FAQ Zum Masterabschlussmodul im Studiengang Master of Education

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Transkript:

FAQ Zum Masterabschlussmodul im Studiengang Master of Education (vgl. Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) 13; Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education der Georg-August- Universität Göttingen 7, 8, 9) In welchem Bereich muss das Masterabschlussmodul belegt und angeboten werden? Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Studierenden in dem Bereich, in dem sie ihre Masterabschlussarbeit schreiben, ein Masterabschlussmodul belegen müssen. Das bedeutet: wird die Masterarbeit in den Kompetenzbereichen Fachwissenschaft oder Fachdidaktik geschrieben, muss das Masterabschlussmodul in dem entsprechenden Unterrichtsfach absolviert werden; wird die Masterarbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben, muss das Masterabschlussmodul in den Bildungswissenschaften absolviert werden. Masterabschlussmodule können entweder von den die Masterarbeiten betreuenden Lehrpersonen oder aber von den jeweiligen Bereichen oder Fächern angeboten werden. Wie oft und in welcher Form muss das Masterabschlussmodul angeboten werden? Die Studierenden müssen in jedem Semester die Gelegenheit haben, ein Masterabschlussmodul zu besuchen. Deshalb muss das Masterabschlussmodul in jedem Semester angeboten werden. Das Modul besteht aus einem Seminar im Umfang von 2 SWS und einer mündlichen Prüfung (Masterabschlussprüfung) im Umfang von etwa 60 Minuten. Da es derzeit noch kein einheitliches Veranstaltungsformat für das Seminar gibt, können die Anbieter bestehende Lehrveranstaltungen bzw. Kolloquien für Studierende des Studiengangs Master of Education öffnen. Gewünscht wird jedoch, dass den besonderen Interessen der Studierenden im Studiengang Master of Education mit eigenen Modulformaten Rechnung getragen wird. In welchem Semester kann das Masterabschlussmodul besucht werden? Die Lehrveranstaltung im Masterabschlussmodul kann bereits vor dem letzten Studiensemester (dies ist in der Regel das 4. Fachsemester) besucht werden. 1

Wie wird die Teilnahme am Seminar im Masterabschlussmodul nachgewiesen? Da die Registrierung der Masterabschlussmodule und deren Abbildung im System FlexNow zur Zeit nicht umgesetzt werden kann, hat die Prüfungskommission beschlossen, dass die Teilnahme am Seminar im Masterabschlussmodul den Studierenden nicht im FlexNow, sondern mit einem Teilnahmeschein zu bestätigen ist. Dieser Teilnahmeschein ist bei der Meldung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsamt abzugeben. Ein Vordruck dafür steht den Studierenden auf der Homepage des Prüfungsamtes der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zum Abruf bereit. 2

FAQ Zur Organisation der mündlichen Masterabschlussmodulprüfung im Studiengang Master of Education (vgl. Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) 13; Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education der Georg-August- Universität Göttingen 7, 8, 9) Wann kann man sich zur mündlichen Prüfung anmelden? Die mündliche Modulabschlussprüfung muss im letzten Studiensemester erfolgen. Sie kann aber schon abgelegt werden, bevor die Teilnahme am Seminar des Masterabschlussmoduls bestätigt ist. Wer kann sich zur mündlichen Prüfung anmelden? Studierende, die 61 C und ggf. die entsprechenden Sprachnachweise bzw. den dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt nachweisen, können sich zur mündlichen Prüfung anmelden. Wie viele Credits in den einzelnen Fächern erforderlich sind, regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education. Wer koordiniert die mündliche Prüfung? Für die Koordination der mündlichen Abschlussprüfungen im Rahmen des Masterabschlussmoduls im Studiengang Master of Education ist das Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zuständig ( 4 (2b); PO für den Studiengang Master of Education vom 11.09.2009). Diese Zuständigkeit bezieht sich insbesondere auf die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterabschlussmodul, auf die Verwaltung der entsprechenden Prüfungsunterlagen und die Erstellung der Zeugnisse. Wie wird der Prüfungstermin festgelegt? Der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung ist frei wählbar. Die Prüfung kann jedoch auch auf Wunsch der Studierenden zentral über das Prüfungsamt koordiniert werden, vorausgesetzt der Termin liegt in einem der festgelegten Prüfungszeitfenster. Diese Prüfungszeitfenster werden zur Gewährleistung der fristgerechten Erstellung der Zeugnisse bis zum 31.10.2010 bzw. bis zum 30.04.2011 eingerichtet. Die Prüfer/innen sollen verlässlich (wie beim früheren Staatsexamen) in diesen Prüfungszeitfenstern den ersten beiden und den letzten beiden Vorlesungswochen eines Semesters Prüfungstermine anbieten und für Prüfungen zur Verfügung stehen. Es wäre gut, wenn die Prüfer/innen diese Termine frühzeitig auf ihrer Homepage öffentlich bekannt geben. 3

