Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

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Transkript:

www.muenster-netz.de Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Die münsternetz GmbH sorgt für die Netzanschlüsse an die Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmeversorgung Ihres Hauses. Wir bringen für Sie alles unter Dach und Fach. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich mit vielen kleinen und großen Details beschäftigen, bevor alles perfekt ist. Eines dieser vielen Details ist Ihr Anschluss für die Versorgung mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme. Um die Planung der dafür anfallenden Kosten für Sie möglichst einfach zu machen, haben wir in dieser Broschüre sämtliche Kosten für Ihren Netzanschluss zusammengestellt. Die Kosten für den Netzanschluss setzen sich zusammen aus: 1. Baukostenzuschüssen 2. Netzanschlusskosten 3. Inbetriebsetzungskosten 2 3

1. Baukostenzuschüsse (BKZ) Die BKZ sind anteilige Kosten für das Netz, die vom Kunden zu tragen sind. Für Strom, Erdgas und Fernwärme ist der BKZ jeweils gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage. Der BKZ erhöht sich entsprechend der angeforderten Leistung. Beauftragt ein Kunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als BKZ der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt. Für Trinkwasser ist der BKZ gestaffelt nach der Straßenfrontlänge. BKZ für Netzanschlüsse in Neubaugebieten Hierbei handelt es sich um Gebiete, die nach dem 01.04.2006 mit Strom, Trinkwasser, Erdgas und/oder Fernwärme erschlossen worden sind. Die Berechnung erfolgt individuell für das jeweilige Baugebiet nach den Ergänzenden Bestimmungen/Bedingungen. Auskunft über den jeweiligen BKZ erhalten Sie auf Anfrage. BKZ für Lückenbebauung und bestehende Baugebiete Hierbei handelt es sich um Netzanschlüsse für Strom, Trinkwasser, Erdgas und/oder Fernwärme, die an Verteilungsleitungen angeschlossen werden, die vor dem 01.04.2006 verlegt worden sind. Strom Preisstand: 01.01.2013 Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage gestaffelt. Dieser wird entsprechend der Niederspannungsverordnung (NAV) vom 01.11.2006 erhoben, wenn die Leistungsanforderung 30 KW übersteigt. Hausanschlusswert bis 30 KW (1x3x50 A) EUR (Netto) EUR (Brutto) Baukostenzuschuss entfällt entfällt Erdgas Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage, festgelegt und beträgt: Hausanschlusswert bis 10 KW EUR (Netto) EUR (Brutto) Baukostenzuschuss 435,00 517,65 Fernwärme Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage, festgelegt und beträgt: Hausanschlusswert bis 10 KW EUR (Netto) EUR (Brutto) Baukostenzuschuss 1.356,00 1.613,64 Trinkwasser Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach der Straßenfrontlänge, festgelegt und beträgt bis einschl. 8,00 m Straßenfrontlänge: EUR (Netto) EUR (Brutto) Baukostenzuschuss 520,00 556,40 Der BKZ erhöht sich entsprechend der Straßenfrontlänge: pro Meter EUR (Netto) EUR (Brutto) Straßenfrontlänge 8,00 m 65,00 69,55 4 5

2. Netzanschlusskosten Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/ Bedingungen. Die auf Seite 8 und 9 ausgewiesenen Preise für Netzanschlüsse gelten bis zur ersten Absperreinrichtung und für folgende Absicherungen bzw. Nennweiten: Strom: Kabelanschluss mit einer Absicherung bis max. 3 x 100 Ampere. Erdgas: Erdgasanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63. Trinkwasser: Trinkwasseranschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63. Fernwärme: Fernwärmeanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich DN 25. Sonstige Netzanschlüsse für alle Sparten werden separat berechnet und angeboten. 6 7

