Dienstanweisung Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten Landkreis Goslar (DA-MANV) Stand

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Dienstanweisung Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten Landkreis Goslar (DA-MANV) Stand 03.02.2014 Postanschrift: Postfach 20 20, 38610 Goslar Hausanschrift: Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar Telefon: 05321 76-0 www.landkreis-goslar.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr Donnerstag 14-17 Uhr und nach Vereinbarung Sparkasse Goslar/Harz (BLZ 268 500 01) Nr. 70001706 Nordd. Landesbank (Nord/LB) (BLZ 250 500 00) Nr. 2480 2530 Postbank Hannover (BLZ 250 100 30) Nr. 85 76 300

DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 2

Inhalt 1 Einleitung... 5 2 Zweck des Einsatzplanes... 5 3 Alarmierung im MANV-Fall... 5 3.1 Leitstelle:... 5 3.2 Alarmierung der ÖEL-RD... 6 3.3 Alarmierung der Einsatzzüge des DRK... 6 3.4 Alarmierungsschwellen MANV... 6 3.4.1 MANV 5 (ab 3 bis 5 Betroffenen)...6 3.4.2 MANV 8 (ab 6 bis 8 Betroffenen)...7 3.4.3 MANV 20 (ab 9 bis 20 Betroffene)...7 3.4.4 MANV 50 (ab 20 bis 50 Betroffene)...8 3.4.5 Ü-MANV-S (MANV-Einsatz in benachbarten Gebietskörperschaften)...8 3.5 Indikationskatalog LNA und OrgL... 9 4 Einsatzleitung im MANV-Fall... 9 4.1 Ersteintreffendes Rettungsmittel... 10 4.2 Rettungsleitstelle... 10 4.3 ÖEL-RD... 10 4.4 Fachberater der Hilfsorganisationen... 11 4.5 Stab HVB Landkreis Goslar... 12 5 Einsatzabschnitte im MANV-Fall... 12 5.1 Einsatzabschnitt Schadensbekämpfung... 13 5.2 Einsatzabschnitt Rettung/Sanität... 13 5.2.1 Aufgaben ersteintreffendes Rettungsmittel... 13 5.2.2 Unterabschnitt Patientenablage... 13 5.2.3 Unterabschnitt Behandlungsplatz... 14 5.2.4 Unterabschnitt Rettungsmittelhalteplatz (RMHP)... 15 5.2.5 Unterabschnitt Betreuung... 15 6 Verstärkung des Rettungsdienstes... 15 6.1 Personalreserve Rettungsdienst... 15 6.2 Personalreserve Feuerwehr... 16 6.3 Einsatzzüge des DRK... 16 6.4 Behandlungsplatz 50... 17 6.5 Technisches Hilfswerk (THW)... 18 7 Einsatzdokumentation... 18 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit... 19 9 Einsatz in anderen Gebietskörperschaften (Ü-MANV-S)... 19 10 Gesetzliche Grundlagen:... 20 10.1 Definition Massenanfall von Verletzten... 20 10.2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz - 7 Großschadensereignisse... 20 10.3 Größerer Notfall... 21 10.4 Örtliche Einsatzleitung... 21 10.5 Organisatorischer Leiter... 21 10.6 Weisungsrecht... 21 10.7 Positionspapier des Landesausschuss Rettungsdienst... 22 10.7.1 Grundlagen... 22 10.7.2 Allgemeine Organisation und Verfügbarkeit... 22 DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 3

10.7.3 Zusammensetzung und Aufgaben... 22 10.7.4 Alarmierungsschwellen... 23 11 Organisation des Rettungsdienstes Goslar... 23 11.1 Struktur des Rettungsdienstbereiches... 23 11.2 Rettungsleitstelle... 23 11.3 Anzahl und Standorte der Rettungswachen... 23 11.4 Anzahl an Rettungsmitteln... 25 11.4.1 RTW-Vorhaltung... 25 11.4.2 KTW-Vorhaltung... 25 11.5 Notarztsysteme und -standorte... 25 11.6 Winter-/ Geländerettung... 26 11.7 Luftrettung Tag/ Nacht... 26 12 Abkürzungsverzeichnis... 26 13 Anhang... 27 DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 4

1 Einleitung Jeder Träger des Rettungsdienstes ist zuständig für die Abwehr von Großschadensereignissen und hat die Pflicht, die Bewältigung eines Massenanfalls verletzter Personen (MANV) zu planen und zu organisieren. Er muss in der Lage sein, Vorkehrungen zu treffen, um einen Behandlungsplatz für eine größere Zahl Verletzter einzurichten und um diese dann zur weiteren Versorgung in entsprechende Einrichtungen zu transportieren. Nach Weisung der Gesamt-EL / der ÖEL-RD wirken neben den Rettungsmitteln des Regelrettungsdienstes die im Landkreis Goslar vorhandenen Hilfsorganisationen, die Feuerwehr und Einsatzkräfte aus benachbarten Rettungsdienstbereichen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit beim Einrichten und Betreiben des BHP sowie beim Patiententransport mit. Die ÖEL-RD stellt einen Teil der rettungsdienstlichen Einsatzleitung, wie im NrettDG gefordert. Dieses Konzept dient als Basis für die Abarbeitung von größeren Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle im Landkreis Goslar. 2 Zweck des Einsatzplanes Es wird davon ausgegangen, dass im Landkreis Goslar mit den Kapazitäten des regulären Rettungsdienstes und unter Berücksichtigung des allgemeinen Einsatzaufkommens maximal 2 Personen an einem Einsatzort notfallmedizinisch versorgt werden können. Darüber hinaus ist mit den planmäßig vorhandenen Ressourcen eine weitestgehend individualmedizinische Versorgung der Patienten nicht in jedem Fall sicher zu stellen. Es ist dann nach der vorliegenden Dienstanweisung "Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen DA-MANV" zu arbeiten. Neben der Bildung einer Örtlichen Einsatzleitung Rettungsdienst (ÖEL-RD) sind die umfassende Alarmierung von Hilfskräften und die Schaffung einer medizinischen Versorgungs- und Führungsstruktur einzuleiten (erweiterter Rettungsdienst). Für den Fall, dass bei einem Großschadenereignis initial keine individualmedizinische Versorgung der Patienten möglich ist, ist es das Ziel aller rettungsdienstlichen Bemühungen, schnellstmöglich wieder zur individualmedizinischen Versorgung zurückzukehren. Aufgabe ist es, diejenigen Patienten zu identifizieren, die von einer frühzeitigen Versorgung und Transport am meisten profitieren. 3 Alarmierung im MANV-Fall 3.1 Leitstelle: Die Rettungsleitstelle Goslar alarmiert entweder aufgrund eines Meldebildes oder einer tatsächlichen Lage die Einsatzkräfte des regulären Rettungsdienstes, des erweiterten Rettungsdienstes und ggf. überörtliche Hilfe. Da die Hilfsfrist für Kräfte des erweiterten Rettungsdiensts und überörtliche Kräfte auf Grund Ihrer Vorlauf- bzw. Eintreffzeit am Einsatzort regelhaft nicht eingehalten werden kann, gilt der Grundsatz, dass im Zweifel frühzeitig alarmiert werden soll. Dies gilt insbesondere für die Alarmierung von LNA und OrgL-RD. In der Alarmierungsphase (in der auch die Rettungsleitstelle ihr Personal noch nicht verstärkt hat) sollen nur die für die Einsatzbewältigung unbedingt notwendigen Rückfragen durch Führungskräfte an die Rettungsleitstelle gerichtet werden. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 5

