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2 Ss 167/02. Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

Transkript:

1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 Stand: 12.03.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 Montag, 17. März 2014, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 176 11:00 Uhr: 13 Ns 6/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 16. Dez. 2012 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Aug. 2013 gemeinsam mit der bereits verurteilten Y. in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Lingen Tabakwaren im Wert von 134,70 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. Montag, 17. März 2014, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 188 15 KLs 27/13 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten X. aus Lingen, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2013 während des Überquerens einer Ampel an der Meppener Straße in Lingen der Zeugin A. mit einem Stoffbeutel gegen den Kopf geschlagen zu haben. A. soll sich dabei verletzt haben. Ca. 2-3 Wochen vor dieser Tat soll er vor einer Bäckerei in der Lookenstraße in Lingen einer unbekannten älteren Frau eine Tragetasche ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch soll die Frau gestürzt sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 8 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Dienstag, 18. März 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 5 Ns 159/13 25-jährigen Angeklagten X. aus Bad Bentheim. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 10. Jan. 2013 wegen Beihilfe zum Diebstahl unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Das Landgericht Osnabrück verwarf mit Urteil vom 10. Juni 2013 die Berufung des Betroffenen. Auf die Revision des Angeklagten hob das

3 Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 19. Sept. 2013 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Juni 2012 gemeinsam mit dem bereits verurteilten Y. zum Betriebsgelände eines Betonwerkes in Nordhorn begeben zu haben und dort Gasflaschen entwendet und die Flaschen danach bei einer freien Tankstelle als Bezugsund Rückgabestation für Gasflaschen abgegeben zu haben. Während dieser Tat soll der Angeklagte das Fahrzeug gelenkt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 13:30 Uhr: 5 Ns 185/13 24-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. Mai 2012 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr und 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Jan. 2012 ohne Einverständnis der Zeugin A. die Autoschlüssel ihres Pkw an sich genommen zu haben, um mit dem Pkw von der Mindener Straße in Osnabrück aus eine Spritztour über öffentliche Straßen zu unternehmen. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er nicht über eine Fahrerlaubnis der Verwaltungsbehörde verfüge. Durch das Anfahren eines Holzpfeilers soll er an dem Auto einen Schaden verursacht haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 14:15 Uhr: 5 Ns 56/13 30-jährigen Angeklagten X. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 18. Febr. 2013 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2012 auf der Straße An der Marienschule in Lingen rechtsradikale Parolen gerufen zu haben. Der alkoholisierte Angeklagte soll dabei mit einer hellen Hose bekleidet gewesen sein, auf deren linken vorderen Hosenbein sich öffentlich sichtbar ein Stempel mit dem Zeichen der NSDAP befunden haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen.

4 Donnerstag, 20. März 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 5 Ns 118/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten X. aus Bremen und den jetzt 27-jährigen Angeklagten Y. aus Bremen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagten am 03. Juni 2013 und zwar den Angeklagten X. wegen Diebstahls in 2 Fällen und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 und den Angeklagten Y. wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 13,00. Im Übrigen wurde der Angeklagte Y. freigesprochen. Der Angeklagte X. soll im Mai 2012 aus den Geschäftsräumen einer Zweiradfirma in Bawinkel Motorsägen entwendet haben. Y. soll die Motorsägen dann in das von dem Angeklagten X. geführte Fahrzeug geladen haben. X. soll dann mit dem Fahrzeug öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Spätestens im Nov. 2012 soll der Angeklagte X. aus einer Firma in der Bernhardstraße in Lingen ein Laser-Distanzmesser und zwei Meisselsets sowie zwei Kombihammer entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 160/13 30-jährigen Angeklagten X. aus Surwold. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 13. Aug. 2013 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Okt. 2012 mit seinem Pkw die Hauptstraße in Surwold befahren zu haben, obwohl er mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,51 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Während der Fahrt soll er in Höhe der dortigen Bushaltestelle von der Fahrbahn abgekommen sein und dabei zwei Begrenzungspfosten beschädigt haben. Kurze Zeit später soll er erneut von der Fahrbahn abgekommen und zwei weitere Begrenzungspfosten und eine Warnbarke beschädigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. Donnerstag, 20. März 2014, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 176

5 22 Ns 6/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten X. aus Dissen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Nov. 2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der alkoholisierte Angeklagte soll im März 2013 vor einem Haus an der Dielingerstraße mehrfach an die Haustür getreten haben. Als er von dem dort wohnenden Zeugen A. darauf angesprochen wurde, soll der Angeklagte diesen als Penner bezeichnet und die Haustür aufgedrückt haben. A. soll den Angeklagten dann aufgefordert haben, das Haus zu verlassen. Der Angeklagte soll aber wieder gegen die Tür gedrückt und A. einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt haben. Dann soll er auf A. weiter eingeschlagen und ihm auch Haare ausgerissen haben. Durch den Angriff soll A. erheblich verletzt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen.