INCOTERMS Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln. Basler Sicherheitswelt

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Transkript:

INCOTERMS 2010 Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln Basler Sicherheitswelt

Inhalt INCOTERMS 2010 3 Transportart und geeignete INCOTERMS -Klausel 2010 4 Die EXW-Klausel 5 Die FCA-Klausel 6 Die CPT-Klausel 7 Die CIP-Klausel 8 Die DAT-Klausel 9 Die DAP-Klausel 10 Die DDP-Klausel 11 Die FAS-Klausel 12 Die FOB-Klausel 13 Die CFR-Klausel 14 Die CIF-Klausel 15 Wir machen Ihre Supply Chain sicherer. Zum Beispiel mit aktivem Präventionsmanagement Einsatz modernster Güterüberwachungstechnologien einem weltweiten Netz von Havarie-Kommissären Weitere Sicherheitstipps finden Sie unter www.baloise.ch

INCOTERMS 2010 International Commercial Terms 3 INCOTERMS 2010 International Commercial Terms Sie wurden von der Internationalen Handelskammer geschaffen und regeln Rechte und Pflichten von n und n im internationalen Warenhandel. Die INCOTERMS können bei der Internationalen Handelskammer Zürich (Publikation 715ED) oder im Buchhandel (ISBN 978-3-929621-71-6) bezogen werden. Die INCOTERMS sind internationale Regeln zur Auslegung einer bestimmten Gruppe von Vertragsteilen, die in Handelsverträgen verwendet werden. Diese Klauseln regeln im Besonderen: die Lieferung und Abnahme der Ware, die Kostenübertragung, den Gefahrenübergang, die Lieferung der Dokumente oder der entsprechenden elektronischen Mitteilungen. Sie regeln aber unter anderem nicht: den Eigentumsübergang, die Zahlungsabwicklung, das anwendbare Recht, den Gerichtsstand. Vereinbaren Sie bei Ihren Handelsverträgen die INCOTERMS 2010 und halten Sie dies fest, z. B. «CIF INCOTERMS 2010». Damit sind klare Verhältnisse geschaffen. Sollten einmal Massnahmen gewisser Länder dazu führen, dass als Folge gesetzlicher Vorschriften die Transportversicherung im Ausland abgeschlossen werden muss, so bietet sich die Möglichkeit an, über eine Schutzversicherung ein nicht unwesentliches finanzielles Risiko abzusichern. Die Schutzversicherung hat jedoch nichts mit der Exportrisikogarantie gemeinsam, sondern sie beinhaltet einzig und allein einen vollumfänglichen Versicherungsschutz im Nachgang zu ausländischen Transportversicherungen. Die INCOTERMS sind in vier Gruppen eingeteilt: E-Klausel EXW F-Klauseln FCA FAS FOB C-Klauseln CFR CIF CPT CIP D-Klauseln DAT DAP DDP Ab Werk ( benannter Lieferort) Frei Frachtführer ( benannter Lieferort) Frei Längsseite Schiff ( benannter Verschiffungshafen) Frei an Bord ( benannter Verschiffungshafen) Kosten und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) Kosten, Versicherung und Fracht ( benannter Bestimmungs hafen) Frachtfrei ( benannter Bestimmungsort) Frachtfrei versichert ( benannter Bestimmungsort) Geliefert Terminal ( entladen benannter Terminal im Bestimmungshafen oder -ort) Geliefert benannter Ort ( entladebereit benannter Bestimmungsort) Geliefert verzollt ( entladebereit benannter Bestimmungsort) Jede Klausel regelt die Verpflichtungen der resp.. In Bezug auf die Transportversicherung interessiert vor allem wer und von wo bis wo die Gefahr beim Transport trägt. Die zum Teil einschränkenden Vertragsformeln veranlassen den Transportversicherer zu folgender Empfehlung: : Transporte aufgrund z. B. der CIF- oder CIP- Klauseln abwickeln. : Transporte aufgrund z. B. der CFR- oder CPT-Klauseln tätigen.

