Berechnungsablauf nach Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden DI Heidrun Stückler LandesEnergieVerein

Ähnliche Dokumente
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

35,4 LEK ErstellerIn

Energieausweis. OIB-Richtlinie 6

Was ist der Energieausweis? Wann brauche ich ihn? Welchen Nutzen habe ich? Rechtliche Situation. Inhalt und Interpretation des Ausweises

Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden Weiterentwicklung / Ausblick Energiebilanz Excel-Berechnungstools des OIB: Einführung

Heizlast, Heizwärmebedarf und Energieausweis. anhand eines Sanierungsobjekts

Christian Pöhn Wels

MIETOBJEKTE OTTO-PROBST STRASSE. Otto-Probst Straße Otto-Probst Straße Wien

ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE

ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE

MIETOBJEKT WOHNPARK KORNHÄUSEL. Kornhäuselgasse/ Robert Blum-Gasse 2/ Leystraße Wien

MIETOBJEKT ERLAAER STRASSE. Erlaaer Straße Wien

Energieausweis für Wohngebäude

200 kwh/m 2,a. unter 50 kwh/ m 2,a. DI Wolfgang Jilek Landesenergiebeauftragter

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /07 OIB-Richtlinie 6. - Richtlinie 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz. Ausgabe: April 2007

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

MIETOBJEKT MARKHOFGASSE 1-9 WÜRTZLERSTRASSE Wien

Praxiserfahrungen aus den ersten berechneten Beispielen

Baujahr SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA) HWB SK PEB SK

Der Energieausweis im Überblick

WOHNGEBÄUDE. HWB - Heizwärmebedarf. PEB - Primärenergiebedarf. CO2 - Kohlendioxidemission. fgee - Gesamtenergieeffizienz Faktor

Der Umgang mit dem Energieausweis in der Praxis. Stefan Kerschbaumer

DNWLY 'HU VWHUUHLFKLVFKH :HJ LP 1DFKKDOWLJHQ %DXHQ

OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

EnEV und Energieausweise 2009

HeizungsCheck und wiederkehrende Anlagenüberprüfungen nach OIB-Richtlinie 6 ENERGIEEFFIZIENZSCHECK

- Dokument. Nationalen Plan

Richtlinie 2002/91/EG Energieeffizienz von Gebäuden

Ausblick auf die Energiebedarfsberechnung nach EPBD

Building Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Planungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599

Wien, Energieausweisberechnung Pilzgasse 23, 1210 Wien

ArchiPHYSIK lizenziert für Brusatti GmbH

2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

MIETOBJEKT MARKHOFGASSE 1-9 WÜRTZLERSTRASSE Wien

Energieausweis _Kefermarkt, Harterleiten 24_Gaststätte EG

Energieeffiziente Betriebsgebäude

Badhausstrasse 11a B B B

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

, Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Anlage 9 A. Schlüsselattribute für Energieausweise:

NACHWEIS ÜBER DEN WÄRME- UND SCHALLSCHUTZ ALS BEILAGE DER BAUBEHÖRDLICHEN EINREICHPLANUNG

ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Verkaufsstätte Bahnhofstr. 54 (Geschäfte) - Wörgl

Energieausweis für Wohngebäude

Gebäudetechnik Ansätze zur Ermittlung des Energiebedarfs im Rahmen der Projekte GeoPot, Heizen2050 und ReCO2NWK

Grundstück mit Althaus

Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie 6 - Leitfaden. Leitfaden. Energietechnisches Verhalten von Gebäuden

EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ

Rahmenbedingungen zur Gebäuderichtlinie

Energieausweis für Wohngebäude

OIB- Richtlinie 6 und Leitfaden

Sanierungskonzept auf Niedrig- oder Niedrigstenergiestandard. Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See Eisenstädterstrasse 1A 7100 Neusiedl am See

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

ISBN Bauwerk Verlag - Berlin

WEGE ZUM FAST-NULLENERGIE-GEBÄUDE

Beuth Verlag GmbH Energieversorgung online Paket Bilanzierung und Effizienz Stand:

Garten befinde sich in Hanglage mit wunderschönem Blick auf die Weinberge.

53 kwh/m2.a. Ausstellungsdatum GEBÄUDE. Wien, Nußdorfer Straße 21_Wohnen. Gebäudeart. Erbaut. Mehrfamilienhäuser.

Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV Dr.-Ing. K.-H. Dahlem TU KL, EOR-Forum Dr.-Ing. K.- H.