3.2 Alarmierung der ÖEL-RD Die Alarmierung der ÖEL-RD erfolgt über eine gemeinsame Melderschleife für OrgL und LNA, sowie durch eine parallele SMS-Alarmierung. Die Melderschleife der Rufbereitschaft der KWB wird ebenfalls alarmiert. Es erfolgt eine Rückmeldung der alarmierten Kräfte bei der FERLS Goslar. Diese bestimmt einen LNA und OrgL mit der Wahrnehmung der Aufgaben der ÖEL-RD. Weitere rückmeldende Kräfte können einsatzbedingt im Einzelfall als weitere Einsatzkräfte angefordert werden. (Personalreserve Notärzte/ Rettungsdienst, ggf. zur Aufrechterhaltung Regelrettungsdienst, längere Einsatzdauer, etc.) 3.3 Alarmierung der Einsatzzüge des DRK Die Alarmierung der Einsatzzüge des DRK erfolgt über entsprechende Melderschleifen. Ein schnelleinsatzfähiger Einsatzzug ist unabhängig von i.d.r. schon im Einsatz befindlichen örtl. Bereitschaften von der FERLS komplett zu alarmieren. 3.4 Alarmierungsschwellen MANV Die Festlegung der Alarmierungsstufe erfolgt in Abhängigkeit von der Meldung, Rückmeldung durch die Rettungsleitstelle oder in Abhängigkeit von der Anwesenheit der Führungskräfte an der Einsatzstelle durch den Einsatzleiter oder den LNA/OrgL-RD. Die sofortige Auslösung einer höheren Alarmierungsstufe, ohne dass vorher die niedrige ausgelöst wurde, erfordert auch die Durchführung aller Maßnahmen der niedrigen Alarmierungsstufe. Bezüglich der Angaben von Verletztenzahlen sind die Übergänge zwischen den Alarmierungsstufen fließend und insbesondere abhängig vom erforderlichen Versorgungsaufwand und Koordinierungsbedarf. Nach der Definition MANV (DIN 13050) liegt die Auslöseschwelle für den Massenanfall von Verletzten im Versorgungsgebiet des Kreises Goslar bei drei Betroffenen an einer Einsatzstelle. Nach Expertenmeinungen der Konsensuskonferenz ist bei einem MANV mit folgender Aufteilung der Verletzungs-/Erkrankungsschwere zu rechnen: Die FERLS informiert im Bedarfsfall die Krankenhäuser des Landkreises Goslar, sowie die benachbarten Leitstellen über die Auslösung des Alarms und veranlasst eine entsprechende Meldung von Behandlungskapazitäten. Die Alarmierungsstichworte MANV sind in der Alarm- und Ausrückeordnung Rettungsdienst im Einsatzleitsystem hinterlegt. Die Alarmierungsstichworte sind nach der Anzahl der Patienten eingestuft, bei erfüllen der Alarmstufe als Einsatzstichwort zu hinterlegen und nach nachfolgender Beschreibungen einheitlich zu alarmieren. Die Namensgebung der MANV-Alarmierungsstufen richtet sich nach der in der jeweiligen Stufe maximalen Betroffenenanzahl. Somit ist allen Einsatzkräften das Betroffenenaufkommen transparent. 3.4.1 MANV 5 (ab 3 bis 5 Betroffenen) DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 6

Sobald die Anzahl der betroffenen Patienten drei Personen übersteigt, muss in der Regel nachts bereits auf Ressourcen der Sanitätsorganisationen zurückgegriffen werden. Daher ist die Alarmierung der ÖEL erforderlich, um weitere Maßnahmen einsatzbedingt zu planen. - Alarmierung von zwei arztbesetzten Rettungsmitteln und pro Patient 1 Transportmittel (mind. 2 RTW, alle Rettungsdienst) - Alarmierung LNA*, Alarmierung OrgL-RD** zur möglichen Veranlassung weiterer Maßnahmen - Alarmierung dienstfreier FERLS-Mitarbeiter - Alarmierung der Rufbereitschaft KWB - Taktisches Verschieben freier RM zur Aufrechterhaltung des Regelrettungsdienstes 3.4.2 MANV 8 (ab 6 bis 8 Betroffenen) Es besteht zunächst ein Missverhältnis zwischen der Anzahl der Patienten und dem Hilfeleistungspotential, das aber durch den Einsatz des Rettungsdienstes, einer Unterstützungseinheit der Feuerwehr und aus den Komponenten der Sanitätsorganisationen mit einer entsprechenden Führungsorganisation (örtliche Einsatzleitung) zeitnah behoben werden kann. Ab sechs Patienten (MANV 8) ist auch hier die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in Verbindung mit einzelnen Komponenten des Sanitätsdienstes überschritten, so dass eine Prioritätenbildung nach dem Sichtungsprinzip erfolgen muss. Der Einsatzabschnitt Rettungsdienst ist durch die Örtliche Einsatzleitung-RD unter Leitung des LNA im Einklang mit dem OrgL einzurichten. - Alarmierung von 3 arztbesetzten RM (davon 1-2 RTH sofern verfügbar) und pro Patient 1 Transportmittel (davon mindestens 4 RTW/KTW Rettungsdienst und 4 RTW/KTW der Hi- Org oder benachbarter RettD, Ü-MANV) - Alarmierung LNA*, Alarmierung OrgL** und Bereitstellung des ELW 2 (80-12-19) zum Aufbau einer ÖEL-RD - Alarmierung der Rufbereitschaft der KWB - Alarmierung dienstfreier FERLS-Mitarbeiter - Alarmierung von 4 dienstfreien RA/RS und Zurückhaltung der Schichtwechsler für Regelrettungsdienst (durch Rufbereitschaft KWB) - Alarmierung eines dienstfreien betriebseigenen Notarztes für Regelrettungsdienst (durch Rufbereitschaft KWB) - Alarmierung eines Einsatzzuges des DRK (Voralarm, Einsatzbereitschaft herstellen und bei EL melden)**** - Alarmierung KFB Fachzug Personalreserve *** zur Trageunterstützung - Alarmierung der örtlich zuständigen Feuerwehr - Information des Landkreises Goslar (FB 3 nach hinterlegter Aufgabenliste LIS ) 3.4.3 MANV 20 (ab 9 bis 20 Betroffene) Es handelt sich um ein Schadensereignis, dessen Patientenanzahl noch überschaubar ist. Das Hilfeleistungspotential des Sanitätsdienstes aus beiden Einsatzzügen im Kreis Goslar und den Feuerwehrunterstützungseinheiten werden mit eingesetzt. Der Einsatzabschnitt Rettungsdienst ist durch die örtliche Einsatzleitung unter Leitung des LNA im Einklang mit dem OrgL einzurichten. Der Aufbau eines Behandlungsplatzes ist erforderlich. - Alarmierung von 3 arztbesetzten RM - Alarmierung der 4 umliegenden RTH Christoph 30 (WF), Christoph 37 (NDH), Christoph 44 (GÖ) und Christoph 4 (H) DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 7

- Alarmierung von mindestens 4 RTW/KTW des Rettungsdienstes und 4 RTW/KTW der HiOrg oder benachbarter RettD, Ü-MANV - Alarmierung LNA*, Alarmierung OrgL** und ELW 2 (80-12-19) zum Aufbau einer ÖEL-RD - Alarmierung der Rufbereitschaft der KWB - Auslösung Ü-MANV in 3 der Einsatzstelle am nächsten liegenden Nachbarleitstellen - Alarmierung beider Einsatzzüge des DRK Kreisverbandes Goslar zum Aufbau eines BHP 50 - Alarmierung des Fachzuges Personalreserve der KFB Goslar - Alarmierung der örtlich zuständigen Feuerwehr - Alarmierung der Gruppe PSNV (Krisenintervention) - Alarmierung dienstfreier FERLS-Mitarbeiter - Alarmierung aller Ärzte der LNA-Gruppe entsprechend der in der FERLS hinterlegten Rufliste (durch Rufbereitschaft KWB) - Alarmierung des ÄLRD - Alarmierung dienstfreien RD-Personals und Zurückhaltung der Schichtwechsler für Regelrettungsdienst (durch Rufbereitschaft KWB) - Vorübergehende Einstellung der geplanten Krankentransporte durch KWB Fahrzeuge, zur Durchführung werden durch die DRK Leitungsgruppe kurzfristig fünf zu alarmierende Ortsvereine benannt, die dann die geplanten Krankentransporte weiter durchführen - Information des Landkreises Goslar (FB 3 nach hinterlegter Aufgabenliste LIS ) 3.4.4 MANV 50 (ab 20 bis 50 Betroffene) Es besteht ein erhebliches Missverhältnis zwischen Patienten und Hilfeleistungspotential, das auch voraussichtlich über einen längeren Zeitraum anhalten wird. Die individualmedizinische Versorgung kann zeitnah nicht aufrechterhalten werden. Ein erheblich erweitertes Hilfeleistungspotential aller im Kreis Goslar tätigen Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der Rettungsdienste der umliegenden Kreise ist zu nutzen (erweitertes Hilfeleistungspotential). Die Strukturen einer Einsatzleitung Kreis Goslar mit stabsmäßiger Führung im ELW2 für die Großschadensabwehr mit einem Einsatzabschnitt Rettungsdienst kommen zum Tragen. Ein Massenanfall von Verletzten / Erkrankten kann bei diesem umfangreichen Ausmaß durch den Hauptverwaltungsbeamten (Landrat) zum Großschadensereignis erklärt werden. - Alarmierung nach MANV 20 - Alarmierung des Fachzuges MANV der BF Salzgitter 3.4.5 Ü-MANV-S (MANV-Einsatz in benachbarten Gebietskörperschaften) Siehe Abschnitt 9. * LNA- wenn verfügbar- Arzt des NEF 86-82-1 (sonst hinterlegte Liste LNA-Gruppe) ** OrgL-RD >>weitere Fü-Kräfte auf Anordnung *** Der Fachzug Personalreserve der Kreisfeuerwehr setzt sich wie folgt zusammen: Feuerwehr Ildehausen mit TSF-18-41-85 und MTW 18-17-85, Feuerwehr Kirchberg mit MTW 18-17-86 sowie die Feuerwehr Wildemann mit MTW 14-17-44 **** Die schnelleinsatzfähigen Einsatzzüge sind von der FERLS komplett zu alarmieren! (unabhängig von i.d.r. schon im Einsatz befindlichen örtl. Bereitschaften) Zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr werktags sind beide Einsatzzüge zu alarmieren. Zusätzliche Hinweise : DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 8

- Bei Einsätzen MANV, deren Auslöser eventuell Infektionskrankheiten (z.b. Salmonellose im Altenheim) sein könnten, ist, sofern noch nicht veranlasst, der FB 7 des Landkreises Goslar (Gesundheitsamt) zu informieren. - Bei allen MANV Stufen ist, nach Rücksprache mit der Gesamteinsatzleitung, an die Hinzuziehung von Notfallseelsorgern zu denken 3.5 Indikationskatalog LNA und OrgL LNA und OrgL werden gemeinsam alarmiert: bei einem Massenanfall von Verletzten (= Auslösung MANV 5 oder höher), in Notfällen, bei denen drei oder mehr Notärzte an einer Einsatzstelle tätig werden, bei Ereignissen, bei denen mit der gesundheitlichen Gefährdung einer größeren Anzahl von Personen (auch Einsatzkräften) gerechnet werden muss (Großbrand, CBRN Gefahren) bei größeren Schadenslagen der Feuerwehr nach Ermessen des Einsatzleiters Feuerwehr, bei Hilfeleistungen größeren Ausmaßes (z. B. Bombenentschärfung), bei größeren Versammlungen (z. B. NPD-Demonstrationen) sofern Gewalttätigkeiten nicht auszuschließen sind oder wenn diese im Zusammenhang mit öffentlichen Personen stehen, bei der Einrichtung einer TEL, des Stabes für besondere Ereignisse im Landkreis Goslar oder Einrichtung des Katastrophenschutzstabes. 4 Einsatzleitung im MANV-Fall Die Einsatzleitung an Einsatzstellen, an denen Aufgaben nach 1 Abs. 2 NBrandSchG zu erfüllen sind, besteht aus Vertretern der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehrbehörde der kommunalen Gebietskörperschaften. Diese entscheiden über die Art und Weise der Erfüllung übertragener Aufgaben nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung, unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Gemeinsamkeiten. Sie stellt die notwendige Koordination zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen in der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen her. Bei Schadensereignissen werden die Aufgaben der TEL von einem Angehörigen der Feuerwehr wahrgenommen. Der Einsatzleiter wird an der Einsatzstelle durch eine gelbe Funktionsweste mit der Aufschrift Einsatzleiter gekennzeichnet. Bei einer Katastrophenlage wird ein Einsatzstab des Landkreises Goslar (Führungsstab) gebildet. Dabei ist wesentlich, dass die Arbeit vor Ort durch eine systematische Strukturierung der Einsatführung, die der Einsatzleiter vornehmen muss, erleichtert wird. Aufgaben: Erkundung und Beurteilung der Gesamtschadenslage aus einsatztaktischer und organisatorischer Sicht Organisation der Einsatzstelle Bildung von Einsatzabschnitten Benennung von Einsatzabschnittsleitern Erteilung von Einsatzaufträgen Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen Verantwortlich für die Anordnung von Maßnahmen ist der Einsatzleiter. Spätestens ab der Alarmierungsstufe MANV 8 sollte ein TEL im ELW 2 eingerichtet (technische Einsatzleitung) werden. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 9

4.1 Ersteintreffendes Rettungsmittel Vor Eintreffen der nach dem Einsatzkonzept MANV einzusetzenden Kräfte und Funktionen sind deren wesentliche Aufgaben (siehe Kap. 5) durch bereits vor Ort befindliche Einsatzkräfte wahrzunehmen. Der ersteintreffende Notarzt (1. NA) übernimmt die Funktion des Leitenden Notarztes (LNA) bis der von der FERLS benannte LNA an der Einsatzstelle eingetroffen ist. Alle weiteren am Einsatzort eintreffenden Notärzte (NÄ) melden sich beim 1. NA bzw. dem LNA. Treffen mehrere NÄ gleichzeitig ein, verständigen sich diese wer die LNA-Funktion wahrnimmt. Sinnvollerweise sollte dies der NA mit der größten Einsatzerfahrung sein. Rettungsleitstelle und EL-FW werden hierüber informiert. Der Zeitpunkt ist zu dokumentieren. Bei Eintreffen des diensthabenden LNA am Einsatzort geht die Funktion LNA auf diesen über. Der Zeitpunkt ist zu dokumentieren. Der RA/RS des ersteintreffenden NEF übernimmt die Funktion des OrgL und unterstützt den 1. NA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, bis zum Eintreffen des diensthabenden bzw. durch den LNA benannten OrgL. Danach wird der 1. NA zusammen mit seinem RA bei einem entsprechenden Schadensereignis automatisch Sichtungsarzt an der Patientenablage bzw. am BHP, soweit der LNA keine andere Aufgabe zuweist. Das hat den Vorteil, dass diese Personen auch weiterhin an der Stelle tätig sind, an welcher sie seit Beginn des Einsatzes tätig waren. Eine Übergabe ist nicht mehr erforderlich. Das Ausfüllen der Verletztenanhängekarten wird von diesen beiden Personen im Einsatzabschnitt organisiert. In allen anderen Fällen ist ein Sichtungsarzt an der Patientenablage durch den LNA zu bestimmen. Nach Niederlegung der LNA-Funktion entspricht die Stellung des 1. NA der der anderen im Einsatz befindlichen Notärzte. Der Rettungsassistent des NEF wird der ÖEL als Kommunikationsund Dokumentationsassistent unterstellt. 4.2 Rettungsleitstelle Die Einsatzleitung liegt so lange bei der Rettungsleitstelle Goslar, bis diese den Einsatz an die ÖEL-RD abgibt. Ab diesem Moment wird der entsprechende Einsatz durch die ÖEL-RD geleitet. Die Rettungsleitstelle stellt durch entsprechende Alarmierung sicher, dass die ÖEL-RD ihre Führungsaufgaben am Einsatzort wahrnehmen kann. Hierzu wird der ÖEL ab MANV 2 der ELW 2 bereitgestellt. Die FERLS unterstützt die ÖEL-RD, z.b. durch Abfragen von Behandlungskapazitäten und Nachforderung weiterer Rettungskräfte. Ist der Einsatz abgeschlossen, muss die Rettungsleitstelle davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Einsatz der ÖEL-RD beendet ist. Damit ist der Zeitpunkt definiert, zu dem die TEL/ÖEL ihre Führungsaufgaben beendet hat und ab welchem Zeitpunkt die Rettungsleitelle für Nachfragen / Rückfragen zum Einsatz wieder zuständig ist. 4.3 ÖEL-RD Die ÖEL-RD besteht im Einsatz aus einem Leitenden Notarzt (LNA) und einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL). Grundsätzlich trägt der LNA innerhalb der ÖEL-RD die Gesamtverantwortung für die medizinische Gefahrenabwehr. Die ÖEL-RD des Landkreises Goslar setzt sich aus einer OrgL- und einer LNA-Gruppe zusammen. Die OrgL-Gruppe besteht primär aus einer Gruppe erfahrenen Rettungsassistenten mit Ausbildung zum OrgL der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar. Die LNA Gruppe besteht aus der Gruppe der hauptamtlichen Notärzte der KreiswirtschaftsBetriebe Goslar, sowie erfahrenen freiberuflichen Notärzten im Raum Goslar. Der LNA und der OrgL müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Der LNA und der OrgL erkunden gemeinsam die Einsatzstelle und übernehmen danach in gegenseitiger Abstimmung ihre spezifischen Aufgaben. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 10

Der ÖEL steht ein Fahrzeug der KWB an der Rettungswache Goslar zur Verfügung. Dieses ist nach entsprechender Ausstattungsliste spezifisch für die Wahrnehmung der Führungsaufgaben bestückt (Anhang MANV) Der OrgL und der LNA vereinbaren über die FERLS einen Treffpunkt, ab dem sie gemeinsam in den Einsatz gehen. Der LNA wird an der Einsatzstelle durch eine weiße Funktionsweste mit der Aufschrift Leitender Notarzt gekennzeichnet. Aufgaben des LNA: Dem LNA obliegt innerhalb der Einsatzabschnittsleitung die Leitung, Koordination und Überwachung aller medizinischen Maßnahmen am Schadensort im Landkreis Goslar. Der LNA arbeitet vertrauensvoll mit dem Organisatorischen Leiter zusammen. Der LNA stimmt sich hinsichtlich aller Maßnahme mit anderen am Einsatz beteiligten Organisationen und Diensten (Feuerwehr, THW, Polizei etc.), insbesondere mit dem Einsatzleiter, ab. Der LNA ist am Schadensort gegenüber Ärzten, Rettungs-, Sanitäts- und Hilfspersonal sowie allen ihm von der Einsatzleitung unterstellten Einsatzkräften fachlich weisungsbefugt. Der LNA stellt aus medizinischer Sicht die Schadenslage fest und beurteilt sie. Der LNA stellt die Anzahl der Verletzten, die Art und Schwere ihrer Schädigung, die Anzahl der benötigten medizinischen Fachkräfte sowie den Bedarf an medizinischen Material und Gerätschaften fest. Der LNA bestimmt die Versorgung verletzter und erkrankter Personen am Notfallort, den Zeitpunkt und die Reihenfolge des Abtransportes der Patienten, die Art des Transportmittels (Rettungsmittel) sowie das Transportziel in enger Zusammenarbeit mit den anderen eingesetzten Ärzten. Der OrgL wird an der Einsatzstelle durch eine weiße Funktionsweste mit der Aufschrift Org. Leiter Rettungsdienst gekennzeichnet. Aufgaben des OrgL: Zusammenarbeit mit LNA, Sicherstellung der Kommunikation zwischen LNA/OrgL und Einsatzleitung, ggf. der Leitstelle, den Abschnittsleitern und Unterabschnittsleitern, Der OrgL ist am Schadensort gegenüber Rettungs-, Sanitäts- und Hilfspersonal sowie allen ihm von der Einsatzleitung unterstellten Einsatzkräften operativ-taktisch weisungsbefugt, Anforderung des erforderlichen rettungsdienstlichen Bedarfs (materiell/personell) in Abstimmung mit dem LNA und der Einsatzleitung/Leitstelle, Einrichtung von Patientenablage, Behandlungsplatz und ggf. Betreuungsstelle, In Abstimmung mit der Einsatzleitung die Festlegung und Einrichtung von Bereitstellungsräumen incl. der Organisation des Abrufs, Organisation von Patientenübergabestellen, Unterstützung bei der Sichtung/med. Dokumentation, Registrierung und Übermittlung der Daten an die Einsatzleitung/Leitstelle. Die Finanzierung der ÖEL-RD richtet sich nach den Richtlinien des Landesausschusses Rettungsdienst. 4.4 Fachberater der Hilfsorganisationen Die Verbände der Hilfsorganisationen (DRK, THW) entsenden bei Alarmierung der Einsatzzüge einen Fachberater in die Einsatzleitung. Aufgaben: Darstellung der aktuellen Leistungsfähigkeit ihrer Sanitäts- und Betreuungseinheiten, Benennung der Führungspersonen dieser Einheit und Mitwirkung bei der Vergabe von Einsatzaufträgen, Bereitstellen von Personal zur Erfassung von Patienten- und Personendaten. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 11

Der Fachberater wird an der Einsatzstelle durch eine blaue Funktionsweste mit der jeweilig definierten Aufschrift gekennzeichnet. 4.5 Stab HVB Landkreis Goslar Dem Landkreis Goslar obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises die Aufgabe des Katastrophenschutzes ( 2 Abs. 1 Nds. Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Hierunter sind die Vorbereitung und die Bekämpfung von Katastrophen zu verstehen ( 1 Abs. 1 NKatSG). Der Begriff der Katastrophe ist definiert als ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämp-fung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert ( 1 Abs. 2 NKatSG). Vor diesem Hintergrund können MANV-Lagen zu Katastrophenlagen im Sinne des NKatSG führen, deren Abarbeitung in der Zuständigkeit des Landkreises Goslar als Untere Katastrophenschutzbehörde liegt. Der Landkreis Goslar hat hierzu einen Katastrophenschutzstab ( 6 Abs. 1 NKatSG), den Stab HVB gebildet, der nach der FWD 100 als Gesamtstabsmodell arbeitet und die genannte zentrale Leitung übernimmt. Eintritt und Ende des Katastrophenfalls sind vom Landrat oder der Landrätin festzustellen ( 20 Abs. 1 NKatSG). Die näheren Einzelheiten für Maßnahmen im Katastrophenfall regelt der Katastrophenschutzplan des Landkreises Goslar. Damit Maßnahmen des Katastrophenschutzes initiiert werden können, erfolgt ab der Alarmierungsschwelle MANV 8 eine Information an den Landkreis Goslar. 5 Einsatzabschnitte im MANV-Fall Zur umfassenden Durchführung aller Einsatzmaßnahmen werden mindestens zwei aufgabenbezogene und nach Möglichkeit räumlich zu trennende Einsatzabschnitte gebildet. Diese sind der Einsatzabschnitt Schadenbekämpfung und der Einsatzabschnitt Rettungsdienst. TEL / EL ÖEL-RD LNA / OrgL EA 1 EA 2 EA 3 EA 4 EA 5 Rettung / San UEA 1 Patientenablage UEA 2 Behandlungsplatz UEA 3 Rettungsmittelhalteplatz UEA 4 Betreuung EA 5 Versorgung / Kom. / Doku DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 12

5.1 Einsatzabschnitt Schadensbekämpfung Alle zur Schadensbekämpfung eingesetzten Einheiten sind unter der Leitung eines Einsatzabschnittsleiters tätig. Je nach Art und Umfang der Ereignisse werden im Schadensgebiet weitere Unterabschnitte gebildet. Diese sind Beispielsweise: Menschenrettung Brandbekämpfung Löschwasserversorgung Die Bildung von Unterabschnitten richtet sich nach den allgemeinen gültigen taktischen Grundsätzen (FwDV100). 5.2 Einsatzabschnitt Rettung/Sanität Unabhängig von der Schadensbekämpfung erfolgt die medizinische Versorgung und Betreuung aller Betroffenen in einem eigens dafür einzurichtenden Einsatzabschnitt. Der Einsatzabschnitt Rettung/Sanität wird vom LNA und OrgL geführt. Der Einsatzabschnitt Rettungsdienst gliedert sich in die Unterabschnitte: Patientenablage, Behandlungsplatz, Betreuungsstelle, Rettungsmittelhalteplatz. 5.2.1 Aufgaben ersteintreffendes Rettungsmittel Die Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels an der Einsatzstelle sind: Erkundung (technisch-taktisch und medizinisch) und Sichtung, Qualifizierte Rückmeldung Bestätigung MANV, ggf. Nachforderung von Einsatzkräften, Raumordnung Ressourcen- und Patientenbündelung, freie An- und Abfahrtswege, Erste lebensrettende Sofortmaßnahmen, Einbindung von Laien / Ersthelfern / Helfern vor Ort (First Respondern). 5.2.2 Unterabschnitt Patientenablage Eine Sichtung und Registrierung (Patientenanhängekarten) muss in jedem Fall gewährleistet sein! Die Patientenablagen werden außerhalb des von der Feuerwehr festgelegten Gefahrenbereiches eingerichtet. Bei räumlich umfangreichen Einsatzstellen sind überall dort, wo sich mehrere verletzte Personen aufhalten, Patientenablagen einzurichten. Die Patientenablage wird durch das erstein- DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 13

treffende RM eingerichtet, sofern sie sich nicht spontan gebildet hat. Spätestens erfolgt die Einrichtung durch die ÖEL. Die medizinische Leitung dieses Bereichs obliegt dem LNA, der diese Leitung auch auf einen anderen geeigneten Arzt übertragen kann, der über die Qualifikation als LNA verfügen soll. Die Unterstützung durch den OrgL im Bereich der Patientenablage kann von diesem auch auf eine geeignete Führungskraft übertragen werden. Die Versorgung an der Patientenablage erfolgt durch Personal des Rettungsdienstes, ggf. der Feuerwehr, sowie der Sanitätsgruppen der Einsatzzüge. Aufgaben an der Patientenablage: Erstsichtung und Separation der Patienten, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erstregistrierung aller Verletzter/Erkrankter (PAK), Strukturierung/ Raumordnung (Patientenachse/ Materialachse) Meldung an Einsatzleitung/Leitstelle, Sicherstellung einer möglichst optimalen rettungsdienstlichen Versorgung, Sicherstellung der Zu-/Abfahrt der (nachgeforderten) Rettungsmittel, Sicherstellen des Patiententransports nach Anweisung LNA a) zur direkten Übergabe an Rettungs- und Transportfahrzeuge, b) zum Behandlungsplatz und zur Betreuungsstelle. Gerade (vital bedrohte, ggf. eingeklemmte) schwerst/ schwer Verletzte und Erkrankte müssen oft unmittelbar am Schadensort (erst-)versorgt werden und werden häufig auch direkt von dort abtransportiert ohne noch dem Behandlungsplatz zugeführt zu werden (Anweisung LNA). 5.2.3 Unterabschnitt Behandlungsplatz Der Behandlungsplatz ist ab der Alarmierungsstufe MANV 20 an der vom OrgL-RD in Abstimmung mit der Einsatzleitung und dem LNA vorgegebenen Stelle aufzubauen und zu betreiben. Den Aufbau und den Betrieb des Behandlungsplatzes übernehmen je nach Schadensgebiet die Einsatzzüge des DRK. Patientenablage und Behandlungsplatz sollten räumlich möglichst nahe beieinander liegen. Ideal wäre eine räumliche Einheit. Alle notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Maßnahmen werden in dem Abschnitt Rettungsdienst unter Leitung des Leitenden Notarztes (LNA)/OrgL-RD bewältigt. Die Patienten werden schnellstmöglich zum Behandlungsbereich transportiert. Als Leitsystem werden Patienten-Anhängetaschen verwendet, die das Ergebnis einer ersten orientierten Sichtung dokumentieren. Die medizinische Leitung dieses Bereichs obliegt dem LNA, der die Leitung auch auf einen anderen geeigneten Arzt übertragen kann. Der OrgL-RD, der für die funktionsfähige Einrichtung und den Betrieb des Behandlungsplatzes verantwortlich ist, kann diese Aufgabe auch auf eine geeignete Führungskraft des DRK (Leiter Behandlungsplatz) übertragen. Am Eingang des Behandlungsbereiches findet eine detaillierte Sichtung und Registrierung der Patienten statt. Je nach Sichtungsergebnis werden sie von dort auf die einzelnen Versorgungsbereiche der Sichtungskategorien bzw. Betreuungsstellen aufgeteilt. Die Dokumentationsstellen müssen schon bei der Einrichtung des Behandlungsbereiches einsatzbereit sein. Gemeinsame Aufgaben: Sicherstellung der Einrichtung und des Betriebs des Behandlungsplatzes, Sicherstellung einer zeitgerechten und geeigneten med. Versorgung, Sicherstellung der Registrierung aller Verletzte/Erkrankter, Anforderung und Zuweisung notwendigen Personals/Materials, Sicherstellung der Zu-/Abfahrt der (nachgeforderten) Fahrzeuge, Betreiben einer Übergabestelle an Transportmittel, Vorgabe von Transportdringlichkeit, -Ziel, -Fahrzeug und Besatzung, Sicherstellung der Kommunikation mit LNA/OrgL. und Einsatzleitung, DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 14

