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Transkript:

Nummer

Inhalt Seite Subventionierte Fahrten Koordinationsstelle Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen beider Basel (KBB) 3 Nicht Subventionierte Fahrten 6 Fahrdienste im Kanton Baselland mit Freiwilligen 6 Andere Fahrdienste 7 Bei Fragen zum Behindertentransport können Sie sich gerne an die Beratungsstelle der Stiftung Mosaik wenden. Seite 2 von 8

Subventionierte Fahrten Koordinationsstelle Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen beider Basel (KBB) Die von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ausgerichteten Subventionen dienen für sogenannte "Freizeitfahrten" mit Behindertenfahrdiensten, z.b. für Verwandtenbesuche, kulturelle Aktivitäten, Einkäufe, Kontrollbesuche beim Arzt/Zahnarzt usw. Nicht subventioniert sind Transporte, für die ein anderer Kostenträger (IV, EL, Krankenkasse usw.) aufzukommen hat, so z. B. bei Fahrten zur Arbeit, in die Schule, in eine Eingliederungsstätte, in Tagesstätten, zu regelmässigen Therapien Wer ist berechtigt Berechtigt sind Einwohner der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die das öffentliche Verkehrsmittel (öv) nicht benutzen können. Dauernde Behinderung (länger als 6 Monate) Kinder bis zum zurückgelegten 8. Altersjahr haben keine Anspruchsberechtigung, wenn sie den öv mit Begleitung benutzen können. Die Anspruchsberechtigung wird abhängig von Einkommen und Vermögen beurteilt. Zur Budget-Steuerung kann die Zahl der vergünstigten Fahrten pro berechtigte Person limitiert werden (Kontingent). Anspruch auf vergünstigte Fahrten besteht nur in den Fällen, wo die Benutzung des öv für die betreffende Wegstrecke nicht selbständig möglich ist. Antragsstellung Füllen Sie das Formular Antrag Anspruchsberechtigung aus. Das Formular muss Ihrem Hausarzt zur Erstellung der Ärztlichen Bescheinigung zugestellt werden; diese hat auf dem Formular zu erfolgen (keine separaten Arztzeugnisse). Bei Erneuerungsanträgen (falls Ihre Berechtigung befristet war) ist ein neues Arztzeugnis nötig. Das vollständig ausgefüllte Formular ist an die KBB- Geschäftsstelle zu senden mit folgenden Beilagen: Dokument Detail zur Veranlagungsverfügung definitiv Staatssteuer des Kantons-Basellandschaft oder Verfügung für Ergänzungsleistungen Seite 3 von 8

Adresse Formularbestellung und Einreichung Das Formular kann via Website KBB heruntergeladen werden oder ist telefonisch zu bestellen www.kbb-basel.ch (Downloads) Geschäftsstelle KBB Stöckackerstrasse 30 4142 Münchenstein 061 926 98 82 Weiteres Vorgehen Die KBB ist zuständig für Abklärung und Entscheid Ihres Antrages sowie für die Abgabe der Anspruchsberechtigungen. Bei Unklarheiten wird man mit Ihnen Kontakt aufnehmen und evtl. ergänzende Angaben verlangen oder sich bei Bedarf mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen. Innert ca. 2 3 Wochen erhalten Sie den Ausweis oder einen ablehnenden Bescheid mit Informationen über allfällige Rekursmöglichkeiten. Ausweis Damit sie von den vergünstigten Tarifen profitieren können, müssen Sie vor jeder Fahrt ihren gültigen, persönlichen Ausweis vorzeigen. Der Ausweis berechtigt Sie, im ganzen Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) mit jenen Taxiunternehmen zu fahren, die auf der Adressliste der Koordinationsstelle Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen beider Basel (KBB) aufgeführt sind. (Akkreditierte Transportunternehmen) Fahrbestellung Sie können selber aus den folgenden aufgeführten Transportunternehmern auswählen. Alle aufgeführten Unternehmungen haben einen Vertrag mit der KBB und bieten subventionierte Fahrten an. Die Transportunternehmen sind bei der Preisgestaltung frei, die Anbietertarife können Sie bei der KBB (Tarife) herunterladen. Fahrpreis Für jede einzelne Fahrt bezahlen Sie den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Selbstbehalt. Dieser wird anhand der jeweils gültigen Tariftabelle ermittelt. Transport Sie haben das Recht, pro Fahrt eine Begleitperson gratis mitzunehmen. Der Transportservice gilt von Haustüre zu Haustüre. Im Preis inbegriffen sind kleinere Hilfestellungen. Seite 4 von 8

