Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Ähnliche Dokumente
1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/2609. des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und

Besucherinformationszentren in den Nationalen Naturlandschaften

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Leistungen der Firma Schneider Organisationsberatung für das Land Rheinland-Pfalz von 1998 bis 2008

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Marktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV

Abgasmessung und Feinstaubbelastung in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 1. Wie konnte nach ihrer Kenntnis diese Anlage überhaupt betrieben werden?

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen

Umweltrecht aktuell 2017

Genehmigung von Windkraftanlagen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827

Abstände zwischen Betriebsbereichen gemäß StörfallV und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Raum- und Flächenplanung

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen

Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG)

Muster. Überwachungsprogramm

Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg. Dipl.-Ing. Antje Wolf

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/6182. des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

DUH-Hintergrund. E.ON Kohlekraftwerk Datteln

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Inhalt. Biogas: Genehmigung in Schleswig-Holstein Stand: 08/2010. >> Genehmigung: 2 Wege Genehmigung. Baugenehmigung bis 1 MW FWL

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

dasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/753. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Häufigkeit ministerieller Einzelentscheidungen bei der Fördermittelvergabe

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung?

Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Berthold Reis Änderung des 12 Abs. 5 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Finanzierung Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter 2014 bis 2016

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD)

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 928. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Fraktion GRÜNE. und

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054

Bezirksregierung Köln

Immissionsschutzrecht I

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Antwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage Nr. 986 des Abgeordneten Peter Vida BVB/Freie Wähler Landtagsdrucksache 6/2301

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben

Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

Bundesgesetz zum Fracking mögliche Auswirkungen für das Land Brandenburg

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort!

ENTWURF. BDI-Position zu einer TA Abstand. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v.

2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Praktische Erfahrungen aus der ISO Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin,

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg

Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3752

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017

Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission?

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1899 der Abgeordneten Horst Becker, Johannes Remmel und Barbara Steffens Grüne Drucksache 14/5097

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/202. der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren

In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Biblis, Blöcke A und B

Ist das Genehmigungsverfahren das Problem der Bremer Baupolitik?

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016

Transkript:

Landtag Brandenburg Drucksache 5/2283 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage. 872 des Abgeordneten Axel Vogel Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/2139 Biogasanlagen der Steinhoff Gruppe in Gerswalde Wortlaut der Kleinen Anfrage 872 vom 08.10.2010: Die Steinhoff-Gruppe (Steinhoff-Holding) ist Eigentümerin zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg. Die Betriebe dieser Gruppe haben im Jahre 2009 im Land Brandenburg in erheblichem Umfang Fördermittel erhalten. In Gerswalde plant die Steinhoff-Gruppe namentlich die erste bis achte Biogas Gerswalde Steinhoff Betriebs GmbH & Co. KG, 17268 Gerswalde in Verbindung mit der Agrargesellschaft Uckerland mbh ebenfalls einem Unternehmen der Steinhoff-Gruppe die Errichtung mehrerer Biogasanlagen. Gegen die planungsrechtliche Grundlage dieser geplanten Anlagen nämlich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2 der Gemeinde Gerswalde, sind zwei Klagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig. Hintergrund der Klagen ist zum einen die Lage direkt angrenzend an das Naturschutzgebiet Eulenberge im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin sowie das FFH Gebiet Schwemmpfuhl bei Gerswalde. Zum anderen ist der Bebauungsplan für die Biogasanlagen offensichtlich rechts-widrig, weil er trotz erforderlicher aber fehlender Zustimmung der Gemeinde Temmen - Ringenwalde zur Änderung des Flächennutzungsplans veröffentlicht wurde. Das Land Brandenburg fördert derzeit gemeinsam mit der EU die Errichtung von Biogasanlagen aus EU Mitteln. Derzeit stehen laut Bericht der Templiner Zeitung 9 Millionen Euro an Fördermitteln zur Förderung von Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer 25% Kofinanzierung durch das Land Brandenburg zur Verfügung. Nach dieser Förderrichtlinie können auch Biogas-Großanlagen mit bis zu 1 Million Euro gefördert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden von den Unternehmen der Steinhoff-Gruppe Fördermittel für die vermutlich planungsrechtlich rechtswidrigen Anlagen in Gerswalde beantragt und/oder bereits bewilligt, wenn ja in welcher Höhe? 2. Sind bei beim Land Brandenburg die genannten Probleme der Planung für diese Vorhaben bekannt? 3. Würde die Landesregierung ein Projekt kofinanzieren, gegen das eine Klage anhängig ist? Datum des Eingangs: 08.11.2010 / Ausgegeben: 15.11.2010

