Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen)
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- Stephan Fertig
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1 Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen) über Leistungen im Ambulant Unterstützten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung nach den Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis zwischen Herrn / Frau... geb. am... (nachstehend Kunde /Kundin genannt) vertreten durch Herrn / Frau... (rechtliche Vertretung) und die Albert-Schweitzer-Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, gemeinnützige GmbH (ASW+W GmbH) mit Sitz in Offenburg, Im Seewinkel 3. Alleingesellschafter ist die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.v. Bereich Ambulant Unterstütztes Wohnen (nachstehend Träger genannt) vertreten durch Leitung... wird folgender Vertrag mit Wirkung vom...geschlossen.
2 1 Vertragsgrundlagen a. Der Kundin / dem Kunden wurde am... das allgemeine und nach Bedarf das spezielle Leistungsangebot des Trägers überreicht; diese sind Bestandteile des Vertrags. b. Der Träger hat mit dem Landratsamt Ortenaukreis (als dem zuständigen Träger der Sozialhilfe) folgende Vereinbarungen abgeschlossen über den Inhalt und Umfang der Leistung, die der Träger der Einrichtung erbringen muss (Leistungsvereinbarung), über den für die einzelne Leistung zu zahlenden Preis (Vergütungsvereinbarung), über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung (Prüfungsvereinbarung). c. Für jede Kundin / jeden Kunden wird gemeinsam mit dem Kostenträger ein Gesamtplan erstellt, der jeweils aktuelle Plan ist Bestandteil des Vertrages. d. Der Rahmenvertrag nach 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX für das ambulant unterstützte Wohnen volljähriger behinderter Menschen vom 01. Januar 2007 zu den Leistung-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen in der jeweiligen gültigen Fassung ist ebenfalls Grundlage dieses Vertrags. 2 Zielgruppe Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen geistigen und / oder körperlichen und / oder seelischen Behinderung. Das Einzugsgebiet der Einrichtung ist der ehemalige Kreis Offenburg. Individuelle Absprachen und Abweichungen sind möglich. 3 Leistungen des Trägers Die Leistungen beinhalten mit der Kundin / dem Kunden vereinbarte Maßnahmen zur Beratung, Förderung und Assistenz, siehe Anlage 1 spezielles Leistungsangebot. Dieser ist ebenfalls Grundlage dieses Vertrags 4 Plichten der Vertragspartner Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht im vereinbarten Zeitrahmen zu erbringen. 2
3 Die Kundin/ der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Erreichung der Ziele des Gesamtplanes. Sie / er verpflichtet sich in Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer die erforderlichen Anträge zu stellen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, miteinander Absprachen zu treffen, welche die individuelle Lebensgestaltung der Kundin/ des Kunden zum Inhalt haben. Sie verpflichten sich gegenseitig, die Absprachen, insbesondere auch die vereinbarten Termine im Rahmen der Assistenz einzuhalten. 5 Ziele Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und die Gestaltung des Lebens nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung sind wichtige Ziele unserer Arbeit. Wir gehen davon aus, dass Menschen im Ambulant Unterstützten Wohnen ihren Lebensalltag weitestgehend selbst bestimmen und gestalten wollen, weshalb unsere Hilfen hauptsächlich Assistenzleistungen beinhalten sollen. Der einzelne behinderte Mensch ist die hauptsächlich handelnde Person und trägt die Hauptverantwortung für die persönliche Gestaltung seines Lebens und seines persönlichen Wohlergehens. Der Mensch mit Behinderung nimmt am Leben der Gesellschaft auf allen Ebenen inklusiv teil. Um dieses Ziel zu verwirklichen sehen wir nicht unsere/n Kunden/in als das Ziel unserer Einwirkung, sondern das individuelle Umfeld, das zu einem Inklusiveren gestaltet werden muss. a. Kosten der Assistenzleistungen 6 Assistenzleistungen Die Kosten für Fachpersonal und Sachkosten werden anhand der Maßnahmenpauschale, die sich nach den genannten Richtlinien des Ortenaukreises ergeben, bemessen. Die Maßnahmenpauschale ist die Vergütung für die Maßnahmen zur Beratung, Assistenz und Förderung. Sie umfasst alle personellen und sächlichen Aufwendungen. Die Höhe der Maßnahmenpauschale ist abhängig vom Hilfebedarf. Ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) wird von der Kundin / dem Kunden und Leistungserbringer gemeinsam gestellt. Der Vertrag setzt eine gültige Kostenzusage voraus. Eine evtl. Kostenbeteiligung ist abhängig vom Vermögen und Einkommen und wird vom Kostenträger ermittelt. b. Anpassung der Kosten der Assistenzleistungen Wenn der Träger seine Leistungen einer veränderten Einstufung der Kundin/ dem Kunden in eine Hilfebedarfsgruppe anpasst, ist er berechtigt bzw. verpflichtet, die Vergütungen entsprechend der Leistungen zu senken oder zu erhöhen. Die Veränderung tritt in Kraft, wenn der Kostenträger der Veränderung der Hilfebedarfsgruppe zugestimmt hat. Die Veränderung der nach diesem Vertrag geschuldeten Vergütung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Trägers. 3
4 c. Fälligkeit und Zahlung der Kosten der Assistenzleistung Die Kosten der Assistenzleistung sind am dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Sofern Entgelte vom Kostenträger übernommen werden, kann die Entrichtung diese direkt mit dem Kostenträger abrechnen. Die Zahlungsverpflichtung der Kundin/ des Kunden entfällt im Umfang der Leistung durch den Kostenträger. Der Kunde wird über die Höhe des übernommenen Anteils informiert. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Einrichtung: Kto. Nr. bei BLZ 7 Inhalt der Assistenzleistungen a) Hilfe zur Selbsthilfe Das Ambulant Unterstützte Wohnen soll grundsätzlich Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen mit besonderem Hilfebedarf in eigens angemieteten Wohnungen geben. Der Mensch mit Behinderung wird nach seinen Fähigkeiten unterstützt, sein Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Wünschen der Kundin/ des Kunden. Jedoch ist die zeitliche Begrenzung der Begleitung im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens zu berücksichtigen, d.h. es wird von einem Unterstützungsbedarf je nach Hilfebedarfsgruppe (I III) ausgegangen. b) Bereiche des Alltags Häusliche Fragen, z. B. Unterstützung bei... Wohnungssuche, Mieten einer Wohnung, Hilfe bei der Organisation des Umzuges, Gestaltung der Wohnung, Ordnung halten und Putzen der Wohnung, Wäschepflege, Einkauf und Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten finanzielle Fragen, z. B. Unterstützung bei... Umgang mit Geld (kurzfristig und langfristig), Kontoführung, Einteilung der Einund Ausgaben gesundheitliche Fragen, z. B. Unterstützung bei... Arztbesuchen, Körperhygiene, Erhalt der Gesundheit, positive Lebensführung schriftliche und behördliche Angelegenheiten, z. B. Unterstützung bei... Antragsstellung, Schriftverkehr, Geltendmachen von Ansprüchen, Erkennen von Zuständigkeiten 4
5 c) Beratung in allen wichtigen Fragen persönliche Fragen: z. B. Wünsche und Zukunftspläne, Freundschaft, Beziehung und Sexualität, Verwirklichung von Lebenszielen soziale Fragen: z.b. Kontakte zur Nachbarschaft, Vereinen und örtlichen Angeboten, Sicherheit in der näheren Infrastruktur, Konflikte und Schwierigkeiten der Freizeitgestaltung: z. B. Hobbies und persönliche Interessen, Freizeitangebote, Urlaubsgestaltung, inklusive Angebote vorbereiten und begleiten der Arbeitsplatzsituation: z. B. Probleme am Arbeitsplatz und mit der Arbeitssituation, Vermittlung zur Integrationsberatung, berufliche Perspektive d) Hilfe bei der Bewältigung von Problemen / Krisenintervention Beim Auftreten von besonderen außergewöhnlichen Problemen, ist es möglich, einen Ansprechpartner außerhalb der vereinbarten Termine zu kontaktieren, z. B. telefonisch. In Konflikt- und Krisensituationen wird die notwendige Unterstützung und Begleitung gewährt. Wir vermitteln bei Bedarf an andere Fachdienste (Suchtberatung, Gesprächstherapeut, etc.). Ein eventueller spezifischer Hilfebedarf muss durch Organisation besonderer Anbieter (z.b. im krankenpflegerischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich, Tagesstrukturierung) anderweitig gedeckt werden. Vermittlung und Zusammenarbeit dieser Dienste können durch das Ambulant Unterstützte Wohnen übernommen werden. 