Gibt es Anmeldefristen? Das den Studierenden gewährte Recht, ihren Prüfungszeitraum selbst zu bestimmen ist davon unabhängig und besteht weiterhin. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Zulassung zur Masterabschlussmodulprüfung spätestens drei Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gestellt werden muss: http://www.uni-goettingen.de/de/49808.html Welche Prüfer/innenkonstellationen sind möglich? Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfer/innen durchgeführt. Folgende Konstellationen sind dabei möglich: Fachwissenschaft 1 und Fachdidaktik 2 oder Bildungswissenschaft Fachdidaktik 1 und Fachdidaktik 2 Die Prüfer/innen können unabhängig von den Gutachtern der Masterarbeit gewählt werden. Der/die gewählte Prüfer/in ist ebenfalls unabhängig von der Person, bei dem/der das Seminar im Masterabschlussmodul belegt wird. 4

FAQ Zur Ausgestaltung der mündlichen Masterabschlussmodulprüfung im Studiengang Master of Education (vgl. Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) 13; Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education der Georg-August- Universität Göttingen 7, 8, 9) Wie soll die Masterabschlussmodulprüfung (mündlichen Abschlussprüfung) gestaltet werden? Die in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 08.11.2007 getroffenen Festlegungen für den Ablauf der mündlichen Prüfung im Masterabschlussmodul gelten verbindlich. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Unterrichtsfächer und die Bildungswissenschaften [ ]. In der mündlichen Prüfung heißt es weiter, soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen Kompetenzen erworben hat, sie systematisch in Bezug zur Schulpraxis setzen und in einen kritisch-diskursiven Dialog treten kann. Fachwissenschaftliche, fachdidaktische und methodische Kompetenzen sollen unter Einbeziehung bildungswissenschaftlicher Aspekte fächerübergreifend geprüft werden. ( 13 (1) Nds. MasterVO-Lehr). Wodurch unterscheidet sich die mündliche Masterabschlussmodulprüfung von der mündlichen Staatsexamensprüfung? Den Studierenden wird empfohlen, ihre Masterarbeit zum zentralen Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung zu machen. Auch deshalb können die Anforderungen an die Studierenden in der mündlichen Abschlussprüfung nicht gleichgesetzt werden mit Anforderungen in mündlichen Abschlussprüfungen im Staatsexamen. Literaturlisten, nach denen gelernt werden muss, machen keinen Sinn, weil die Prüfungen in hohem Maße individualisiert sind und das Masterabschlussmodul nur 6 C von insgesamt 120 C ausmacht. Nicht zuletzt haben die Studierenden im Studiengang Master of Education den Großteil ihrer Prüfungsleistungen studienbegleitend erbracht. Sie sollten sich am Ende ihres Studiums, während sie ihre Masterarbeit anfertigen, nicht noch zusätzlich über mehrere Wochen auf eine mündliche Abschlussprüfung vorbereiten müssen. Welche Themen sollen geprüft werden? Die Aufgabe der Prüfer/innen ist es, in einem mit den Studierenden abgesprochenen Bereich mit entsprechenden Fragen den fachlich und bildungswissenschaftlich fundierten und zugleich fächerübergreifenden Bezug zur Schulpraxis herzustellen. 5

