Wohnstätten der Lebenshilfe Wohnstätten GmbH Mainfranken in der

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Transkript:

B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g FB Soziales FQA (Heimaufsicht) Karmelitenstraße 43 97070 Würzburg Lebenshilfe Wohnstätten GmbH Mainfranken z. Hd. der Geschäftsführung Ruppertsgasse 15 97084 Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum Soz351 19.07.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht Träger der Einrichtung: Lebenshilfe Wohnstätten GmbH Mainfranken Ruppertsgasse 15 97084 Würzburg Geschäftsführer: Herrn Werner Sendner geschaeftsstelle@lhw-mainfranken.de Geprüfte Einrichtung: Wohnstätten der Lebenshilfe Wohnstätten GmbH Mainfranken in der Gabelsbergerstraße 2 a/b, 97080 Würzburg Friedrichstraße 27, 97082 Würzburg Ruppertsgasse 15, 97084 Würzburg Sterntalerweg 177, 97084 Würzburg Dr. Maria-Probst-Straße 6, 97082 Würzburg In Ihren Wohnstätten wurden am 20.4., 18.5., 25.5., 01.6. und 06.6. 2011 unangemeldete turnusmäßige Prüfungen durchgeführt. An einer Bewohnervertretungsversammlung wurde am 10.6.2011 teilgenommen. Bankverbindungen: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 42 00 00 67 Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ 790 300 01 Konto: 90 00 HypoVereinsbank Würzburg BLZ 790 200 76 Konto: 8 131 25 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 6478-852 Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ 790 900 00 Konto: 205 Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, wobei auch immer die weibliche Form beinhaltet ist und keine Diskriminierung darstellen soll. Der Begriff Bewohner ist u.e. zulässig, wenn der Mensch in der Einrichtung nicht auf eine reine Bewohnerrolle reduziert wird. Steuerkonten: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 87 50-856

- 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Bauliche Gegebenheiten Wohnqualität Soziale Betreuung Mitwirkung Förderplanung Hygiene Personal Finanzielles (Heimvertrag) Arzneimittel Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfungen folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Wohnstätten für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung (Leistungen zur Teilhabe, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, XII) Angebotene Wohnformen: 5 stationäre Wohnstätten Ambulant unterstütztes Wohnen, Wohntraining, Wohngemeinschaften, Einzel-/ Paarwohnen und Persönliches Budget Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: Innerhalb der Einrichtung Therapieangebote: Externe Angebote, wie z.b. Ergo- oder Gesprächstherapie, werden im Rahmen der individuellen Förderplanung unterstützt und begleitet. Angebotene Plätze in den Wohnstätten: Wohnstätte Platzzahl Belegte Plätze Einzelzimmerquote Friedrichstraße 22 22 31% Sterntalerweg 34 32 45% Gabelsberger Straße 20 18 57% Ruppertsgasse 35 34 65% Dr.Maria-Probst-Straße 24 24 86% 135 130 Ø 56,8% Fachkraftquote gesamt (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57,88% (Ø bezogen auf alle Wohnstätten) Auszubildende: 24-3 -

- 3 - II. Informationen zur Einrichtung II.1. Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle Wohnstätten, außer es wird ausdrücklich eine Wohnstätte benannt. Insgesamt wird die Struktur-, die Prozess-, die Ergebnis- und die Beziehungsqualität für gut befunden. Die (objektive) Lebensqualität und die (subjektive) Lebenszufriedenheit (Zufriedenheit in den Lebensbereichen Wohnen, Betreuung, soziales Umfeld und soziale Beziehungen) der Bewohner als zentraler Aspekt in der Behindertenhilfe ist als Ausgangspunkt aller Bemühungen um Partizipation behinderter Menschen zu verstehen. Ausschlaggebend für diese Lebenszufriedenheit sind auch und gerade die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie der jeweiligen Gruppe. Exemplarisch ist hierfür auch das praktizierte Stufenmodell, welches zu einem gelingenden Leben beiträgt, (fließende und begleitete Übergänge vom stationären Wohnen über Wohntraining hin zu den ambulant unterstützten Wohnformen) erwähnt. Dem Grundsatz: Ambulant vor stationär wird dadurch absolut Rechnung getragen. Dieses gute Resultat wird insbesondere über eine gelingende, emphatische und stabile Beziehungsgestaltung zwischen den Bewohnern und den Mitarbeitern erzielt. Der Gemeinsinn in den Wohnstätten ist demzufolge hoch entwickelt. Alle barrierefreien Wohnstätten strahlen eine angenehme und familiäre Atmosphäre aus, die auch Schutz und Sicherheit gewährleisten. Die Zimmer sind liebevoll individuell und sehr wohnlich, gemütlich und komplett nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner eingerichtet. Die jeweiligen Wohngruppen, die sich geschlechtsgemischt zusammensetzen, sind übersichtlich und bedürfnisgerecht gestaltet. Ein aktives Mitgestalten aller Wohnräume und Tagesabläufe durch die Bewohner ist sichergestellt. Die Wohnstätten befinden sich inmitten gewachsener Gemeinwesen, die sich ganz normal in das Gesamtbild des Stadtteils einfügen und hervorragend zu erreichen sind (Infrastruktur). Die Privatsphäre wird soweit wie möglich geachtet (in Doppelzimmern leider nicht möglich; hier zeigt sich deutlich das Primat der Institution ), Respekt und Wertschätzung wird dem Einzelnen entgegengebracht. Die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen der Bewohner werden angemessen berücksichtigt. Die Bewohner fühlen sich überwiegend wohl, sicher, geborgen, respektiert, angenommen und zuhause. In keiner anderen Einrichtung in der Stadt Würzburg wird die sehr agile Bewohnervertretung (keine gesetzlichen Betreuer in der BV) so gleichwertig und gleichberechtigt in die Belange des Einrichtungsgeschehens mit einbezogen und ernst genommen wie hier. Eine Mitarbeiterin (aus dem Gesamtpersonalschlüssel) kümmert sich zusätzlich neben ihrer Gruppenarbeit und teilweise sogar in ihrer Freizeit um die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnervertretung. Zusätzlich zu den monatlichen Versammlungen der Bewohnervertretung findet alle 2-3 Monate eine Angehörigen- und Betreuerbeiratssitzung abwechselnd in den jeweiligen Wohnheimen statt. - 4 -

- 4 - Gemäß den Fähigkeiten, den Interessen und den Bedürfnissen des Bewohners wird ein individueller Plan (Hilfe-/Förderplan) der Begleitung, Assistenz und spezieller Förderung erstellt (Metzeler, bzw. HMB-W-Verfahren), der analog der weiteren Entwicklung fortgeschrieben wird. Der Bewohner, bzw. gesetzlicher Betreuer, das gesamte Team ist in einem kontinuierlicher interdisziplinären Prozess beteiligt (PDCA -Zyklus). Der Hilfe- und Förderplan definiert sich aus den Qualitätsstandards für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen. In erster Linie (Ziel) sollen Hilfen zum Leben in größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung, soziale Integration, d.h. u.a. die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vermittelt werden. Die Bedürfnisse des Bewohners stehen dabei absolut im Vordergrund. Hinsichtlich der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Selbstverwirklichung innerhalb und auch außerhalb der Einrichtung werden Bewohnerversammlungen durchgeführt. Durch den Erhalt und Förderung der vorhandenen Ressourcen der einzelnen Bewohner soll eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Hierzu werden pädagogische und therapeutische Maßnahmen ergriffen. Diese werden aus der Anamnese, medizinischen Befunden und Biografiedaten aufgestellt (siehe u.a. Hilfe- und Förderplan). Die Einbindung der Bewohner nach außen ist insgesamt schwierig. Gottesdienste sind ohne weiteres möglich. Freizeitangebote (Ausflüge, Einkäufe, Besuch einer Sportveranstaltung, etc.) werden angeboten. Die notwendige Infrastruktur ist vorhanden. Barbetrag wird bei Bedarf für den Bewohner verwaltet. Ziel ist letztendlich das Bemühen um Inklusion. Die Tagesbetreuung für Senioren (Haus B Ruppertsgasse) wird für diejenigen Bewohner angeboten, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Auf freiwilliger Basis soll der Bedarf nach bedürfnisgerechten, regelmäßigen und individuellen Angeboten der Tagesstrukturierung befriedigt werden. Ältere Menschen sollen durch dieses Angebot zu Aktivitäten angeregt werden, um ihnen die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern. Gleichzeitig sollen diese Offerten dazu beizutragen, die älteren Bewohner so lange wie möglich von Pflege unabhängig zu machen. Ein übersichtlicher Wochenplan wird mit Schaubildern erstellt und an mehreren Stellen im Haus ausgehängt. Von den Mitarbeitern wird das gute Betriebsklima immer wieder hervorgehoben. Sehr lange Betriebszugehörigkeiten von vielen Mitarbeitern zeugen von Arbeitszufriedenheit und gleichzeitig von Akzeptanz auch und gerade seitens der Einrichtungsleitung. Der Umgangston von Vorgesetzten und untereinander ist freundlich und wertschätzend. Die Mitarbeiter arbeiten sehr gerne in den Einrichtungen. Ein Einarbeitungskonzept ist vorhanden und findet Anwendung. Fortbildungen werden kontinuierlich angeboten und auch wahrgenommen. Dadurch ist eine hohe Fachlichkeit in der Tradition der Lebenshilfe: Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Motto der Mensch im Mittelpunkt gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Einrichtungsüberprüfung war die Personalsituation insgesamt quantitativ und qualitativ angemessen (Überdeckung 1,71VK). Durch die Personaleinsatzplanung war eine kontinuierliche fachliche Betreuung und Pflege aller Bewohner gewährleistet. - 5 -

