Term-Sheet des der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft bis zu Nominale EUR 10,000.000,-- mit Aufstockungsmöglichkeit Zeichnungsangebot Zeichnungsphase: ab 03.05.2004 Emissionskurs: EUR 1.000,- + 5 % Ausgabeaufschlag Stückelung: EUR 1.000,- Valuta: 30.06.2004 Laufzeit: 5 Jahre Kapitalgarantie: 100 % Kupontermine: jährlich Kupon: Der Kupon berechnet sich aus der geringsten jährlichen, prozentuellen (positiven oder negativen) Kursentwicklung der im Basket enthaltenen Einzeltitel. Aktienbasket (25 Titel): Alcatel, Bank of America, Canon, Checkpoint Software, DaimlerChrysler, E.On, Endesa, Eni, France Telecom, Freddie Mac, General Electric, L Oréal, Metro, Microsoft, Nextel, Nintendo, Pfizer, Procter & Gamble, Roche, Royal Dutch, Sharp, Sony, Sumitomo Mitsui Financial GP, UBS, Unicredito Italiano ISIN: AT0000436159 Bei dem angebotenen Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 Abs. 1 Z 3 KMG ausgenommen ist.
1 Form und Nennbetrag Der (die "Bankschuldverschreibung"), begeben durch die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (die "Emittentin"), wird ab 30.06.2004 im Wege einer Daueremission in der Stückzahl von 10.000 (zehntausend) auf den Inhaber lautende, nicht fundierte Bankschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je Euro 1.000 mit Aufstockungsmöglichkeit emittiert. 2 Sammelverwahrung Die auf den Inhaber lautende Bankschuldverschreibung wird zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß 24 Depotgesetz, BGBL Nr. 424/1969, in der derzeit geltenden Fassung vertreten, die die Unterschrift zweier Vertreter der Emittentin trägt. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft zur Sammelverwahrung hinterlegt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von Bankschuldverschreibungen besteht daher nicht. 3 Kündigung Eine Kündigung seitens der Gläubiger oder der Emittentin der Bankschuldverschreibung ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist berechtigt, umlaufende Stücke der Bankschuldverschreibung zu Tilgungszwecken im Markt zurückzukaufen. 4 Verjährung Ansprüche aus fälligen Zinsscheinen verjähren nach 3 Jahren, aus der Bankschuldverschreibung nach 30 Jahren nach Fälligkeit. 5 Zahlstelle (1) Zahlstelle ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien. (2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Bankschuldverschreibung depotführende Stelle. 6 Haftung Die Emittentin haftet für die Tilgung dieser Bankschuldverschreibung mit ihrem gesamten Vermögen. Die Zahlungen erfolgen in Euro. 7 Zahlungen 8 Börseneinführung Die Zulassung der Bankschuldverschreibung zum Handel an der Wiener Börse kann erfolgen.
