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Transkript:

Förderprogramm Energie Finanzielle Unterstützung für: -Sanierungen Grosse Holzheizungen Grosse thermische Solaranlagen Abwärmenutzung aus Wasser und Abwasser Abwärmenutzung aus gebäudeexternen Industrieprozessen Erweiterung Wärmenetze Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen mit Erdsonden-Wärmepumpen

Förderbereiche MINERGIE-Sanierungen Bestehende beheizte Gebäude, die nach dem MINERGIE-Standard modernisiert werden. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der Energiebezugsfläche. Informationen zu MINERGIE unter www.minergie.ch. Grosse Holzheizungen (mit und ohne Wärmenetze) Neue Holzheizungsanlagen ab 300 kw Leistung (ab 150 kw Leistung bei Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 30 Prozent). Beiträge für den reinen Kesselersatz bestehender Holzheizungen werden nur ausgerichtet, sofern die Anlage noch nie gemäss 16 EnG subventioniert wurde. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der nutzbaren Jahresenergiemenge, die aus der Holzverbrennung stammt. Grosse thermische Solaranlagen Neue thermische Solaranlagen mit mehr als 35 m 2 Kollektorfläche für Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Bei Neubauten erfolgt eine Unterstützung nur, soweit der Beitrag der Solaranlage für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht erforderlich ist. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der Kollektorfläche (Aperturfläche). Abwärmenutzung aus Wasser und Abwasser Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Grundwasser und Oberflächengewässern sowie aus geklärten und ungeklärtem Abwasser. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der daraus entnommenen und nutzbaren Jahresenergiemenge. Abwärmenutzung aus gebäudeexternen Industrieprozessen Anlagen zur Nutzung von Abwärme eines Industrieprozesses sowie aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Dabei dürfen der Abwärmeproduzent und der oder die Abwärmenutzer nicht identisch sein. Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der nutzbaren Jahresenergiemenge aus Abwärme. Erweiterung Wärmenetze Netzerweiterungen oder -verdichtungen bestehender Wärmenetze, die Wärme grosser Holzheizungen oder die Abwärme aus Wasser, Abwasser oder gebäudeexternen Industrieprozessen nutzen. Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen mit Erdsonden- Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser. Der Förderbeitrag richtet sich nach der installierten Leistung und der Effizienz der Wärmepumpe. Förderung ausserhalb des Direktversorgungsgebietes der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.

Bedingungen Beitragsbedingungen 1. Die Subventionen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zugesichert und ausgerichtet. Auf die Gewährung von Subventionen besteht kein rechtlicher Anspruch. 2. Das Gesuch muss vor Baubeginn der Baudirektion zur Bearbeitung eingereicht werden. 3. Subventionen unter 3'000 Franken werden nicht zugesichert/ ausgerichtet. 4. Die Beitragszusicherung ist in der Regel 18 Monate, gemessen ab dem Datum der Zusicherung bis zum Baubeginn, gültig. 5. Die Information über notwendige Gesuchsbeilagen und weitere Bedingungen sind den Gesuchsformularen zu entnehmen. Grundsätze für die Subventionsbemessung 1. Für Subventionsbeiträge bis 100'000 Franken gelten pauschale Beitragsansätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestitionen (NAM) nötig. Bei Doppelförderung mit kommunalen Förderprogrammen können die Beiträge reduziert und über die Gemeinde ausbezahlt werden. 2. Für Subventionsbeiträge über 100'000 Franken ist ein detaillierter Nachweis der NAM und die Angabe weiterer Subventionszusicherungen von öffentlichen Gemeinwesen nötig. Die Beitragsansätze werden soweit reduziert, dass die Subvention der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) höchstens 50 Prozent der NAM beträgt. Steuern Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden (in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, danach 100 Prozent). Dazu zählen Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen wie Wärmedämmng der Gebäudehülle, Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster, Sanierung der Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung, Installation einer Solaranlage usw. Die abzugsfähigen Investitionen sind um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren. Weitere Details siehe Wegleitung zur Steuererklärung bzw. Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften vom 31.8.2006 (Download http://www.steueramt.zh.ch unter «Erlasse und Merkblätter».) Interessante Informationen auf der Homepage www.energie.zh.ch 1. Gesuchsformulare. 2. Liste der Gemeinden mit kommunalem Förderprogramm (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). 3. Merkblatt über die steuerlichen Folgen von Energiesparmassnahmen.

Eine nachhaltige Entwicklung im Energiebereich bedingt die Senkung des Energiebedarfs durch eine verbesserte Energieeffizienz und die Deckung des verbleibenden Bedarfes so weit möglich mit erneuerbaren Energien. Helfen Sie mit, diese Ziele zu erreichen. Markus Kägi, Regierungsrat AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Tel. 043 259 30 13 Abteilung Energie Fax 043 259 51 59 Stampfenbachstrasse 12 www.energie.zh.ch Postfach, 8090 Zürich info@energie.zh.ch

Aktuelle Beitragsansätze des Förderprogramms Energie (Gestützt auf 16 Energiegesetz) AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Energie gültig ab 1. Mai 2008 Förderbereiche Pauschalierte Beitragsansätze * Minergie-Sanierungen ohne Beitrag Klimarappen Minergie-Sanierungen mit Beitrag Klimarappen Neue Holzheizungen ab 300 kw Leistung (ab 150 kw Leistung bei Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 30 Prozent) mit und ohne Wärmenetze Abwärmenutzung aus Wasser und Abwasser, sofern die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 für Raumheizung resp. 3 für Warmwasser erreicht Abwärmenutzung aus gebäudeexternen Prozessen, sofern Abwärmeproduzent und Abwärmenutzer nicht identisch sind Erweiterung bestehender Wärmenetze (ohne Neubau/ Ersatz der Heizzentrale), Netzverdichtungen sowie Ersatz des Wärmeerzeugers in Anlagen, welche die obgenannten Subventionsbedingungen erfüllen und noch nie Subventionen im Sinne von 16 EnG erhalten haben. Thermische Solaranlagen für Warmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung mit mehr als 35 m2 Absorberfläche. Anlagen für Neubauten werden nur gefördert, soweit die Anforderungen an das Gebäude ohne Beitrag der Solaranlage erfüllt sind. *** Ersatz von Elektro-Widerstandsheizung mit Erdsondenwärmepumpe für Heizung und Warmwasser bis maximal 40 kw Heizleistung, für die ersten 500 m 2 40 Fr./m 2 für die nächsten 500 m 2 30 Fr./m 2 für die nächsten 500 m 2 20 Fr./m 2 für die weiteren m 2 10 Fr./m 2 Halbierung der obigen Ansätze 100 Fr. / MWh nutzbare Jahresenergie ** 100 Fr. / MWh nutzbare Jahresenergie 100 Fr. / MWh nutzbare Jahresenergie 40 Fr. / MWh nutzbare Jahresenergie ** Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1200 plus flächenabhängiger Beitrag: 150 Fr./m 2 bis 100 m2 Absorberfläche, 120 Fr./m 2 für Absorberflächen über 100 m 2 Fr. 800 pro Anlage plus leistungsabhängiger Beitrag von Fr. 60.- mal (COP Wärmepumpe bei B0/W35) mal (Heizleistung Wärmepumpe in kw) * Beachten Sie die Bedingungen im Faltblatt Förderprogramm Energie, insbesondere die Einschränkungen für Beiträge ab 100'000 Franken und bei Mitsubventionierung Dritter. ** 1,5-facher Beitragssatz für Holzheizungen mit weitergehender Rauchgasreinigung sowie bei gemeindeeigenen Holzheizungen in Gemeinden mit einem Finanzkraftindex unter 107. Ist die Gemeinde Miteigner der Holzheizung gilt der erhöhte Beitragssatz nur für den Gemeindeanteil. *** In der Stadt Zürich werden thermische Solaranlagen aller Grössen ausschliesslich vom Stromsparfonds der Stadt unterstützt (www.ewz.ch/stromsparfonds). Weitere Informationen zum kantonalen Förderprogramm: www.energie.zh.ch/subvention Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 043 259 30 13 oder info@energie.zh.ch