Alleen Baumreihen, Fahrbahn und Abstandsregelungen Wolf Peter Polzin UNB Landkreis Bad Doberan August Bebel Str. 3 18209 Bad Doberan 038203 60559 wolf peter.polzin@lk dbr.de
Baumreihen zur Fixierung der Verkehrsfläche Allee nördlich des Sees Roxen zwischen Linkoping und Norrkoping (Schweden)
L 12, OD Bastorf Landkreis Bad Doberan
»Gib acht auf die Straß n künnst leicht dein Leben lassen«(um 1800) Burghausen, Landkreis Altötting, Oberbayern
Circular Verordnung an sämmtliche Wege Besichtigungs Behörden (im Großherzogtum Mecklenburg Schwerin, Mai 1840) 1., Wenn die Sicherstellung einer in gerader Richtung fortlaufenden Straße für nothwendig erkannt wird, so ist eine Baumpflanzung in der Entfernung von einer Rute rheinländisch, mit zwischen je zwei Bäumen eingelassenen Steinen 3 bis 4 Fuß über der Erde hoch, anzuordnen 3,767 m Großherzogliche Chaussee Verwaltungs Kommission (am 8. Oktober 1908) 2. Streng muß darauf geachtet werden, dass nur solche Bäume zu kaufen sind, welche als Fortsetzung des Stammes einen geraden nicht gegabelten Mitteltrieb haben. 6. Die Fahrstraße ist von überhängenden Zweigen gleichmäßig bis zu einer Höhe von 5 6 m durchaus freizuhalten Zur Schönheit des Baumes trägt es bei, wenn in gerader Fortsetzung des Stammes die Krone bis zur äußersten Spitze einen geraden Mittelstamm erhält, auf dessen Erhaltung größter Wert zu legen ist.
Verkehrsunfälle mit Personenschaden (2007, endgültige Zahlen) Land Unfälle mit PS dabei Getötete* Tote / 1.000 Unfälle Baden-Württemberg 40.634 624 15,36 Bayern 56.162 992 17,66 Berlin 14.511 56 0,41 Brandenburg 9.581 264 27,55 Bremen 3.112 19 6,11 Hamburg 8.426 30 3,56 Hessen 24.745 373 15,07 Mecklenburg-Vorpommern 6.781 145 21,38 Niedersachsen 35.036 632 18,04 Nordrhein-Westfalen 68.190 741 10,87 Rheinland-Pfalz 16.607 220 13,25 Saarland 4.787 61 12,74 Sachsen 15.767 236 14,97 Sachsen-Anhalt 10.178 213 20,93 Schleswig-Holstein 12.740 156 12,24 Thüringen Deutschland ohne B,HH,HB 8.588 335.845 187 4.949 21,77 14,74 17,06 * einschließlich der innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen Verstorbenen
Verkehrsunfälle mit Personenschaden (2007*) in Mecklenburg Vorpommern Polizeilich erfaßte Unfälle: 58.034 davon Bagatellschaden: 48.176 Unfälle mit Personenschaden: 6.781 innerorts: 4.119 außerorts*: 2.292 Autobahnen: 370 Getötete/ 1.000 Unfälle 7,77 44,94 27,03 Getötete: 145 Innerorts: 32 außerorts*: 103 Autobahnen: 10 Schwerverletzte: 1.803 Leichtverletzte: 6.881 Aufprall auf einen Baum 113 Unfälle mit 7 Getöteten 558 Unfälle mit 43 Getöteten 41,7 % der außerorts Getöteten starben nach Aufprall auf Bäume 77 Getötete/ 1.000 Unfälle 34,8 % der Straßen sind Alleen (28,1 %) oder einseitig von Baumreihen (6,8 %) bestanden
Postulate und Konsequenzen Eine Straße mit zwei begrenzenden Baumreihen ist eine Allee Eine Straße ohne Bäume ist keine Allee Zwei Baumreihen ohne Verkehrsweg sind zwei Baumreihen Baumreihe + Straße + Baumreihe = Allee
Lärchen Allee (GÜ 3), Moisall bei Bützow, Landkreis Güstrow
Schloßpark Pillnitz, ab 1723: keine Allee, da zwischen den Baumreihen kein Verkehrsweg verläuft
ALLEE Baumreihe Verkehrsweg Baumreihe
geschützte Baumreihe L i c h t r a u m p r o f i l 63 BNatSchG Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken des öffentlichen Verkehrs dienen, dürfen durch Naturschutz und Land schaftspflege in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nicht beeinträchtigt werden. geschützte Baumreihe
Alleenerlaß Mecklenburg Vorpommern Vom 21. Mai 2002 Gemeinsamer Erlaß des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums Erlaß Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung bindet die Behörden* untereinander, nicht aber Dritte (zb Gerichte) bezüglich des Abstandes Fahrbahn Bäume: Zweikomponenten Lösung 1. Sicherheit für den Verkehr Je höher die Belegung/Bedeutung der Straße, desto größer der Abstand Fahrbahn Bäume 2. Sicherheit für die Bäume Je kleiner der Abstand zur Fahrbahn, desto größer die Gefahr** für den Baum * an die der Erlaß gerichtet ist ** mechanische Gefahr: Anfahrschäden, chemische Gefahr: Streusalzschäden
Alleenerlaß Mecklenburg Vorpommern Vom 21. Mai 2002 Gemeinsamer Erlaß des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums 3.3 Pflanzabstände An Bundesstraßen ist zum befestigten Fahrbahnrand ein Abstand von 4,50 m einzuhalten. An stark frequentierten Landesstraßen ist zum befestigten Fahrbahnrand ein Abstand von 3,50 m einzuhalten. An weniger frequentierten Landesstraßen, an denen Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgewiesen sind, können auch geringere Abstände, mindestens jedoch 2,00 m gewählt werden. An schwach frequentierten Landesstraßen soll zum befestigten Fahrbahnrand der Mindestabstand 1,50 m betragen.