9 Bekanntmachung Alle Bekanntmachungen, die die Bankschuldverschreibung betreffen, erfolgen rechtsgültig im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen, tritt an ihre Stelle die für amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Teilschuldverschreibungen bedarf es nicht. 10 Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus der Bankschuldverschreibung gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. 11 Ausgabe Die Ausgabe der Bankschuldverschreibung erfolgt zu je Euro 1.000 pro Stück. Zuzüglich wird bei der Begebung ein Ausgabeaufschlag von 5 % berechnet. 12 Laufzeit Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Sie beginnt am 30.06.2004 und endet am 29.06.2009. 13 Verzinsung (1) Die Bankschuldverschreibung wird vom 30.06.2004 an verzinst. Die Zinsen werden jeweils vom 30.06. eines Jahres bis zum 29.06. des folgenden Jahres ( Zinsperiode ) berechnet. Die Zinsen werden jährlich im nachhinein am 30.06. eines jeden Jahres ausbezahlt. Die Verzinsung erfolgt auf Basis 30/360. (2) Die Bankschuldverschreibung wird mit einem Zinssatz, der sich nach den Feststellungswerten der in dem Basket gemäß 14 enthaltenen Aktien richtet, wie folgt verzinst: (a) Der Zinssatz wird ermittelt, indem die Kursentwicklung der einzelnen Basket-Aktien (auf Basis des von der jeweiligen Heimatbörse festgestellten und veröffentlichten Schlußkurses) zwischen den Feststellungstagen für die entsprechende Zinsperiode berechnet wird. Jene Basket-Aktie, welche am zweiten Feststellungstag (Endwert) der jeweiligen Zinsperiode die geringste prozentuelle Kursveränderung bezogen auf den ersten Feststellungstag (Anfangswert) der selben Zinsperiode - plus oder minus - vollzogen hat, bestimmt im Ausmaß ihrer absoluten prozentuellen Kursveränderung den Zinssatz der entsprechenden Zinsperiode. Der Zinssatz ist der positive absolute Betrag dieser prozentuellen Kursveränderung. (b) Die relevanten Feststellungstage für die einzelnen Zinsperioden sind: Feststellungstage: Anfangswert Endwert 1. Zinsperiode 23.06.2004 23.06.2005 2. Zinsperiode 23.06.2005 23.06.2006 3. Zinsperiode 23.06.2006 23.06.2007 4. Zinsperiode 23.06.2007 23.06.2008 5. Zinsperiode 23.06.2008 23.06.2009
Sollte ein Feststellungstag auf einen Tag fallen, der kein Handelstag ist, so verschiebt sich der Feststellungstag auf den unmittelbar folgenden Handelstag. Diese Regelung gilt für jede Aktie separat. "Handelstage" im Sinne dieses Paragraphen sind jene Tage, an denen die jeweilig maßgebliche Börse (gemäß 14) geöffnet ist. (3) Sollte eine Zinszahlung oder Tilgungszahlung auf einen Tag fallen, der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich der Zinszahlungs- oder Tilgungszahlungstermin auf den unmittelbar folgenden Bankarbeitstag. Ein Bankarbeitstag im Sinne dieser Bedingungen sind jene Tage, an denen alle maßgeblichen Bereiche des TARGET-Systems betriebsbereit sind. 14 Basket-Aktien (1) Der Basket besteht vorbehaltlich der Anpassungsregeln in den 16 und 17 aus den im Folgenden aufgelisteten 25 Aktien: Underlying ISIN Heimatbörse Alcatel New York FR0000130007 EN Paris Bank of America Corp US0605051046 New York Canon Inc JP3242800005 Tokyo Checkpoint Software IL0010824113 Nasdaq N-Mkt. Daimler Chrysler AG DE0007100000 Xetra E.On AG DE0007614406 Xetra Endesa S.A. ES0130670112 Madrid Eni SPA IT0003132476 Milan France Telecom FR0000133308 EN Paris Freddie Mac US3134003017 New York General Electric Corp US3696041033 New York L'Oreal FR0000120321 EN Paris Metro AG DE0007257503 Xetra Microsoft AG US5949181045 Nasdaq N-Mkt. Nextel US65332V1035 Nasdaq N-Mkt. Nintendo JP3756600007 Osaka Pfizer US7170811035 New York Procter& Gamble US7427181091 New York Roche Holding CH0012032048 Virt-X Royal Dutch Petroleum NL0000009470 EN Amsterdam Sharp Corp JP3359600008 Tokyo Sony Corp JP3435000009 Tokyo Sumitomo Mitsui Financial GP JP3890350006 Tokyo UBS AG Registered CH0012032030 Virt-X Unicredito Italiano SPA IT0000064854 Milan
