30. Medizinische Informatik (Zusatzbezeichnung)



Ähnliche Dokumente
ZUSATZ-WEITERBILDUNG MEDIZINISCHE INFORMATIK

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Medizinische Informatik

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.

6. Gebiet Biochemie. Facharzt / Fachärztin für Biochemie (Biochemiker / Biochemikerin)

4. Gebiet Arbeitsmedizin

37. Plastische und Ästhetische Operationen (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie)

L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin

ZUSATZ-WEITERBILDUNG MEDIZINISCHE INFORMATIK

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Master-Studiengang Medizinische Informatik (Medical Informatics) (StO-MedInform-Ma)

L o g b u c h. Medizinische Informatik

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Medizinische Informatik

22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der. Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand: 11/2011)

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Medizinische Informatik Medizin im Informationszeitalter

Weiterbildungszeit: 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Geriatrie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 1

3. Andrologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Urologie)

3. Gebiet Anatomie. Facharzt / Fachärztin für Anatomie (Anatom / Anatomin)

zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (WbO) von 2004 Zusatz-Weiterbildung

22. Kinder-Orthopädie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

ÖFFENTLICHES GESUNDHEITSWESEN

29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin)

ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV)

Amtliche Mitteilungen

19. Kinder-Endokrinologie und Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin)

43. Röntgendiagnostik fachgebunden

46. Spezielle Orthopädische Chirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

Weiterbildungszeit: 1 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Kinder-Gastroenterologie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2

7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin)

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

ZUSATZ-WEITERBILDUNG PLASTISCHE OPERAT ION EN (MUN D-KIEFER- GES ICHTS CHIRU RGIE)

29.3 Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe / Neuroradiologin)

21. Kinder-Nephrologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin)

8.3 Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie (Gynäkologischer Onkologe / Gynäkologische Onkologin)

14.3 Schwerpunkt Kinder-Kardiologie (Kinder-Kardiologe / Kinder-Kardiologin) 1

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

24.1 Facharzt / Fachärztin für Klinische Pharmakologie (Klinischer Pharmakologe / Klinische Pharmakologin)

35. Phlebologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Innere Medizin)

24.2 Facharzt / Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakologe und Toxikologe / Pharmakologin und Toxikologin)

Amtliche Mitteilung. Inhalt

2. Allergologie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

48. Spezielle Unfallchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (WbO) von 2004 Zusatz-Weiterbildung

Öffentliches Gesundheitswesen

15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie)

Ansuchen um Abschluss des Bachelorstudiums MEDIZINISCHE INFORMATIK

2. Gebiet Anästhesiologie

30. Gebiet Rechtsmedizin

16. Gebiet Laboratoriumsmedizin

11. Gebiet Humangenetik

21. Gebiet Nuklearmedizin

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. 1 Satz 2, davon

Weiterbildungscurriculum Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

(M u s t e r-) L o g b u c h

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Technische Universität Chemnitz

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Dokumentationsbogen / Logbuch

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 17

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

31. Gebiet Strahlentherapie

Informatik (G9) Sek I - Differenzierung 8/9/10

Medizinische Informatik Anforderungen an Berufseinsteiger und Chancen in der Industrie

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Facharztweiterbildung. Öffentliches Gesundheitswesen

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

49. Spezielle Viszeralchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

28 Fragen zur medizinischen Dokumentation

Psychologe für Straffälligenarbeit

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach Hamburg

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.

Psychologe für Straffälligenarbeit

Themenblock Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber

Facharzt / Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin (Hygieniker und Umweltmediziner / Hygienikerin und Umweltmedizinerin)

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

Dokumentationsbogen / Logbuch

Antrag auf Unterstützung einer Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie

Informatik (G8) Sek I - Differenzierung 8/9

Computer & Medizin. Wo unterstützt der Computer Patienten und Ärzte? Und wo nicht? Daten, Information und Wissen (hier Diagnose & Therapie)

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom

Diese wurde im Leitbild fixiert welches von den Mitarbeitern/innen in Kooperation mit den Nutzern entwickelt und reflektiert wurde.

