Fachbroschüre. Türen und Tore. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

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Transkript:

Fachbroschüre Türen und Tore bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Täglich öffnen und schliessen Menschen Türen und passieren Tore. Nicht immer geschieht das völlig reibungslos. Betreiber sollen automatisierte Anlagen mit Sicherheitselementen versehen und sie regelmässig warten. Dadurch nimmt die Sicherheit für Benutzende zu.

Dem Risiko die Tür weisen Mit Türen und Toren ereignen sich immer wieder Unfälle. Von eingeklemmten Fingern bis hin zu Knochenbrüchen oder Schlimmerem fast jeder dieser Unfälle könnte vermieden werden. Denn ist eine automatisierte Anlage technisch auf dem neusten Stand und wird sie regelmässig und fachgerecht gewartet, sinkt das Unfallrisiko beträchtlich. Sind Gefahrenstellen und Schwachpunkte bekannt, können geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden. Rechtliches Türen und Tore dürfen gemäss dem Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen und sorgfältigen Verwendung Leben und Gesundheit der Benützer und Dritter nicht gefährden. Automatische Toranlagen mit Motorantrieb müssen den in der Maschinenrichtlinie (EG-Richtlinie Nr. 98 / 37 vom 22. Juni 1998; ab 29. 12. 2009: Nr. 2006 / 42 / EG) aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die Anforderungen an Lifttüren sind in den Europäischen Aufzugsnormen EN 81-1 und EN 81-2 festgelegt. Türen und Tore, für die der Bundesrat keine grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festgelegt hat, müssen nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden (siehe Richtlinien und Normen auf der letzten Seite). Deshalb ist es sinnvoll, bei der Bestellung von Türen und Toren schriftlich festzuhalten: «Die Produkte müssen den geltenden technischen Richtlinien und Normen ent sprechen.» Gemäss Obligationenrecht [1] hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, der infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts des Werkes entsteht. Er haftet für Schäden, die durch Mängel verursacht werden. Ein Werkmangel liegt vor, wenn Gestaltung und Funk tion nicht sicher sind, z. B. mangelhafte Beleuchtung oder gefährliche Unebenheiten (Stolperfallen). Die Werkeigentümerhaftung ist eine Kausalhaftung, bei der das Verschulden des Werkeigentümers keine Haftungsvoraussetzung ist. Massnahmen im Notfall Wird eine Person, ein Tier oder ein Gegenstand eingeklemmt, muss zuerst der Strom des Antriebs ausgeschaltet werden. Unmittelbar neben dem Tor oder der Türe muss deshalb mit einem Sicherheitsschalter die Energiezufuhr zum Antrieb unterbrochen werden können. Der Schalter muss auffällig gekennzeichnet sein und während Wartungsarbeiten mit einem Vorhängeschloss gesichert werden können. Türen und Tore, die sich nicht mit einer Kraft bis 150 Newton (15 kg) öffnen lassen, müssen vom Antrieb abgekuppelt werden können. Der Ort des Kupplungsmechanismus muss auffällig gekennzeichnet (zum Beispiel mit dem unten abgebildeten Aufkleber) und die Bedienung verständlich beschrieben sein. Der Aufkleber 2.008 «Not-Entriegelung» (25 3 cm) kann auf www.bfu.ch bestellt werden. Wartung Ohne regelmässige und fachgerechte Wartung wird jede automatische Tür früher oder später zum Sicherheitsrisiko. Es wird empfohlen, bei einer ausgewiesenen Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschliessen und Servicekontrollen und Reparaturarbeiten in einem Kontrollbuch einzutragen.

Übersicht Türen und Tore Typ Anwendung zu beachten Flügeltüren und -tore Wohnbauten Aussenbereich von Liegenschaften Fluchttüren Brandschutztüren Staketentore im Umzäunungsbereich Öffnungsrichtung Durchgangsbereiche In Tore eingebaute Service- und Fluchttüren elektrisch absichern Klemmstellen auf der Bandseite (Scharnierseite) Schiebetüren und -tore Lifttüren Geschäfte (Glastüren) Eingangshallen Hallentore Staketentore im Umzäunungsbereich Benützungsfrequenz Freiräume Klemmstellen Einzugsstellen Falttore und Schiebefalttore Hallentore Lift- und Fahrzeugtüren Parkhäuser Klemmstellen im Faltbereich Finger-Einklemmgefahr in Türspalten Kipptore Garagentore Viele Klemmstellen Kinder Seitliche Zugänge Absturzgefahr von Tor und Gegengewichten Schwingtore Geräteräume Sporthallen Garagentore Platzbedarf im Schwingbereich Absturzgefahr von Tor und Gegengewichten Bei Geräteraumtoren eine mindestens 8 cm hohe elastische Dichtung an der Hauptschliesskante Sektionaltore Garagentore Absturzgefahr des Tores Service- und Fluchttüren Zylinder-, Dreh-, Karusselltüren Einkaufsgeschäfte Eingangshallen Rollstuhlfahrer Behinderte Personen Benützungsfrequenz Einzugsstellen Rolltore und -gitter Garagen Einbruchschutz Klemmstellen Absturzgefahr