Alleenerlaß Mecklenburg Vorpommern Vom 21. Mai 2002 Gemeinsamer Erlaß des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums Straßentyp Verkehrsmenge Mindestpflanzabstand von der befestigten Fahrbahnkante Anmerkungen Bundesstraße ohne Angabe 4,50 m 18.233 DTV (B 105) 1.095 DTV (B 195) stark frequentierte Landesstraße > 5.000 DTV 3,50 m 5.544 DTV (NVP 1) 5.116 DTV (NVP 25) weniger frequentierte Landesstraße 2.500 5.000 DTV 2,00 m (mit Geschwindigkeitsbeschränkung) 4.069 DTV (UER 12) mind. 6 weitere K Straßen schwach frequentierte Landesstraße < 2.500 DTV 1,50 m Quelle: Verkehrsmengenkarte M V, LAStrV, Stand 31.12.2006
Abstand der Linden von der Fahrbahnkante 4 bis > 8 Meter B 299, Aich Landkreis Landshut
L 191, Bandelstorf, Landkreis Bad Doberan
DBR 6 Linden Allee zwischen Bad Doberan und Retschow
L 122 Kröpelin Rerik Landkreis Bad Doberan Belegung 2007 2.048 DTV Abstand Bäume Fahrbahnkante max. 1,0 m künftiger Abstand nach Alleenerlaß mind. 1,5 m
Lichtraumprofil 4,5 m Situation an der L 122 heute Radweg (2 m breit) außerhalb der Kronentraufe 0,75 m Fahrbahnkante Baum 0,5 m Leitungen (TK, Gas, Wasser) > 2,0 m L 122
Situation an der L 122 in Zukunft Fahrbahnkante Baum ca. 8 m Radweg (2 m breit) außerhalb der Kronentraufe 0,75 m Leitungen (TK, Gas, Wasser) > 3,0 m L 122
Planakzent L 13, BAB 20 Bad Doberan, 5.626 DTV 2007
Planakzent L 13, BAB 20 Bad Doberan, 5.626 DTV ca. 2090
Planakzent L 13, BAB 20 Bad Doberan, 5.626 DTV ca. 2200
Vorhanden / in Planung Alleen Entwicklungsprogramm für das Land Mecklenburg Vorpommern Alleen Entwicklungskonzept für den Einzugsbereich der Straßenbauämter Alleen Entwicklungskonzept für den Landkreis erforderlich Straßenbezogener Bestands und Maßnahmeplan derzeit in Anwendung prognostizierbare Straßenbreite straßenbegleitende Verkehrswege zu verlegende Leitungen mögliche und sinnvolle Bepflanzung Prioritäten Planfeststellungs oder andere Genehmigungsverfahren
Straßenbezogener Bestands und Maßnahmeplan (Bei der Planung künftige Leitungen, Radwege etc. so berücksichtigen, daß moderater Abstand der Bäume zur Fahrbahnkante möglich bleibt!) Abstand Fahrbahnkante Baum 2,40 m L 12, Heiligendamm Hinter Bollhagen alternativ hier, wenn Bäume abgängig
mit 54 Fotos alter Alleen, deren Bäume den Fahrbahnrand begrenzen
Werbekampagne des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsichrheit Alleen durch nichts zu ersetzen Alleen durch Nichts zu ersetzen
wolf peter.polzin@lk dbr.de