Übersicht zur Situation in den betroffenen Bundesländern (Informationen aus den Antwortbriefen der Ministerien an GeN, AbL und IG Saatgut)

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Transkript:

Hintergrundinformation zu der Verunreinigung von konventionellem Winterraps-Saatgut mit dem GV-Event OXY-235 in acht deutschen Bundesländern und acht EU-Mitgliedstaaten Stand: Juni 2016 Sachverhalt: In konventionellem Winterrapssaatgut der französischen Saatgutfirma RAGT wurde das GVO-Event OXY-235 gefunden. Das Event wurde von Rhone-Poulenc entwickelt, das Patent gehört Bayer CropScience. Bereits Ende Oktober 2015 wurde bekannt, dass das verunreinigte Rapssaatgut auf Versuchsflächen in England und Schottland ausgebracht wurde. RAGT hatte die Verunreinigung bei eigenen Kontrollen festgestellt, diese wurde in Nachkontrollen der Behörden in Höhe von 0,3% bestätigt. Der GV-Raps OXY 235 ist in der Europäischen Union weder für den Anbau noch zum Import als Lebensmittel oder Futtermittel zugelassen. Auch Flächen in Deutschland, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien, Dänemark, der Tschechischen Republik sind von der Verunreinigung betroffen insgesamt sind es rund 150 Parzellen (Agrarzeitung, 11.12.2015). In Deutschland sind Standorte in acht Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) betroffen insgesamt 48 Parzellen à 10 m 2 laut Angaben des BVL. Es wird angenommen, dass die Verunreinigung auf Freisetzungsversuche mit OXY-235 in den Jahren 1995/1996 in Frankreich zurückgeht. Offenbar ist die Zuchtlinie, die verunreinigt wurde, auf derselben Fläche wie zuvor der Gentechnik-Raps ausgebracht worden. Wie genau das GV-Saatgut seinen Weg in den konventionellen Raps fand, ist unklar. Das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die zuständigen Minister der acht betroffenen deutschen Bundesländer angeschrieben und zum Fall nachgehakt. Von allen, außer von Niedersachen, kam Rückmeldung. Die Antworten zeigen, dass es sich bei den betroffenen Flächen in den deutschen Bundesländern um landwirtschaftliche Flächen handelte, auf denen das Saatgutunternehmen RAGT züchterische Arbeiten/Sortenentwicklung/Sortenversuche mit konventionellem Winterraps durchführte. So wurde die Entfernung und Vernichtung der GV-Pflanzen unterschiedlich gehandhabt: Ausreißen per Hand, dann Kompostierung oder Entsorgung in Biogasanlage, Glyphosatbehandlung (s. Tabelle). Insbesondere die Aussagen zum Nachfolge-Monitoring der betroffenen Flächen sind nicht zufrieden stellend: Durchwuchskontrollen sollen im Frühjahr 2016 stattfinden. Danach soll meist von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Flächen weiter überwacht werden. Nur Schleswig-Holstein hat geantwortet, dass Maßnahmen zur mehrjährigen Nachsorge vorbereitet werden. Inzwischen haben das zuständige schleswig-holsteinische und das Ministerium aus Mecklenburg-Vorpommern erklärt, dass sie 5 Jahre nachkontrollieren wollen. Im Boden verbleibende Rapssamen können jedoch mindestens 20 Jahre keimfähig bleiben (BVL-Bescheid zur Freisetzung von GV-Raps in Groß Lüsewitz, 10. Mai 20106). Eine Studie des TÜV Nord (2005) zeigt, dass es vorkommen kann, dass es nach Freisetzungen von GV-Raps auch dann in den Folgejahren zu Durchwuchs kommen kann, wenn in einem zeitlich davor liegenden Kontrolljahr keine GV-Pflanzen aufgekeimt sind. EU-Mitgliedstaaten (Stand: Juni 2016). Seite 1 von 5