Übermittlung von Daten an die Einsatzleitung. 5.2.4 Unterabschnitt Rettungsmittelhalteplatz (RMHP) Die Notwendigkeit der Einrichtung und die Festlegung der Lage des Rettungsmittelhalteplatzes erfolgt in Absprache zwischen OrgL und der Einsatzleitung. Die Leitung dieses Bereichs obliegt einer geeigneten Führungskraft (Leiter RMHP), die durch die ÖEL bestimmt wird. Der Leiter RMHP ist durch eine silberne Kennweste gekennzeichnet. Aufgaben: Sicherstellung einer geordneten Aufstellung der Rettungs- und Transportfahrzeuge, Sicherstellen der Kommunikation mit OrgL / Einsatzleitung, ggf. Behandlungsplatz und der Betreuungsstelle, Entsenden angeforderter Fahrzeuge zur vereinbarten Stelle. Unterstützung und Einrichtung eines Bereitstellungsraumes für luftgebundene Rettungsmittel in Absprache zwischen OrgL-RD, der Einsatzleitung und der Luftrettung. 5.2.5 Unterabschnitt Betreuung Möglichst frühzeitig sollen zu betreuende, unverletzte Personen entfernt von den Verletzten/Erkrankten der Betreuung zugeführt werden. Die Notwendigkeit der Einrichtung und die Festlegung der Lage einer Betreuungsstelle erfolgt in Absprache zwischen OrgL-RD und der Einsatzleitung. Die Leitung dieses Bereiches obliegt einer geeigneten Führungskraft, die durch die Einsatzabschnittsleitung Rettungsdienst bestimmt wird. Aufgaben: Sicherstellung der Einrichtung und des Betriebs der Betreuungsstelle, Sicherstellung notwendiger Betreuungsmaßnahmen, Anforderung und Zuweisung notwendigen Personals/Materials, Sicherstellung der Zu-/Abfahrt von Fahrzeugen, Betreiben einer Übergabestelle an Transportmittel, Sicherstellung der Kommunikation mit der Einsatzleitung, Übermittlung von Daten an die Einsatzleitung. Für die Registrierung dieser Personen gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Registrierung sonstiger Verletzter/Erkrankter. Es ist in jedem Fall zu vermeiden, dass sich unverletzte, aber am Schadensereignis beteiligte Personen unkontrolliert und ohne Registrierung von der Einsatzstelle entfernen. 6 Verstärkung des Rettungsdienstes Die Disponierung von Einsätzen im qualifizierten Krankentransport wird ab MANV 5 -Auslösung zunächst lageabhängig eingestellt, so dass nicht in einem Notfallrettungseinsatz stehende Rettungsmittel des regulären Rettungsdienstes nach Beendigung der laufenden Einsätze zur Verfügung stehen. 6.1 Personalreserve Rettungsdienst Die Personalreserve des Rettungsdienstes besteht aus dem hauptamtlichen Personal des Rettungsdienstes der Kreiswirtschaftsbetriebe. Diese wird über SMS-Alarmierung informiert und bestätigt per SMS ihre Einsatzbereitschaft. Danach begibt sich der Mitarbeiter direkt zu seiner Stammrettungswache. Hier hält er sich in PSA einsatzbereit und wird durch die FERLS nach Bedarf telefonisch alarmiert. Die Personalreserve kann im MANV-Fall direkt an der Schadensstelle oder für die Abdeckung des Regelrettungsdienstes eingesetzt werden. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 15

6.2 Personalreserve Feuerwehr Der Fachzug Personalreserve der Feuerwehr dient im MANV-Fall als Trageunterstützung für den Patiententransport zwischen Patientenablage, Behandlungsplatz und Rettungsmittelhalteplatz. Die Kräfte werden regelmäßig durch die KWB im Umgang mit, Fahrtrage und Tragetechniken geschult. Der Fachzug Personalreserve der Kreisfeuerwehr setzt sich wie folgt zusammen: Feuerwehr Ildehausen mit TSF-18-41-85 und MTW 18-17-85, Feuerwehr Kirchberg mit MTW 18-17-86 sowie die Feuerwehr Wildemann mit MTW 14-17-44. Weiterhin stehen (durch die Kreisfeuerwehr fest benannt) 4 MTW für den Transport von Betroffenen, aber nicht Verletzten, aus der Schadensstelle zur Verfügung. Die Alarmierung der jeweiligen örtlichen Feuerwehr ab MANV 8 unterstützt in der Einsatzstelle die Gestellung von Technik, insbesondere Beleuchtung, Strom und Zelten falls erforderlich. 6.3 Einsatzzüge des DRK Das Deutsche Rote Kreuz stellt mit 38 Ortsvereinen und 18 Bereitschaften 2 Einsatzzüge (EZ) die im MANV-Fall unterstützen und den Behandlungsplatz 50 (BHP 50) ermöglichen. Ein Einsatzzug im Landkreis Goslar ist eine taktische Einheit und besteht aus einem führenden Zugtrupp, einer Sanitätsgruppe, einer Betreuungsgruppe und einem Trupp Technik und Sicherheit. Die Sanitätsgruppe verstärkt und unterstützt die Versorgung der Verletzten durch das rettungsdienstliche Personal. Der Leitende Notarzt (LNA) hat die medizinische Einsatzleitung und bestimmt mit dem OrgL-RD den Einsatz der Rettungsmittel. Die Betreuungsgruppe wird zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Schadensereignissen einbezogen. Sie betreut nicht verletzte Personen und Einsatzkräfte nach Ermessen der Einsatzleitung. Die Betreuungsgruppe soll spätestens eine Stunde nach Eintritt eines Schadensereignisses an der Einsatzstelle eintreffen! Der Trupp Sicherheit und Technik verrichtet handwerklich-technische Tätigkeiten, sicherheitsgerechtes Betreiben und Überwachung technischer Geräte, die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsvorschriften und wird unabhängig von Feuerwehr und THW kooperativ tätig. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 16

