Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Regensburg

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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Regensburg Vom 14. November 2000 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Regensburg folgende Satzung: 1 Studienziel 1 Das Studium der Mechatronik hat das Ziel, durch praxisorientierte Lehre eine auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden beruhende Ausbildung zu vermitteln, die zu einer eigenverantwortlichen Berufstätigkeit als Mechatronikingenieur oder Mechatronikingenieurin befähigt. 2 Durch eine umfassende Ausbildung in den Grundlagenfächern sollen die Studenten in die Lage versetzt werden, die wesentlichen Zusammenhänge zu erkennen und jene Flexibilität zu erlangen, die benötigt wird, um der rasch fortschreitenden technischen Entwicklung gerecht zu werden. 3 Die Ausbildung soll in den einschlägigen Fächern auch dazu befähigen, die Auswirkungen der Mechatronik auf die Umwelt zu erkennen und nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden. 4 Das Studium soll für Ingenieurtätigkeiten in folgenden Arbeitsgebieten befähigen: - Entwicklung (Konzeption, Entwurf, Berechnung, Simulation und Konstruktion von Hardware und Software für mechatronische Bauelemente, Geräte und Systeme) - Fertigung (Arbeitsvorbereitung, Produktion, Fertigungstechnik) - Qualitätssicherung - Vertrieb (Kundenberatung und Projektabwicklung) - Montage, Inbetriebsetzung und Service - Betrieb und Instandsetzung - Überwachung und Begutachtung. 5 Berufsmöglichkeiten bieten sich nicht nur in Wirtschaft, sondern auch in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes sowie in der freien Praxis. 2 Aufbau des Studiums 1 Das Grundstudium umfasst zwei theoretische Studiensemester. Das Hauptstudium umfasst vier theoretische und zwei praktische Studiensemester. 2 Die beiden praktischen Studiensemester werden als drittes und sechstes Studiensemester geführt. 1

3 Studieninhalte (1) Für das Studium gilt die Anlage 1 zu dieser Satzung. (2) Für die praktischen Studiensemester gilt ergänzend zu dieser Studien- und Prüfungsordnung die Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen in Bayern in ihrer jeweiligen Fassung. (3) Alle Fächer sind entweder Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer: 1. Pflichtfächer sind die Fächer eines Studiengangs, die für alle Studenten verbindlich sind. 2. 1 Wahlpflichtfächer sind die Fächer, die einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten werden. Jeder Student muss unter ihnen nach Maßgabe dieser Ordnung eine bestimmte Auswahl treffen. 2 Die gewählten Fächer werden wie Pflichtfächer behandelt. 3. 1 Wahlfächer sind Fächer, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich sind. 2 Sie können vom Studenten dem Studienangebot der Hochschule zusätzlich gewählt werden. 4 Zusatzqualifikation Studenten des Studienganges Mechatronik können die Zusatzqualifikation INTERNATIONAL MECHATRONICS ENGINEERING (IME) unter folgenden Bedingungen erwerben: a) Ableistung des zweiten praktischen Studiensemesters im Ausland und zusätzlich b) Anfertigung der Diplomarbeit in einem ländischen Betrieb oder einsemestriges Studium an einer ländischen Partnerhochschule im Anschluss an das zweite praktische Studiensemester. 5 Studienordnung, Studienplan (1) 1 Der zuständige Fachbereich erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studenten einen Studienplan, der nicht Teil der Studienordnung ist. 2 Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekanntzumachen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. 4 Der Studienplan soll insbesondere Regelungen und Angaben enthalten über 1. die Studienziele und -inhalte der Fächer, 2. die zeitliche Aufteilung der Wochenstunden je Fach und Semester, 3. Ziele und Inhalte der praktischen Studiensemester und der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie deren Form und Organisation (Ausbildungsplan), 4. die studiengangspezifischen Wahlpflichtfächer (Semesterwochenstundenzahl, Lehrveranstaltungsart, Studienziel und Studieninhalt der einzelnen Fächer), 2