Übersicht zur Situation in den betroffenen Bundesländern (Informationen aus den Antwortbriefen der Ministerien an GeN, AbL und IG Saatgut) 1) Bayern Betroffene Flächen Anordnungen der Behörde Geplantes Nachfolgemonitoring Ein Standort mit 6 Parzellen (je ca. 10 m 2 ) auf einem Feld nahe Mallersdorf im Landkreis Straubing-Bogen. Die betroffenen Flächen wurden an RAGT verpachtet. Der Pächter hat diese für Vorversuche zur Entwicklung konventioneller Sorten genutzt. Die Pflanzen auf den betroffenen Parzellen wurden am 12.11.2015 beseitigt. Eine Anordnung der Behörde hierfür erging nicht. Sollten auf den betroffenen Parzellen 2016 noch Rapspflanzen auflaufen, sollen diese vom LGL vor der Blüte vollständig entnommen und auf GV Bestandteile untersucht werden. Falls dabei GV Rapspflanzen gefunden werden, soll die Nachkontrolle für die entsprechende Parzelle um ein weiteres Jahr verlängert werden. 2) Brandenburg Betroffene Flächen Anordnungen der Behörde Geplantes Nachfolgemonitoring Ein Standort mit 6 Parzellen (jeweils 10 m 2 ) auf Flur 1, Flurstück 52 in der Gemarkung Barsikow, im Landkreis Ostprignitz betroffen. Nachbarn nicht informiert. Die aufgelaufenen Pflanzen wurden inklusive der Randreihen und der angrenzenden Wege um die betroffenen Parzellen ausgerissen und in Big Bags zur Kompostierung verbracht. Der Boden wurde per Handhacke aufgelockert, um eventuell nicht gekeimte Samen zum Auflaufen zu bringen und den Aufwuchs dann zu entsorgen. Im Rahmen eines Monitoring sollen die Flächen beobachtet werden. Auf Bodenbearbeitung mit dem Pflug und den Einsatz Bromoxynil-haltiger Mittel ist zu verzichten. Die Raps-Freisetzungsflächen sollen so lange von der Behörde kontrolliert werden, bis GV Raps nicht mehr gefunden wird. Die Anordnung der Behörde blieb unklar beim Monitoring, überlässt alles der Firma. Nur ein Monitoring des Nachauflaufs vornehmen. BB überwacht nur, wenn Saatgut in BB Inverkehr gebracht wird. Sie sehen keine Notwendigkeit der Änderung der Überwachungspraxis. EU-Mitgliedstaaten (Stand: Juni 2016). Seite 2 von 5

3) Mecklenburg-Vorpommern Ein Standort, 6 Parzellen mit einer Größe von insgesamt 145 m 2 in der Nähe der Ortschaft Alt Tellin, Gemarkung Scharzow, Flur 1, Schlag 242 im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Aussaat erfolgte in der Verantwortung der RAGT Saaten auf einer Fläche eines lws. Betriebes. Verfügung an RAGT am 10.11.2015: Alle Pflanzen der betroffenen Parzellen sind unverzüglich herauszuziehen und in geschlossene Behälter zu verfrachten. Durchgeführt von dem vom Saatgutunternehmen beauftragten Versuchsansteller am 12.11.2015. Die betroffenen Parzellen werden solange einer Überwachung durch das Saatgutunternehmen unterliegen, bis kein GV Raps mehr aufläuft. Durch Bonituren und ggf. Entfernen wird sichergestellt, dass nachfolgend keine Pflanzen zur Blüte gelangen. Die erste Bonitur soll im Frühjahr 2016 erfolgen. Die Maßnahmen werden durch das LALLF überwacht. Es soll eine fünfjährige Nachkontrolle (bis 2020) erfolgen (2. Antwort MV). 4) Niedersachsen bisher keine Antwort vom Ministerium 5) Sachsen Ein Standort im Landkreis Meißen mit drei Parzellen von jeweils 10 m 2. Betroffen war eine Fläche, die derzeit für Sortenversuche genutzt wird, und von einem privaten Landwirt gepachtet wurde. Pächter: RAGT. Auf der Fläche findet keine Saatguterzeugung statt. Keine Information an die Nachbarn. Um die Versuchsparzelle befinde n sich weitere Versuchsflächen des Pächters, auf denen konventioneller Raps angebaut wurde. Deshalb gebe es laut Ministerium keine Betroffenheit Dritter. 6.11.2015: Anordnung: Zerstörung der Rapspflanzen auf den betroffenen Flächen durch Spritzen von Glyphosat und mechanische Beseitigung des Mantelstreifens. Restliches Saatgut muss vernichtet werden. Umsetzung am 12.11.2015. Überprüfung durch LfLUG. Im Frühjahr 2016 Kontrollen auf Durchwuchs von Rapspflanzen. Sollten auf den Parzellen noch Rapspflanzen auftreten, werden diese durch Herausgraben entfernt und zerstört. Über eine Fortführung der Kontrollen wird nach der Situation vor Ort und dem Ergebnis möglicher Analysen dort gefundener Rapspflanzen entschieden. In mitgeschickter Anordnung steht nur: fachliche Erfolgskontrolle erfolgt wenn notwendig im Frühjahr 2016. Je nach fachlicher Bewertung werden ggf. noch zusätzliche Festlegungen getroffen. In Sachsen würde nur wenig Saatgut aufbereitet und nur das beprobt. EU-Mitgliedstaaten (Stand: Juni 2016). Seite 3 von 5