4. Ist eine Förderung eines Vorhabens mit EU Mittel zulässig, das im Zielkonflikt mit dem Natura 2000 Schutzgebietskonzept stehen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung, dass das Landesumweltamt, das derzeit ein immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchführt, eine erhöhte Störfallanfälligkeit dieser geplanten Anlagen festgestellt hat, weshalb das erforderliche Störfallgutachten wiederholt überarbeitet werden musste? 6. Welchen Mindestabstand zu Wohnbebauung hält die Landesregierung angesichts der technischen Sicherheitsrisiken für vertretbar. 7. Wie viele Unfälle In Biogasanlagen hat es in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren gegeben und gab es dabei Tote und Verletzte? 8. a) Gibt es aktuelle Verordnungen, Richtlinien oder Handbücher des Landes Brandenburg mit konkreten Vorgaben für die Errichtung auch von Groß- oder Multi- Biogasanlagen? Wenn Ja, Welche? b) Wie beurteilt die Landesregierung das Handbuch für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz? c) Wie beurteilt die Landesregierung in dem Zusammenhang die österreichischen Sicherheitsrichtlinien zur Errichtung von Biogasanlagen (Technische Grundlage für die Beurteilung von Biogasanlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich von 2007). 9. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch in Deutschland und im Land Brandenburg die österreichischen Sicherheitsstandards bei der Errichtung von Biogasanlagen eingeführt und umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden von den Unternehmen der Steinhoff-Gruppe Fördermittel für die vermutlich planungsrechtlich rechtswidrigen Anlagen in Gerswalde beantragt und/oder bereits bewilligt, wenn ja in welcher Höhe? zu Frage 1: Im Rahmen des RENplus-Programms des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) liegen keine Förderanträge der Steinhoff-Gruppe vor. Frage 2: Sind beim Land Brandenburg die genannten Probleme der Planung für diese Vorhaben bekannt? zu Frage 2: Die Landesregierung hat keine näheren Kenntnisse bezüglich der geschilderten planungsrechtlichen Probleme. Hier handelt es sich auch ganz offensichtlich um Fragen, die allein die kommunale Bauleitplanung betreffen und somit der Planungshoheit der Gemeinde unterliegen bzw. der Ausübung der Rechtskontrolle durch den Landkreis.

Frage 3: Würde die Landesregierung ein Projekt kofinanzieren, gegen das eine Klage anhängig ist? zu Frage 3: Die Landesregierung fördert Vorhaben u. a. nur dann, wenn die jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören auch die zur Durchführung des Vorhabens benötigten öffentlichen Genehmigungen (zum Beispiel Baugenehmigungen oder immissionsrechtliche Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Ob wegen einer Klage gegen eine solche wirksame Genehmigung bzw. gegen rechtliche Grundlagen einer solchen Genehmigung (z. B. Bebauungsplan) seitens des Landes Abstand von der Förderung des Vorhabens genommen wird, ist eine Frage des Einzelfalls, die u. a. im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Klage im Rahmen des von der Bewilligungsbehörde auszuübenden Ermessens zu beantworten sein wird. Frage 4: Ist eine Förderung eines Vorhabens mit EU Mittel zulässig, das im Zielkonflikt mit dem Natura 2000 Schutzgebietskonzept stehen? zu Frage 4: Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage aller relevanten öffentlichen Genehmigungen durch den Antragsteller. Die Prüfung, ob naturschutzrechtliche und/oder artenschutzrechtliche Belange einer Errichtungsgenehmigung entgegenstehen, erfolgt abschließend durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde. Liegen diese Genehmigungen vor, ist auch eine Förderung möglich. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung, dass das Landesumweltamt, das derzeit ein immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchführt, eine erhöhte Störfallanfälligkeit dieser geplanten Anlagen festgestellt hat, weshalb das erforderliche Störfallgutachten wiederholt überarbeitet werden musste? zu Frage 5: Es wurde keine erhöhte Störfallanfälligkeit der geplanten Anlagen festgestellt. Wegen der im Biogasanlagenkomplex Gerswalde vorgesehenen Gesamtmenge von 54 t brennbarem Gas unterliegt dieser Betriebsbereich den erweiterten Pflichten der Störfall- Verordnung (12. BImSchV). Generell gilt, dass zur Erfüllung erweiterter Pflichten ein Sicherheitsbericht nach 9 der 12. BImSchV zu erstellen und entsprechend 4b Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) der Behörde zur Prüfung im Genehmigungsverfahren vorzulegen ist. Der dem Landesumweltamt (bzw. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - LUGV) zu dem Betriebsbereich Gerswalde vorgelegte Sicherheitsbericht musste wegen fachlicher Mängel wiederholt überarbeitet werden. Der überarbeitete Sicherheitsbericht wurde inzwischen durch einen nach 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen geprüft. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Sinne der 12. BImSchV ist aus Sicht des Sachverständigen gegeben.

