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Transkript:

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Name, Vorname Antragsteller/in BG-Nummer Eingangsstempel Ich bzw. mein Kind bezieht Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) - Bitte aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen. Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) - Bitte aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) - Bitte aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Bitte aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen. A. Für (Name) (Vorname) (Geburtsdatum) (Staatsangehörigkeit) werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe dem Grund nach beantragt: - für mehrtägige Klassenfahrten der Schule bzw. mehrtägige Fahrten der Kindertageseinrichtung (Bitte Elternbrief beilegen.) - für Schulbedarf - für Schülerbeförderungskosten (Bitte Nachweis über die Höhe der anfallenden Kosten sowie Nachweis über ev. Zuwendungen Dritter (bspw. Land Hessen) vorlegen) - für eine ergänzende angemessene Lernförderung (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter C. und reichen die von der Schule ausgefüllte Anlage Lernförderbedarf ein.) - für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung (Bitte reichen Sie entsprechend der unten genannten Hinweise einen Nachweis über die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ein.) B. Für das oben genannte Kind wird ein Budget für folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt: für eintägige Ausflüge der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ein Budget in Höhe von 100,00 pro (Schul-)Jahr zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.) ein Budget in Höhe von 10,00 monatlich. C. Ergänzende Angaben zur Lernförderung Es werden Leistungen nach 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) durch das zuständige Jugendamt erbracht. ja nein Ich wurde darüber informiert, dass Daten, die für eine Übernahme der Kosten notwendig sind, an die Schule, Kindertagesstätte Träger der Mittagsverpflegung, den Trägern der Jugendhilfe, den Vereinen sowie weiteren städtischen Dienststellen übermittelt werden. Mir ist bekannt, dass meine personenbezogenen Daten zur Durchführung der Berechnung von Leistungen und Bescheidschreibung, sowie zu statistischen Zwecken in einer Anlage zur automatisierten Datenverarbeitung gespeichert werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem Weiterbewilligungsantrag bzw. nach Ablauf des Wohngeldes bzw. des Kinderzuschlags jeweils neu beantragt werden müssen. Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/ Antragsteller Ort/Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller Stand: Februar 2015 1

Wichtige Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe Ausflüge / mehrtägige (Klassen)Fahrten der Schule / Kindertageseinrichtung Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre). Die übrigen Leistungen können für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Bitte geben Sie immer an, für welches Kind bzw. welchen Jugendlichen die Leistungen beantragt werden. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass für jedes Kind oder Jugendlichen ein eigener Antrag zu stellen ist. Ausflüge / mehrtägige (Klassen)Fahrten der Schule / Kindertageseinrichtung Übernommen werden die für Ausflüge oder die mehrtägige (Klassen)Fahrten anfallenden Kosten bis zu einer Obergrenze von 300,00 für Inlands- und 450,00 für Auslandsfahrten. Zusätzlich notwendige Kosten, wie z. B. Leihgebühren für Skiausrüstungen, werden darüber hinaus übernommen. Nicht übernommen werden das Taschengeld oder Ausgaben, die von der Regelleistung umfasst sind (bspw. für Sportschuhe, Badezeug). Die Zahlung erfolgt über die Teilhabecard direkt an die Schule/Kita. Schulbedarf Übernommen werden zum 01.08. eines jeden Jahres bzw. in dem Monat, in dem der 1. Schultag des Schuljahres liegt, ein Betrag in Höhe von 70 Euro sowie zum 01.02. bzw. in dem Monat, in dem das 2. Schulhalbjahr beginnt, ein Betrag in Höhe von 30 Euro. Der Schülerbedarf wird direkt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Schülerbeförderung Übernommen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe, wenn für den Weg zur Schule kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung sind nur zu berücksichtigen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden (ggf. auch nur anteilig). Schülerbeförderungskosten werden direkt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Ergänzende Lernförderung Die Notwendigkeit der Lernförderung ist von der Schule (Lehrerin/Lehrer) über ein entsprechendes Formular zu bestätigen. Soll die Nachhilfe von einer Privatperson und nicht von einem Institut durchgeführt werden, ist von dieser Person zusätzlich die Geeignetheit als Nachhilfelehrerin bzw. Nachhilfelehrer nachzuweisen. Entsprechende Formulare erhalten Sie vom Jobcenter bzw. Amt für Soziales und Prävention. Die Zahlung erfolgt direkt an den Leistungsanbieter. Stand: Februar 2015 2

