Pressedienst für die Organe der Sportorganisationen

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Transkript:

Pressedienst für die Organe der Sportorganisationen Themen im Dezember 2009 - Schadenfall des Monats Böse Überraschung an der Haustür - Sportversicherung Garderobenversicherung - Sportversicherung Skiurlaub? Aber Sicher! - Rechtstipps & Urteile: Internet und Sorgfaltspflichten von Fitness-Studio-Betreibern Herausgeber: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Sportversicherung ARAG Platz 1 40464 Düsseldorf Telefon: (0211) 9 63 36 35 Fax: (0211) 9 63 36 26 duesseldorf@arag-sport.de In Zusammenarbeit mit Erwin Himmelseher Sportversicherungen weltweit ARAG Die Sportversicherung Nummer 1 www.arag-sport.de Die Information ist honorarfrei. Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

ARAG Sportversicherung informiert Schaden des Monats Böse Überraschung an der Haustür Karl-Heinz M. war mehr als erstaunt, als ihm der Briefträger einen Mahnbescheid über 3.500 überreichte. Widerspruch oder Zahlung innerhalb von 2 Wochen lautete die Aufforderung darin beantragt gegen seinen Verein, dessen erster Vorsitzender er seit mehr als 15 Jahren war. Das kann sich doch nur um ein Missverständnis handeln, murmelte er seiner Frau zu und setzte sich sofort ans Telefon, um die Sache zu klären. In den folgenden Stunden und Tagen mussten Hubert S. und seine schnell herbei gerufenen Vorstandskollegen jedoch erkennen, dass es sich bei dem Mahnbescheid nur um die Spitze eines Eisberges handelte und dieser nur eine der Folgen von monate-, ja sogar jahrelangen Geldunterschlagungen durch den 38jährigen Kassenwart Jörg B. war. Jörg hatte nicht nur bar bezahlte Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren in seine eigene Tasche fließen lassen, sondern sogar Rechnungen für Computerzubehör, Sportbekleidung und Bewirtungen gefälscht, um sie dem Verein zur Erstattung vorzulegen. Auch hatte er sich für tatsächlich bestellte Ware Kredite von den Lieferfirmen einräumen lassen, weil der kleine Verein im Moment angeblich knapp bei Kasse wäre. Nach der Prüfung sämtlicher Kassenbücher, Belege und Geschäftsvorgänge stand fest, dass in der Vereinskasse ein fünfstelliger Betrag fehlte, womit der gemeinnützige Verein vor der Frage stand, ob nicht sogar Insolvenz anzumelden war. Man entschloss sich zunächst, gegen den Kassierer eine Strafanzeige wegen Untreue, Betrugs und Unterschlagung zu erstatten. Der Beschuldigte zeigte sich geständig und beteuerte, dass er durch seine Arbeitslosigkeit und die Ehescheidung in finanzielle Nöte geraten war. Dem Verein habe er nie schaden wollen - schliesslich habe sein Versuch, die immer größer werdenden Löcher durch Glücksspiel zu stopfen, sogar zu einer Verschlechterung seiner finanziellen Situation geführt. Zurückzahlen könne er das unterschlagene Geld nicht. Der sofort suspendierte Kassierer unterzeichnete ein notarielles Schuldanerkenntnis. Wirklich geholfen war dem Verein im Augenblick damit allerdings nicht, da wegen der hohen anderweitigen Verschuldung des Kassenwarts die Chance, das Geld innerhalb kurzer Zeit zurückzubekommen, denkbar gering war. Die Rettung des Vereins wurde letztendlich erst möglich, weil für den SV im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Landessportbund u.a. eine Vertrauensschadenversicherung bei der ARAG Sportversicherung bestand. Sie ersetzte dem stark angeschlagenen Verein schliesslich gegen Abtretung der Ansprüche den grössten Teil des entstandenen Schadens und sicherte ihm damit den Fortbestand. Unmittelbar darauf wählte der Verein in einer ausserordentlichen und lebhaften Mitgliederversammlung zwei neue Kassenprüfer, die die Geldgeschäfte fortan in doppelter Kontrolle steuerten und überwachten. *Namen von der Redaktion geändert