Frage 6: Welchen Mindestabstand zu Wohnbebauung hält die Landesregierung angesichts der technischen Sicherheitsrisiken für vertretbar. zu Frage 6: Vertretbar ist der Abstand, der die Einhaltung der einschlägigen sicherheitstechnischen, bautechnischen, immissionsschutzrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben gewährleistet. Solche Abstände werden im Einzelfall im jeweiligen Genehmigungsverfahren geprüft und festgelegt. Für das Vorhaben Gerswalde sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen und noch keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt. Frage 7: Wie viele Unfälle In Biogasanlagen hat es in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren gegeben und gab es dabei Tote und Verletzte? zu Frage 7: Der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg sind keine bemerkenswerten oder tödlichen Arbeitsunfälle in dem genannten Zeitraum bekannt. Zu den bemerkenswerten Unfällen zählen beispielsweise Unfälle mit schweren Verletzungen (z. B. voraussichtlich mehr als sechs Wochen stationäre Behandlung) oder Unfälle und Schadensereignisse, die aufgrund besonderer Umstände, insbesondere zur Vermeidung ähnlicher Ereignisse, eine Verallgemeinerung erfordern. Über weniger schwere Unfälle kann auf Grund des Meldewesens keine Statistik geführt werden. Frage 8. a): Gibt es aktuelle Verordnungen, Richtlinien oder Handbücher des Landes Brandenburg mit konkreten Vorgaben für die Errichtung auch von Groß- oder Multi- Biogasanlagen? Wenn Ja, Welche? zu Frage 8. a): Abgesehen von einer Reihe von Erlassen etc. zu Teilaspekten sind zurzeit insbesondere folgende Landes-Veröffentlichungen aktuell: Biogas in der Landwirtschaft Leitfaden für Landwirte und Investoren im Land Brandenburg, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, 89 Seiten, November 2006, Zulässigkeit von Biomasseanlagen Genehmigungsvoraussetzungen nach Bauplanungsund Umweltrecht sowie Verfahrensfragen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, 60 Seiten, November 2008. Ergänzend wird vom LUGV u. a. ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern ( Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen ) vom Oktober 2009 als Erkenntnisquelle für den Vollzug in Brandenburg herangezogen.

Frage 8. b): Wie beurteilt die Landesregierung das Handbuch für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz? zu Frage 8. b): Sowohl das genannte Handbuch des ehemaligen Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz als auch die aktuelle Veröffentlichung von 2009 mit dem Titel Handbuch Biogas des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz werden fachlich sehr positiv beurteilt. Gleiches gilt im Übrigen für ähnliche Veröffentlichungen aus den Umweltressorts anderer Bundesländer. Frage 8. c): Wie beurteilt die Landesregierung in dem Zusammenhang die österreichischen Sicherheitsrichtlinien zur Errichtung von Biogasanlagen (Technische Grundlage für die Beurteilung von Biogasanlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich von 2007). zu Frage 8. c): Die genannte Technische Grundlage bietet einerseits einen effektiven Einblick in die umwelt- und sicherheitstechnischen sowie ggf. veterinärhygienischen Belange der Biogasanlagen. Sie stützt sich jedoch andererseits naturgemäß weitgehend auf österreichische Normen und Standards. Eine Prüfung und Beurteilung durch die Landesregierung wurde daher bislang nicht vorgenommen. Frage 9: Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch in Deutschland und im Land Brandenburg die österreichischen Sicherheitsstandards bei der Errichtung von Biogasanlagen eingeführt und umgesetzt werden? zu Frage 9: Die Landesregierung unterstützt aktiv die bereits weit fortgeschrittenen Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Erlass einer bundeseinheitlichen umfassenden Verordnung über Biogasanlagen.