und Übersetzung ins Deutsche Französisch Mdl. Prüfung (Juni, vor schr. AP) Übrige Fächer: eine Aufgabe oder Aufgabengruppe

Auswahl: Vorsitzender im Benehmen mit den fachlich zuständigen Lehrern Arbeitszeit (schriftliche Prüfung) D 240 Minuten E 135 Minuten M 150 Minuten Phy/BwR 120 Minuten F 130 Minuten W 90 Minuten

69 Mündliche Prüfung Freiwillige Prüfung (vor AP) Vorrückungsfach (= Nichtprüfungsfach), wenn Jahresfortgangsnote 5 oder 6; - grundsätzlich vor Beginn der schriftlichen Prüfungen; (nach AP) bei Verschlechterung in einem Prüfungsfach;

zu 69 Mündliche Prüfung Pflichtprüfung wenn Noten nicht geklärt erscheinen; Dauer der mündl. Prüfung : 20 Minuten Art der mündlichen Prüfung: Einzelprüfung

70 Praktische Prüfung Fach: Werken Termin: letztes Drittel des Schuljahres Dauer: 240 Minuten

71 Bewertung der Prüfungsleistungen 2 Mitglieder des Prüfungsausschusses, vom Vorsitzenden bestimmt; Noten aus übereinstimmenden Bewertungen;

72 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten Prüfungsnote - Gewichtung Schriftlicher Prüfung 2 z.b. 3 Mündliche Prüfung 1 z.b. 2 (3 2+2 1)/3= 8/3= 2,67 = 3

72 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten Prüfungsnote - Gewichtung Schriftlicher Prüfung 2 z.b. 3 Mündliche Prüfung 1 z.b. 1 (3 2+1 1)/3= 7/3= 2,33 = 2 ( Werken: die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note)

Beispiele zu 72: Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten (JFN + PN) / 2 = ZN (Jahresfortgangsnote+Prüfungsnote):2=Zeugnisnote Im Zweifelsfall überwiegt die Prüfungsnote Bsp. 3 + 3 => 3 JFGN bestätigt 3 + 2 => 2 Verbesserung 3 + 1 => 2 Verbesserung 3 + 4 => 4 Angebot mdl. Prüfung Verschlechterung 3 + 5 => 4 Verschlechterung 3 + 6 => 5 > Drei Notenstufen: Pflichteinweisung mdl. möglich

Gesamtnote in Prüfungsfächern aus Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote; Prüfungsnote gibt i. A. den Ausschlag; Gesamtnote in Nichtprüfungsfächern: Jahresfortgangsnote;

Nichtbestehen der Abschlussprüfung 1 x Note 6 oder 2 x Note 5 in Vorrückungsfächern

73 Notenausgleich Rechtliche Voraussetzungen 1 x 1 oder 2 x 2 oder 4 x 3 in Vorrückungsfächern Gesamtnote 6 in Deutsch nicht ausgleichbar! Absicherung während des Schuljahres!

74 Abschlusszeugnis enthält Gesamtnoten, Bemerkung über Teilnahme am Wahlunterricht, allgemeine Beurteilung; auf Antrag Leistungsstand von Fächern, die in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind (8. Kl. Ku, BwR; 9. Kl. IT, WR, Ek, Mus);

75 Wiederholung der Abschlussprüfung bei Nichtbestehen einmal möglich (Höchstausbildungsdauer!); zur Notenverbesserung einmal möglich (Genehmigung des Schulleiters);

76 Verhinderung der Teilnahme bei Krankheit: ärztliches Zeugnis erforderlich; keine Anerkennung nachträglich geltend gemachter gesundheitlicher Gründe!

77 Nachholung der Abschlussprüfung ganze Prüfung oder noch nicht abgelegte Teile der Prüfung zu einem späteren Termin; Voraussetzung: Gründe, die der Schüler nicht zu vertreten hat;

78 Unterschleif, Einziehung und Berichtigung des Abschlusszeugnisses bei unerlaubter Hilfe; Versuch oder Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel (Handyverbot!); eventuell Ausschluss von der Prüfung;

Fragen?