Gefahrenstellen und Schutzmassnahmen Klemmstellen Verunfallen Personen beim Umgang mit Türen und Toren, Abstände zur Vermeidung von Klemmstellen in mm geschieht das häufig, weil sie eingeklemmt werden. Des- 500 500 180 180 halb müssen Klemmstellen zwischen dem Objekt und seiner unmittelbaren Umgebung schon bei der Planung vermieden werden. Zum Schutz gefährdeter Körperteile 120 120 dürfen nebenstehende Abstände nicht unterschritten werden. Sind mehrere Körperteile an der gleichen Klemmstelle 120 100 25 gefährdet, muss der grössere Mindestabstand angewendet werden. Für Erwachsene und Kinder über 14 Jahre Schutzmassnahmen Am Beispiel einer Flügeltür: Die Gefahr, beim Öffnen und Schliessen der Tür eingeklemmt zu werden, lässt sich durch folgende Massnahmen verhindern: Allgemeine Schutzmassnahmen 3 1 Einrichtungen, die bei Berührung abschalten: Kontaktleisten oder Kontaktteppiche (bzw. Kontakt- 2 4 flächen) müssen den Stromkreis bei Betätigung unterbrechen und so die Türkanten vor dem Auftreffen auf 3 1 das Hindernis stoppen. Sogenannte Luft- oder Druckwellenschalter dürfen nur verwendet werden, wenn sie für den Personenschutz zugelassen sind. 1 2 Mit deformierbarem Material gesicherte Schliesskanten: Damit die Finger nicht gequetscht werden können, muss das an den Schliesskanten der Tür angebrachte Schutzprofil mindestens 25 mm nachgeben können. 3 Berührungslos wirkende Einrichtungen: Lichtschranken, Infrarot- oder Ultraschallbewegungsmelder müssen so angeordnet sein, dass sie die Bewegung der Tür stoppen, bevor diese auf ein Hindernis trifft. Sie werden meist als ergänzende Schutzeinrichtungen angebracht. Griffe und Drücker Bei Griffen und Drückern sollte besonders auf die Vermeidung von Klemmstellen geachtet werden. Es gelten folgende Minimalmasse (Türflügel in Endstellung): Anordnung von Drückern 25 mm 4 Kraft- und Energiebegrenzung: Der von der Tür ausgehende Kraftstoss sollte 400 N während 0,75 Sekunden nicht überschrei ten. Dieser Wert muss regelmässig kontrolliert werden. 75 mm

Besondere Schutzmassnahmen bei Flügeltüren Klemmstellen an den Nebenschliesskanten von Flügel türen (Band- oder Scharnierseite) können vor allem jüngeren Kindern gefährlich werden. Sie sollten deshalb in Kindergärten und Schulhäusern der Unterstufe idealerweise gut abgesichert sein. Dies kann durch folgende Massnahmen erreicht werden: Abstand zwischen Türflügel und fixem Teil ist grösser als 25 mm. Eingebaute Türschliesser bremsen die Türe ab. Die Klemmstelle wird mit konstruktiven Massnahmen abgedeckt (siehe Grafiken). Massnahmen Sicherung Nebenschliesskante Gummi- oder Stoffverdeck Gummiverdeck Besondere Schutzmassnahmen bei Kipptoren Schutzeinrichtungen gegen das Eingeklemmtwerden müssen nicht nur auf der Höhe einer Motorhaube oder eines Autodaches wirksam sein, sondern auch auf derjenigen von 12 cm, wo ein Kleinkind liegen könnte. Die seitlichen Scherstellen sind ebenfalls zu sichern. Neben der Einklemmgefahr muss die Absturzgefahr von Toren und Gegengewichten beachtet werden. Für Tore gibt es spezielle Fangvorrichtungen. Kontaktleisten müssen geometrisch so angeordnet sein, dass sie den ganzen Bewegungsbereich des Kipptors schützen. Meistens müssen sie unten, an der Hauptschliesskante des Tors, in einem Winkel von 30 60 angebracht werden. Klemmstellen bei Kipptoren Klemmstellen Kontaktleiste unten am Kipptor 30 60 Kipptor geschlossen