5. den Katalog der wählbaren allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, 6. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise. 5 Die in dieser Studien- und Prüfungsordnung enthaltenen Angaben über die Studienziele und Studieninhalte sowie über den Ausbildungsplan für die praktischen Studiensemester können im Studienplan weiter differenziert werden. (2) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflichtfächer und Wahlfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass die dazugehörigen Lehrveranstaltungen bei nicht reichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 6 Fachstudienberatung Studenten, die nach Beendigung des zweiten Semesters in mindestens vier der zum Grundstudium gehörenden Fächer keine bzw. keine reichende Endnote vorweisen können, haben gemäß Art. 72 Abs. 1 Satz 6 BayHSchG die Fachstudienberatung aufzusuchen. 7 Eintritt in das Hauptstudium und das erste und zweite praktische Studiensemester (1) 1 Zum Eintritt in das Hauptstudium ist nur berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden oder in allen Fächern der Diplom-Vorprüfung mit einer Ausnahme die Endnote reichend oder besser erzielt hat. 2 Fächer der Diplom-Vorprüfung sind: - Technische Physik 1 - Technische Mechanik - Werkstoffe - Grundlagen der Konstruktion - Ingenieurmathematik 1 - Messtechnik 1 - Grundlagen Informatik - Mechatronische Elemente - Technisches Englisch - Regelungstechnik 1 - Grundlagen der Elektrotechnik - Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (2) Unbeschadet der Regelung in Satz 1 kann das erste praktische Studiensemester abgeleistet werden, wenn mindestens die vier Fächer - Technische Physik 1 - Ingenieurmathematik 1 - Technische Mechanik - Grundlagen der Elektrotechnik sowie drei weitere Fächer der Diplom-Vorprüfung erfolgreich abgelegt sind. (3) 1 Der Eintritt in das zweite praktische Studiensemester und in die folgenden Studiensemester setzt die bestandene Diplom-Vorprüfung und die erfolgreiche Ableistung des ersten praktischen Studiensemesters vor. 2 Darüber hin ist das Bestehen aller Prüfungen und studienbegleitender Leistungsnachweise des vierten Studiensemesters (dritten theoretischen Studiensemesters) Zulassungsvorsetzung. Hiervon kann in einem Fach eine Ausnahme gemacht werden. 3

8 Prüfungskommission 1 Für den Studiengang Mechatronik wird eine gemeinsame Prüfungskommission für die Diplom- Vorprüfung und die Diplomprüfung gebildet. 2 Die Prüfungskommission besteht dem vorsitzenden Mitglied und weiteren vier Mitgliedern. 3 In der Prüfungskommission sollen die am Studiengang Mechatronik beteiligten Fachbereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik sowie Informatik und Mathematik mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten sein. 9 Bewertung Für die Bewertung der Prüfungsleistungen, der studienbegleitenden Leistungsnachweise und der Diplomarbeit gilt mit Ausnahme der Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer die differenzierte Form nach 18 Abs. 2 Satz 3 RaPO. 10 Prüfungsgesamtnote (1) Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird als arithmetisches Mittel aller Endnoten der Diplomprüfung lt. Anlage 1 gebildet. (2) Der Divisor für die Berechnung der Gesamtnote beträgt 100. 11 Zeugnisse (1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung werden Zeugnisse gemäß Anlage 2 erstellt. (2) Den Endnoten im Diplom-Vorprüfungszeugnis und im Diplomprüfungszeugnis wird der nach 18 Abs. 7 RaPO zu Grunde liegende Notenwert mit einer Nachkommastelle angefügt. 12 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 in Kraft. 4

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Fachhochschule Regensburg vom 18. Februar 1999, vom 20. Juli 2000 sowie vom 27. Oktober 2000 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben vom 25.05.2000, Nr. XI/3-3/313(5/14)-11/31 238, sowie vom 05.09.2000, Nr. XI/3-3/313(5/14)-11/37 906. Regensburg, den 14. November 2000 Prof. Dr.-Ing. Kohnhäuser Präsident Die Satzung wurde am 14. November 2000 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 14. November 2000 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 14. November 2000. 5