- 5 - Alle Verträge mit den Bewohnern sind mittlerweile nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) umgestellt. Die notwendigen Informationen der Bewohner, bzw. deren gesetzlichen Vertretern, werden vor Vertragsabschluss weitergegeben. Eine Vielzahl von Freizeit- und kulturellen Veranstaltungen, Ausflüge werden durch den Einsatz der Ehrenamtlichen Helfer und Angehörigen erst ermöglicht. Eine langjährige Zusammenarbeit mit einigen Gruppierungen unterschiedlichster Interessen stellt dieses Angebot sicher. Für pflegefachliche Fragestellungen wurde mit einer externen Pflegefachkraft (PDL) ein Werkvertrag abgeschlossen. Einweisungen für die Mitarbeiter finden kontinuierlich statt. Alle Bewohner (außer Haus B in der Ruppertsgasse) besuchen die Mainfränkischen Werkstätten, den Tierpark Sommerhausen (WfbM) oder andere externe Arbeitsstellen. Eine regelmäßige Kommunikation zwischen den jeweiligen Verantwortlichen findet statt. II.2. Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die in der letzten Stellungnahme angeführten Empfehlungen und Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere der Aufbau eines Qualitätsmanagements, die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem Kostenträger, Konzeptentwicklung Struktur Tagesstätte, Kontinuität in der Wohnstättenleitung und Neuorganisation der Gesellschafterstruktur sind entscheidend vorangekommen. Sogenannte Stabsstellen (Pädagogische Fachkräfte) wurden installiert, arbeiten gruppenübergreifend und unterstützen somit die übrigen Mitarbeiter in den Bereichen der Förderdokumentation auf der Basis von Metzler und allen anderen anfallenden (sozial-)pädagogischen Problematiken und verbessern damit die immer wieder geforderte gesamte Fachlichkeit der Einrichtung. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ist deutlich zu erkennen. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Die Einzelzimmerquote sollte ausgeweitet werden, da sie bis auf die ausreichende in der neuen Wohnstätte (Dr. Maria-Probst-Straße) äußerst niedrig ist. Wohnheimplätze für zwei Personen in einem Raum entsprechen im Allgemeinen nicht den Wohnbedürfnissen von erwachsenen Menschen. Die Lebenszufriedenheit, die Selbstbestimmung und die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten geraten hier sehr schnell an ihre Grenzen. Aus Gesprächen mit Bewohnern ist immer wieder zu entnehmen, dass viele Konfliktherde und Problemstellungen nur durch das Zusammenleben in einem Doppelzimmer - 6 -

- 6 - entstehen und dadurch die Privatheit und Intimität zwangsläufig auf der Strecke bleiben. Für die Tagesgruppe (Tagesbetreuung für Senioren) im Haus B Ruppertsgasse, ist die personelle Ausstattung zu gering, um das ambitionierte Konzept inhaltlich voll umzusetzen. Eine Erhöhung des Personalschlüssels für geeignete Fachkräfte sollte angestrebt werden. Wohnstätte Ruppertsgasse: Hygiene ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Qualitätssicherung in der Pflege. Aufgrund dessen müssen in allen Pflegebädern Seifen- und Desinfektionsspender, sowie Hygienepläne angebracht werden. Abwurfbehälter aus Glas sind zu entfernen und durch geeignete Plastikbehältnisse aus dem Fachhandel zu ersetzen. Bei der Bedarfsmedikation sollte auf die Angabe der Mindest- bzw. Höchstdosis in der Dokumentation geachtet werden. Wohnstätte Dr. Maria Probst Straße: Auch hier fehlten in allen Pflege- und Duschbädern die Hygienepläne. Die Medikamentenblätter sollten auf Vollständigkeit der aktuell verordneten Medikation überprüft werden. In einem Fall fehlten das Anbruchsdatum und der Namen auf Augentropfen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) [Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist [Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel [Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts - 7 -

- 7 - seitens des Trägers eine Stellungnahme bzw. Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Stellungnahme/Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Die geprüfte Einrichtung, die Bewohnervertretung, das Landratsamt Würzburg / Gesundheitsamt, der Bezirk Unterfranken / Sozialverwaltung und die Regierung von Unterfranken erhalten eine Kopie des Prüfberichtes als PDF-Datei.