Wer schreibt das Protokoll? Das Protokoll wird abwechselnd immer vom Ko-Prüfer geführt. Bei sprachwissenschaftlichen Prüfungen, in denen ein Teil der Prüfung in einer Sprache abgenommen wird, die der Ko-Prüfer nicht spricht, sollte für diesen Teil ein sprachkundiger Protokollant hinzu kommen und den Prüfungsverlauf dokumentieren. Sollte kein sprachkundiger Protokollant zur Verfügung stehen, werden die Prüfer gebeten, selbst das Protokoll zu führen und dem Ko-Prüfer entsprechende Erläuterungen zu geben. Muss die mündliche Prüfung benotet werden, oder reicht ein Bestanden? Die mündliche Prüfung muss in jedem Fall von beiden Prüfer/innen gemeinsam benotet werden. Müssen beide Prüfer/innen physisch zur selben Zeit anwesend sein, oder könnte auch Fach 1 eine halbe Stunde prüfen (mit eigenem Protokollanten) und Fach 2 zu einem anderen Zeitpunkt? Die Prüfer/innen müssen physisch zur selben Zeit anwesend sein. 6

FAQ Zur Masterarbeit im Studiengang Master of Education (vgl. Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) 13; Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education der Georg-August- Universität Göttingen 7, 8, 9) Gibt es festgelegte Anmeldefristen für die Masterarbeit? Es gibt keine festgelegten Fristen zur Anmeldung der Masterarbeit. Zur Gewährleistung der fristgerechten Erstellung der Zeugnisse bis zum 31.10.2010 bzw. bis zum 30.04.2011 empfiehlt das Prüfungsamt den Studierenden jedoch, sich jeweils im März bzw. im September zur Masterarbeit anzumelden und die Modulabschlussprüfung entweder am Beginn oder am Ende der Vorlesungszeit zu absolvieren. Die Gewährleistung der fristgerechten Erstellung der Zeugnisse bezieht sich nur auf die Bewerbungsfristen zum Referendariat in Niedersachsen. In welchem Zeitraum muss die Masterarbeit erstellt werden? 8 Masterabeit: (3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 4 Monate. Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann die zuständige Prüfungskommission bei Vorliegen eines wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um insgesamt maximal 4 Wochen verlängern. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel bei einer Erkrankung vor, die unverzüglich anzuzeigen und durch ein Attest zu belegen ist. Werden Fristen überschritten, ohne dass ein wichtiger Grund nach Satz 2 vorliegt, so gilt die Masterarbeit als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Satz 2 wird im Falle des Ablaufs der maximalen Verlängerungsfrist ein neues Thema ausgegeben. (4) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 4 Wochen der Bearbeitungs-zeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen zu vereinbaren. Im Falle der Wiederholung der Masterarbeit ist die Rückgabe des Themas nach Satz 1 nur zulässig, wenn die zu prüfende Person im ersten Prüfungsver-such von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hatte. (PO für den Studiengang Master of Education vom 11.09.2009) Umfang Der Umfang der Masterarbeit soll mit den Prüfern abgesprochen werden. Hierfür soll es keine Vorgabe geben. Es wird jedoch empfohlen, 60 Seiten nicht zu überschreiten. Sprache Sollte ein Studierender den Wunsch äußern, die Masterarbeit in einer anderen Sprache als der deutschen zu verfassen, kann dieses nach Absprache mit dem Prüfer erfolgen. 7