6) Sachsen-Anhalt Ein Standort, 6 Versuchsparzellen mit je 10 m 2 auf dem Schlag Laake nahe der Ortschaft Silstedt (PLZ 38855) im Landkreis Harz. Es waren Versuchsparzellen eines Züchtungsunternehmens, welche sich auf einem Schlag eines landwirtschaftlichen Betriebs befanden, von der Umbruchmaßnahme betroffen. Keine Informationen an Nachbarn. Anordnung am 6.11.2015: Die aufgelaufenen Rapspflanzen wurden vom Versuchsansteller am 17.11. per Hand entfernt, dann wurde das Pflanzenmaterial in einer abgeschlossenen Trocknungsanlage separat getrocknet. Die Versuchsflächen und die Trocknung des Pflanzenmaterials wurden am 20.11. von Behörden kontrolliert. Die Vernichtung des getrockneten Pflanzmaterials erfolgte am 18.12.2015. Am 27.11.2015 wurde schriftlich vereinbart, dass eine Lockerung des Bodens in den betroffenen Parzellen durch Hacken erfolgen soll. Die Parzellen werden durch den Betreiber zu Beginn der Vegetationszeit im zeitigen Frühjahr 2016 zunächst auf auflaufende Rapspflanzen kontrolliert. Werden Rapspflanzen gefunden, werden diese von den Parzellen entfernt und vernichtet. Zusätzlich werden die Parzellen bis Ende April 2016 mit einem Totalherbizid behandelt, welches als Wirkstoff kein Bromoxynil enthält. Die Flächen werden so lange auf Rapsdurchwuchs kontrolliert, bis keine GV- Rapspflanzen mehr gefunden werden. In Sachsen-Anhalt gibt es einen Aufbereiter, Saatgut aus der Vorprüfung bzw. Sortenentwicklung wird geprüft. 7) Schleswig-Holstein 2 Standorte, insg. 9 Parzellen mit jeweils 18 m 2, Gesamtfläche 162 m 2. Standorte im Kreis Hzgt. Lauenburg, 23847 Siebenbäumen (3 Parzellen) sowie im Kreis Ostholstein, 23758 Oldenburg- Dannau (6 Parzellen). Die landwirtschaftlichen Flächen wurden von den beiden Eigentümern für die Anbauversuche (Sortenversuche) der Saatgutfirma zur Verfügung gestellt. Auf den betroffenen Parzellen wurden am 17./18.11.2015 von dem Versuchsansteller, der vom Saatgutunternehmen beauftragt wurde, die aufgelaufenen Rapspflanzen vor Einsetzen der Blüte manuell vollständig entfernt und der Vernichtung zugeführt. Die Massnahme hat das Saatgutunternehmen selbst nach vorheriger Abstimmung mit dem MELUR auf eigene Kosten durchgeführt. Im Antwortschreiben hieß es, dass Maßnahmen zur mehrjährigen Nachsorge der betroffenen Flächen vorbereitet werden, um sicher zu stellen, dass auch nachfolgend eine Verbreitung der GV Kontamination vermieden wird. Diese werden insb. Kontrollen zur Erkennung des Nachlaufs als auch daran anknüpfende Massnahmen zu dessen vollständiger Beseitigung vor der Blüte umfassen. Laut Pressemitteilung (20.4.2016) hat das MELUR EU-Mitgliedstaaten (Stand: Juni 2016). Seite 4 von 5

Keine Informationen der Nachbarn. Öffentlichkeit durch Presse informiert (4.12.2015). Nachsorgemaßnahmen für einen Zeitraum von 5 Jahren bis Herbst 2021 festgelegt. RAGT wird verpflichtet, durch regelmäßige Kontrollen einen eventuellen Aufwuchs auf den betroffenen Flächen zu identifizieren und sicher zu beseitigen. In diesem Zeitraum gelten zudem eine Anbaupause für Raps, Vorgaben zur Bodenbearbeitung sowie das Verbot, auf den betroffenen Flächen Herbizide einzusetzen, gegen die OXY-235 resistent ist. 8) Thüringen Zwei Standorte, insg. 90 m 2 Fläche: 30 m 2 in 99427 Weimar-Schöndorf, 60 m 2 in 06571 Rossleben. 16.11.2015: Verfügung: Auf den betroffenen Flächen sind alle Rapspflanzen unverzüglich nachhaltig zu beseitigen. Auf den Flächen ist bis auf Weiteres keine Rapsaussaat gestattet. Das aufgelaufene Rapssaatgut wurde am 18.11.2015 von dem jeweils beauftragten Versuchsansteller manuell mit Wurzel aus dem Boden herausgezogen und in verschlossenen Behältern zur jeweiligen abgeschlossenen Trockungsfläche transportiert. Die Rapspflanzenreste wurden wenige Tage später in einer Biogasanlage beseitigt. Die betroffenen Flächen werden beginnend im Frühjahr 2016 nach Beginn der Vegetationsperiode einem Monitoring hinsichtlich auflaufender Rapspflanzen unterzogen. Über eine weitere Behandlung wird dann nach den örtlichen Gegebenheiten entschieden, auflaufenden Rapspflanzen werden beseitigt. Kontakt für weitere Informationen: Stefanie Hundsdorfer, Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut), Tel. 01577/1780098, mail: stefanie.hundsdorfer@igsaatgut.de Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk, Tel. 0163/2606359, mail: cp@gen-ethisches-netzwerk.de Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Tel. 0160/96760146, mail: volling@abl-ev.de EU-Mitgliedstaaten (Stand: Juni 2016). Seite 5 von 5