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Kindertageseinrichtung Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des Leistungsanbieters des Mittagessen, die Höhe der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen und den Zeitraum, für den das Kind angemeldet ist und für den durch den Anbieter das Entgelt eingezogen wird, enthalten. Bitte geben Sie grundsätzlich immer an, an wie vielen Tagen im Monat das Kind durchschnittlich in der Kindertageseinrichtung/Schule die Mahlzeit einnimmt. Die Angaben sind erforderlich, damit der Bedarf berechnet werden kann. Die Zahlung erfolgt direkt an den Leistungsanbieter. Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen. Dieser ist direkt an den Leistungsanbieter zu zahlen. Bestätigung Mittagessen bei Weiterbewilligungen Wir bestätigen, dass das Kind weiterhin in der am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt. Der Preis pro Essen beträgt bzw. pauschal pro Monat. Datum, Ort Unterschrift + Stempel Einrichtung/Träger der Mittagesversorgung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Mit einem Budget von 10,00 mtl., das bis zu einer Maximalgrenze von 120,00 angespart und auch in einer Summe eingesetzt werden kann, können folgende Aktivitäten bezuschusst werden: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (bspw. Fußballverein) Unterricht in künstlerischen Fächern (bspw. Musikunterricht) Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (Bspw. Teilnahme an Führung in einem Museum) die Teilnahme an Freizeiten (bspw. Theaterfreizeit) Alle Formular und weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://bildungspaket.darmstadt.de. Stand: Februar 2015 3

Leistungen zur Bildung und Teilhabe; hier: Außerschulische Lernförderung Bestätigung der Schule (von dem Antragstellenden auszufüllen) Für (Name, Vorname) geboren am Ich bin damit einverstanden, dass das Jobcenter Darmstadt die erforderlichen Daten bei der Schule einholt und entbinde die Lehrkraft von der Schweigepflicht. Die Zustimmung wird freiwillig abgegeben. Ein Widerruf der Erklärung ist jederzeit möglich. Ich werde die Bestätigung der Fachkraft bzw. Klassenlehrer/in selbst beibringen. Ort/Datum Unterschrift Ort/Datum Unterschrift der/des Antragsteller/in gesetzlichen Vertretung minderjähriger Antragsteller/innen (von der Fachkraft bzw. Klassenlehrer/in auszufüllen) Für die o. g. Schülerin/den o. g. Schüler besteht Lernförderbedarf (Nachhilfe) für Unterrichtsfach/-fächer: (in der Regel max. 2 Fächer) in der Klassenstufe Name der Schule für einen Förderzeitraum ab sofort bis bzw. Schuljahresende (bitte Unzutreffendes streichen) in einem Umfang von Stunden wöchentlich monatlich. Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder Verbesserung des Notendurchschnitts. Das Erreichen der/des folgenden wesentlichen Lernziels/Lernziele ist gefährdet: Versetzung bzw. ausreichendes Leistungsniveau In der Abschlussklasse: Erwerb des Schulabschlusses angemessener Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses zur Erreichung realistischer Chancen auf dem Ausbildungs-/Arbeitsmarkt bitte begründen*: Rückführung in den Bildungsgang einer allgemeinen Schule (gilt nur für Förderschulen) Erwerb des berufsorientierenden Abschlusses (gilt nur für Förderschulen) Erwerb elementarer Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Grundrechenarten), sofern diese unter dem durchschnittlichen Leistungsniveau liegen und keine Legasthenie, LRS oder Dyskalkulie bzw. ein entsprechender Verdacht vorliegt bitte begründen**:

Leistungen zur Bildung und Teilhabe; hier: Außerschulische Lernförderung Sonstiges wesentliches Lernziel***: Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose. Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen. Geeignete kostenfreie schulische Angebote bestehen nicht können nicht genutzt werden sind nicht ausreichend Bitte begründen Sie, warum entsprechende schulische Angebote nicht bestehen bzw. nicht genutzt werden können oder nicht ausreichen sind: Für Rückfragen: Ansprechpartner/in ist Frau/Herr Telefondurchwahl Ort, Datum Stempel der Schule Unterschrift der Lehrkraft

Leistungen zur Bildung und Teilhabe; hier: Außerschulische Lernförderung Ausfüllhinweise für Lehrkräfte Im Sinne einer möglichst schnellen Bearbeitung der Anträge bitten wir Sie Folgendes zu beachten: - Sofern es sich bei dem wesentlichen Lernziel nicht um den Schulabschluss, die Versetzung bzw. das Erreichen eine ausreichenden Leistungsniveaus oder in Förderschulen um die Rückführung in eine allgemeine Schule bzw. den Erwerb des Berufsorientierenden Abschlusses handelt, ist eine zusätzliche Begründung notwendig. Reicht der Platz nicht aus, nutzen Sie bitte ein zusätzliches Blatt. *Hier bitte insbesondere den aktuellen Leistungsstand (Noten) in den zu fördernden Fächern angeben und begründen, warum dieser nicht ausreichend ist, um realistische Chancen auf einen den Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen der Schülerin bzw. des Schülers entsprechenden Ausbildungsplatz zu haben. Mehr als 2 Fächer können in der Regel nicht gefördert werden. **Hier bitte insbesondere erläutern, welche elementaren Kulturtechniken unterhalb des durchschnittlichen Leistungsniveaus liegen und welche Konsequenzen dies mit sich zieht. Bitte geben Sie auch den aktuellen Leistungsstand (Noten) an. Insbesondere im Fach Deutsch zählt die Rechtschreibung nur zu einem geringen Prozentsatz in die Endnote, weshalb anhand der Note die Defizite nicht immer eindeutig erkannt werden können. Bitte geben Sie in einem solchen Fall auch die Rechtschreibnote sowie die Gewichtung an, mit der diese in die Gesamtnote einfließt. Bitte beachten Sie, dass dies grundsätzlich nicht bei Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie zum Tragen kommt (siehe unten). ***Hier bitte das sonstige wesentliche Lernziel (z. B. Abfangen eines rapiden Leistungsabfalls) genau erläutern und die Notwendigkeit einer außerschulischen Lernförderung ausführlich begründen (z.b. warum kommt es sonst zu einer Nichtversetzung und in welchem Zeitraum sind die Noten rapide abgefallen? Welche Ursachen gibt es hierfür? Kann das Leistungsdefizit durch kurzfristige Maßnahmen behoben werden? etc.). Bitte insbesondere auch den aktuellen Leistungsstand (Note) der Schülerin bzw. des Schülers angeben. - Besteht ein Verdacht oder sogar eine diagnostizierte Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie, ist die individuelle Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler eine Pflichtaufgabe der Schule! Leistungen nach dem BuT können nur in Ausnahmefällen gewährt werden! Bitte verwenden Sie diese Begriffe daher nur, wenn tatsächlich ein Verdacht oder eine Diagnose besteht. - Harte Prüfkriterien, wie Zeugnisse, blauer Brief oder Förderplan sind i. d. R. nicht mehr einzureichen. Bitte beachten Sie aber, dass es in begründeten Einzelfällen weiterhin notwendig sein kann.