Sicherer Umgang mit Tür & Tor
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- Monica Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Sicherer Umgang mit Tür & Tor SiBe-Tagung Fabrizio Barbaresi, Geschäftsleitung Leiter Vertrieb, BSW SECURITY AG Inhalt & Ziel Grundsätzliches Mögliche Gefahren Sorgfaltspflichten Gefahren vorbeugen Tore Erläuterung Tore Kontrolle & Funktion Drehflügelantriebe Erläuterung Drehflügelantriebe Kontrolle & Funktion Brandschutztüren Erläuterung Brandschutztüren Kontrolle & Funktion Gesetzliche Grundlagen Allgemein Gesetzliche Grundlagen Automatische Türen & Tore Ziel: Sensibilisierung der Tür- & Tor-Thematik für den Betreiber
2 Grundsätzliches Täglich öffnen & schliessen wir Türen und passieren Tore, nicht immer geschieht das völlig reibungslos. Regelmässige Wartung durch den Betreiber: Die Sicherheit der Benutzer erhöht sich! Ohne regelmässige & fachgerechte Wartung kann jede (automatische) Tür resp. Tor zum Sicherheitsrisiko werden. Wir empfehlen bei einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschliessen, sowie Wartungskontrollen & Reparaturarbeiten zu protokollieren (Serviceheft). Mögliche Gefahren Verletzungen durch nicht korrekt errichtete Anlagen: Einklemmen von Körperteilen Herunterfallen von Toren Dichtigkeit: Rauch & Feuer dringt durch Brandabschlüsse werden bei einem Brand oder Rauchentwicklung nicht sicher geschlossen. => Nicht korrekt funktionierende Feststellanlage*. Fehlerhafte & blockierte Notausgangs- & Paniktüren *Einrichtung zum Schliessen von Brandabschlüssen
3 Sorgfaltspflichten Gefahren vorbeugen Kenntnis & Einhaltung der gesetzlichen Normen & Pflichten. Angaben & Empfehlungen (Checklisten usw.) des Herstellers beachten & befolgen. Das A & O für einen sicheren Betrieb ist die regelmässige Wartung! Tore Erläuterung Tore gibt es in den verschiedensten Ausführungen wie Sektionaltore, Rolltore, Schiebetore usw., in mechanischer & elektrischer Ausführung. Durch die unterschiedlichen Einsatzbereiche werden verschiedenste Anforderungen an diese Tore gestellt.
4 Tore Kontrolle & Funktion - I Wurden alle Mängel seit der letzten Prüfung beseitigt? Fangvorrichtungen, Kontaktleisten, Kraft- & Energiebegrenzung des Antriebs Beschläge & Dichtung Führungsrollen / Führungsschienen Signalisierung / Signalzeit / Signallampen Tore Kontrolle & Funktion - II Steuerungsfunktionen Elektrische Anschlüsse Brandschutztor: Batterie / Akku, Notfallfunktionen Gegengewichtbefestigung Protokollierung im Serviceheft
5 Drehflügelantriebe Erläuterung Automatischer Türschliesser resp. -öffner Eingesetzt werden diese z.b. in Zonen mit sehr hohem Personenaufkommen wie Bahnhöfen, Restaurants, Verwaltungsgebäuden usw. Auch Benutzer die aus physischen Gründen nicht in der Lage sind eine Tür zu betätigen oder dürfen (Seniorenheime, Krankenhäuser, Logistik, Reinräume usw.) profitieren davon. Bei hindernisfreien Bauten (SIA 500) werden ebenfalls Türantriebe eingesetzt. Die Motorkraft des Antriebs öffnet & schliesst die Tür selbsständig. Die Ansteuerung erfolgt über Taster, Bewegungsmelder, Schalter, Lichtschranken, Trittkontaktmatten usw. Zur Unfallverhütung sollte zusätzlich eine Sicherheitssensorleiste eingesetzt werden. Drehflügelantriebe Kontrolle & Funktion Wurden alle Mängel seit der letzten Prüfung beseitigt? Dichtigkeit prüfen Gestänge bzw. Gleitschiene prüfen Türflügel auf leichten Lauf prüfen Elektrische & hydraulische Komponenten des Antriebes prüfen Sicherheitseinrichtung prüfen, Funktionskontrolle vornehmen Protokollierung im Serviceheft