Die schnelleinsatzfähigen Einsatzzüge sind von der FERLS komplett zu alarmieren! (unabhängig von i.d.r. schon im Einsatz befindlichen örtl. Bereitschaften) Die Zugführung entscheidet nach Lage welche Gruppen nicht benötigt werden. Diese verbleiben bis auf weiteres in Bereitstellung. Die Einsatzzüge sollten bei vermutlich größeren oder unklaren Schadenslagen in Voralarm versetzt werden. Die Kreisbereitschaftsleitung / Zugführung kann weiteres mit der ÖEL abstimmen. Der L.v.D ist über die FERLST unter dem Begriff Leiter vom Dienst alarmierbar. Funk: Rot Kreuz Goslar 40-03-19, Tel.: 0178/9407799 Zusammensetzung der Einsatzzüge aus den folgenden Bereitschaften: EZ 1: Kreisbereitschaftsleitung, Leiter vom Dienst; Bereitschaften Döhren, Dörnten, Liebenburg, Vienenburg Land, Upen, Goslar; EZ 2: Kreisbereitschaftsleitung, Leiter vom Dienst; Bereitschaften Clausthal Zellerfeld, Seesen, Münchehof, Lutter, Hahausen, Bad Harzburg; Einsatzgebiete der Einsatzzüge: EZ 1: Liebenburg, Vienenburg, Bad Harzburg, Goslar, Langelsheim, Lutter. EZ 2: Seesen, Altenau, St. Andreasberg, Braunlage, Clausthal Zellerfeld. Kennzeichnung der Führungs.- Leitungskräfte erfolgt analog der Feuerwehren mittels Helmkennzeichnung und farblichen Westen. Die materielle und personelle Aufstellung der Einsatzzüge ist im Anhang dargestellt. 6.4 Behandlungsplatz 50 Der Behandlungsplatz wird nur eingerichtet, wenn die Zeit zum Errichten des BHP kleiner ist, als die Zeit, die erforderlich ist, alle Patienten von der Patientenablage in aufnahmefähige medizinische Versorgungseinrichtungen zu transportieren. Die Behandlungsplatz-Bereitschaft (BHP50 GS) ist ein Verband in doppelter Zugstärke, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort eine geordnete Versorgung von 50 Patienten vorzunehmen und den Transport der Patienten in geeignete Behandlungseinrichtungen zu organisieren. Die materielle und personelle Ausstattung der BHP50 GS erlaubt es, dass sie bei einem Schadenereignis auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetzt werden kann. In diesem Fall kann sie ihre originären Aufgaben nur noch als erweiterte Patientenablage wahrnehmen. Die BHP 50 GS gliedert sich in die Einheiten: Führungsstaffel Behandlungsplatz (BHP) (mit Betreuung leicht- und nichtverletzter Menschen) Transportorganisation. Der BHP hat einen modularen Aufbau und unterteilt sich in die Versorgungseinheiten: Sichtungs- und Registratureinheit SK1, Sichtungskategorie 1 (rot) SK2, Sichtungskategorie 2 (gelb) SK3, Sichtungskategorie 3 (grün) SK4, Sichtungskategorie 4 (blau) Totenablage Der BHP 50 GS kann seine Aufgabe über einen gewissen Zeitraum (8h) autark erfüllen. Der BHP 50 soll mindestens 50 Patienten innerhalb einer Stunde versorgen können. Dabei ist planerisch von einer Verteilung der Sichtungskategorien I / II / III von 40% / 20% / 40% auszugehen. Der Leiter des BHP ist mit einer silbernen Kennweste Leiter BHP gekennzeichnet. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 17

Die Gruppenführer der Versorgungseinheiten tragen rote Kennwesten mit farblichem Kollar, die ihren jeweiligen Sichtungskategorien entsprechen. 6.5 Technisches Hilfswerk (THW) Der Landkreis Goslar wird im Schadensfall von zwei Gruppen des THW unterstützt: THW Goslar THW Clausthal Das THW unterstützt im Alarmfall mit Personalreserve, Ausleuchtung und Stromgeneration. Im Bedarfsfall können universelle Bergungsgruppen und spezialisierten Fachgruppen hinzugezogen werden. 7 Einsatzdokumentation Eine umfassende und frühzeitig einsetzende Patientendokumentation stellt sicher, dass man einen Überblick über die Anzahl und Art der Betroffenen bekommt. Sie dient als Grundlage für wesentliche Entscheidungen wie dem Kräfte-, Materialbedarf, Nachforderungen etc. Die Einsatzdokumentation erfolgt auf dafür vorgesehenen Einsatzdokumentationsbögen für ÖEL, LNA und OrgL. (Anhang) Die Verantwortung für die Einsatzdokumentation liegt bei der ÖEL. Diese kann im Bedarfsfall einen Assistenten im Einsatz benennen. Es ist ein Einsatztagebuch zu führen. Auf den Rettungsmitteln werden Patientenanhängekarten (PAK) vorgehalten, die zur Dokumentation und Sichtung der Verletzten im Einsatzfall dienen. DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 18

Die Karten sind mit fortlaufenden nummerierten Klebeetiketten zur Patientenregistratur versehen (GS XXX). Je nach Schadenslage wird schon an der Schadensstelle und / oder der Patientenablage mit der Dokumentation begonnen. Die ausführliche medizinische Dokumentation erfolgt auf DIVI-Notfallprotokollen. Die ÖEL legt ein Einsatztagebuch an, aus dem der medizinisch-organisatorische Verlauf des MANV-Einsatzes hervorgeht. Folgende Zielsetzungen werden damit verfolgt: Jederzeitige Übersicht über die Anzahl der Verletzten/Betroffenen Information über den Verbleib von versorgten und betreuten Personen Folgendes ist zu beachten: Trennung der Kennzeichnung des Sichtungsergebnisses von der Dokumentation der medizinischen Behandlung (Sichtungskarten und DIVI-Protokoll) Einheitliche, vorgegebene Nummerierung Ampelfarbensystem für die Sichtungskennzeichnung Medizinische Dokumentation ab Eingang des Behandlungsplatzes Übersichtsdokumentation für die Einsatzleitung 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Betreuung der Presse und die Abgabe von Presseerklärungen oder Informationen zum Einsatzgeschehen obliegen ausschließlich der Einsatzleitung. An Einsatzstellen, an denen Aufgaben nach 1 Abs. 2 NBrandSchG zu erfüllen sind, bilden die Vertreter der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehrbehörde der kommunalen Gebietskörperschaften die Einsatzleitung. Aussagen werden nur durch die benannten Pressesprecher erteilt (Pressesprecher der Feuerwehr oder Polizei). Bei reinen medizinischen Einsatzlagen stellt die ÖEL die Einsatzleitung dar. Die Weitergabe von Informationen an die Presse wird dann in Absprache mit der Pressestelle des Landkreises Goslar verantwortlich koordiniert und durchgeführt. Ab MANV 8 wird der Pressesprecher des Landkreises in der Alarmierung über den Einsatz informiert (SMS-Alarmierung). Bei Lagen des Katastrophenschutzes ergeht die Koordination der Pressearbeit an den S5 des Katastrophenschutzstabes über. Durch die einzelnen Helfer des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen, sowie durch die FERLS werden keine Statements oder Informationen an Organe der Presse gegeben. 9 Einsatz in anderen Gebietskörperschaften (Ü-MANV-S) Mit den benachbarten Gebietskörperschaften Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel wurde eine Regelung zur schnellen gegenseitigen Unterstützung mit Soforteinheit(en) des Rettungsdienstes bei einem Massenanfall von Patienten (MANV) geschlossen. Ü-MANV-S-Einheiten Als Ü-MANV-S-Einheiten werden je Gebietskörperschaft definiert: ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zwei Rettungswagen (RTW) Alternativ können für das Gebiet von Regionalleitstellen auch Ü-MANV-S-Einheiten mit Fahrzeugen aus verschiedenen Gebietskörperschaften gebildet werden. Planerisch entspricht die Anzahl der bereitzustellenden Ü-MANV-S-Einheiten hierbei der Anzahl der Gebietskörperschaften der Regionalleitstellen. Einsatzabwicklung DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 19

1. Maßnahmen der anfordernden (hilfeersuchenden) Rettungsleitstelle Die hilfeersuchende Rettungsleitstelle fordert die benötigte(n) Ü-MANV-S-Einheit(en) über die jeweils zuständige(n) Rettungsleitstelle(n) der Gebietskörperschaft(en) telefonisch an. Bei der Anforderung sind der Einsatzort und der Funkkanal mitzuteilen. Die anfordernde Rettungsleitstelle entscheidet je nach Einsatzlage über die Benennung eines Bereitstellungsraumes/Sammelpunktes. Sie unterrichtet die unterstützenden Rettungsleitstellen über die voraussichtliche Dauer des Ü- MANV-S-Einsatzes. 2. Maßnahmen der hilfeleistenden Rettungsleitstelle Die hilfeleistende Rettungsleitstelle alarmiert aus ihrem Zuständigkeitsbereich die Ü-MANV-S- Einheit(en), soweit diese Rettungsmittel verfügbar sind und teilt die entsandten Einheiten der anfordernden Leitstelle telefonisch mit. Die alarmierten Ü-MANV-S-Einheiten werden über den benannten BOS-Kanal der anfordernden Rettungsleitstelle geführt und sind dieser bzw. der ÖEL des Einsatzortes für die Dauer des Einsatzes zu unterstellen. Maßnahmen der Träger des Rettungsdienstes Der Träger des Rettungsdienstes trifft bei Entsendung von Ü-MANV-S-Einheiten in anderen Gebietskörperschaften Regelungen, wie der Regelrettungsdienst in seinem Rettungsdienstbereich sichergestellt wird (z. B. Alarmierung von Reserveeinheiten). 10 Gesetzliche Grundlagen: 10.1 Definition Massenanfall von Verletzten Massenanfall von Verletzten (MANV) Der Massenanfall Verletzter (MANV) ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden kann (DIN 13050:2002-09). Wann überörtliche Unterstützung angefordert werden muss, da ein MANV nicht mehr durch den regulären und erweiterten Regelrettungsdienst (einschließlich der Unterstützung durch Nachbarkreise) bewältigt werden kann, hat der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen örtlichen Behörde zu definieren und zu erklären, ab welcher Größenordnung überörtliche Unterstützung angefordert werden (Quelle: Katastrophenhilfe u. Humanitäre Hilfe. - München 2007). 10.2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz - 7 Großschadensereignisse (1) Jeder kommunale Träger bestimmt für seinen Rettungsdienstbereich eine örtliche Einsatzleitung, die bei einem größeren Notfall am Einsatzort Aufgaben der Rettungsleitstelle übernimmt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist, und die medizinische Versorgung leitet. Sie ist gegenüber den am Einsatzort tätigen Personen anstelle der Rettungsleitstelle weisungsbefugt, jedoch nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten. (2) Die örtliche Einsatzleitung besteht aus mindestens einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders ausgebildet sein muss (Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt), und einer organisatorischen Leiterin oder einem organisatorischen Leiter. (3) Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einzelfall, ob die örtliche Einsatzleitung an ihrer Stelle tätig wird. (4) Die Träger des Rettungsdienstes bereiten unter Beteiligung der Krankenhäuser Maßnahmen, insbesondere Notfallpläne, zur Bewältigung größerer Schadensereignisse vor. (5) Werden zur Bewältigung von Großschadensereignissen ergänzend Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes eingesetzt, so gelten für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz 17 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 bis 6 und 18 des Niedersächsi- DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 20

schen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) entsprechend mit der Maßgabe, dass in 17 Abs. 5 und 6 NKatSG der Träger des Rettungsdienstes an die Stelle der Katastrophenschutzbehörde tritt. 10.3 Größerer Notfall Der 7 schafft die Organisationsstruktur für die Bewältigung eines größeren Notfalls. Wann ein größerer Notfall vorliegt, ist im NRettDG selbst nicht definiert. Der Regierungsentwurf beschrieb die Situation mit einer Lage, in der sich die Hälfte aller notarztbesetzten Rettungsmittel an einem Einsatzort befindet (Quelle: LT-Drs 12/2281, s. 28). Allgemein wird unter einem Großschadensfall ein Notfall im Rettungsdienst mit einer größeren Anzahl von Verletzten, Erkrankten oder anderen Geschädigten oder Betroffenen mit Versorgungserfordernissen oberhalb der regulären Vorhaltung durch den Rettungsdienst verstanden. In jedem Fall muss es sich um eine besondere Gefahrenlage mit einer Vielzahl von akut Verletzten oder Erkrankten oder um eine solche Gefahrensituation handeln, in der die Versorgung einer Vielzahl entsprechender Personen zu erwarten ist (vgl. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). 10.4 Örtliche Einsatzleitung Die Aufgabe der ÖEL am Einsatzort ist nach Absatz 1 Satz 1 die Übernahme der Aufgaben der Rettungsleitstelle am Einsatzort, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist und die Leitung der medizinischen Versorgung. Hauptaufgabe des LNA in der ÖEL ist die notfallmedizinische Sichtung der Patienten sowie die Festlegung von Behandlungs- und Transportprioritäten. 10.5 Organisatorischer Leiter Der Organisatorische Leiter (OrgL-RD) ist eine im Rettungsdienst erfahrene und durch einen entsprechenden Lehrgang qualifizierte Person, die den LNA beim Einsatz unterstützt und organisatorisch-technische Führungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt. 10.6 Weisungsrecht Die ÖEL ist nach 7 Abs. 1 Satz 2 NRettDG mit einem ähnlichen Weisungsrecht ausgestattet wie die Rettungsleistelle nach 6 Abs. 2 Satz 2 NRettDG. Es erstreckt sich jedoch nicht nur auf die im Rettungsdienst tätigen Personen, sondern weitergehend auf die am Einsatzort tätigen Personen, z. B. auf anwesende nicht in den Rettungsdienst eingebunden Ärzte. Das Weisungsrecht geht jedoch nicht über die Aufgabenstellung des Rettungsdienstes nach 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG hinaus, es verdrängt deshalb gemäß 1 Abs. 3 insbesondere nicht das Weisungsrecht des Einsatzleiters der Feuerwehr nach den Vorschriften des NBrandSchG hinsichtlich der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie des Polizei-Einsatzleiters nach den Nds. SOG. Umgekehrt ist die ÖEL allerdings auch nicht den Weisungen des Feuerwehr-Einsatzleiters ( 33 Abs. 2 NBrandSchG Die Vorschriften des Katastrophenschutzrechts des Rettungsdienstrechts sowie des Landeswaldgesetzes bleiben unberührt. ) und nicht den Weisungen des Polizei- Einsatzleiters unterworfen ( 3 Abs 1 Satz 2 Nds. SOG (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung bei der Erfüllung anderer der Polizei übertragenen Aufgaben ( 1 Abs. 5) ), soweit es um die rettungsdienstliche Aufgabenstellung geht. Den Weisungen der Einsatzleiter von Polizei und Feuerwehr wird allerdings der Vorrang einzuräumen sein, soweit es um die Sicherheit des Rettungsdienstpersonals geht. Die ÖEL darf dem einzelnen Arzt wegen der Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit als freien Beruf ( 1 Abs. 1 Satz 3 BO) nicht vorschreiben, wie er einen Patienten zu behandeln hat. Die ÖEL darf dem einzelnen Notarzt jedoch Patienten zur Behandlung zuweisen und ihn auch wieder entziehen. Insoweit kommt dem LNA innerhalb der ÖEL eine Oberarztfunktion zu. Das Weisungsrecht des einzelnen Notarztes gegenüber nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal DA-MANV Landkreis Goslar, Dr. Tobias Steffen, Stand 03.02.2014 Seite 21