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab. Gemeinschaftspraxis mit:

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Einführung in Medizinische Informatik

IT-Sicherheitsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung mit Zertifikat

Transkript:

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Definition: Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen. Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Medizinischer Informatik nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses. Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: 24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungszeit: 1-12 Monate in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik bei einem Weiterbildungsermächtigten für Medizinische Informatik gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch - 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 5 Abs. 9 in Medizinische Informatik - 480 Stunden Praktikum oder Projektarbeit bei einem Weiterbildungsermächtigten für Medizinische Informatik gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der angewandten Informatik: Aufbau und Funktionsweise von Rechenanlagen inkl. Betriebssystemen; Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen, Prinzipien der Planung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen, Nutzungserfahrung bei Standardanwendungen - der medizinischen Dokumentation: Begriffs- und Ordnungssysteme in der Medizin; Standardisierung und Formalisierung medizinischer Dokumentationen, Planung und Konfiguration von Dokumentenarchivierungssystemen; medizinische Register - Informations- und Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen: Abbildung und Management von Informationen und Arbeitsabläufen, Systeme in der ambulanten und stationären Versorgung, vernetzte und sektorenübergreifende Systeme; Auswahl und Managements von Informations- und Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen, Erfahrungen mit Anwendungssystemen - medizinischen Wissensbasen und wissensbasierten Systeme: Modelle und Anwendungen zur Abbildung und Verarbeitung von Wissen, praktische Erfahrung mit einem elektronischen Lernsystem - Telemedizin und Telematik im Gesundheitswesen: organisatorische, rechtliche und technische Grundlagen; Anforderungen, Modelle, Bewertung; Anwendungen - Datensicherheit und Datenschutz in der Medizin: rechtliche Vorschriften; Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes - Qualitätssicherung und -management: Rechtsgrundlagen, Normen und Zertifizierungssysteme; Begriffe und Methoden in Qualitätsprüfung, -sicherung und -management; Aufbau und Organisation von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen; Risikoanalyse und Technologiebewertung; Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Qualitätssicherungsprojekt - computergestützten medizintechnischen und bildverarbeitenden Verfahren: Grundlagen der Bildund Biosignalverarbeitung; mehrdimensionale Rekonstruktionen und Darstellungen; Steuerung diagnostischer und therapeutischer Systeme; Robotik - medizinischen Biometrie: Methoden und Anwendungen bei experimentellen und klinischen Studien, Statistik - Software 1 Ergänzungen bzgl. des Erfordernisses der Weiterbildungsermächtigung für Medizinische Informatik

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) - Evidence Based Medicine - Epidemiologie: Methoden und Anwendungen bei bevölkerungsbezogenen und klinischen Studien; Planungs- und Auswertungsverfahren; rechtliche Rahmenbedingungen - Gesundheitsökonomie, Betriebswirtschaftslehre und medizinisches Controlling: Organisationsformen der Leistungserbringer und Kostenträger; Finanzierungs- und Abrechnungsstrukturen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/2 Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung der angewandten Informatik: Aufbau und Funktionsweise von Rechenanlagen inkl. Betriebssystemen; Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen, Prinzipien der Planung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen, Nutzungserfahrung bei Standardanwendungen der medizinischen Dokumentation: Begriffs- und Ordnungssysteme in der Medizin; Standardisierung und Formalisierung medizinischer Dokumentationen, Planung und Konfiguration von Dokumentenarchivierungssystemen; medizinische Register Informations- und Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen: Abbildung und Management von Informationen und Arbeitsabläufen, Systeme in der ambulanten und stationären Versorgung, vernetzte und sektorenübergreifende Systeme; Auswahl und Managements von Informations- und Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen, Erfahrungen mit Anwendungssystemen medizinischen Wissensbasen und wissensbasierten Systeme: Modelle und Anwendungen zur Abbildung und Verarbeitung von Wissen, praktische Erfahrung mit einem elektronischen Lernsystem Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Telemedizin und Telematik im Gesundheitswesen: organisatorische, rechtliche und technische Grundlagen; Anforderungen, Modelle, Bewertung; Anwendungen Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/2 Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Datensicherheit und Datenschutz in der Medizin: rechtliche Vorschriften; Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Ermächtigten Qualitätssicherung und -management: Rechtsgrundlagen, Normen und Zertifizierungssysteme; Begriffe und Methoden in Qualitätsprüfung, -sicherung und -management; Aufbau und Organisation von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen; Risikoanalyse und Technologiebewertung; Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Qualitätssicherungsprojekt computergestützten medizintechnischen und bildverarbeitenden Verfahren: Grundlagen der Bild- und Biosignalverarbeitung; mehrdimensionale Rekonstruktionen und Darstellungen; Steuerung diagnostischer und therapeutischer Systeme; Robotik medizinischen Biometrie: Methoden und Anwendungen bei experimentellen und klinischen Studien, Statistik - Software Evidence Based Medicine Epidemiologie: Methoden und Anwendungen bei bevölkerungsbezogenen und klinischen Studien; Planungs- und Auswertungsverfahren; rechtliche Rahmenbedingungen Gesundheitsökonomie, Betriebswirtschaftslehre und medizinisches Controlling: Organisationsformen der Leistungserbringer und Kostenträger; Finanzierungs- und Abrechnungsstrukturen Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012

Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.05.2005 "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin