Z Wirbelhus Obermarch

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Transkript:

Kinderkrippe Z Wirbelhus Obermarch Betriebsreglement

Inhalt 1. EINLEITUNG 1 2. AUFNAHME 1 3. ANMELDUNG 1 4. ÖFFNUNGSZEITEN/ FERIEN 2 4.1. ALLGEMEINE FEIERTAGE, KRIPPE GESCHLOSSEN 2 4.2. ABHOLEN DER KINDER 2 4.3. BLOCKZEITEN 2 4.4. BRING- UND ABHOLZEITEN: 3 5. TAXORDNUNG 3 6. EINGEWÖHNUNG 3 7. VERPFLEGUNG 4 8. KÖRPERPFLEGE 4 9. PERSÖNLICHE SPIELSACHEN 4 10. KLEIDER 4 11. ELTERNKONTAKT 4 12. KRANKHEIT 5 13. VERSICHERUNG 5 14. VEREINSMITGLIEDSCHAFT Z WIRBELHUS OBERMARCH 5 15. KÜNDIGUNG 5 16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 6

Sämtliche in diesem Dokument verwendeten Berufsbezeichnungen und Positionen bezeichnen die männliche und weibliche Form. 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über das Z Wirbelhus Obermarch. Es orientiert Eltern, die ihr Kind der Kinderkrippe zur Betreuung anvertrauen, über Aufnahme, Tagesablauf, Taxordnung, Elternkontakt, Krankheiten, Ferien, Kündigung, usw. Das Z Wirbelhus Obermarch bietet 12 Ganztagesplätze für Kinder im Alter von 3 Monaten bis Schuleintritt. Bei uns soll sich jedes Kind wie in einer Grossfamilie fühlen und seine Kinderjahre in der Gemeinschaft mit anderen Kindern erleben. Die Förderung (z.b. durch aktive Mithilfe beim Kochen, Basteln, usw.) jedes einzelnen Kindes ist uns genau so wichtig wie die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten. Die Basis dafür ist ein gutes soziales Gefüge, das auf gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz beruht. Es soll eine liebe- und verständnisvolle Atmosphäre entstehen, in der sich die Kinder wohl und geborgen fühlen. 2. Aufnahme Das Z Wirbelhus Obermarch steht grundsätzlich allen Kindern im Alter von 3 Monaten bis Schuleintritt offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Nationalität, Konfession und finanzieller Situation. Wir empfehlen, dass die Kinder mindestens zwei halbe oder einen ganzen Tag pro Woche anwesend sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kinder für einen verlängerten Morgen bzw. Nachmittag, das heisst, inklusive Mittagessen, ins Z Wirbelhus zu bringen. Je öfter die Kinder in der Krippe sind, desto leichter fällt es ihnen, den Krippenalltag kennenzulernen, sich in die altersgemischte Kindergruppe zu integrieren sowie eine vertrauensvolle Beziehung zu den Betreuerinnen aufzubauen. 3. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldevertrag an die Krippenleitung. Wer einen Krippenplatz reservieren möchte, kann dies beschränkt auf 6 Monate gegen eine Gebühr von CHF 50.- pro Monat tun (CHF 40.- wenn bereits Geschwister im Z'Wirbelhus sind). Reservationen über 6 Monate vor Eintritt müssen vom Vorstand genehmigt werden. Die Reservation wird mit der Unterzeichnung des Vertrages wirksam. Während des Mutterschafturlaubes von 14 Wochen ist es möglich gegen eine Gebühr von CHF 20.- den Tagesplatz zu reservieren, wenn das Kind das Z Wirbelhus bereits besucht, den Platz aber während des Mutterschafturlaubes nicht benötigt. - 1 -

4. Öffnungszeiten/ Ferien Das Z Wirbelhus ist von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Betriebsferien sind zwischen Weihnachten und Neujahr sowie zwei Wochen während der Schulferien im Sommer. Die genauen Daten werden frühzeitig in der Krippe angeschlagen. Die Krippenleitung dankt für möglichst frühe Mitteilung betreffend Ferienabwesenheit. 4.1. Allgemeine Feiertage, Krippe geschlossen Drei Könige 06. Januar Josefstag 19. März Karfreitag Ostermontag Auffahrt mit Brückentag Pfingstmontag Fronleichnam Nationalfeiertag 01. August Maria Himmelfahrt 15. August Allerheiligen 01. November Maria Empfängnis 08. Dezember 24.Dezember nur bis 13:00 Uhr An den Feiertagen bezahlen die Eltern den Krippenplatz. 4.2. Abholen der Kinder Wird ein Kind nicht von der üblichen Bezugsperson abgeholt, so muss dies den Betreuerinnen unbedingt mitgeteilt werden. Andernfalls wird das Kind nicht mitgegeben. Verspätungen beim Abholen sind dem Krippenteam unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Pro angefangene 5 Minuten werden CHF 10.- verrechnet. 4.3. Blockzeiten Um einen reibungslosen, ruhigen Tagesablauf (Spielzeit, Ausflüge, Basteln usw.) gewährleisten zu können, müssen die Blockzeiten eingehalten werden: vormittags (ohne Mittagessen): 08:30 Uhr 11:00 Uhr vormittags (mit Mittagessen): 08:30 Uhr 13:30Uhr nachmittags (mit Mittagessen): 11:30 Uhr 16:30 Uhr nachmittags (ohne Mittagessen): 14:00 Uhr 16:30 Uhr Mittagsruhe: 12:00 Uhr - 13:30 Uhr. Die meisten Kinder halten zu dieser Zeit einen Mittagsschlaf. -2-

4.4. Bring- und Abholzeiten: morgens: nachmittags: 06:30-08:30 13:30-14:00 11:00-11:30 16:30-18:00 Aufgenommene Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten erwartet und müssen ansonsten bei Verspätung mit Abwesenheit der Gruppe rechnen. 5. Taxordnung 06:30 18:00 ganzer Tag 100.-/ Tag (433.- /Monat) 06:30 11:30 Vormittag 50.-/ Tag (217.-/Monat) 06:30 14:00 halber Tag mit Mittagessen 80.-/ Tag (347.-/Monat) 11:00 18:00 halber Tag mit Mittagessen 80.-/ Tag (347.-/Monat) 13:30 18:00 Nachmittag 50.-/ Tag (217.-/Monat) Stundenweise Betreuung CHF 12.- / Stunde Die Kinderkrippentaxen werden monatlich verrechnet und sind zu bezahlen. Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen. Bezahlt wird der freigehaltene Krippenplatz. Falls die Kinder zusätzlich, an einem anderen Tag die Krippe besuchen, muss dies bar in der Krippe bezahlt werden. Die Eltern können den Krippentag in der gleichen Woche ohne Aufpreis, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, tauschen. Die Entscheidung liegt bei der Krippenleitung. Feiertage können nicht abgetauscht werden. Bei Kündigung im ersten Monat wird tageweise abgerechnet. Die Ermässigung für mehrere Kinder aus einer Familie beträgt 10% für das 2. und jedes weitere Kind. 6. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für Kleinkind, Eltern und Personal von ausserordentlicher Bedeutung. Die Eltern dürfen und sollen sich dafür genügend Zeit nehmen. Ein erstes Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach sollen Eltern ihr Kind während etwa zwei Wochen begleiten oder auch nur für kurze Zeit in die Kinderkrippe bringen. In jedem Fall aber müssen sie erreichbar und abkömmlich sein, falls ihr Kind anfängliche Trennungsschwierigkeiten hat! Die Eingewöhnung wird stundenweise verrechnet (CHF 10.-/Std.). -3-

7. Verpflegung Wir legen Wert auf eine frische, abwechslungsreiche, gesunde, kindergerechte und ausgewogene Ernährung aus unserer eigenen Küche. Benötigt ein Kind Schoppen- oder Breinahrung, so muss diese von zuhause mitgebracht werden. Mütter haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Kind in der Krippe zu stillen. Die Stillzeiten müssen jedoch dem Tagesablauf der Krippe angepasst werden, so dass keine speziellen Bedingungen geschafft werden müssen. Znüni um ca. 09:00 Uhr, Mittagessen um ca. 11:30 Uhr, Zvieri um ca. 15:30 Uhr. Bitte dem Kind keine Esswaren und Süssigkeiten mitgeben. Der Geburtstag jedes Kindes wird gefeiert. Es wird Rücksicht genommen auf andere Glaubensrichtungen, auf Allergien oder Diätvorschriften. 8. Körperpflege Wir nehmen die Intimsphäre der Kinder ernst und unterstützen sie dabei, Verantwortung für ihre eigene Körperpflege zu übernehmen. Je nach Alter und Möglichkeiten lernen sie in der Krippe u.a. Zähneputzen, Gesicht- und Händewaschen und Trockenwerden. Sie sollen lernen, ihren Körper zu spüren. 9. Persönliche Spielsachen Um dem Kind die Ablösung von den Eltern zu erleichtern, darf es Kuscheltier, Nuggi und/ oder Lieblingsspielzeug mit in die Krippe bringen. Bei Verlust oder Beschädigung lehnt das Z Wirbelhus jedoch jegliche Haftung ab. Kostbare Spielsachen oder Wertgegenstände sollten daher zuhause gelassen werden. 10. Kleider Alle Kinder tragen im Z Wirbelhus ihre persönlichen Kleider. Jedes Kind muss ein paar Finken oder Rutschsocken in der Krippe haben. Von jedem Kind wird eine Garnitur Ersatzwäsche benötigt (ein Pullover, ein T-Shirt, eine Hose, zwei Unterhosen, ein Paar Socken oder eine Strumpfhose, Unterwäsche, Bodies). Die Kinder müssen wettergerecht gekleidet sein (Gummistiefel, Regenschutz, Skianzug, Handschuhe, Sonnenhut, Badehose usw.). Im Sommer, bei schönem Wetter müssen die Kinder bereits mit Sonnenschutz eingecremt in die Krippe gebracht werden. Ein Aufenthalt im Freien muss bei jeder Witterung möglich sein! Windeln werden von zu Hause mitgebracht. 11. Elternkontakt Die Eltern sind unsere Partner. -4-

Wir legen grossen Wert auf die Zufriedenheit der Eltern und fördern daher einen guten Kontakt zu ihnen. Die Eltern sind gebeten, besondere Vorkommnisse, welche das Kind betreffen, zu melden. Das Krippenpersonal steht unter Schweigepflicht. Die Bereitschaft zu Gesprächen, in welchen die Entwicklung des Kindes sowie Fragen und Anliegen seitens der Eltern und der Krippenleitung besprochen werden können, wird vorausgesetzt. Morgens und abends besteht die Möglichkeit, mit den Erzieherinnen Tür- und Angelgespräche zu führen. Das Team ist jederzeit offen für Anregungen sowie kritische und gerne auch positive Rückmeldungen der Eltern. 12. Krankheit Bei Erkrankung oder Unfall behalten die Eltern ihr Kind zu Hause. Falls ein Kind dennoch in die Krippe gebracht wird und sich der Allgemeinzustand des Kindes verschlechtert, entscheidet das Personal, ob das Kind abgeholt werden muss. Bei starker Erkrankung des Kindes in der Kinderkrippe werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind wird solange betreut bis die Eltern die Abholung organisiert haben. Die Krippenleitung muss über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. 13. Versicherung Die Eltern sind für Kranken- und Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung verantwortlich. 14. Vereinsmitgliedschaft Z Wirbelhus Obermarch 15. Um Anrecht auf einen Krippenplatz zu haben, müssen die Eltern dem Verein Z Wirbelhus Obermarch beitreten, gemäss Art. 3, 3.2 der Statuten des Vereins Z Wirbelhus Obermarch. Die Statuten können jederzeit bei der Krippenleitung oder dem Vereinspräsident eingesehen und/oder angefordert werden. Der Mitgliederbeitrag wird mit dem Versand der ersten Rechnung erhoben. 16. Kündigung Der Betreuungsplatz kann wie folgt gekündigt werden: im 1. Monat: 1 Woche auf Ende Monat ab 2. Monat: 1 Monat auf Ende Monat -5-

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an die Krippenleitung des Z'Wirbelhus, Fabrikstrasse 8, 8854 Siebnen. Aus wichtigen Gründen, welche die Aufrechterhaltung des Betreuungsverhältnisses für eine Partei unzumutbar machen, kann die Vereinbarung nach einem begleiteten Gespräch und Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. 17. Schlussbestimmungen Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Z Wirbelhus und den Eltern ist der gegenseitig zu unterzeichnende Anmeldevertrag sowie das vorliegende Reglement. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet und die Eltern anerkennen die Taxordnung sowie die vorliegenden Bestimmungen. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten bildet CH-8855 Wangen SZ. Siebnen, 25. Oktober 2016-6-