Die Prüfung elektrischer Anlagen als Dienstleistung der Elektrotechniker zur Hebung der elektrotechnischen Sicherheit

Ähnliche Dokumente
Anlagenverantwortung unbeliebt und allgegenwärtig!

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Es lebe die Nullung! Umsetzung eines Auftrages

Elektrotechnische Überprüfung von Beschneiungsanlagen

Gliederungszahl Land Text

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

Informationsnachmittag Licht an

Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis


Leseprobe zum Download

ESV Die neue Elektrosch erordnung. aus der Sii es Elektrotechnikers

Organisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen. Jan Schäfer , 9. Rheinsberger Fachtagung

8 Prüfung von Anlagen nach DIN VDE :

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Landesgesetzblatt für Wien

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Spannung unerwünscht

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

Kurztitel Verordnung: Elektrotechnikverordnung ETV Publikationsorgan BGBl.Nr. 105/1996 ST0030. Typ V. Teil Datum

Zusammenspiel von DIN-VDE-Prüfungen und VdS-Prüfungen in elektrischen Anlagen

NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) Stammgesetz 43/ Blatt 1-3

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 9. August 2002 Teil I

Allgemeine Unterstützungspflicht

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall

Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees OEK

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

Explosionsgefährdung.

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer vor Gefahren durch den elektrischen Strom in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW ES-VO)

Die verantwortliche Elektrofachkraft das klassische Grundseminar

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Spannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN

Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Elektrofachkraft?

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen

E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz) geändert wird

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Prüfung und Instandhaltung

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Abt. Pol:, 122/10/G/10-Ai. Braunau am Inn, V E R O R D N U N G

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 (NÖ KFlSchG) 1 Ziel

Feuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Strafgesetzbuch (StGB) Auszug:

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Regierungsvorlage. 157 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 6

Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung?

Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen ( Stand 04`16 )

Arbeitsschutzkonzept für

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas

Textgegenüberstellung

6 Durchführen der Prüfung elektrischer Geräte

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach

Wartungs- und Instandhaltungs- Management für die betriebliche Praxis

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text Anhang I. Bundesrecht konsolidiert. Elektrotechnikverordnung 2002

1.5 Downloadverzeichnis

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren!

Normgerechte Errichtung von Ladeinfrastruktur

Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Inhaltsverzeichnis Wie werde ich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Arbeitsschutz

Feststellungen des Kontrollamtes hinsichtlich der Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz

Kältemittel gesetzliche Pflichten

Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt!

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung für den Instandhalter Ing. Johann Kreimer

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 8. August 2000 Teil I

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V

Qualifizierungsinhalte der Unterweisung HV-Bus 1 zur Erlangung der Qualifikation Stufe HV-Bus-EuP

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 13. Juni 2002 Teil II

Elektrische Anlagen und Blitzschutz

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Fünf Kardinalfehler bei Steigleitungssanierungen Ein Bericht aus der Praxis eines Sachverständigen

Seite 1. ENTWURF Rev. 5

Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Die neue Gefahrstoffverordnung

Transkript:

Die Prüfung elektrischer Anlagen als Dienstleistung der Elektrotechniker zur Hebung der elektrotechnischen Sicherheit Die Prüfung elektrischer Anlagen ist und bleibt ein heißes Thema. Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage haben die jeweiligen Anlagenbetreiber zu sorgen. Die Elektrotechniker können dabei beratend zur Seite stehen, Mängel aufzeigen, Mängel beheben. Mit der Dienstleistung der Prüfung elektrischer Anlagen bieten die Elektrotechniker Hilfestellungen für Betreiber von elektrischen Anlagen an, die sicherstellen, dass aus der Anwendung elektrischer Energie keine Gefahren entstehen. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist die Grundlage für ungefährliche elektrische Anlagen. Daher werden vor allem die Argumente zur Überzeugung der Anlagenbetreiber über die Notwendigkeit von Prüfungen elektrischer Anlagen verstärkt beleuchtet. Das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) fordert in 3 Absatz 1: 3. (1) Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, Instandzuhalten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist... Mit dieser Gesetzesstelle wird von jedermann gefordert, elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher, ohne schädigende und negativ beeinträchtigende Auswirkungen zu betreiben und Instandzuhalten. Mit Ziffer 11 der ETG 1992 wird festgelegt wer eine elektrische Anlage sicher Betreiben und Instandhalten muss: (11) Die in den Abs. 1, 2, 8 und 10 festgelegten Verpflichtungen hat, je nach der Art derselben, derjenige zu erfüllen, der die elektrische Anlage bzw. die elektrischen Betriebsmittel errichtet, herstellt, einführt, instandhält, betreibt oder in Verkehr bringt. Damit lassen sich folgende Zuständigkeiten ableiten: Dipl.-Ing. Michael Hirsch Herstellung à Errichter; Instandhaltung à Betreiber; Betrieb à Betreiber

Für den sicheren Betrieb ist der Betreiber einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels verantwortlich. Dieser Betreiber ist jedoch in der Mehrzahl der Fälle ein elektrotechnischer Laie. Die Forderung nach dem sicheren Betrieb und die sichere Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird größtenteils an Menschen gerichtet, die keinerlei Detailwissen über die Elektrotechnik aufweisen. Wenn elektrische Anlagen nicht entsprechend dem Elektrotechnikgesetz betrieben werden und der/die Verantwortliche (oder Verfügungsberechtigte oder Anlagenverantwortliche) sich seiner/ihrer Verantwortung nicht bewusst ist, wobei die Unkenntnis des Elektrotechnikgesetzes nicht vor Strafe schützt, sieht das Elektrotechnikgesetz 1992 in 17 ETG 1992 dazu unter der Überschrift Strafbestimmung vor: 17. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde (Berghauptmannschaft) mit Geldstrafe...... bis 200 000 S zu bestrafen, wer a) eine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel nicht in einer den Bestimmungen des 3 Abs. 1 entsprechenden Weise betreibt oder instand hält oder die gemäß 3 Abs. 2 erforderlichen Maßnahmen nicht trifft,... Im Fall des nichtordnungsgemäßen Betriebes elektrischer Anlagen oder Betriebsmittels steht gemäß Elektrotechnikgesetz eine Verwaltungsstrafe von rund 15.000,00. ins Haus. Je nach Vorfall sind zivil- und strafrechtliche Folgen zu erwarten. Die Verantwortung für einen sicheren Zustand der elektrischen Anlage und der elektrischen Betriebsmittel trägt der/die Betreiber/in. Im Fall von Mängel ist es seine/ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Der Elektrotechniker ist in diesem Fall der Helfer in der Not, der dem Anlagenbetreiber (oder gem. ÖVE EN 50110: Anlagenverantwortlichen) jene Hilfestellungen als Dienstleistung anbietet, die es ermöglichen eine elektrische Anlage fortwährend ordnungsgemäß und damit sicher zu betreiben. Die Anlagenverantwortung, begründet im Elektrotechnikgesetz, in den Betriebsbestimmungen ÖVE EN 50110 und ÖVE-E 5/1989 ist eine Bürde, die jeder Mensch, der elektrische Anlagen sein Eigentum nennt oder in Form von Überlassungsverhältnissen (Mietverträge, Pachtverträge) nützt, zu tragen hat. Die Verantwortung für den Betrieb einer elektrischen Anlage ist ähnlich zu betrachten, wie die Verantwortung, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergibt.