Anlage 1 Übersicht über die Studienfächer und Leistungsnachweise des Fachhochschulstudiengangs Mechatronik an der Fachhochschule Regensburg I. Grundstudium lfd. Fachbezeichnung SWS im Art der Prüfungen Endnotenbildende Noten- Ergänzende Regelungen Nr. Art und Dauer in Minuten Grundstudium Lehrveranstaltung Zulassungsvorsetzungen 1) 1 Technische Physik 1 (PH1) 6 SU,Ü schrp 90-2 Werkstoffe (WT) 4 SU,Ü schrp 60-90 TN u LN 3 Ingenieurmathematik 1 (MA1) 10 SU,Ü schrp 90- schrp 90-4 Grundlagen Informatik (IN1) 6 SU,Ü + Pr schrp 90-5 Technisches Englisch (TE) 2 SU,Ü schrp 60-90 6 Grundlagen der Elektrotechnik (GE) 12 SU,Ü + Pr schrp 90- schrp 90- TN u LN TN u LN studienbegleitende Leistungsnachweise 2) 7 Technische Mechanik (TM) 6 SU,Ü schrp 90-8 Grundlagen Konstruktion (KO) 4 SU,Ü StA im 2. Semester 9 Messtechnik 1 (MT1) 4 SU,Ü schrp 60-90 10 Mechatronische Elemente (ME) 2 SU,Ü schrp 90-1) 11 Regelungstechnik 1 (RT1) 2 SU,Ü + Pr 12 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (AW1) Semesterwochenstunden insgesamt 60 schrp 90- TN u LN 2 SU,S Kl u/o StA u/o mdl LN 1) gewicht 3) 1/2 1/2 1/2 1/2 Teilprüfung 2) Teilprüfung 2) Teilprüfung 2) Teilprüfung 2) Das Nähere wird vom Fachbereichsrat im Studienplan festgelegt Notengewicht der Teilprüfungen bei der Bildung der Fachendnoten 2) Ausreichende Bewertung Vorsetzung für das Bestehen der Diplom-Vorprüfung. 3) 6

Erläuterungen der Abkürzungen: SU = seminaristischer Unterricht schrp = schriftliche Prüfung Kl = Klur Ü = Übung mdlp = mündliche Prüfung StA = Studienarbeit S = Seminar LN = studienbegleitender Leistungsnachweis SWS = Semesterwochenstunden Pr = TN = Teilnahmenachweis Ex = Exkursion Kol = Kolloquium Ref = Referat DA = Diplomarbeit 7

Art und Dauer in Minuten Anlage 1 Übersicht über die Studienfächer und Leistungsnachweise des Fachhochschulstudiengangs Mechatronik an der Fachhochschule Regensburg II. Hauptstudium lfd Fachbezeichnung SWS im Art der Prüfungen Endnotenbildende Noten- Ergänzende Regelungen Nr. Hauptstudium Lehrveranstaltung Gewicht Zulassungsvorsetzungen 1) studienbegleitende Leistungsnachweise 2) Teil 3) Gesamt 4) 13 Konstruktion, Dimensionierung und Fertigung 18 13.1 Mechatronische Konstruktion und CAD (CAD) 2/5 Teilprüfung 2) 8 SU,Ü, Pr StA im 5. Semester StA im 7. Semester LN 13.2 Fluidtechnik (FL) 4 SU,Ü schrp 90-1/5 Teilprüfung 2) 13.3 Fertigungstechnik (FT) 4 SU,Ü schrp 60 90 1/5 Teilprüfung 2) 13.4 Festigkeitslehre und Finite Elemente (FE) 4 SU,Ü schrp 90-1/5 Teilprüfung 2) 14 Digital-, Analog- und Leistungselektronik 20 14.1 Schaltungstechnik (SC) 4 SU,Ü schrp 90-1/5 Teilprüfung 2) 14.2 Analogelektronik (AE) 4 SU,Ü, Pr schrp 90 TN u LN 14.3 Digitalelektronik (DE) 4 SU,Ü, Pr schrp 90 TN u LN 14.4 Mikrocomputertechnik (MC) 6 SU,Ü, Pr schrp 90- TN u LN 1/5 Teilprüfung 2) 1/5 Teilprüfung 2) 1/5 Teilprüfung 2) 14.5 Leistungselektronik (LE) 4 SU,Ü schrp 90-1/5 Teilprüfung 2) 15 Methoden der Systemtechnik 9 15.1 Regelungstechnik /Systemdynamik (RT2) 6 SU,Ü, Pr schrp 90- TN u LN 3/5 Teilprüfung 2) 15.2 Signalverarbeitungssysteme (SS) 4 SU,Ü schrp 90-2/5 Teilprüfung 2) 16 Software-Engineering 5 16.1 Ingenieurmathematik 2 (MA2) 2 SU,Ü schrp 90-1/3 Teilprüfung 2) 16.2 Informatik 2 (IN2) 4 SU,Ü, Pr schrp 90- TN u LN 2/3 Teilprüfung 2) 8