8 Form und Umfang der Assistenzleistungen a. Beide Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Hilfe nicht nur benötigt, sondern auch gewollt ist. Die Vertragsparteien verpflichten sich, verantwortungsbewusst zu handeln und auf der Grundlage gegenseitigen Respekts miteinander umzugehen. b. Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist auf eine Unterstützung ausgerichtet, die den Mensch mit Behinderung langfristig befähigen soll, nach seinen individuellen Möglichkeiten selbstständig zu leben. Eine ständige Erreichbarkeit und Anwesenheit der Mitarbeiter, d.h. auch eine durchgehende Unterstützung und Begleitung kann im Rahmen des AUW nicht geboten werden. Für besondere, außergewöhnliche Notsituationen gibt es ein geeignetes Krisenmanagement. c. Die Kontaktzeiten orientieren sich im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Leitziels der Selbstverantwortung des Menschen mit Behinderung am individuellen Hilfebedarf. 5
6 d. Die Kundin/ der Kunde wird überwiegend von einer geeigneten Fachkraft in regelmäßigen, festgelegten Terminen beraten und begleitet. Diese Fachkraft organisiert für den Menschen mit Behinderung einen Hilfemix, der aus ehrenamtlichen Mitarbeitern und Hilfskräften bestehen kann. Dabei wird die Kontinuität der Beziehung gewahrt. Die fachliche Bezugsperson wird bei Urlaub und Krankheit durch Fachpersonal vertreten. e. Die Kundin/ der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung an der Erstellung eines Hilfe-/Gesamtplans gemäß den Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis. Diese Pläne werden in zeitlichen Abständen überprüft und fortgeschrieben. f. Die Kundin/ der Kunde verpflichtet sich, Absprachen einzuhalten, insbesondere die vereinbarten Begleitungstermine wahrzunehmen. g. Die zwischen dem Leistungserbringer und der Kundin/ dem Kunden vereinbarten Leistungen ergeben sich bei Bedarf aus dem speziellen Leistungsangebot und dem gemeinsam erstellten Gesamtplan. Der Leistungserbringer passt seine Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einem sich verändernden Entwicklungsstand an. Der Mensch mit Behinderung arbeitet im Rahmen ihrer/ seiner Fähigkeiten aktiv bei der Überprüfung des aktuellen Hilfebedarfes mit. h. Die Kundin/ der Kunde sollte ein Mindestmaß an Selbstversorgungsfähigkeiten besitzen und in die Tat umsetzen können, da der Großteil des Alltags im AUW selbständig gestaltet werden muss. 9 Haftung Kunden und Einrichtung haften gegenseitig für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird im Rahmen allgemeiner Bestimmungen gehaftet. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. 10 Kündigung des Assistenzvertrages Für die Kündigung des Vertrages durch die Kundin/ den Kunden oder den Träger gelten die für die jeweilige Vertragspartei einschlägigen Regelungen des Wohn- und Betreuungsgesetztes (insbes. die 11 bis 12 WBVG). Die Kündigung bedarf der Schriftform. a. Kündigung durch die Kundin/ den Kunden Die Kundin/ der Kunde kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Im Bedarfsfall ist eine Niederschrift möglich. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Träger die Erhöhung des Entgelts verlangt. 6
7 Die Kundin/ der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. b. Kündigung durch den Träger Der Träger kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Träger den Betreib einstellt der Träger eine fachgerechte Assistenz nicht erbringen kann die Kundin/ der Kunde ihre/ seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem Träger die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, oder die Kundin/ der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, im Verzug ist. 11 Anlagen Nachstehende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: 1. Spezielles Leistungsangebot 2. Erklärung zum Datenschutz 3. Schweigepflichtenthebung Ärzte 4. Schweigepflichtentbindung Personal 5. Assistenzvertrag in leichter Sprache 7
8 12 Schlussbestimmungen a. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform in leichter Sprache. b. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.... Offenburg, den... (Kunde)......, den... (rechtliche Vertreter / in)......, den... (Vertreter / in des Trägers) 8
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