Muss eine Bearbeitungszeit zwischen Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit eingehalten werden? Nein. Die Festlegung einer mindestens einzuhaltenden Bearbeitungszeit bedarf wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Prüflinge und wegen des Grundsatzes, dass das Prüfungsverfahren in seinen wesentlichen Elementen in der Prüfungsordnung zu regeln ist, einer Verankerung in der Prüfungsordnung selbst. Ausführungsbestimmungen der Prüfungskommission oder des Studiendekans stellen keine ausreichende Rechtsgrundlage dar. Wann muss die Masterarbeit abgegeben werden, damit das Zeugnis rechtzeitig zur Anmeldung zum Referendariat übergeben werden kann? Eine fristgerechte Ausstellung des Zeugnisses kann in diesem Semester nur gewähreistet werden, wenn die Masterarbeit bis Ende Juli 2010 abgegeben wurde. Das Studium ist offiziell am 30. September 2010 beendet. Wie lange darf die Begutachtungszeit der Arbeit dauern? 8 Masterarbeit: (7) Die Dauer des Bewertungsverfahrens für die Masterarbeit soll 4 Wochen nicht überschreiten. (PO für den Studiengang Master of Education vom 11.09.2009) Was können die Studierende tun, um eine fristgerechte Zeugnisübergabe sicher zu stellen? Die Studierenden werden gebeten, die Eintragung der Noten in FlexNow selbst zu überprüfen und im Falle fehlender Eintragungen sofort mit den jeweiligen Dozenten in Kontakt zu treten. Dazu haben sie die Möglichkeit einen Datenblatt-Selbstausdruck anzufertigen: http://www.uni-goettingen.de/de/45574.html. Da die Noten im System FlexNow nur freigegeben werden, wenn die entsprechenden Listen von den Dozenten fertig gestellt und unterzeichnet im Prüfungsamt eingegangen sind, kann es durchaus passieren, dass immer noch Listen ausstehen und nicht eingereicht wurden. Der Prüfungskommission ist bekannt, dass auf Grund der extremen Ballung von Prüfungsleitungen und der Überschneidung mit Praktika viele Studierenden vorsorglich um die Gewährung von Nachfristen bitten und Dozenten aus diesem Grund mit der Abgabe der Listen warten. Das Prüfungsamt kann es nicht leisten, im Einzelfall bei den Dozenten nachzufragen, ob alle Listen eingereicht wurden oder ob mit ergänzenden Listen zu rechnen ist. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zur Kontrolle Ihrer Prüfungsleistungen besonders wenn Sie in Kürze Ihr Studium abschließen. Sollten noch Einträge fehlen, wenden Sie sich an die/den entsprechende(n) Dozentin/Dozenten. Wie kann eine Note im Modul M.BW.3 in FlexNow gestrichen werden? Sofern Studierende vor der Änderung der Prüfungs- und Studienordnung im Wintersemester 2009/10 in Modul M.BW.3 bereits zwei Prüfungsleistungen mit je einer Note erbracht haben, erfolgt die Streichung einer der beiden Noten auf einen 8

formlosen Antrage der Studierenden beim Prüfungsamt hin, sodass die verbleibende Note die Modulnote bildet (12 C). Wird dieser Antrag nicht gestellt, wird die Note durch die Errechnung des arithmetischen Mittelwertes beider Noten festgelegt. Welche der Noten aus den Modulen M.BW.1, M.BW.2, M.BW.3 und M.BW.4 kann unberücksichtigt bleiben? Die Prüfungsordnung für den Studiengang Masters of Education ( 11 (2)) sieht vor, dass in den Bildungswissenschaften eines der vier Pflichtmodule bei der Notenberechnung unberücksichtigt bleiben kann. Die Studierenden haben die Möglichkeit, auf Antrag (s. Formular auf der Homepage des Prüfungsamtes der Sozialwissenschaftlichen Fakultät) diese Streichung in FlexNow vornehmen zu lassen. Dieser Antrag kann nur einmal gestellt und nicht wieder zurückgezogen werden. Hermann Veith 23.06.2010 9