2) 17 Physik und Mikrotechnik 13 17.1 Technische Physik 2 (PH2) 6 SU,Ü, Pr schrp 90- TN u LN 1/3 Teilprüfung 2) 17.2 Laser- und Optoelektronik (LO) 4 SU,Ü schrp 90-1/3 Teilprüfung 2) 17.3 Mikrotechnik (MR) 4 SU,Ü, Pr schrp 90- TN u LN 1/3 Teilprüfung 2) 18 Mess- und Automatisierungstechnik 15 18.1 Automatisierungstechnik (SPS und Robotik) 4 SU,Ü schrp 90-1/4 Teilprüfung 2) (AU) 18.2 Sensorik und Aktorik 1 (SA1) 4 SU,Ü schrp 90-1/4 Teilprüfung 2) 18.3 Sensorik und Aktorik 2 (SA2) 4 SU,Ü schrp 90-1/4 Teilprüfung 2) 18.4 Messtechnik 2 (MT2) 4 SU,Ü, Pr schrp 60 90 TN u LN 1/4 Teilprüfung 2) 19 Studiengangspezifische Wahlpflichtfächer 7 19.1 Studiengangspezifisches Wahlpflichtfach 1 4 SU,Ü,Pr StA u/o Kl 1) 1/2 Teilprüfung 2) (WP1) 19.2 Studiengangspezifisches Wahlpflichtfach 2 (WP2) 4 SU,Ü,Pr StA u/o Kl 1) 1/2 Teilprüfung 2) 20 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer 3 20.1 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach 2 SU,Ü,Pr Kl u/o StA u/o mdl 2 (AW2) LN 1) 1/2 1/2 Teilprüfung Teilprüfung 2) 20.2 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach 2 SU,Ü,Pr Kl u/o StA u/o mdl 3 (AW3) LN 1) 21 Praxisseminar 1 (Präsentationstechnik) (PS1) 2 SU,Ü Kol o Kl mit/ ohne Erfolg 1,2) 22 1. Vertiefungsfach Rechnergest. Konstruktion (RK) 2 SU,Ü, Pr Kl u/o StA u/o mdl LN mit/ohne Erfolg 1,2) 23 2. Vertiefungsfach Qualität und Zuverlässigkeit 2 SU,Ü Kl u/o StA u/o mdl LN mit/ohne Erfolg 1,2) (QU) 24 Praxisseminar 2 (Multimedia in Englisch) (PS2) 2 SU,Ü Kol o Kl mit/ ohne Erfolg 1,2) 25 3. Vertiefungsfach Software-Engineering (SE) 2 SU,Ü,Pr Kl u/o StA u/o mdl LN mit/ohne Erfolg 1,2) 26 4. Vertiefungsfach Digitale Regelungstechnik (DR) 27 Diplomarbeit und Präsentation (DA) 4 DA 1 10 Semesterwochenstunden 116 2 SU,Ü,Pr Kl u/o StA u/o mdl LN mit/ohne Erfolg 1,2) 9

