Aufgaben, Ziele und Kompetenzen der SZB- Kommission "Stellenleitende Beratungsstellen"

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Transkript:

Aufgaben, Ziele und Kompetenzen der SZB- Kommission "Stellenleitende Beratungsstellen" Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1. Ziele und Aufgaben... 1 2. Zusammensetzung der Kommission... 2 3. Organisation der Kommission... 2 4. Kompetenzen der Kommission... 3 5. Besondere Bestimmungen... 3 Anhang: Mitgliederliste SZB-Kommission Stellenleitende Beratungsstellen... 4 Ko-Präsidentin... 4 Co-Président... 4 Mitglieder / Membres... 4 Kommissions-Sekretariat / Sécrétariat de la commission... 6 Hinsichtlich von Zielen, Aufgaben, Kompetenzen, Kommissions-Zusammensetzung und Organisation erteilt der Vorstand der SZB-Kommission Stellenleitende-Beratungsstellen folgendes Mandat: 1. Ziele und Aufgaben Die Kommission "Stellenleitende-Beratungsstellen" hat vorrangig folgende Ziele und Aufgaben: Gegenseitige fachliche Orientierung zu aktuellen Entwicklungen der Kundenbedürfnisse, den entsprechenden Anpassungen und zukünftiger Dienstleistungsprozesse. Austausch und gegenseitige Unterstützung bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben und dem Einsatz von Management-Instrumenten. Förderung eines einheitlichen Verständnisses in der Handhabung von Controllingvorgaben nach Art. 74 IVG dank dem Austausch über Erfassungspraxis, Erfassungssysteme, Reportingvorgaben und Reportingprozesse; Austausch, Feedbacks und Inputs zu Dienstleistungen des SZB wie Forschung, HiMi, HiMi Entwicklung, Beleuchtungsberatung, Fort- und Weiterbildung usw.; Bedarf zur Koordination der qualitativen oder quantitativen Leistungserbringung evaluieren, sofern innerhalb des Blindenwesens oder im erweiterten institutionellen Umfeld sichtbare Asymmetrien bestehen; SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 1

Feedbacks und Inputs zu den Grundlagen aus dem Bereich der Sozialversicherungen (Bsp. KHMI, KSBOB) und der Auslegungspraxis durch die IV/AHV-Stellen. 2. Zusammensetzung der Kommission Die Mitglieder der SZB-Kommission Stellenleitende Beratungsstellen sind in jedem Fall die Stellenleiterinnen und Stellenleiter (oder deren StellvertreterInnen) der Organisationen des Blindenwesens, welche Rehabilitations- und Beratungsleistungen nach Art. 74 IVG erbringen. Die Stellenleitenden der Beratungsstellen folgender Organisationen werden vorrangig ersucht, an den Kommissionssitzungen teilzunehmen: ABA Genève Asile des aveugles Lausanne BFVI BRSB Bern FAS (Neuchâtel) SBH Basel SBV/FSA SBb SZB Unitas Tenero Focus-Plus Solothurn/Olten Zürcher Sehhilfe obvita St. Gallen ABV Aarau Der Vorstand befindet im Grundsatz lediglich darüber, welche Organisationen in der Kommission vertreten sein sollen. Damit wählt er die einzelnen Mitglieder der Kommission nicht individuell. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen (siehe oben) erfüllt sind, obliegt es der jeweiligen Organisation, zu entscheiden, wen sie an die Kommissionssitzungen delegieren möchte. An den Kommissionssitzungen nehmen seitens des SZB-Fachpersonals folgenden Personen ständig Einsitz: der Kommissionssekretär. Nach vorgängiger Planung können ausserdem folgende SZB-Fachpersonen an der/den Sitzung(en) teilnehmen: Geschäftsführer, Leitung Finanzen und Controlling, Leitung Fort- und Weiterbildung, Forschungsbeauftragter sowie Leitung Low Vision Rehabilitation. Auf Anfrage der Kommission können bei Bedarf zudem und punktuell auch andere Mitarbeitende des SZB für eine Teilnahme angefragt werden. 3. Organisation der Kommission Die Kommission wird durch den Vorstand des SZB eingesetzt. Über die Einsetzung sowie die Auflösung von SZB-Kommissionen bestimmt der Vorstand. Die Kommissions-Sitzungen erfolgen auf nationaler Ebene. Die Sitzung wird simultan übersetzt, die Unterlagen werden in französischer und deutscher Sprache erstellt. Hauptamtlich Angestellte des SZB (z.b. der Kommissionssekretär), welche an der Sitzung teilnehmen, sind nicht Mitglieder der Kommissionen. SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 2

