Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg

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Transkript:

Solina Steffisburg Sehr geehrte Damen und Herren Diese Dokumentation enthält die wichtigsten Informationen zur Anmeldung und Aufnahme in Solina Steffisburg. Bei Fragen stehe ich Ihnen als Kundenberaterin unter Telefon 033 439 95 95 gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Caroline Steiner Solina Steffisburg Datum

Inhalt 1 Anmeldung und Aufnahme... 3 2 Eintritt was ist zu tun?... 4 3 Finanzen... 5 3.1 Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und des Kantons... 5 3.2 Finanzierung des Heimaufenthaltes... 5 3.3 Rechnungsstellung bei Abwesenheiten... 5 4 Allgemeine Information... 6 4.1 Radio, TV, Telefon und Internet... 6 4.2 Post... 6 4.3 Rauchen... 6 4.4 Versicherungen... 6 4.5 Möbel... 6 4.6 Bekleidung und Textilien... 6 4.7 Zimmerreinigung... 7 4.8 Persönliche Toilettenartikel... 7 4.9 Wertsachen, Schmuck und Bargeld... 7 4.10 Private Rollstühle und weitere Hilfsmittel:... 7 4.11 Besuche... 7 4.12 Ombudsstelle... 7 Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 2 / 7

1 Anmeldung und Aufnahme Anmeldungen mit den erforderlichen Formularen nehmen wir gerne entgegen: Solina Steffisburg Kundenberatung Ziegeleistrasse 22 3612 Steffisburg 033 / 439 95 95 Zukünftige Bewohner laden wir zusammen mit ihren Angehörigen gerne und nach Voranmeldung zu einer Besichtigung ein. Wichtig erscheint uns, dass alle Angemeldeten persönlich informiert sind und dem Eintritt mit einem guten Gefühl entgegensehen. Oft ist es nicht möglich, sämtlichen Eintrittswünschen sofort zu entsprechen, d.h. es können Wartelisten entstehen. In diesem Falle behalten wir uns vor, medizinische und soziale Dringlichkeiten für den Eintritt zu berücksichtigen. Ein Austritt ist nach vorangegangener einmonatiger Kündigungsfrist jederzeit möglich. Die angemessene Betreuung nach einem allfälligen Austritt soll jedoch vorher festgelegt und gesichert sein. Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 3 / 7

2 Eintritt was ist zu tun? Wir erwarten unsere Bewohner am vereinbarten Tag um 14.00 Uhr oder nach Absprache. Mit dem Eintritt erhalten Sie eine neue Adresse: Solina Steffisburg (Ihr Name) Ziegeleistrasse 22 3612 Steffisburg Tel.: 033 439 95 95 Fax: 033 439 95 00 Diese neue Adresse sollten Sie nicht nur Ihren Angehörigen und Bekannten mitteilen, sondern auch verschiedenen anderen Stellen: Gemeindeverwaltung Ihres bisherigen Wohnortes (Ihre Schriften verbleiben jedoch dort) Pensionskasse AHV-Ausgleichskasse Bank Versicherungen Post Ihres bisherigen Wohnortes (für Nachsendungen) Zeitschriften und Tageszeitungen Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 4 / 7

3 Finanzen Die Tarife/Kosten des Aufenthaltes werden auf Grund der Vorgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern mit dem System RAI/RUG erhoben. Ihre persönliche Pflegestufe wird ca. 4 Wochen nach Ihrem Eintritt durch die Abteilungsleitung, die Pflegedienstleitung und den Arzt festgelegt. Aufgrund dieser Einstufung werden die Tarife nach kantonalen Richtlinien errechnet. Eine detaillierte Tarifliste erhalten Sie bei unserer Kundenberatung. 3.1 Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und des Kantons Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die im Leistungskatalog unter "mit der Vollpauschale bieten wir Ihnen folgende Leistungen an" aufgeführt sind. Bitte beachten Sie im Leistungskatalog auch die Leistungen/Kosten, welche in der Vollpauschale nicht inklusive sind. Sie erhalten Ende Monat eine Rechnung mit dem Total Anteil Bewohner (nachfolgend Nettotarif genannt). Die Anteile Krankenkasse und Kanton werden mit diesen direkt abgerechnet. 3.2 Finanzierung des Heimaufenthaltes Die Leistungen der Krankenkasse und des Kantons stehen allen Heimbewohnern zu. Der Nettotarif wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw.) finanziert. Es kann auch eine Hilflosenentschädigung (HE) beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Erhalten Sie noch keine HE, so werden wir diese ein Jahr nach Ihrem Eintritt beantragen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie eine allfällige Hilflosenentschädigung nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können bei der Gemeindeausgleichskasse Ihres Wohnsitzes Ergänzungsleistungen beantragt werden. Über das Vorgehen geben wir Ihnen gerne Auskunft. 3.3 Rechnungsstellung bei Abwesenheiten Bei Abwesenheiten infolge Spital-, Kuraufenthalt oder Ferien, stellen wir den Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung in Rechnung. Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 5 / 7