Neuerungen in den energetisch relevanten SIA-Normen. Prof. Gerhard Zweifel HSLU Technik & Architektur Präsident SIA KGE

Ressourcenorientiertes Bauen

Praxisnahe Information aus erster Hand

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS Mehrfamilienhaus 1258m² WEG Unterdorf 16a-c, Sistrans

Was gibt der Energieausweis für die Wärmepumpenplanung Welche relevanten Kennzahlen sind enthalten? Sind die enthaltenen Kennzahlen auch brauchbar?

DIN V Teil 5 bis Y

Heizen, Kuhlen, Beluften & Beleuchten

Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit.

EnEV 2014 und Gebäudeautomation

Die OIB Richtlinie 6:2015

NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung

in Österreich der RICHTLINIE 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz

Check-in Energieeffizienz Bilanzierung der Energieverbräuche

SIMPLY EPBD. DI Peter Holzer Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems

2012/EA217 Wohn- und Geschäftsgebäude

RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIEN. Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke

Berechnung Gesamtenergiebedarf

Energieausweis für Wohngebäude

Energieeffiziente Nichtwohngebäude

am Di 05. Dezember 2017 in Göttingen

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Energieausweis für Wohngebäude

MIETOBJEKT KRAKAUER STASSE 14 ERNST-MELCHIOR-GASSE Wien

NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung (NÖ GEEV 2008) 8201/17 0 Stammverordnung 17/ Blatt 1-4 [CELEX: 32002L0091]

ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Einfamilienhaus Oder Bestand OG

NAHVERSORGUNGSZENTRUM 1210 Wien, Trillergasse 4

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau

Lösungsheft Energieausweis und Erstellen einer Energiebilanz

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

Die Umsetzung des Energieausweises aus technischer und rechtlicher Sicht

Energieausweis für Wohngebäude Nr

Transkript:

August 2007 Folie 1 Berechnungsablauf nach Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden DI Heidrun Stückler LandesEnergieVerein www.lev.at h.stueckler@lev.at

August 2007 Folie 2 Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden technischer Anhang zur OIB Richtlinie 6 Berechnungsmethode für Heizwärmebedarf, Kühlbedarf und Endenergiebedarf umfassend anwendbar für Neubau, Bestand, Sanierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden Berechnungsablauf aufgenommen in ÖNORMen

August 2007 Folie 3 Bestandteile des OIB-Leitfadens Kühl- und Lüftungsendenergiebedarf Teil D Wohnungslüftung Teil A Nutzenergie RLT Teil B Beleuchtung Teil E Trinkwasser Teil C Raumbilanz (HWB und KWB) Teil A Heizenergiebedarf Teil C Stand 11/06

August 2007 Folie 4 Aufbau des Leitfadens Stand 11/06

August 2007 Folie 5 Aufbau des Leitfadens August 07 OIB Leitfaden 2.6 ÖNORMen OIB Leitfaden 2.6 ÖNORM OIB RL 6 ÖNORM offen ÖNORM OIB Leitfaden 2.6 ÖNORM

August 2007 Folie 6 Normen zur Berechnung zur Berechnung sind folgende ÖNORMen heranzuziehen Titel der ÖNORM Nummer der ÖNORM Nutzenergiebedarf Heizwärme- und Kühlbedarf (HWB, KB) ÖNORM B 8110-6 Raumlufttechnik-Energiebedarf (RLTEB) ÖNORM H 5057 Endenergiebedarf Heiztechnik-Energiebedarf (HTEB) ÖNORM H 5056 Kühl-Energiebedarf (KEB) ÖNORM H 5058 Beleuchtungs-Energiebedarf (BelEB) ÖNORM H 5059 Tabelle: OIB-Leitfaden; Version 2.6 Werte für das Referenzklima und die Nutzungsprofile ÖNORM B 8110-5

August 2007 Folie 7 Berechnung von Wohngebäuden Teil des Leitfadens A. Heizwärme-, Kühlbedarf Neubau Sanierung Bestand B. Nutzenergiebedarf der energ. Luftaufbereitung C. EEB f. Heizung und Warmwasser D. EEB f. Kühlung und Luftförderung E. EEB f. Beleuchtung F. Berechnung des gesamten EEB G. Referenzausstattung I. Klimadaten J. Wärmebrückenkatalog K. Nutzungsprofile L. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren

August 2007 Folie 8 Berechnung von Nicht- Wohngebäuden Teil des Leitfadens A. Heizwärme-, Kühlbedarf natürl. kond. Neubau Sanierung natürl. kond. Bestand B. Nutzenergiebedarf der energ. Luftaufbereitung C. EEB f. Heizung und Warmwasser D. EEB f. Kühlung und Luftförderung E. EEB f. Beleuchtung F. Berechnung des gesamten EEB G. Referenzausstattung I. Klimadaten J. Wärmebrückenkatalog K. Nutzungsprofile L. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren

August 2007 Folie 9 Berechnung von Nicht- Wohngebäuden Teil des Leitfadens A. Heizwärme-, Kühlbedarf techn. kond. Neubau Sanierung techn. kond. Bestand B. Nutzenergiebedarf der energ. Luftaufbereitung C. EEB f. Heizung und Warmwasser D. EEB f. Kühlung und Luftförderung E. EEB f. Beleuchtung F. Berechnung des gesamten EEB G. Referenzausstattung I. Klimadaten J. Wärmebrückenkatalog K. Nutzungsprofile L. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren

August 2007 Folie 10 Berechnungsschema Normen bestehen aus einem umfassenden, komplexen System an Berechnungsformeln Eingabeaufwand kann reduziert werden durch Fixwerte Eingabewerte, die im Rahmen des Rechenverfahrens fixiert sind und vom Planer, der die Berechnung durchführt, nicht geändert werden können

August 2007 Folie 11 Berechnungsschema Defaultwerte Eingabewerte, die standardmäßig zur Anwendung kommen, sofern der Planer nicht über genauere Informationen zum Gebäude verfügt und diese anstelle der Defaultwerte in die Berechnung einbringen möchte. Defaultwerte sind konservativ angesetzt. Abweichungen von Defaultwerten müssen begründet werden z.b. durch Vorlage von Prüfzertifikaten, Detailplänen etc. und sind als solche dann auch überprüfbar Nachweis!

August 2007 Folie 12 Gesamtenergiebilanz Heizwärmebedarf, Kühlbedarf Grafik: DIN V 18599

August 2007 Folie 13 Zonierung Für die Berechnung des Energiebedarfs kann es notwendig sein, das Gebäude in unterschiedliche Berechnungszonen zu unterteilen Berechnungszonen ergeben sich aus den verschiedenen Nutzungsanforderungen Nutzungsprofile Der Gesamtenergiebedarf ergibt sich aus der Summe des Energiebedarfs aller Gebäudezonen

Gebäudekategorien Wohngebäude Bürogebäude Unterrichtsgebäude Kindergarten und Pflichtschulen Höhere Schulen und Hochschulen Krankenhäuser und Pflegeheime Beherbergungsstätten Pensionen Hotels Gaststätten Sportanlagen/ - hallen Verkaufsstätten Veranstaltungsstätten August 2007 Folie 14

August 2007 Folie 15 Konditionierte Zone Einteilung des Gebäudes in Zonen mit einheitlichen Nutzungsanforderungen Nutzungsprofil für Wohngebäude Nutzungsprofile für Nicht-Wohngebäude Wohnungen Geschäft Keller Büro

August 2007 Folie 16 Versorgungsbereich Versorgungsbereich erstreckt sich über mehrere Zonen Wohnungen Geschäft Keller Büro

August 2007 Folie 17 Versorgungsbereich Eine Zone kann auch mehrere Versorgungsbereiche einschließen Wohnungen Geschäft Keller Büro

August 2007 Folie 18 Objektdaten Gebäudehüllfläche Konditioniertes Brutto Volumen U-Werte aller wärmeabgebenden Bauteile Klimadaten Außentemperatur Innentemperatur

August 2007 Folie 19 Gebäudehüllfläche ist die aus den Außenabmessungen berechnete Oberfläche eines Gebäudes, die das konditionierte Brutto-Volumen umschließt

August 2007 Folie 20 Einflussfaktoren Heizwärmebedarf Transmission Lüftung solare Gewinne interne Gewinne

August 2007 Folie 21 Heizenergiebedarf Verluste der Raumheizung Verluste Wärmeabgabe Verluste Wärmeverteilung Verluste Speicherung Verluste Bereitstellung RH

August 2007 Folie 22 Heizenergiebedarf Verluste der Warmwasserbereitung Verluste Wärmeabgabe Verluste Wärmeverteilung Verluste Speicherung Verluste Bereitstellung WW

August 2007 Folie 23 Heizenergiebedarf Monatlicher Heizenergiebedarf Hilfsenergie Verluste Luftheizung Verluste WW Bereitung Verluste Raumheizung WW Wärmebedarf + + + + - - - Zurückgewonnene Verluste Nettoertrag Solaranlage Nutzbare Gewinne solar und intern Wärmeverluste durch Transmission u. Lüftung + HEB Heizenergiebedarf

August 2007 Folie 24 Raumlufttechnische Anlage Verluste der RLT- Anlage

August 2007 Folie 25 Kühlanlage Verluste der kältetechnischen Anlage

August 2007 Folie 26 Beleuchtung Beleuchtung wird zur Wärmequelle in der Energiebilanz

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! August 2007 Folie 27