Leistungsübersicht zur Helvetia Business Haftpflichtversicherung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe Die Versicherungssummen für die Betriebshaftpflicht-, die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadenversicherung stehen separat zur Verfügung. Das Gleiche gilt für die Versicherungssumme der AKB-Deckung, sofern diese vereinbart ist. Bei den mit gekennzeichneten Deckungen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für den Vertrag geltenden Versicherungssumme. Sofern eine Versicherungssumme ausgewiesen ist, steht diese je im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung. Die für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist in der Regel auf ein Mehrfaches des ausgewiesenen Betrages (Jahreshöchstersatzleistung) begrenzt. Der entsprechende Faktor ist in der Übersicht angegeben. Die enthaltenen Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. (11.15) Versicherungsschutz Betriebs-Haftpflichtversicherung Versicherungssummen - Personen-, Sach- und Vermögensschäden (P/S/V) Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung Abbruch- und Einreißarbeiten Beauftragung von Subunternehmern (sofern hierfür im Antrag/Vorschlag eine Prämienposition ausgewiesen ist) Einweisung fremder Autokräne Gelegentliche Gerüstvermietung/-verleih Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Seite 1 von 5 P/S/V: max. 10 Mio., je Person: max. 5 Mio. Betriebsgrundstück einschließlich - Bauherrenhaftpflicht (ohne Begrenzung der Bausumme) - Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstücks Mitversicherte Deckungserweiterungen Abhandenkommen von Sachen: - Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe - Medienverluste - Schlüsselschäden/Codekarten Abwasserschäden häuslich und gewerblich AGG-Deckung (Schadensersatzansprüche wegen Benachteiligung) Aktive Werklohnklage Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers Ansprüche mitversicherter Personen untereinander Ansprüche mehrerer Versicherungsnehmer untereinander Asbestschäden 500.000 / 1-fach gemäß Vereinbarung 20 % des Schadens, mind. 1.500, max. 1 10 % des Schadens, mind. 1.000
Auslandsschäden: - anlässlich Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen und Messen, - Schäden durch direkte Exporte ins Ausland, ohne - Schäden durch indirekte Exporte ins Ausland, - Schäden durch Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, ohne Erweiterter Strafrechtsschutz Inländische Ansprüche vor ausländischen Gerichten Kraftfahrzeuge: - Kfz, nicht zulassungspflichtige bis 6 km/h - Stapler bis 20 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Mängelbeseitigungsnebenkosten Mietsachschäden: - anlässlich Geschäftsreisen - an unbeweglichen Sachen aufgrund Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser 3 Mio. ** / 2-fach - an unbeweglichen Sachen aufgrund sonstiger Ursachen 1 Mio. / 2-fach - an Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen 250.000 / 2-fach 500 Nachbarrechtliche Schadensersatzansprüche ( 906 Abs. 2, Satz 2 BGB) bzw. auf Schadensersatz gerichtete Beseitigungsansprüche ( 1004 Abs. 1, Satz 1 BGB) Nachbesserungsbegleitschäden 150.000 / 1-fach 500 Nachhaftung: 5 Jahre Non-Ownership-Deckung 500 Nutzung von Internet-Technologien - Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten 250.000 Planung und Bauleitung für selbst erstellte Bauvorhaben Produkthaftpflichtrisiko: - Tätigkeitsfolgeschäden - Fehlen vereinbarter Eigenschaften 1.000, - Ansprüche von Verbrauchern bei Serienschäden: (aufgrund EuGH-Rechtsprechung) wegen 250.000 / 2-fach 2.000 Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungskosten, Weiterverarbeitungskosten, Aus- und Einbaukosten - Vorumsätze für 2 Jahre Senkungen, Erdrutschungen (auch auf dem Baugrundstück) Strahlenschäden (deckungsvorsorgefrei) ** maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch der hier angegebene Wert Seite 2 von 5
Tätigkeitsschäden: - Be- und Entladeschäden (einschließlich Schäden am Ladegut) - Leitungsschäden - Schäden durch Unterfangungen und Unterfahrungen - Sonstige Tätigkeitsschäden (inklusive Schäden an Fremdmaterial) - Tätigkeitsschäden an fremden Sachen auf dem eigenen Betriebsgrundstück 2 / 1-fach 500 - Schäden wegen versehentlich gelöschter Daten 250.000 / 2-fach 500 Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften Update-Garantie Vermögensschäden: - Verletzung des Datenschutzes - Energieberatung, Ausstellen von Energiepässen 100.000 / 2-fach 500 - Energiemehrkosten - Falschalarm - Gutachter-, Sachverständigentätigkeit 50.000 / 1-fach - Rechtsdienstleistungen - Sonstige Vermögensschäden Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete Risiken) Vertragshaftung: - Durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftung Dritter - Regressverzicht - Schiedsgerichtsverfahren - Verzicht auf Haftungsausschlüsse in Verkaufs- und Lieferbedingungen Vorsorgeversicherung Umwelthaftpflichtrisiko (UHV) P/S/V: max. 10 Mio., Versicherungssummen je Person: max. 5 Mio. - Personen-, Sach- und Vermögensschäden (P/S/V) generell: 500 Aufwendungen vor Eintritt des s 10 %* / 2-fach Normalbetriebsschäden Auslandsschäden nach Ziffer 5.9 der BBR: - durch Betrieb einer Anlage im Inland oder einer Tätigkeit im Inland mit Schadenwirkung im Ausland, - anlässlich Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen und Messen, - durch Planung, Herstellung, Lieferung von Anlagen nach Ziffern 5.2.1 bis 5.2.5 und 5.2.7 der BBR, die für das Ausland bestimmt sind sowie durch Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung im Ausland von Anlagen nach Ziffern 5.2.1 bis 5.2.5 und 5.2.7 der BBR (Regressdeckung nach Ziffer 5.2.6 der BBR), ohne Inländische Versicherungsfälle, die im Ausland geltend gemacht werden * der Versicherungssumme Seite 3 von 5
Nachhaftung: 3 Jahre Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach Ziffer 5.2.1 der BBR: - Tank zur Lagerung von Heizöl max. 30.000 l - Kleingebinde: Einzelbehälter max. 250 l Gesamtlagermenge max. 3.000 l - Mobile Benzin- und Dieseltanks (Baustellen) max. 5.000 l - Silos zur Lagerung von Gips, Zement, Kalk, Mörtel, Beton (Baustellen) max. 50 t/m³ Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko nach Ziffer 5.2.4 der BBR: - Benzin-, Öl-, Fettabscheider Regressdeckung nach Ziffer 5.2.6 der BBR Basis-Deckung nach Ziffer 5.2.7 der BBR inklusive: - Flüssiggastanks max. 3 t Umweltschadenrisiko (USV-Grunddeckung) Kostenschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG): - Aufwendungen vor Eintritt des s 10 %* / 2-fach - Kosten für Ausgleichssanierung Auslandsschäden nach Ziffer 6.13 der BBR: - durch Betrieb einer Anlage im Inland oder einer Tätigkeit im Inland mit Schadenwirkung im Ausland, - anlässlich Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen und Messen, - durch Planung, Herstellung, Lieferung von Anlagen nach Ziffern 6.2.1 bis 6.2.5 oder Erzeugnissen nach Ziffer 6.2.7 der BBR, die für das Ausland bestimmt sind sowie durch Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung im Ausland von Anlagen nach Ziffern 6.2.1 bis 6.2.5 und 6.2.8 der BBR (Regressdeckung nach Ziffern 6.2.6 und 6.2.7 der BBR), Inländische Versicherungsfälle, die im Ausland geltend gemacht werden Nachhaftung: 3 Jahre Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach Ziffer 6.2.1 der BBR: - Tank zur Lagerung von Heizöl max. 30.000 l - Kleingebinde: Einzelbehälter max. 250 l Gesamtlagermenge max. 3.000 l - Mobile Benzin- und Dieseltanks (Baustellen) max. 5.000 l - Silos zur Lagerung von Gips, Zement, Kalk, Mörtel, Beton (Baustellen) max. 50 t/m³ * der Versicherungssumme Seite 4 von 5 max. 10 Mio. / 1-fach generell: 500
Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko nach Ziffer 6.2.4 der BBR: - Benzin-, Öl-, Fettabscheider Regressdeckung nach Ziffer 6.2.6 der BBR Produktrisiko nach Ziffer 6.2.7 der BBR Basis-Deckung nach Ziffer 6.2.8 der BBR inklusive: - Flüssiggastanks max. 3 t Zusatzbaustein 1 nach Ziffer 6.14 der BBR: - Schäden auf eigenen Böden und am Grundwasser Die enthaltenen Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. (11.15) Seite 5 von 5