4 Allgemeine Information 4.1 Radio, TV, Telefon und Internet Wenn Sie ein Telefon mit eigener Nummer wünschen, melden Sie dies bitte bei der Bereichsleitung. Es steht Ihnen auch eine öffentliche Telefonkabine im Erdgeschoss zur Verfügung. Gespräche, die Sie aus Ihrem Zimmer führen, werden Ihrer Monatsrechnung belastet. Eigene TV-Geräte mit Kopfhörer können mitgebracht oder gemietet werden. Ein Internetanschluss kann ebenfalls eingerichtet werden. Die Kosten für diese Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungskatalog. Jedes Zimmer ist mit einem Radio ausgerüstet. Sie können aber gerne auch Ihr eigenes Radio-Gerät mitbringen. 4.2 Post Eingehende Post wird täglich auf den Abteilungen verteilt. Für ausgehende Post gibt es neben dem Empfang einen Briefkasten, der täglich geleert wird. 4.3 Rauchen Rauchen ist möglich auf den Balkonen der Pflege-Abteilungen, vor dem Restaurant oder im Gartenpark. 4.4 Versicherungen Die bestehenden obligatorischen Versicherungen (Krankenkasse / Unfallversicherung) sind weiter zu führen. Die Versicherung für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Wertsachen und Einrichtungsgegenständen ist Sache des Kunden. Die Führung einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen. 4.5 Möbel Kleinere persönliche Möbelstücke oder andere Einrichtungsgegenstände können mitgebracht werden. 4.6 Bekleidung und Textilien Kleider und Textilien müssen gekennzeichnet werden; die Kennzeichnung wird durch die Näherei von Solina Steffisburg ausgeführt und separat verrechnet. Privatwäsche wird in der Wäscherei Solina Steffisburg aufbereitet (es entstehen keine zusätzlichen Kosten). Empfindliche Textilien und nicht waschbare Bekleidung (Lederbekleidung, Imprägnierware etc.), die speziell aufbereitet werden müssen, werden separat in Rechnung gestellt. Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 6 / 7

4.7 Zimmerreinigung Die Zimmerreinigung ist im Tarif inbegriffen. Von Montag bis Freitag wird in den Zimmern eine Unterhaltsreinigung durchgeführt. Einmal pro Monat erfolgt eine gründlichere Reinigung und jährlich eine Grundreinigung. 4.8 Persönliche Toilettenartikel Für Ihre vertrauten Toiletten- und Kosmetikartikel (Seife, Shampoo, Badezusätze, Parfüms, Rasierapparate etc.) sind Sie selbst besorgt. Auf Wunsch können persönliche Toiletten- und Kosmetikartikel über die Pflegeabteilung bestellt werden und gegen einen Aufpreis bezogen werden. 4.9 Wertsachen, Schmuck und Bargeld Für Verluste von Wertsachen, Schmuck und Bargeld übernimmt Solina Steffisburg keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorsichtsmassnahmen: Bewahren Sie nur wenig Bargeld bei sich oder im Zimmer auf. Hinterlegen Sie bei der Kundenberatung/Empfang ein Bargeld-Depot. In unserem Restaurant können Sie zum Bezug von Getränken und Esswaren eine Wertkarte eröffnen. 4.10 Private Rollstühle und weitere Hilfsmittel: Solina Steffisburg stellt Rollstühle, Gehhilfen etc. unentgeltlich zur Verfügung (ausgenommen Elektro- Rollstühle). Besitzen Sie einen privaten Rollstuhl oder andere persönliche Hilfsmittel nehmen Sie diese mit und melden dies beim Eintritt der Bereichsleitung. 4.11 Besuche Wir sind ein offenes Haus: Besuche von Angehörigen, Bekannten, Vereinen und weiteren Interessierten sind bei uns sehr willkommen. Besuchszeit ist zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr. 4.12 Ombudsstelle Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen, Zinggstrasse 16, 3007 Bern (Tel. 031 372 27 27, info@ombudsstellebern.ch) Männliche Wortformen gelten für beide Geschlechter Seite 7 / 7