4 INCOTERMS 2010 Transportart und geeignete INCOTERMS -Klausel 2010 Transportart und geeignete INCOTERMS -Klausel 2010 Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Empfehlung für den Schweizer bzw.? Mit Ihrem Schweizer Versicherer haben Sie einen zuverlässigen Partner, auf den Sie in jedem Fall zählen können. Sie bestimmen den für Ihre Güter angemessenen Versicherungsschutz. Die Versicherung gilt vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort. Schliessen Sie in jedem Fall die Versicherung «Haus/Haus» ab. Sie können den Schaden in der Schweiz abwickeln. Sie reduzieren Ihr finanzielles Risiko auf ein Minimum, denn Sie haben im Schadenfall weder Transferschwierigkeiten (z. B. infolge Devisenrestriktionen), noch tragen Sie ein Kurs risiko. Für jede Transportart einschliesslich multimodalen Transportes EXW Ab Werk ( benannter Lieferort) FCA Frei Frachtführer ( benannter Lieferort) CPT Frachtfrei ( benannter Bestimmungsort) CIP Frachtfrei versichert ( benannter Bestimmungsort) DAT DAP DDP Geliefert Terminal ( entladen benannter Terminal im Bestimmungshafen oder -ort) Geliefert benannter Ort ( entladebereit benannter Bestimmungsort) Geliefert verzollt ( entladebereit benannter Bestimmungsort) Ausschliesslich für See- und Binnenschifftransport FAS FOB CFR CIF Frei Längsseite Schiff ( benannter Verschiffungshafen) Frei an Bord ( benannter Verschiffungshafen) Kosten und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) Kosten, Versicherung und Fracht ( benannter Bestimmungshafen)

INCOTERMS 2010 Die EXW-Klausel 5 Die EXW-Klausel Ab Werk ( benannter Lieferort) = «ex works» Als haben Sie beim «EXW-Verkauf» die Ware am benannten Lieferort (Fabrikationsstätte, Werk, Lager usw.) zur Verfügung zu stellen. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «EXW-Kauf» die Ware abzunehmen, sobald sie Ihnen vom am benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird, von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren. Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald Ihnen die Ware beim Absender zur Verfügung gestellt worden ist. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Für den sind diese Konditionen unvorteilhaft. Er übernimmt ein Höchstmass an Verantwortung und muss alle Vorkehrungen in Bezug auf Ausfuhr, Transport, Versicherung usw. selber treffen. Gefahr des s Gefahr des s

6 INCOTERMS 2010 Die FCA-Klausel Die FCA-Klausel Frei Frachtführer ( benannter Lieferort) = «free carrier» Als haben Sie beim «FCA-Verkauf» die Güter am benannten Lieferort bereitzustellen, auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erledigen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr der Waren erforderlich sind. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «FCA-Kauf» die Ware zu übernehmen, sobald sie vom am benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird, von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren. Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald Ihnen die Ware am benannten Ort geliefert worden ist. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Gefahr des s Gefahr des s

INCOTERMS 2010 Die CPT-Klausel 7 Die CPT-Klausel Frachtfrei ( benannter Bestimmungsort) = «carriage paid to» Als haben Sie beim «CPT-Verkauf» die Güter zur Beförderung am benannten Bestimmungs ort dem Frachtführer zu übergeben, alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «CPT-Kauf» die Gefahren ab Übergabe der Güter an den ersten Frachtführer zu tragen. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Gefahr des s Gefahr des s

8 INCOTERMS 2010 Die CIP-Klausel Die CIP-Klausel Frachtfrei versichert ( benannter Bestimmungsort) = «carriage and insurance paid to» Als haben Sie beim «CIP-Verkauf» den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen, alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist, eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen, deren Bedingungen der Art der Ware und dem Handelsbrauch angemessen sind. Als haben Sie beim «CIP-Kauf» die Güter am benannten Bestimmungsort dem Frachtführer abzunehmen. Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der muss aber für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung abschliessen. Sie haben die Möglichkeit, mit dem Vereinbarungen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versicherer noch den genauen Deckungsumfang. Gefahr des s Gefahr des s

INCOTERMS 2010 Die DAT-Klausel 9 Die DAT-Klausel Geliefert Terminal ( entladen benannter Terminal im Bestimmungshafen oder -ort) = «delivered at terminal» Als haben Sie beim «DAT-Verkauf» die Güter auf eigene Gefahr und Kosten im Terminal am benannten Bestimmungshafen oder -ort entladen bereitzustellen, auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erledigen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr der Waren erforderlich sind. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «DAT-Kauf» die Ware zu übernehmen, sobald sie vom am benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird, von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren. Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald Ihnen die Ware vom am benannten Terminal im Bestimmungshafen oder -ort geliefert worden ist. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Terminal Gefahr des s Gefahr des s