15 Tilgung Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 30.06.2009. Der Tilgungsbetrag beträgt EUR 1.000 pro Stück. 16 Anpassung Wenn während der Laufzeit der Bankschuldverschreibungen eine Aktie durch Ereignisse insbesondere gem. Absatz (1) verändert wird: (1) in Bezug auf das Kapital oder das Vermögen der Gesellschaft einer Aktie eine Kapitalmaßnahme durch diese selbst oder durch einen Dritten erfolgt (z.b. Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Emission von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf Aktien, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits, Fusion, Spin-Off, Insolvenz, Liquidation) und (2) insb. wegen dieser Maßnahme der Basispreis und/oder die Kontraktgröße für auf die jeweilige Aktie der Gesellschaft bezogene Optionskontrakte ( Optionskontrakte ) angepaßt wird, die Optionskontrakte auf andere Weise verändert werden oder solche Anpassungen nur deshalb nicht vorgenommen werden, weil zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vorzunehmen wären, keine Optionskontrakte ausstehen, so wird der jeweilige Referenzwert ( 14) entsprechend angepaßt und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen sowie die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem sie gelten, erfolgen durch die Emittentin nach deren billigem Ermessen. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß 9. 17 Austausch (1) Sollte nach Maßgabe von 16 eine Anpassung des Referenzwertes einer Aktie nicht möglich sein (z.b. wegen der Einstellung der Börsennotierung einer Aktie auf Grund der Übernahme des Aktienkapitals durch die Gesellschaft einer anderen Aktie), so wird diese am Austauschtag gegen eine andere Aktie (die Ersatzaktie ) ausgetauscht. Die Emittentin wird den Austauschtag nach deren billigem Ermessen festlegen. (2) Diese Austauschentscheidung erfolgt durch die Emittentin nach deren billigem Ermessen und wird gemäß 9 veröffentlicht. Bei der Festlegung des Feststellungswertes der Ersatzaktie wird die Emittentin sowohl die Volatilität der zu ersetzenden Aktie und der Ersatzaktie, als auch die Kursveränderung der zu ersetzenden Aktie vom letzten Feststellungstag bis zum Austauschtag, sowie andere Faktoren nach dem billigen Ermessen der Emittentin berücksichtigen. 18 Marktstörung (1) Wenn insb. aus Gründen gem. Abs. (2) an einem Feststellungstag in Bezug auf eine Aktie eine Marktstörung eingetreten ist und fortbesteht, verschiebt sich der Feststellungstag auf den ersten Bankarbeitstag, an dem die Marktstörung nicht mehr besteht. Die Emittentin wird sich
bemühen, den Beteiligten unverzüglich bekannt zu machen, daß eine Marktstörung eingetreten ist. (2) Marktstörung bedeutet insb. die Suspendierung oder wesentliche Einschränkung des Handels (a) an der jeweiligen Heimatbörse allgemein oder (b) in der Aktie an der jeweiligen Heimatbörse oder (c) in Termin- oder Optionskontrakten mit Bezug auf die jeweilige Aktie. Eine Einschränkung der Handelszeit oder der Handelstage gilt nicht als Marktstörung, wenn sie auf eine angekündigte Änderung der regelmäßigen Geschäftsstunden der jeweiligen Heimatbörse zurückzuführen ist. Die durch die jeweilige Heimatbörse während eines Handelstages auferlegte Beschränkung zur Verhinderung von Preisveränderungen, die andernfalls zulässige Grenzen überschreiten würden, gilt als Marktstörung. Eine Anpassung gemäß 16 gilt nicht als Marktstörung. (3) Ist der Feststellungstag gemäß Absatz 1 um fünf Bankarbeitstage verschoben worden, wird die Emittentin nach billigem Ermessen einen maßgeblichen Schlusskurswert der von der Marktstörung betroffenen Aktie bestimmen, der nach ihrer Beurteilung den am Handelstag herrschenden Marktgegebenheiten entspricht. 19 Daueremission Bei dem angebotenen Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Ziffer 3 Kapitalmarktgesetz ausgenommen ist. Die ISIN lautet AT0000436159. 20 ISIN