Einspartennetzanschlüsse mit Tiefbauarbeiten bis 10 m Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch münsternetz GmbH. Die Anschlüsse werden in einem separaten Graben verlegt. Stand 01.01.2013 Strom Erdgas Trinkwasser Fernwärme EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau) 1.600,00 1.904,00 1.500,00 1.785,00 2.180,00 2.332,60 3.700,00 4.403,00 Mehrpreis bis max. 3x160A 390,00 464,10 Mauerdurchführung bauseits - 75,00-89,25-75,00-89,25-75,00-80,25-75,00-89,25 Eigenschachtung auf Privatgrund je Meter - 20,00-23,80-20,00-23,80-20,00-21,40-20,00-23,80 Mehrspartennetzanschlüsse mit Tiefbauarbeiten bis 10 m Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch münsternetz GmbH. Die Anschlüsse werden zusammen mit anderen Versorgungsleitungen in einem gemeinsamen Graben verlegt. Bei gemeinsamer Verlegung ist ein Mehrspartennetzanschluss vorgesehen. Strom Erdgas Trinkwasser Fernwärme EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau) 970,00 1.154,30 1.200,00 1.428,00 1.536,00 1.643,52 3.500,00 4.165,00 Mehrpreis bis max. 3x160A 390,00 464,10 Eigenschachtung auf Privatgrund je Meter Stand 01.01.2013-10,00-11,90-10,00-11,90-10,00-10,70-10,00-11,90 Zusatzbetrag pro Meter Zusatzbetrag je angefangenem Meter Versorgungsleitung für Anschlüsse 10 m Anschlusslänge. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch münsternetz GmbH. Stand 01.01.2013 Strom Erdgas Trinkwasser Fernwärme Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Einzelverlegung 58,00 69,02 58,00 69,02 58,00 62,06 217,00 258,23 Gem. Verlegung 31,00 36,89 31,00 36,89 31,00 33,17 178,00 211,82 Mit Oberfläche Mit Oberfläche Mit Oberfläche Mit Oberfläche Einzelverlegung 103,00 122,57 103,00 122,57 103,00 110,21 280,00 333,20 Gem. Verlegung 50,00 59,50 50,00 59,50 50,00 53,50 212,00 252,28 8 9

Netzanschlussveränderungen Kosten für die Veränderung des Netzanschlusses fallen für Sie an, wenn die Arbeiten auf Ihre Veranlassung durchgeführt werden. Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/Bedingungen. Trennung von Netzanschlüssen und Tiefbauarbeiten Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch münsternetz GmbH. Strom (1 kv) Strom (10 kv) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Trennung 180,00 214,20 1.360,00 1.618,40 Erdgas Trinkwasser EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Trennung 250,00 297,50 510,00 545,70 Fernwärme Erdarbeiten (Baugrube) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Trennung 1.000,00 1.190,00 510,00* 606,90* *Preis je erf. Baugrube In den o.g. Preisen ist der Ausbau der Messeinrichtung enthalten. Soweit aus Gründen, die Sie als Auftraggeber zu vertreten haben, zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich sind, werden diese Kosten nach Aufwand abgerechnet. Umlegung von Netzanschlüssen Umlegungen von Netzanschlüssen werden nach Aufwand bzw. in Absprache pauschal abgerechnet. 3. Inbetriebsetzungskosten Sparten EUR (Netto) EUR (Brutto) Strom (1 kv) 67,98 80,90 Erdgas 75,00 89,25 Trinkwasser 75,00 80,25 Fernwärme 90,00 107,10 Ist eine vom Anschlussnehmer bzw. Kunden beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer bzw. der Kunde für jeden vergeblichen Inbetriebsetzungsversuch den Betrag gemäß den Ergänzenden Bedingungen der münsternetz GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) Folgende Rechtsgrundlagen gelten in den jeweils gültigen Fassung: Verordnung für Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2474/2485) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Trinkwasserversorgung (AVBWasserV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) jeweils in Verbindung mit den Ergänzenden Bestimmungen/ Bedingungen der münsternetz GmbH. 10 11

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte einfach an unser Netzanschlussteam: Thomas Holtermann Tel.: 02 51.6 94-40 65 Hubert Wilmer Tel.: 02 51.6 94-40 68 Wolfgang Havers Tel.: 02 51.6 94-40 67 münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster Stand 03/2014 Öffnungszeiten: Mo Fr 8 18 Uhr Telefon 02 51.6 94-1614 Fax 02 51.6 94-4066 netzanschlussteam@muenster-netz.de www.muenster-netz.de