Akkreditierte Transportunternehmen (Taxi und Behindertenfahrdienste) Name und Adresse 33er Taxi AG 4058 Basel Bestellnummer Bestell E-Mail Art der Fahrzeuge 061 333 33 33 Taxi TNW Transportgebiet AA Taxi 4414 Füllinsdorf 061 902 00 00 aa-taxi-vip@hotmail.com Rollstuhlgängig TNW BTB Behinderten-Transport GmbH 4058 Basel 061 666 66 66 Rollstuhlgängig TNW Hofmeier AG 4410 Liestal 061 921 22 30 kbb@hofmeierag.ch Rollstuhlgängig TNW IVB 4102 Binningen 061 426 98 00 transport@ivb.ch Rollstuhlgängig TNW James Waites Transporte 4133 Pratteln 061 821 31 41 079 789 77 77 jw-transport@teleport.ch Rollstuhlgängig TNW mini-cab AG 4058 Basel 061 777 77 77 Mini-Taxi TNW Taxiphon-Genossenschaft 4009 Basel Taxi-Zentrale AG 4058 Basel 061 444 44 44 Taxi Basel und Gemeinden des unteren Baselbiet 061 222 22 22 Taxi TNW Bei Bestellung einer KBB-Taxifahrt zwingend persönliche KBB-Nummer angeben (siehe KBB-Ausweis) Seite 5 von 8

Nicht Subventionierte Fahrten Nicht subventioniert sind Transporte, für die ein anderer Kostenträger (IV, EL, Krankenkasse usw.) aufzukommen hat, so zum Beispiel bei Fahrten zur Arbeit, Schule, Eingliederungsstätte, Tagesstätte, Heilanstalt, regelmässigen Therapien. Nicht subventionierte Fahrten laufen nicht über die KBB. Für diese Fahrten wenden Sie sich direkt an ein Taxiunternehmen (siehe auch Seite 5) buchen und bezahlen Ihre Fahrt selber und senden den Beleg der Fahrt Ihrem Kostenträger zur Rückerstattung. Weitere Taxiunternehmen: Hofmeier Taxi, Liestal Telefon 061 921 22 24 Kleinrath Taxi, Liestal Telefon 061 922 11 11 Fahrdienste im Kanton Baselland mit Freiwilligen Das Rote Kreuz Baselland vermittelt den Kontakt zu Frauen- und Senior/innenvereinen in vielen Baselbieter Gemeinden, welche die Fahrten mit Freiwilligen vermitteln und durchführen. Rotes Kreuz Baselland Fichtenstrasse 17 4410 Liestal Telefon 061 905 82 00 Direkte Link zum Fahrdienst http://www.srk-baselland.ch/fahrdienst Seite 6 von 8

Andere Fahrdienste Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) BFT Münchensteinerstrasse 270 4053 Basel Telefon 061 331 34 34 Fax 061 331 34 63 www.behinderten-fern-transport.ch Der BFT Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) mit Sitz in Basel und Bern bietet behinderten und betagten Personen Fahrdienste in der Schweiz und in das grenznahe Ausland an. Bestellungen: Montag Freitag 14.00 18.00 Uhr. Bestellung mind. 20 Tage im Voraus rollimobil Das Basler Mietauto für Rollis Mit Rollimobil können Sie als Privatperson auf einfachste Weise ein Fahrzeug stundenoder tageweise mieten, mit dem Sie eine Person im Rollstuhl sicher transportieren können, wohin und wann Sie wollen. Es bietet Platz für einen Rollstuhl und 2 Begleitpersonen. Mobil sein mit Rollimobil ist einfach reservieren, einsteigen, fahren, bezahlen. Standort: Geschäftsstelle IVB Schlossgasse 11 4102 Binningen Rollimobil bestellen: 061 426 98 15 (Mo Fr von 07.00 18.00 Uhr) www.rollimobil.ch Seite 7 von 8

Stiftung Mosaik Beratungsstelle Hohenrainstrasse 12c 4133 Pratteln 058 775 28 00 info@stiftungmosaik.ch 20.01.2017 Seite 8 von 8