1) Notengewicht der Teilprüfungen bei der Bildung der End- Das Nähere wird vom Fachbereichsrat im Studienplan festgelegt noten 2) Ausreichende Bewertung Vorsetzung für das Bestehen der Diplomprüfung gesamtnote 3) 4) Notengewicht der Endnoten bei der Bildung der Prüfungs- Erläuterungen der Abkürzungen: SU = seminaristischer Unterricht schrp = schriftliche Prüfung Kl = Klur Ü = Übung mdlp = mündliche Prüfung StA = Studienarbeit S = Seminar LN = studienbegleitender Leistungsnachweis SWS = Semesterwochenstunden Pr = TN = Teilnahmenachweis Ex = Exkursion Kol = Kolloquium Ref = Referat DA = Diplomarbeit 10

Anlage 2 Zeugnisse (Muster) Fachhochschule Regensburg Diplom - Vorprüfungszeugnis Frau / Herr... geboren am... in... hat auf Grund eines ordnungsgemäßen Grundstudiums die Diplom-Vorprüfung im Studiengang MECHATRONIK abgelegt und bestanden. Pflichtfächer Endnote Technische Physik 1 Werkstoffe Ingenieurmathematik 1 Grundlagen Informatik Technisches Englisch Grundlagen Elektrotechnik Technische Mechanik Grundlagen Konstruktion Messtechnik 1 Mechatronische Elemente Regelungstechnik 1 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach 1 Regensburg, den (Der Vorsitzende der Prüfungskommission) (Siegel) 11

Anlage 2 Zeugnisse (Muster) Fachhochschule Regensburg Diplomprüfungszeugnis Frau / Herr... geboren am... in... hat auf Grund eines ordnungsgemäßen Studiums die Diplomprüfung im Studiengang MECHATRONIK mit der Prüfungsgesamtnote und dem Gesamturteil bestanden. Pflichtfächer Endnote Notenwert Gewicht Konstruktion, Dimensionierung und Fertigung ( ) 18 Digital-, Analog- und Leistungselektronik ( ) 20 Methoden der Systemtechnik ( ) 9 Software-Engineering ( ) 5 Physik und Mikrotechnik ( ) 13 Mess- und Automatisierungstechnik ( ) 15 Studiengangspezifische Wahlpflichtfächer ( ) 7 (studiengangsp. Wahlpflichtfach 1) (studiengangsp. Wahlpflichtfach 2) 8. Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer ( ) 3 (allgemeines Wahlpflichtfach 2) (allgemeines Wahlpflichtfach 3) Diplomarbeit Titel der Diplomarbeit Endnote Notenwert Gewicht Thema Zeile 1 ( ) 10 Thema Zeile 2 Thema Zeile 3 Regensburg, den Der Präsident Der Vorsitzende der Prüfungskommission (Siegel) 12

Anlage 2 Zeugnisse (Muster) Erläuterungen: Das Studium umfasst auch zwei mit Erfolg abgelegte praktische Studiensemester. Im Rahmen der Diplom-Vorprüfung wurden in weiteren Fächern Prüfungen abgelegt oder Leistungsnachweise erbracht, die dem Diplom-Vorprüfungszeugnis zu ersehen sind. Die Endnote ergibt sich folgenden Notenwerten: sehr gut = 1,0-1,5; gut = 1,6-2,5; befriedigend = 2,6-3,5; reichend = 3,6-4,3; nicht reichend = über 4,3. Die Notenwerte werden mit dem angegebenen Gewicht zur Bildung der Prüfungsgesamtnote herangezogen. Die Prüfungsgesamtnote ist folgendem Gesamturteil zugeordnet: 1,0-1,2 = mit Auszeichnung bestanden; 1,3-1,5 = sehr gut bestanden; 1,6-2,5 = gut bestanden; 2,6-3,5 = befriedigend bestanden; 3,6-4,3 = bestanden. 13