Besondere Schutzmassnahmen bei Schiebe türen und -toren Klemmstellen bei Schiebetüren Bei Schiebetüren und -toren sind die Hauptschliesskanten meistens gut abgesichert. Türen mit unebenen Flächen (eingesetzte Füllungen, Servicetüren) bergen oft Gefahren an den Nebenschliesskanten. Abstände von mehr als 8 mm 2 zwischen Wand- und Tür fläche können zum Einklemmen 1 1 2 von Gliedmassen führen. Bei automatischen Schiebetüren müssen die Sensoren auch Personen erfassen, die sich der Wand entlang auf die Türöffnung zu bewegen. 1 Hauptschliesskanten 2 Nebenschliesskanten Es muss ausreichend Platz zum Öffnen der Türflügel vorhanden sein. Bei Schiebefalttoren müssen im Bereich Klemmstellen bei Falttoren der sich faltenden Torelemente insbesondere zwischen Faltelement und Wand Schutzmassnahmen ergriffen werden. Einklemmgefahr beim Öffnen des Tors Besondere Schutzmassnahmen bei Karussell türen Karusselltüren werden gerne dort eingesetzt, wo viele Menschen ein- und ausgehen. Hat ein Modell Mängel, kann das besonders für Kinder und ältere Menschen Risiken bergen. Veraltete Karusselltürmodelle sollten durch gezieltes Nachrüsten mit Sicherheitselementen auf den neusten Stand der Technik gemäss Richtlinien und Normen gebracht werden. Näheres findet sich in der DIN-Norm 186501/2. Auffahrschutz innen Ist der Durchmesser einer Karusselltüre grösser als 3 m, muss diese auf der Innenseite mit einem Auffahrschutz versehen sein. Dadurch stoppt die Türe, bevor sie eine Person berührt. Not-Stopp Die Karusselltür sollte an den Eingangsbereichen (mindestens innen) mit Not-Stopp-Tasten ausgerüstet sein. Durch Drücken muss die Tür sofort stehen bleiben. Erst nachdem der Not-Stopp entriegelt worden ist, darf sie sich wieder drehen. Geschwindigkeitsreduktionstasten Damit auch Personen mit eingeschränkter Mobilität die Karusselltür gefahrlos benutzen können, sollten auf beiden Seiten der Tür Geschwindigkeitsreduktionstasten angebracht werden. Durch Betätigung wird die Geschwindigkeit während mindestens einer kompletten Umdrehung stark gedrosselt. Ist eine öffentlich zugängliche Zusatztür vorhanden, ist diese Massnahme nicht nötig. Kontaktleisten An einer Karusselltür befinden sich verschiedene Kontaktleisten aus verbiegbarem Gummi. Diese sind auf äussere Anzeichen für Beschädigungen zu untersuchen. Zudem sollte die Karusselltür stoppen, wenn die Kontaktleisten an drehenden und feststehenden Türkanten zusammengedrückt werden. Achtung: Test nicht dort durchführen, wo die Haupt- auf die Nebenschliesskante trifft (Selbstgefährdung vermeiden).

Sicher leben: Ihre bfu. 2.005.01 10.2009 Die bfu setzt sich im öffentlichen Auftrag für die Sicherheit ein. Als Schweizer Kompetenzzentrum für Unfallprävention forscht sie in den Bereichen Strassenverkehr, Sport sowie Haus und Freizeit und gibt ihr Wissen durch Beratungen, Aus bildungen und Kom munikation an Privatpersonen und Fachkreise weiter. Mehr über Unfall prävention auf www.bfu.ch. Weitere Informationen Wir empfehlen Ihnen ausserdem folgende Publikationen: 2.003 Geländer und Brüstungen (Fachbroschüre) 2.006 Glas in der Architektur (Fachbroschüre) 2.007 Treppen (Fachbroschüre) 2.027 Bodenbeläge (Dokumentation) 2.032 Bodenbeläge (Anforderungsliste) 2.034 Sicherheit im Wohnungsbau, Vorschriften der Schweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein zur baulichen Gestaltung von Geländern, Brüstungen und Treppen (Dokumentation) Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG sia-norm 343.112, November 2000, Tore Mechanische Aspekte Anforderungen (SN EN 12604:2000) sia-norm 343.110, Juni 2001, Nutzungs sicherheit kraftbetätigter Tore Anforderungen (EN 12453) SN EN 12445:2001, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore Prüfverfahren Europäische Norm EN 12635:2002, Tore Einbau und Nutzung SN EN 349, Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen DIN-Norm 18650-1 2:2005, Automatische Türsysteme Suva-Checkliste, Türen und Tore, www.suva.ch Die Publikationen der bfu können Sie kostenlos beziehen oder als PDF herunterladen: www.bfu.ch. Für die anderen Publikationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Herausgeber. Quellenangaben: [1] Art. 58 Obligationenrecht (OR) vom 30. März 1911, SR 220 bfu 2009, Verwendung unter Quellenangabe erwünscht bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung, Postfach 8236, CH-3001 Bern Tel. +41 31 390 22 22, Fax +41 31 390 22 30, info @ bfu.ch, www.bfu.ch