Pro Jahr finden idealerweise eine bis max. zwei Sitzungen statt. Die Sitzungen werden protokolliert. Das Protokoll wird in Deutsch und Französisch verfasst und geht an die Stellenleitenden und an den Geschäftsführer des SZB. Im Kreise der Kommission wird für die Dauer von zwei Jahren je eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender deutsche Schweiz und französische Schweiz ernannt. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Funktion gehören die Einberufung der Sitzungen, die Genehmigung der Traktandenliste, die Vorbereitung der Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem Kommissionssekretär, die Leitung der Sitzung sowie die allfällige Vertretung begründeter Anträge der Kommission an die Geschäftsführung und/oder den Vorstand des SZB. Der SZB stellt der Kommission administrative Unterstützung im Sinne ein es Kommissionssekretariats zur Verfügung und trägt die Kosten für die Sitzungsdurchführung (Raummiete, Übersetzung usw.). Dem Kommissionssekretariat obliegen folgende Aufgaben: Vorbereitung der zweisprachigen Sitzung und Erstellung der Traktandenliste in Zusammenarbeit mit der/dem Vorsitzenden, Protokollführung und Übersetzung. 4. Kompetenzen der Kommission Entscheide über Aktionen, welche in direktem Zusammenhang zu den Bestimmungen zu den Pt. 1.1.-1.6. stehen. Die Mitglieder der Kommission haben beratende Kompetenzen (keine Entscheidungskompetenzen) gegenüber dem hauptamtlich tätigen Personal des SZB; Die Kommission hat überdies das Recht, Anträge an die Geschäftsführung und/oder den Vorstand des SZB zu richten. 5. Besondere Bestimmungen Es werden ausdrücklich keine Sitzungsgelder oder Spesen an die Kommissionsmitglieder entrichtet; Alle neu eintretenden Mitglieder der Kommission erhalten vom SZB unaufgefordert eine Dokumentation zum SZB (Leitbild/Statuten/ Kommissionsreglement u.ä.); Alle Bestimmungen treten ab dem 01. 01. 2014 in Kraft. SZB-Vorstand am 21. September 2013 in Lausanne Angepasst 3.9.2014 und 13.8.16 (barrierenfrei) SP SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 3

Anhang: Mitgliederliste SZB-Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Die unter Abschnitt 2 genannten Organisationen des Blindenwesens, welche Rehabilitations- und Beratungsleistungen nach Art. 74 IVG erbringen, werden durch folgende Personen vertreten: (Stand 13.8.2016) Ko-Präsidentin Claudia Graf Fokus-Plus Fachstelle Sehbehinderung Stellenleiterin Baslerstrasse 66 Postfach 958 4603 Olten Telefon: 062 212 77 20 E-Mail: claudia.graf@fokus-plus.ch Co-Président Olivier Blaser Responsable CENTREVUE Rue de Corcelles 3 2034 Peseux Téléphone : 032 886 80 40 E-Mail: olivier.blaser@ne.ch Mitglieder / Membres Daniel Rey Zürcher Sehhilfe Geschäftsleiter Lutherstrasse 14 8004 Zürich Telefon: 043 322 11 70 E-Mail: d.rey@zkbv.ch Muriel Blommaert Union Centrale Suisse pour le Bien des Aveugles UCBA/SZB Responsable Consultation pour personnes sourdaveugles Chemin des Trois-Rois 5bis 1005 Lausanne Telefon: 021 350 00 50 E-Mail: blommaert@ucba.ch Marie Paule Christiaen Association pour le Bien des Aveugles Centre de Compétences en Accessibilité Rte du Vallon 20 1224 Chêne-Bourgeries Téléphone: 022 310 77 22 E-Mail: mpchristiaen@abage.ch Daniel Nicolet Association pour le Bien des Aveugles SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 4

Responsable Centre Information et Réadaptation Rte du Vallon 18 1224 Chêne-Bourgeries Téléphone: 022 349 10 64 E-Mail: dnicolet@abage.ch Markus Eberhard Blinden- und Behindertenzentrum Bern Leiter Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte Zähringerstr. 54 3012 Bern Telefon: 031 750 51 51 E-Mail: eberhard@brsb.ch Denise Gehrig Schweizerischer Blindenbund Leiterin Beratungsstellen Friedackerstr. 8 Postfach 8050 Zürich Telefon: 044 317 90 00 E-Mail: denise.gehrig@blind.ch Marco Fischer Stellenleiter fachstelle sehbehinderung zentralschweiz fsz Maihofstr. 95c 6006 Luzern Telefon: 041 485 41 41 E-Mail: marco.fischer@sbv-fsa.ch Brigitte Aerni-Strang obvita Leiterin Sehberatung Schützengasse 4 9000 St. Gallen Telefon: 071 246 61 93 / 078 783 27 92 E-Mail: brigitte.aerni@obvita.ch Roland Peterli Sehbehindertenhilfe Basel Leiter Beratung und Rehabilitation Zürcherstrasse 145 4052 Basel Telefon: 061 564 04 04 E-Mail: roland.peterli@sbh-basel.ch Massimo Rodesino Unitas Responsabile Servizio tiflologico (Intervento per adulti) Via San Gottardo 49 6598 Tenero Telefono: 091 735 69 00 E-Mail: massimo.rodesino@unitas.ch Philippe Gerber SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 5

Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV/FSA Bereichsleiter Beratung und Rehabilitation Könizstrasse 23 Postfach 3001 Bern Telefon: 031 390 88 64 E-Mail: philippe.gerber@sbv-fsa.ch Fatima Anaflous Fondation Asile des Aveugles Responsable Service social et de réadaptation Av. de France 15 Case postale 133 1007 Lausanne Téléphone: 021 626 86 53 E-Mail: fatima.anaflous@fa2.ch Carmen Sidler Aargauischer Blindenfürsorge-Verein ABV Geschäfstleiterin Metzgergasse 8 5000 Aarau Telefon: 062 836 60 20 E-Mail: carmen.sidler@abv-aargau.ch Kommissions-Sekretariat / Sécrétariat de la commission Stefan Spring SZB Forschungsbeauftragter Radgasse 3 8005 Zürich Telefon: 079 617 22 34 E-Mail: spring@szb.ch SZB Kommission Stellenleitende Beratungsstellen Seite 6