Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule

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Transkript:

Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2013

Die Bayerische Realschule In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge einzutreten. Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: 1. Flyer Die bayerische Realschule, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2. Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/ Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 2

Wahlpflichtfächergruppen der Realschule Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler zwischen drei Wahlpflichtfächergruppen wählen. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese nur durch ihre Profilfächer voneinander. Ca. 80% des Unterrichts ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich. Zu beachten ist, dass der Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächergruppen gleichwertig ist. Wahlpflichtfächergruppe I Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Wahlpflichtfächergruppe II Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich Wahlpflichtfächergruppe IIIa Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch Wahlpflichtfächergruppe IIIb Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 3

Wahlpflichtfächergruppe I Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Die Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer Vielfalt beobachtet und beschrieben. Zielgruppe: Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 4

Wahlpflichtfächergruppe II Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen. Zielgruppe: Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 5

Wahlpflichtfächergruppe IIIa Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch Zielgruppe: Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen, kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder Tschechisch (nach Angebot der Schule) Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 6

Wahlpflichtfächergruppe IIIb Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die jeweilige Schwerpunktsetzung. Zielgruppe: Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die Bereiche Soziales bzw. Gestaltung. Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige Profilfach Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 7

Übersicht über die Wahlpflichtfächergruppen Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 8

Realschulen für Behinderte Für wen sind die Schulen bestimmt? BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können. Welche Realschulen nehmen Behinderte auf? Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind dies: Edith-Stein-Schule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422, Heimschule, Tagesheim Samuel-Heinicke-Realschule (Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum ggmbh München), In den Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen, Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 8393-6014, Schülerheim Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 9

Der Unterricht in der Realschule Der Unterricht an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch unterschiedlichste methodische Zugänge an Inhalte herangeführt. Neben dem fragend-entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende Unterrichtsformen. Projektunterricht nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer natürlichen Umgebung. So genannte Projektpräsentationen werden seit dem Schuljahr 2006/07 in den 9. Jahrgangsstufen der Realschule erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler Kompetenzen, die insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung sind. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 10

Der Unterricht in der Realschule Neben einer breiten Allgemeinbildung, die weitere schulische Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife und anschließendem Studium ermöglicht, bietet die Realschule auch eine Vielzahl an berufsorientierten Fächern. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet. In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der Berufswahlvorbereitung ein, die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 11

Berufsvorbereitung der Realschüler Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 12

Schulische Anschlussmöglichkeiten Der Realschulabschluss bietet vielfältige Anschlussmöglichkeiten. Neben dem Beginn einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Wege über weiterführende Schulen bis zur Aufnahme eines Studiums eingeschlagen werden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 13

Der Übertritt an die Realschule Übertritt an eine Realschule Nur bei bestandenem Probeunterricht bis Ø 2,66 (D,M,HSU) Geeignet für den Besuch einer Realschule Probeunterricht an Realschule ab Ø 3,00 (D,M,HSU) Grundschule 4. Jahrgangsstufe Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 14

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule Gymnasium 5. Jgst. Realschule 5. Jgst. Mittelschule 6. Jgst. Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Ø 2,5 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien 49 MSO Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 15

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst. des Gymnasiums und der Realschule Gymnasium 6. Jgst. Realschule 6. Jgst. Mittelschule 6. Jgst. Nur mit Aufnahmeprüfung! Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien 49 MSO Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 16

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Mittelschule Gymnasium 7. Jgst. Realschule 7. Jgst. Wirtschaftsschule 7. Jgst. Mittelschule M 7-Klasse Mittelschule 7. Jgst. Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS (Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.) Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule Aufnahmeprüfung und Probezeit Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmepr. Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, E im Zwischenzeugnis o. Jahreszeugnis Mittelschule 6. Klasse Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 17

Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst. Übertritt von - nach Realschule Gymnasium von 4. Jgst. GS In 5. Jgst. von 5. Jgst MS in 5. Jgst. von 5. Jgst MS in 6. Jgst. von 5. Jgst RS in 5. Jgst. von 5. Jgst RS in 6. Jgst. Übertrittszeugnis im Mai bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.b. bei Krankheit) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)! Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien. Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich Übertrittszeugnis im Mai bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.b. bei Krankheit)) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai) Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien. Nur mit Aufnahmeprüfung! --- Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz Anmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy --- Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,00 (D,M,E) Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 18

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. der RS Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und das 12. Lebensjahr am 30. September noch nicht vollendet hat (steht noch nicht in der RSO, wird aber analog zur GSO festgelegt) Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 19

Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit folgenden Aufgaben: Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte: Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen) Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) Angebote der Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 20

Dokumente für die Anmeldung Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen: das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt, das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde, ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 21

Übertritt von einer Privatschule an die Realschule Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden. Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule) Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 22

Probezeit und Elternwille Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch? Der Elternwille meint, dass Eltern sich unter bestimmten Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach 26 der Realschulordnung (RSO) die Aufnahme in die Realschule beantragen. Gibt es eine Probezeit für ein Kind? Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung 29 und 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 23

Wie sieht der Probeunterricht aus? Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen. Rechtschreibung Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu verbessernder Fehlertext) geprüft. Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich. Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann. Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 24

Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/ Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 25

Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht Probeunterricht Deutsch-Rechtschreiben 2012 Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 26

Was ist eine Aufnahmeprüfung? Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule. Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte, im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule mindestens die Note 4, im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) mindestens die Note 2 nachgewiesen wird. In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann. Die Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich durchgeführt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 27

Unsere Realschule stellt sich vor Individueller Text der Nachbarrealschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Staatliche Schulberatung, Ulbricht/Reichensperger 11/2013 29