10 INCOTERMS 2010 Die DAP-Klausel Die DAP-Klausel Geliefert benannter Ort ( entladebereit benannter Bestimmungsort ) = «delivered at place» Als haben Sie beim «DAP-Verkauf» die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an den benannten Bestimmungsort zu liefern, auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erledigen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr der Waren erforderlich sind. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «DAP-Kauf» die Ware am benannten Bestimmungsort unentladen auf dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen, sobald sie vom am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird, von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren bis an ihr Domizil zu tragen. Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination festgestellt wird, kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Gefahr gemäss individueller Abmachung zwischen und.

INCOTERMS 2010 Die DDP-Klausel 11 Die DDP-Klausel Geliefert verzollt ( entladebereit benannter Bestimmungsort) = «delivered duty paid» Als haben Sie beim «DDP-Verkauf» die Güter am benannten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen, alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort einschliesslich Zöllen, Steuern und anderer Abgaben zu übernehmen. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Da Sie die Verzollung im Bestimmungsland vornehmen müssen, können für Sie unlösbare Probleme entstehen (z. B. Fehlen der Einfuhrlizenz, die der zu besorgen hat). Als haben Sie beim «DDP-Kauf» die Güter am benannten Bestimmungsort unentladen auf dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen und ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Gefahren bis an Ihr Domizil zu tragen. Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination festgestellt wird, kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Je nach benanntem Bestimmungsort ZOLL DOUANE Gefahr des sgefahr des s

12 INCOTERMS 2010 Die FAS-Klausel Die FAS-Klausel Frei Längsseite Schiff ( benannter Verschiffungshafen) = «free alongside ship» Als haben Sie beim «FAS-Verkauf» die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an der benannten Lagestelle längsseits des vom benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen zu liefern, auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erledigen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr der Waren erforderlich sind. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «FAS-Kauf» die Ware zu übernehmen, sobald sie vom an der benannten Lagestelle im Verschiffungshafen zur Verfügung gestellt wird, von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren. Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald Ihnen die Ware vom an der benannten Lagestelle im Verschiffungshafen geliefert worden ist. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Gefahr des s Gefahr des s

INCOTERMS 2010 Die FOB-Klausel 13 Die FOB-Klausel Frei an Bord ( benannter Verschiffungshafen) = «free on board» Als haben Sie beim «FOB-Verkauf» die Güter an Bord des Schiffs zu liefern, alle Kosten und Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «FOB-Kauf» den notwendigen Schiffsraum zu beschaffen, die Kosten und Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Der ist, nach Gefahrenübergang auf den, nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschliessen. Gefahr des s Gefahr des s

14 INCOTERMS 2010 Die CFR-Klausel Die CFR-Klausel Kosten und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) = «cost and freight» Als haben Sie beim «CFR-Verkauf» die Güter an Bord des Schiffs zu liefern, den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum benannten Bestimmungshafen zu bezahlen, alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen geliefert ist. bezahlt ist und der keine Transportversicherung abgeschlossen Als haben Sie beim «CFR-Kauf» die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu übernehmen, alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die Ware an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen geliefert ist. Der trägt die Gefahr nur bis zum Verschiffungshafen. Er schliesst für die Reise keine Versicherung ab. Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht festgestellter Schaden kann beim nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Gefahr des s Gefahr des s

INCOTERMS 2010 Die CIF-Klausel 15 Die CIF-Klausel Kosten, Versicherung und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) = «cost, insurance and freight» Als haben Sie beim «CIF-Verkauf» die Güter an Bord des Schiffs zu liefern, den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen, alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist, eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen. Als haben Sie beim «CIF-Kauf» die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu übernehmen, alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist. Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der muss aber für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung abschliessen. Sie haben die Möglichkeit, mit dem Vereinbarungen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versicherer noch den genauen Deckungsumfang. Gefahr des s Gefahr des s

Basler Versicherung AG Aeschengraben 21, Postfach CH-4002 Basel Kundenservice (24h) 00800 24 800 800 Fax +41 58 285 90 73 kundenservice@baloise.ch Wir machen Sie sicherer. www.baloise.ch 410.2049 d 09.11 PDF