Newsletter Dezember 15
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Bei der Startup Kanzlei, geht s in die Winterpause. Vielen Dank für die Treue wünscht Dir PRACMAN! Das hielt die Rechtswelt nicht davon ab, Interessantes für Startups ans Tageslicht zu befördern. 2 Also lesen was das Zeug hält um im Startup Recht auf dem neusten Stand zu bleiben! E-Commerce Diese Entscheidung ist so wichtig für den E-Commerce-Bereich, dass wir deshalb unsere bisher recht kurze Winterpause unterbrechen müssen! Und zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 22.12.2015 (Aktenzeichen 11 U 84/14 (Kart) bei Google eingeben, für mehr Info's) entschieden, dass mittels Vertriebsvertrags ein Verkauf über Amazon verboten werden könne. Nicht möglich sei jedoch vertraglich zu verbieten, das Produkt (in dem Fall Markenrucksäcke) über Preissuchmaschinen zu bewerben. Dein Startup aus dem E-Commerce-Bereich sollte die Vetriebsverträge überprüfen lassen, wenn Dir ein solches Verbot bekannt vorkommt.
E-Health-Gesetz Hier ein kleiner Tipp für Startups aus dem Gesundheitssektor: Mitte der Woche hat der Bundestag den E-Health-Gesetzesentwurf gebilligt. Mit dem Gesetz soll die bessere Vernetzung von Patientendaten und ein schnellerer Abruf hiervon ermöglicht werden. Zudem sollen auf der Gesundheitskarte auch Notfalldaten gespeichert werden können. Darüber hinaus sollen Medikationspläne der Patienten erstellt werden. Vielleicht schafft es Dein Startup, sich bei der Umsetzung einzubinden. Dafür werden bereits jetzt die ersten Weichen gestellt. Grunderwerbssteuer 3 Jetzt wird es kompliziert, denn heute behandelt Deine Startup Kanzlei wieder eine steuerrechtliche Angelegenheit. Vorneweg: Es geht um die Grunderwerbssteuer, die man zahlt, wenn man Immobilien kauft. Wenn man jetzt als Unternehmen an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, das Immobilien gekauft hat und sein Unternehmen aufspaltet, kommt man in den Genuss einer Vergünstigung der Grunderwerbssteuer (Wem das zu viel ist: weniger Kohle zahlen, wenn das Tochterunternehmen ein Büro besitzt und jetzt die Tochter zu zwei Töchtern wird).das gilt aber dem Gesetz zufolge nur, wenn man 5 Jahre ununterbrochen unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 vom Hundert ununterbrochen an dem aufgespaltenden Unternehmen beteiligt ist. Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.11.2015 (Aktenzeichen 7 K 1553/15 GE bei Google eingeben, wem das nicht zu langweilig ist) entschieden, dass diese 5-Jahres-Frist nicht zwingend eingehalten werden müsse, wenn es sich bei der Aufspaltung nur um einen konzerninternen Vorgang handele und deshalb der Missbrauch der Steuervergünstigung ausgeschlossen ist.
Also bitte beachten, sollte Dein Startup einen Tochterunternehmen aufspalten und diese Immobilien besitzen. Kündigung per Whatsapp Interessantes aus Wien. Hier hat der Oberste Gerichtshof in Wien entschieden, dass eine Kündigung via Whatsapp nicht wirksam ist. Das betrifft jetzt nur unsere österreichischen Startups, ist aber dennoch eine interessante Nachricht aus der Rubrik "Bizarres". Patentkosten 4 Anfang der Woche behandeln wir das Thema Patentanmeldung für Startups. Wenn Du eine patentierfähige Idee hast, sollte man sie auch patentieren lassen. Das Problem dabei ist immer die Frage, welche Kosten da auf einen zukommen. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil die Patentanmeldung eine komplizierte Angelegenheit ist. Wir haben uns aber trotzdem gewagt, absolut unverbindliche Zahlen zu nennen, die jeweils nur eine sehr einfache Patentanmeldung behandeln: Ausarbeitung durch Rechtsanwaltanwalt: 3500 Einreichen beim Patentamt inkl. Rechercheantrag: 340 Prüfungsantrag nach der Recherche: 150 Einspruchsverfahren: 200 Jahresgebühren - 3. Jahr 70-4. Jahr 70-5. Jahr 90 Diese Preise sollen nur einen Richtwert darstellen, der absolut unverbindlich ist, damit Du Dir bei Deiner Patentanmeldung einen groben Überblick machen kannst, was auf Dich zukommt. Für eine exakte Berechnung bieten sich an, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Hier weitere Info's zum Patent: http://www.dpma.de/index.html Preiserhöhung Porto Etwas verspätet aber doch für jedes Startup (und Gründer) wichtig: Die Bundesnetzagentur hat am 1.12.2015 die Erhöhung des Standardbriefpreises auf 70 Cent gebilligt. Damit kommen auf Dich weitere Kosten für das Versenden von Briefen ab dem 1. Januar 2016 zu. Uber Und wieder Uber: 5 Das Unternehmen wurde am 7.12.15 vom Berufungsgericht in Paris zu 150.000 Strafe in verurteilt. Damit bestätigte das Gericht die erste Entscheidung eines Gerichts aus 2014, worin Uber wegen betrügerischer Geschäftspraktiken zu dem Betrag verurteilt wurde. Die Rechtswelt lässt bei Uber einfach nicht locker. Youtube Türkei Eher eine interessante Nachricht statt einer Information: Und zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern (1.12.2015) entschieden, dass die Türkei gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat, als sie zwischen 2008 und 2010 Youtube gesperrt hat. Näheres hierzu findet man beim Spiegel: http://www.spiegel.de/ /tuerkei-wegen-youtube-blockade-veru