Der Verantwortung aus dem Betrieb der elektrischen Anlage muss sich der Anlagenbetreiber bzw. der Anlagenverantwortliche (z.b. jeder Haushaltsvorstand, jede/r handelsrechtliche Geschäftsführer/in eines Unternehmens, jede/r Schuldirektor/in, Kindergartenleiter/in, Universitätsdirektor/in, Institutsvorstand, Museumsdirektor/in, Hauseigentümer/in, Haus- und Immobilienverwalter/in...) stellen und die erforderlichen Maßnahmen setzen um den Forderungen des ETG gerecht zu werden. Seit 1995 bereits besteht für Arbeitgeber (und dazu ist im Fall von Vertragsbediensteten auch der Öffentliche Arbeitgeber zu zählen) auf Grund des Arbeitnehmerschutzgesetzes durch die neue Elektroschutzverordnung 2003 (davor ESV 1995:706. Verordnung, Jahrgang 1995, ausgegeben am 25. Oktober 1995, 23. Stück) die Verpflichtung zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefahren durch den elektrischen Strom zu sorgen. Aus dieser Verordnung geht die Forderung des Gesetzgebers hervor, dass sich elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel stets im einem sicheren Zustand zu befinden haben und dass Mängel unverzüglich behoben werden müssen. Weiters dürfen gemäß ESV 2003 nur solche elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel verwendet werden, die im Hinblick auf die Betriebsart und die Umgebungseinflüsse den jeweiligen betrieblichen und örtlichen Anforderungen entsprechen und auftretenden Beanspruchungen sicher widerstehen können. Beim Betrieb und bei Arbeiten (mit und ohne Spannung) hat der Arbeitgeber überdies dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Vorschrift ÖVE-E 5 Teil 1 bzw. ÖVE EN 50110 eingehalten werden. Die Elektroschutzverordnung regelt erstmals unabhängig von ÖVE-Vorschriften regelmäßige Prüffristen für elektrischen Anlagen. Im allgemeinen darf der Zeitabstand der wiederkehrenden Prüfungen längstens fünf Jahre betragen.

Abweichend davon gelten folgende Prüffristen: längstens zehn Jahre für Starkstromanlagen in Versicherungen, Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handelsbetrieben, in denen keine außerge-wöhnliche Beanspruchung auftritt, längstens drei Jahre nach Vorschreibung durch die Behörde bei außergewöhnlicher Beanspruchung der Starkstromanlage oder von Teilen der Starkstromanlage durch eine der folgenden Beanspruchungen wie mechanische Einwirkungen, starke Verschmutzung, Chemikalien, Feuchtigkeit, Kälte oder Hitze für Anlagen in Produktionsbetrieben, Tischlereien, Mechanikerwerkstätten, Bäckereien, Friseurbetrieben, Blumenbindereien, Küchen und in explosionsgefährdeten Bereichen, längstens ein Jahr nach Vorschreibung durch die Behörde bei außergewöhnlichen Beanspruchungen beim Zusammentreffen mehrerer im vorhergehenden Absatz angeführten Einwirkungen, längstens ein Jahr für elektrische Anlagen definiert nach der Bauarbeiterschutz-verordnung. Ungeachtet dessen können kürzere Prüffristen bzw. zusätzliche Überprüfungen beim Verdacht, dass sich die elektrische Anlage in keinem ordnungsgemäßen Zustand befindet und dadurch Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen, von der Behörde vorgeschrieben werden. Der Betrieb einer elektrischen Anlage ist ein verantwortungsvoller Vorgang. Dieser Verantwortung muss sich der Betreiber stellen. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen elektrischen Anlage bedeutet das entweder die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes oder die verwaltungsrechtlichen (aus der Übertretung des Elektrotechnikgesetzes), zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen nach einem Unfall oder Schadensfall (z. Brand, Explosion) durch die elektrische Anlage zu tragen.

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Frage nach dem ordnungsgemäßen Zustand immer schon bestanden hat. Bereits die ersten Bestimmungen der Elektrotechnik (z.b. EVW 1 und EVW 12 aus dem Jahr 1926) definieren Mängel wie sie heute auch noch als Mängel bekannt sind. Dabei ist es unerheblich nach welchen Vorschriftenständen beurteilt wird. Das Fehlen einer Schutzmaßnahme war mit ganz wenigen Ausnahmen immer ein Problem.