ARAG Sportversicherung informiert: Zusatzversicherung: Die Garderobe in Eigenregie sollten Sie gut versichert wissen! Der Mantel und die Winterjacke sind bei den Temperaturen wieder im Einsatz. Deswegen bieten viele Vereine bei Hallenveranstaltungen eine in Eigenregie betriebene Garderobe an. Die Aufbewahrung erfolgt in der Regel gegen eine Aufwandsentschädigung von rund einem Euro. Die Pflicht des Vereins aus dem automatisch geschlossenen Verwahrungsvertrag besteht dann in der Aufbewahrung der Sache und der Rückgabe auf Verlangen des Besuchers. Was ist jedoch bei Fehlern? Derartige vertragliche Ansprüche sind nicht Bestandteil einer Haftpflichtversicherung, bzw. der Sportversicherung des LSB/LSV. Als Zusatzversicherung zur Sportversicherung können die Vereine und Verbände eine sogenannte Garderobenversicherung im Vorfeld für die gemeldeten Veranstaltungen abschließen. Wird die Jacke von den Mitgliedern, bzw. Helfern des Vereins vertauscht oder beschädigt, bietet die Garderobenversicherung der ARAG Sportversicherung eine ideale Absicherung und das schon ab 34,--. Mehr Informationen erhalten Sie über Ihr Versicherungsbüro. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter www.arag-sport.de

ARAG Sportversicherung informiert: Skiurlaub? Aber Sicher! Es ist wieder soweit die Wintersaison hat begonnen. Wintersportfreunde haben sicherlich schon ihre Skier zum Service gegeben oder das neueste Modell angeschafft. Wenn die frisch gewarteten oder gar neuen Sportgeräte jedoch vor der Hütte gestohlen werden oder durch einen Bruch nach einem Sturz beschädigt werden, ist die Urlaubslaune im Tal. Noch schlimmer wird es, wenn Sie sich bei einem Sturz noch selbst verletzen oder versehentlich einen anderen Wintersportler schädigen, auch dann ist die DSV- Skiversicherung für Sie da. Zudem hilft die DSV-Skiversicherung bei der Durchsetzung eines Anspruches, wenn Sie unverschuldet in eine Kollision auf der Piste geraten und einen Schaden erleiden. Bei einem Streitwert von z.b. 20.000 können Ihnen über alle Instanzen Gerichts- und Anwaltskosten von über 18.000 im schlimmsten Fall entstehen. Die Freunde des Skisports (FdS) im Deutschen Skiverband (DSV), ein Partner der ARAG Sportversicherung, bieten Ihnen zusätzlich attraktive Versicherungspakete an, z.b. eine Snowboard-, Berufsskilehrer-, Reisegepäck- oder Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die als individuelle Erweiterung gewählt werden können. Mit der 4-Jahreszeiten Combi sind Sie auch im Sommer beim Mountainbiken und Inlineskaten unfallversichert. Nähere Infos dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Deutschen Skiverbandes unter www.ski-online.de

Rechtstipps & Urteile Heute zum Thema Internet und Sorgfaltspflichten von Fitness-Studio- Betreibern Wer fremde Texte auf seiner Internetseite veröffentlicht, sollte prüfen, ob und wie diese veröffentlicht werden dürfen. Das gilt auch für die Internetseite des Vereins! Im konkreten Fall ging es um zwei Rezeptsammlungen. Auf der Seite www.chefkoch.de hatten Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite www.marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH hat nun entschieden, dass auch die Betreiber von www.chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht ausreicht, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen (BGH, Az.: I ZR 166/07). Hohe Sorgfaltsanforderungen an Betreiber von Fitness-Studios Fitness-Geräte bergen auch bei sachgemäßem Gebrauch ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko! Darum treffen den Betreibern von Fitness- Studios auch innerhalb von Sportvereinen - nach Ansicht der ARAG Experten hohe Sorgfaltsanforderungen. Diese Meinung teilen offenbar auch die Richter des Landgerichts Coburg. Sie sprachen jetzt einem Mann 4.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sich dieser an einem so genannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während der Mann an dem Gerät trainierte riss plötzlich das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Metallstange prallte gegen seinen Kopf; er erlitt eine Platzwunde und eine Schädelprellung. Zudem leidet der Mann seit dem Unfall an Schwindelanfällen, eingeschränkter Hörfähigkeit und Tinnitus. Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Vor dem Unfall sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen, dass das Stahlseil stellenweise verrostet und einzelne Drähte des Seils bereits gerissen waren. Darum müsse der Betreiber des Fitness-Studios auch für etwaige Folgeschäden aufkommen (LG Coburg, Az.:23 O 249/06).

Zuletzt noch ein Tipp: Zu schnell zum Auswärtsspiel? Unter www.arag.de können Sie die zuletzt erhöhten Bußgelder und die für den Verstoß vorgesehenen Punkte direkt berechnen. Hier finden Sie auch weitere nützliche Kostenrechner.