6 Brandschutztüren Erläuterung Brandschutztüren aus den verschiedensten Werkstoffen (Stahl, Aluminium, Holz, Glas usw.) haben die Aufgabe, Wandöffnungen in brandabschnittsbildenden Wänden gegen das Durchdringen von Feuer und Rauch zu sichern. Brandschutzabschlüsse müssen ständig geschlossen gehalten werden oder verfügen über eine zugelassene Feststellanlage bzw. einen Türschliesser. Brandschutztüren Kontrolle & Funktion - I Wurden alle Mängel seit der letzten Prüfung beseitigt? Keine Blockierung der Tür (Keile, Schnüre, Möbel usw.) Mechanische Beschädigungen und/oder Rostschäden Verankerung der Zargen Türblatt liegt in der vorgeschriebenen Weise in der Zarge (Abstände, Schleifenspuren) Aufschäumende Baustoffe (z.b. Palusolstreifen) im Bereich der Zarge & des Türblattes (gelöst, verschoben, beschädigt)
7 Brandschutztüren Kontrolle & Funktion - II Schliesszylinder (Feuerwehrzugang) Selbstständiges Schliessen des Brandabschlusses aus jedem Öffnungswinkel, ohne jegliche fremde Hilfe Schliessfolgereglung bei 2-flügeligen Türen Veränderungen am Brandschutzabschluss vorgenommen? Produkte brandschutzgeprüft Änderungen mit dem Türhersteller abgestimmt Kennzeichnung des Brandabschlusses vorhanden & lesbar (Plakette) Protokollierung im Serviceheft Gesetzliche Grundlagen Allgemein - I Die Prüfung & Wartung von Tür & Tor sind nicht einheitlich geregelt. Die kantonalen Bauverordnungen fordern allgemein, dass «bauliche Anlagen, sowie ihre Teile», so instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit & Ordnung (insbesondere Leben oder Gesundheit) und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Prüfpflicht besteht auch für Garagentore in privatem Besitz, wenn: Das Tor mit einem Antrieb ausgestattet ist Die Garage öffentlich zugänglich ist
8 Gesetzliche Grundlagen Allgemein - II Vorgeschriebene regelmässige Prüfung & Wartung Monatlich: durch technischen Dienst möglich Jährlich: nur durch Fachleute, die sich spezifisches Wissen angeeignet haben Nachweisbarkeit der Prüfungen & Wartungen Die Pflicht, regelmässige Prüfungen & Wartungen nachweisen zu können, liegt beim Betreiber! Gesetzliche Grundlagen Automatische Türen & Tore - I Wartung ist Pflicht Der Betrieb & die Instandhaltung von automatischen Tür- & Toranlagen unterliegt gesetzlichen Vorgaben: OR (Obligationenrecht): Artikel 58 Arbeitsgesetz: Artikel 61 Einhaltung Durch Beachtung der EKAS Richtlinie 6512, der VKF-Brandschutznorm Artikel 18 und den in der SIA 343 (SN545343) festgelegten gültigen Normen werden diese Bestimmungen eingehalten: SIA 343 / 2010: Artikel VKF: Artikel 18
9 Gesetzliche Grundlagen Automatische Türen & Tore - II UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung Artikel 82 admin.ch => Arbeitsgesetz Artikel 6 admin.ch => Bau PG Bauproduktgesetz Artikel 4 & 5 admin.ch => OR Obligationenrecht Artikel 58 admin.ch => 220 VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen & Berufskrankheiten Artikel 32b admin.ch => ArGV3 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Gesundheitsschutz Artikel 37 admin.ch => 220 PrSG Bundesgesetz über die Produktesicherheit Artikel 6, 7 & 8 admin.ch => VKF Vereinigung Kant. Feuerversicherungen Brandschutznorm Artikel 17 & 18 vkf.ch SUVA EKAS Richtlinie 6512 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit SIA 343/2010 Türen Tore vom (SN545343) ekas.ch / sia.ch Für Türanlagen sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben die folgenden Normen fix einzuhalten; EN & die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für Toranlagen gelten zusätzlich die Normen SN 12453, SN & SN Merci für Ihre Aufmerksamkeit! Fabrizio Barbaresi, Geschäftsleitung Leiter Vertrieb, BSW SECURITY AG
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